Protokoll der Landratssitzung vom 17. November 2016
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2016-279 vom 22. September 2016
Motion Marie Theres Beeler, Fraktion Grüne/EVP: Ergänzung des Ge-setzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme - Beschluss des Landrates vom 17. November 2016: < überwiesen> |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegennehme.
Peter Brodbeck (SVP) ist, wie auch seine Fraktion, mit der Analyse der Motionärin einverstanden und kann sie nachvollziehen. Den Entscheid, den sie daraus ableitet, kann die SVP jedoch nicht unterstützen. Es gibt ein Gesetz, das einstimmig auf den Weg gebracht wurde und erst 2014 in Kraft getreten ist. Es liegen nun zwei Jahre Erfahrung hinter einem. Es gab damals eine Missstimmung, die in der Zwischenzeit behoben werden konnte. Aus Sicht der SVP wäre es unklug, ein Gesetz, das erst zwei Jahre alt ist, wieder in die Finger zu nehmen. Es ist noch nicht klar, ob sich aus diesem Gesetz noch anderes ergibt, das ebenfalls eine Anpassung braucht. Dann könnte man dies zusammenfassen. Sollte es wirklich zu einer Revision kommen, wäre es durchaus richtig, das Anliegen der Motionärin auf Gesetzesstufe zu verankern.
Es ist ja nicht so, dass der Kanton heute überhaupt keine Handhabe hat. In der Verordnung ist die von der Motionärin verlangte Anpassung bereits enthalten. Es ist der SVP bewusst, dass dies die schwächere Form ist. Es wäre aber unklug, nach so kurzer Zeit schon wieder am Gesetz herumzuschrauben.
Marie-Theres Beeler (Grüne) und ihre Fraktion sind nicht der Meinung, man sollte das Gesetz in die Finger nehmen, noch bevor es wirkt. Bei diesem Gesetz hat sich aber nun gezeigt, dass es eine Lücke gibt. Es geht nun nicht darum, das Gesetz von Grund auf neu zu überdenken, sondern darum, diese Lücke zu schliessen. Der Kanton erliess damals ein Gesetz, übertrug eine hoheitliche Aufgabe einer Institution und gab sich mit dem Gesetz aber nicht zugleich die Kompetenz, im Falle einer Handlungsunfähigkeit der beauftragten Institution die Aufgabe selber wahrzunehmen. Die Motionärin ist sehr erfreut, dass der Regierungsrat bereit ist, die Motion entgegen zu nehmen, da er selber einsieht, dass diese Handlungslücke geschlossen werden muss.
Es ist noch einen weiterer Vorstoss unterwegs, der beabsichtigt, die hoheitliche Aufgabe in Gänze wieder an den Kanton zu übertragen. Die Sympathisantinnen und Sympathisanten dieses noch stärkeren Vorstosses sind gebeten, wenigstens dieser Motion zuzustimmen. Damit wird die Notbremse gezogen, um das Problem eines Ausfalls von Schwarzarbeitskontrollen wegen fehlender Autorisierung zu lösen.
Hanni Huggel (SP) sagt, dass sie SP-Fraktion ziemlich lange über diese Motion diskutiert habe. Nicht so lange wie in der Kommission. Dort wurde auch darüber gestritten, ob es nötig ist, den kleinen Gesetzeszusatz anzubringen oder nicht. Ehrlicherweise muss man sagen: Wäre die ZAK-Geschichte nicht ein solch grosses Medienthema geworden und wären dabei nicht so viele Dinge ans Licht gekommen, die revisionsbedürftig sind (wie der Leistungsauftrag, der überarbeitet werden muss), würde man das jetzt vielleicht anders sehen. So aber hat man gesehen, dass es im Gesetz eine ganz kleine Lücke gibt, die geschlossen werden sollte, damit der Kanton, für den Fall der Fälle, die Oberaufsicht übernehmen kann. Deshalb findet die SP dezidiert, dass es diesen kleinen Zusatz braucht.
Es scheint Sven Inäbnit (FDP), als läge heute das Geburtsthema in der Luft. Das Gesetz ist nur zwei Jahre alt, und es ist normal, dass es noch gewisse Geburtsschwierigkeiten gibt. Das scheint dem Votanten aber kein Grund, das Gesetz nun bereits wieder anzufassen und vorsorglich etwas korrigieren zu wollen. Der Gesetzgeber wollte klar, dass die Sozialpartner gemeinsam die Verantwortung für die Kontrolle der Schwarzarbeit übernehmen. Nur weil es jetzt ein Problem gab, muss man nicht gleich nach den Eltern, sprich dem Kanton schreien, um zu schlichten. Somit kann die FDP den Vorstoss nicht unterstützten. Sie möchte aber auch einen klaren Appell an die Sozialpartner richten, damit sie ihre Verantwortung wahrnehmen. Sollte sich in ein paar Jahren herausstellen, dass die Organisation tatsächlich handlungsunfähig ist, wäre es dann noch früh genug, an eine Gesetzesrevision zu denken.
Marc Schinzel (FDP) weist Hanni Huggel darauf hin, dass es sich hier keinesfalls um eine Lücke handle, die geschlossen werden muss. Es ist absolut unnötig, das Gesetz zu ergänzen, ist dieser Fall doch heute bereits geregelt. Denn das Bundesgesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung verpflichtet die Kantone zur Umsetzung. Diese sind frei, es mit einer staatlichen oder mit einer sozialpartnerschaftlichen Lösung zu tun. Sie haben damit auch die Aufsicht darüber, ob es funktioniert. Tut es das nicht, ist schon heute klar, dass die Kantone in der Pflicht stehen und für die Umsetzung sorgen müssen. Somit ist klar: Es braucht keine Ergänzung.
Regula Steinemann (glp) sagt, dass die Fraktion glp/GU grösste Sympathien für das Anliegen habe. Es handelt sich um einen kleinen Aufwand, jedoch ist der Nutzen im Bedarfsfall gross. Sympathien hat die Votantin auch für das, was Marc Schinzel eben erwähnt hatte. Trotzdem würde ihre Fraktion die Entgegennahme der Motion bejahen. Eine subsidiäre Regelung kann in diesem Fall sicher nicht schaden.
Regula Meschberger (SP) bestätigt, dass sehr lange darüber diskutiert wurde. Der Regierungsrat ist ja auch bereit, den Vorstoss entgegen zu nehmen. Das Problem ist tatsächlich, Bundesrecht hin oder her: Im Baselbieter Gesetz wird klar eine sozialpartnerschaftliche Lösung festgeschrieben. Was aber ist, wenn diese nicht funktioniert? Es ist doch einfach sauber und für alle klar, wenn im Gesetz festgehalten wird, dass in diesem Fall der Kanton verantwortlich ist. Sonst hätte er nämlich auch handeln müssen, als es zu den bekannten Problemen kam. Es reicht auf jeden Fall nicht aus, dies in einer Verordnung zu regeln. Auch wenn man Bundesrecht nachvollzieht, sollte ein kantonales Gesetz so klar formuliert sein, dass es alle begreifen. Deshalb braucht es die Regelung.
Marie-Theres Beeler (Grüne) geht ganz mit Marc Schinzel einig. Es geht darum, dass sich der Kanton aufgrund des Gesetzes über die Schwarzarbeitsbekämpfung nicht in der Kompetenz sieht, zu intervenieren, wenn die sozialpartnerschaftliche Lösung nicht funktioniert. Es handelt sich nicht um eine Überarbeitung des Gesetzes, sondern um das Einbauen einer Notbremse, welche die Rechtsunsicherheit, die offenbar in der VGD geherrscht hatte, behebt.
Laut Felix Keller (CVP) wurde der Vorstoss in der Fraktionssitzung heute morgen ziemlich kontrovers diskutiert. Dabei kam man zu einem anderen Schluss als Marc Schinzel. Der Regierungsrat sieht Handlungsbedarf, weshalb man den Passus aufnehmen kann. Damit würde nichts verbaut, sondern die Kompetenzen würden klar geregelt. Die CVP/BDP-Fraktion kommt deshalb zum Schluss, die Motion zu unterstützen.
://: Der Landrat überweist die Motion 2016/279 mit 39:36 Stimmen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei