Protokoll der Landratssitzung vom 17. November 2016
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2016-073 vom 15. März 2016
Vorlage: Bericht zum Postulat von Marie-Theres Beeler, Grüne: «Betrieb eines Schulheims für weibliche Jugendliche für eine ausgewiesene Nachfrage auf deutschschweizerischer Ebene» ( 2014-097 ) - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 7. November 2016 - Beschluss des Landrates vom 17. November 2016: < (modifiziert) beschlossen > |
Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) präsentiert den Bericht der Bildungs-, Kultur und Sportkommission.
– Eintretensdebatte
Caroline Mall (SVP) sagt, die Kommission habe vieles erfahren, das im Vorfeld nicht bekannt war.
Das Wichtigste bei dem Postulat war, den Weiterbetrieb für das Schulheim für weibliche Jugendliche zu gewährleisten. Die SVP-Fraktion hat diskutiert, ob nicht eine Motion in diesem Fall angebracht gewesen wäre. Das Prüfen und Berichten hat der Regierungsrat gemacht, weshalb der Abschreibung zugestimmt werden kann, was die SVP-Fraktion tun wird.
Miriam Locher (SP) erklärt, die SP-Fraktion begrüsse sehr, dass das mädchenspezifische Angebot bestehen bleiben könne. Das wichtige Fakten in der Vorlage gefehlt haben, wird stark kritisiert. Wieso schaut der Regierungsrat nicht zuerst, wie die definitive Lösung aussieht, bevor er seine Vorlage verabschiedet?
Abgesehen davon erachtet die SP-Fraktion die Lösung als gut. Die SP ist deshalb für die Abschreibung des Postulats.
Heinz Lerf (FDP) informiert, die FDP-Fraktion unterstütze den Antrag des Regierungsrates auf Abschreibung des Postulates.
Die Kommission wurde informiert, dass das Angebot der Stiftung Wolfbrunnen per 2017 auf das Heim Auf Berg in Seltisberg übergeht. Das Schulheim Wolfbrunnen hat mit nur 12 Plätzen eine kritische Grösse. Zudem stehen in den nächsten Jahren grosse bauliche Investitionen an. Ein Zusammenschluss auf der operativen Ebene macht Sinn.
Das Postulat hat drei Forderungen. Erstens soll der Betrieb des Schulheimes in gleicher Grösse weitergeführt werden, was die FDP-Fraktion als erfüllt erachtet. Zweitens sollen Synergien geschaffen werden – ohne Überführung in eine koedukative Einrichtung. Das mädchenspezifische Angebot wird nach Bedarf erhalten. Die Synergien werden genutzt und – ist der Votant überzeugt – auch ausgebaut. Damit ist auch dieser Punkt erledigt. Drittens wurde eine Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Wolfbrunnen über das Jahr 2016 hinaus gefordert. Das Angebot geht nun auf die Institution Heim Auf Berg über. Damit macht eine Leistungsvereinbarung keinen Sinn mehr. Die Vereinbarung mit dem Heim Auf Berg läuft noch bis 2017. Für das kommende Jahr wird man einen Nachtrag oder möglicherweise eine einjährige Zusatzvereinbarung erstellen müssen. Im Jahr 2017 wird es Verhandlungen über den neuen Leistungsauftrag geben. Damit ist auch dieser Punkt erledigt. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass das Anliegen des Postulats erfüllt ist und der Vorstoss damit abgeschrieben werden kann.
Marie-Theres Beeler (Grüne) informiert, die Grüne/EVP-Fraktion sei mit der Vorlage sehr zufrieden bzw. damit, was mit der Vorlage an Entwicklung möglich geworden sei für ein genderspezifischen Schulheimangebot für Mädchen im Kanton Basel-Landschaft. Die Grüne/EVP-Fraktion wird einen Antrag zum Landratsbeschluss stellen. Die Votantin wird im Folgenden den Antrag begründen:
Was war der Auslöser für die Motion, welche der Landrat in ein Postulat umgewandelt hat? Caroline Mall hat natürlich recht: Die Motion wäre besser gewesen. Aber der Landrat wollte das Anliegen als Postulat überweisen.
Die Stiftung Wolfbrunnen hat im Jahr 2013 erfahren, dass die nächste Leistungsvereinbarung 2014-2016 die letzte sein werde, weil es eine Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe vom 3. Dezember 2013 gebe, welche besage, dass Kinder- und Jugendheime nur dann anerkannt werden können, wenn ihr Platzangebot und Konzept einen ausgewiesenen qualitativen und quantitativen Bedarf des Kantons oder einer Region entsprechen.
Im Fall des Wolfbrunnen ist die Region die Schweiz.
Und es gibt seit Jahren grosse Engpässe bei der Platzierung von Mädchen und jungen Frauen, die am besten in einem Mädchenheim aufgehoben sind. Das ist insbesondere bei Mädchen mit Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen der Fall. Die Mädchen kommen aus der ganzen Schweiz und es gibt im deutschsprachigen Raum nur zwei Heime, die eine Schule führen und die ausschliesslich Mädchen beherbergen: «Sonnegg, Wohnen und Lernen» in Belp (18 Plätze) und die Stiftung Wolfbrunnen (12 Plätze). Insgesamt stehen 30 Plätze für die ganze Schweiz zur Verfügung. Der Arxhof wird auch nicht in Frage gestellt, wenn es zu wenig Jugendliche Straftäter aus dem Kanton Basel-Landschaft gibt.
Das Schulheim Wolfbrunnen hat dem Kanton Basel-Landschaft überhaupt keine finanziellen Zukunftsrisiken beschert, im Gegenteil: Der Kanton Basel-Landschaft bezahlt für jede Mädchen in der Stiftung Wolfbrunnen die Kostenpauschale zum Tarif, den auch andere Kantone bezahlen. Wenn die Eltern aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten in der Lage sind, wird ein Beitrag auf die Eltern abgewälzt.. Wenn ein Mädchen aus dem Kanton Basel-Landschaft in Belp untergebracht werden müsste, würde es genau gleich viel kosten. Die Vorteile für den Kanton sind mit der Leistungsvereinbarung garantiert: Mädchen aus Baselland und Basel-Stadt müssen bevorzugt aufgenommen werden, Und es wird nach dem Baselbieter Lehrplan unterrichtet.. Lauter Vorteile also.
Für das Betriebsrisiko hatte der Wolfbrunnen gemäss Leistungsvereinbarung ganz alleine aufzukommen, und nicht der Kanton. Der Stiftungsrat hatte gemäss Leistungsvereinbarung die Auflage, ein Rücklagenkonto für betriebliche Risiken zu äufnen. Aber dieses durfte – auch gemäss Leistungsvereinbarung – höchstens einen Saldo von CHF 450'000 aufweisen. Und aus dieser Rücklage durften höchstens 25 % jährlich für Investitionen ausgegeben werden. Und dann kommt der Kanton und sagt, es gebe ein Renovations- und Investitionsdefizit.
Die Stiftung Wolfbrunnen war per Leistungsvereinbarung daran gehindert, grössere Investitionen zu tätigen. Und gleichzeitig hatte der Kanton gemäss der gleichen Leistungsvereinbarung keinerlei Pflichten, für irgendwelche Betriebsrisiken oder Investitionen aufzukommen. Im Gegenteil: Wenn die Überschüsse – auch aus der Leistungsvereinbarung – aus den Kostenpauschalen bei einer guten Heimbelegung einen bestimmten Betrag überstiegen, dürfen sie nicht zurückgelegt werden, sondern mussten an den Kanton abgeliefert werden. Bis 2013 hat der Kanton mit der Stiftung Wolfbrunnen CHF 60'000-70'000 verdient. Dann kommt die Hiobsbotschaft. Die CHF 60'000-70'000 konnten nicht mehr ausgeschüttet werden, weil geschaut werden musste, wie die Zukunft bewältigt werden kann.
Das heisst, der Wolfbrunnen hatte den Kanton überhaupt nicht mehr gekostet als andere Heime. Mehr Risiken als mit anderen Heimen gab es nicht. Zudem war auch keine Investitionskatastrophe für die Zukunft zu befürchten – im Gegenteil. Der Kanton hat daran verdient.
Der Grund für die Aufkündigung eines Leistungsauftrages ab 2017 war ganz ein anderer: Die Unterbelegung anderer Heime – und es lag auf dem Tisch, dass durch eine finanziell rentablere Neuorganisation der Heime im Kanton Probleme anderer Institutionen gelöst werden sollten. Man kündigte dem Wolfbrunnen mündlich an, dass die Mädchen in den Heimen Schillingsrain – ein Heim nur für männliche Jugendliche – oder im Rösern-Heim – ein koedukatives Heim – untergebracht werden sollten. Es wurde angekündigt, dass man die Mädchen in anderen Heimen unterbringt, damit diese wieder besser rentieren. Das wäre das absolute Aus für ein genderspezifisches Angebot gewesen, weshalb die Votantin den Vorstoss 2014 eingereicht hat.
Aus der ganzen Schweiz regte sich Opposition gegen das Vorhaben, eines von zwei Mädchenschulheimen in der Schweiz zu schliessen.
Die Stiftung Wolfbrunnen hat sich auf die Reise gemacht, um mögliche Lösungen zu finden. Im Unterschied zur Haltung, welche mit der Ankündigung, welche gerade beschrieben wurde, dass es sich um die letzte Leistungsvereinbarung handeln würde, ist die AKJP positive in das Projekt eingestiegen, um eine Lösung zu finden. Mit dem institutionellen Zusammenschluss wurde die Lösung gefunden. Unter dem gemeinsamen Dach kann der Standort Wolfbrunnen ein Heim für Mädchen bleiben. Aus diesem Grund könnte die Grüne/EVP-Fraktion mit der Abschreibung einverstanden sein. Die Frage ist aber, um was für eine Leistungsvereinbarung es sich handeln wird. Für das kommende Jahr gibt es eine Einjahresvereinbarung mit der Integration des Heimes Wolfbrunnen als weiterer Standort der Heime Auf Berg. Ab 2018 wird es eine neue Leistungsvereinbarung mit den Heimen Auf Berg geben. Wird es aber damit weiterhin ein Mädchenschulheim geben können, das einen Schutzraum bietet? Es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarungen, sondern das ist alles am Verhandlungstisch mündlich abgemacht. Das fliesst in den Vertrag zwischen den Heimen Auf Berg und der Stiftung Wolfbrunnen ein. Ob der Kanton die Institution weiterhin unterstützen wird, steht in den Sternen. Deshalb muss der Landratsbeschluss mit einem Auftrag verbunden werden, um der Abschreibung des Postulates zustimmen zu können. Der Zusatzantrag lautet wie folgt:
Der Regierungsrat erstattet dem Landrat vor Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit den Heimen auf Berg (Leistungsvereinbarung ab 2018) Bericht, wie das genderspezifische Angebot eines Schulheims für junge Frauen dauerhaft ermöglicht wird.
Das braucht es, damit das Postulat, dass einmal eine Motion sein sollte, abgeschrieben werden kann.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei
Auch die CVP/BDP-Fraktion ist laut Christine Gorrengourt (CVP) froh, dass sich eine gute Zwischen- oder eventuell auch Endlösung gefunden hat. Wie gehört ist es sehr neu, was gemacht wird; und man hat auch gehört, wie wichtig es ist, dass die jungen Frauen, die zum Teil sexuelle Übergriffe erfahren haben, in einem entsprechenden Heim sein können. Die Nähe dieses Heims ist auch für die Gemeinden ein Vorteil, weil sie immer wieder von der KESB aufgesucht werden müssen und dabei hohe Spesen anfallen können. Die CVP/BDP-Fraktion unterstützt die Überweisung und ist für eine Abschreibung.
Regina Werthmüller (parteilos) bedauert, dass die Fraktion der glp/GU nicht in der Bildungskommission dabei sein konnte. Dennoch stellt sie fest, dass mit dem Zusammenschluss für die beiden Heime eine gute Lösung gefunden werden konnte. Sie plädiert dafür, den Antrag zu unterstützen, da eine Leistungsvereinbarung, die dem Grundgedanken nicht zugute kommt, nicht zu unterstützen wäre. Kommt der Antrag durch, lässt sich das Postulat auch abschreiben.
Miriam Locher (SP) macht klar, dass auch die SP-Fraktion den Antrag selbstverständlich unterstützt. Innerhalb eines Jahres lässt sich schauen, wie es weitergehen soll.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) antwortet Marie-Theres Beeler, die sich etwas über die Ausgestaltung der Leistungsvereinbarung aufgeregt hatte, dass das Ganze auf einem Bericht der Finanzkontrolle aus dem Jahr 2009 basiere. Die GPK nahm diesen auf, hinterfragte die Grösse dieser Institution kritisch und gab dem Amt für Jugend und Kind ausdrücklich die Empfehlung ab, es zu prüfen.
Das Postulat wurde 2014 eingereicht. Man hat zwei Jahre Zeit, um zu prüfen und berichten. Im März 2016 wurde fristgerecht Bericht erstattet. Selbstverständlich ist man bei solchen Themen sehr dynamisch unterwegs. Es gibt erfreuliche Entwicklungen. Deshalb ist durchaus kritisch zu beurteilen, wenn nach einem Bericht eine solche Entwicklung ins Rollen kommt und man unzufrieden ist darüber, dass dies nicht in ein Postulat eingepackt worden ist; sonst muss man warten, bis alle Antworten da sind, obschon man dann nicht mehr innerhalb der gegebenen Frist wäre. Hier sollte man durchaus auch etwas flexibel sein. Die Regierung bemüht sich, dem Landrat die Antworten fristgerecht zu liefern. Und sie ist sehr erfreut, wenn sich die Entwicklung dann beschleunigt.
Die Vereinbarung mit dem Heim auf Berg für das nächste Jahr ist eine sehr gute Lösung. Ab 2018 kann man dann auf eine Lösung zählen, die beide Heime umfasst. Die Regierung beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) verweist auf den Antrag von Marie-Theres Beeler, folgende Formulierung in den Landratsbeschluss aufzunehmen:
Der Regierungsrat erstattet dem Landrat vor Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit den Heimen auf Berg (LV ab 2018) Bericht, wie das genderspezifische Angebot eines Schulheims für junge Frauen dauerhaft ermöglicht wird.
://: Der Landrat spricht sich mit 34:32 Stimmen für den Antrag von Marie-Theres Beeler aus.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) stellt fest, dass es keine Opposition gegen eine Abschreibung des Postulats gibt.
://: Damit ist das Postulat 2014/097 stillschweigend abgeschrieben.
Landratsbeschluss
betreffend Bericht zum Postulat 2014/097 von Marie-Theres Beeler: Betrieb eines Schulheims für weibliche Jugendliche für eine ausgewiesene Nachfrage auf deutschschweizerischer Ebene
vom 17. November 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das Postulat 2014/097 wird abgeschrieben.
2. Der Regierungsrat erstattet dem Landrat vor Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit den Heimen auf Berg (LV ab 2018) Bericht, wie das genderspezifische Angebot eines Schulheims für junge Frauen dauerhaft ermöglicht wird.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei