Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2013
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2013-137 vom 30. April 2013 [1. Lesung] Vorlage: Reduktion Subventionen durch neue Berechnungsgrundlage - Bericht der Finanzkommission vom 30. September 2013 - Beschluss des Landrats vom 17. Oktober 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Marc Joset (SP): In dieser Vorlage geht es darum, die Grundlagen für die bedarfsabhängigen Sozialleistungen (sog. Subventionen) neu zu berechnen.
Es soll verhindert werden, dass Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sozialhilfeabhängig werden. Bei Ausbildungsbeiträgen, Beiträgen zur Prämienverbilligung und Kosten in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ist der Kanton zuständig. Der Anspruch auf Subventionen wurde bislang aufgrund des steuerbaren Einkommens beurteilt. Dies führte in der Praxis dazu, dass Personen mit identischem Einkommen verschieden hohe Subventionen ausbezahlt bekamen, je nachdem, wie viele Abzüge sie geltend machen konnten. Neu soll das Zwischentotal der Einkünfte massgebend sein (Ziffer 399 der Steuererklärung), vor Liegenschaften und Abzügen. Dazugerechnet werden das Nettoeinkommen aus nicht selbst bewohnten Liegenschaften und 20% des steuerbaren Vermögens. Abgezogen werden 5'000.- Franken pro Kind. Die neuen Berechnungsgrundlagen führen dennoch zu einer Entlastung des Haushaltes um ca. 1.85 Millionen im Jahr 2014 und um 2.4 Millionen Franken ab dem Jahr 2015. Im Vordergrund ist aber nicht so sehr die Sparwirkung, sondern das Bestreben nach einem gerechteren Subventionssystem.
Eintreten war in der Kommission unbestritten. Man war sich einig, dass die vorgeschlagene Lösung gerechter ist. Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, wird weiterhin unterstützt. Wer es nicht nötig hat, wird keine Subvention mehr erhalten. Neu werden auch sogenannte gefestigte Lebensgemeinschaften berücksichtigt, wie das im Sozialhilferecht bereits Usus ist. Dies war im Grundsatz in der Kommission unbestritten. Es gab Fragezeichen in Bezug auf den Vollzug. Man liess sich aber überzeugen, dass in der Praxis die sogenannten gefestigten Lebensgemeinschaften gut überprüft werden können aufgrund von Steuer- und Adressdaten. Im Gesetz über Ausbildungsbeiträge würden aufgrund der neuen Berechnung die Beiträge relativ stark zurückgehen. Deshalb soll die elterliche Einkommensgrenze um 10'000 Franken erhöht werden. Auch dies war in der Finanzkommission unbestritten.
Bei § 9 Abs. 1 schlägt die FIK eine redaktionelle Änderung vor. Neu sollen die sonstigen Leistungen Dritter eingeführt werden. Dazu zählt die andere Person einer gefestigten Lebensgemeinschaft. Das wird zwar bereits in § 6 erwähnt. Hier aber werden diese alle aufgezählt. Deshalb wird der Begriff «sonstige Leistungen Dritter» beigefügt. Beim Dekret über die Einkommensobergrenze und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung resultiert die grösste Einsparung innerhalb der Vorlage. Dies wurde in der Kommission kontrovers debattiert. Einerseits wurde beantragt, die abschliessende Obergrenze des massgebenden Jahreseinkommens für die Prämienverbilligung bei Erwachsenen mit Kindern höher anzusetzen. Dies würde die Gerechtigkeit erhöhen, so die Befürworter. Ein gegenteiliger Antrag wollte die Obergrenze tiefer ansetzen. Die Auswirkungen beider Anträge wurde berechnet. Schliesslich kam die Kommissionmehrheit zum Schluss, dass die Vorlage austariert ist und in diesem Punkt keine Änderung nötig ist.
Die Finanzkommission meint, dass die Regierung alle vier Jahre die Wirksamkeit dieser Massnahme zu prüfen hat. Ein entsprechender Antrag wurde mit grossem Mehr angenommen. Dies steht neu im Landratsbeschluss 5, der im Bericht vergessen ging. Er liegt in einem grünen Papier gesondert vor.
Die Finanzkommission beantragt mit 11:1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Vorlage in der von der Kommission veränderten Form zuzustimmen.
Für Dieter Epple (SVP) ist die Verteilung der Subventionen nun wesentlich gerechter. Einerseits zugunsten jener, die es nötig haben. Andererseits zu Lasten derer, die es nicht nötig haben. Die SVP stimmt den fünf Anträgen zu.
Die SP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein, sagt Ruedi Brassel (SP). Es wird anerkannt, dass der Versuch unternommen wurde, die Berechnungsgrundlagen transparenter und klarer auszuformulieren sowie gerechter zu gestalten. Eine Differenz entstand bezüglich der Einkommensobergrenze bei den Prozentanteilen für Prämienverbilligung. In diesem Punkt beantragte die SP, diese so anzuheben, dass ein grösserer Kreis in deren Genuss kommt. Die Prämienverbilligung wird im Moment massiv abgebaut, wie u.a. das letzte Geschäft gezeigt hat. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Ein entsprechender Antrag in der Kommission war nicht erfolgreich. Die SP verzichtet heute jedoch darauf, die Anträge erneut zu stellen, wünscht sich aber bei der Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes eine genaue Analyse der betreffenden Einkommenskategorien. Je nach dem wird man später wieder darauf zurückkommen müssen. Die SP-Fraktion stimmt dem Gesetz mehrheitlich zu.
Monica Gschwind (FDP) informiert, dass es sich bei den bedarfsabhängigen Sozialleistungen um finanzielle Unterstützungen handelt, die nur bei Bedarf ausgerichtet werden und Personen zukommen sollen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Dabei soll verhindert werden, dass diese Gruppen von Menschen in die Abhängigkeit der Sozialhilfe abrutschen.
Aufgrund der heutigen Berechnungsmethode ist nicht gewährleistet, dass nur diese bestimmte Personengruppe unterstützt wird. Das steuerbare Einkommen, das heute heran zogen wird, führt infolge diverser Abzugsmöglichkeiten zu Ungleichheiten und Verzerrungen, die eliminiert werden müssen. Auch die Realität der heutigen Lebenssituationen soll in Zukunft miteinbezogen werden, so dass eine Gleichstellung zwischen Ehepaaren und gefestigten Lebensgemeinschaften erreicht wird. Das entspricht der Praxis in der Sozialhilfe und wird auch durch einen entsprechenden Bundesgerichtsentscheid gestützt.
Damit durch die Gesetzesanpassungen nicht die falschen Personengruppen getroffen werden, nämlich jene, die die kantonale Unterstützung wirklich benötigen, sind die beeinflussbaren Stellschrauben sehr fein justiert worden. Eine gezielte Anpassung z.B. bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Ausbildungsbeiträge und der Einkommensobergrenze bei der Prämienverbilligung soll das gewährleisten.
Die FDP-Fraktion erachtet die Vorlage als gut austariert. Sie setzt das Postulat «Weg vom steuerbaren Einkommen als Grundlage für Subventionen» von Landratspräsidentin Marianne Hollinger aus dem Jahr 2007 so weit als möglich um und bewirkt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der potenziellen Bezüger optimal abgebildet wird. Trotzdem soll eine periodische Überprüfung der Wirkung stattfinden, damit eventuelle Fehlentwicklungen entsprechend korrigiert werden können. Die FDP-Fraktion wird diesen Gesetzesänderungen einstimmig zustimmen.
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- 1. Lesung
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) registriert keine Wortmeldungen zu den drei zu behandelnden Gesetzen: Gesetz über Ausbildungsbeiträge, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und Sozialhilfegesetz. Das Dekret wird erst in der zweiten Lesung behandelt.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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