Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Landrat das Postulat ablehne.

> Begründung des Regierungsrats

Diego Stoll (SP) heisst alle herzlich  willkommen zu seinem Vorstoss, den man auch«Öffentlichkeitsprinzip auch beim Meinungsbildungsprozesses des Regierungsrats – und das Ganze bitte möglichst aufwendig und teuer» nennen könnte. Liest man nämlich die Antwort des Regierungsrats, muss man tatsächlich konstatieren, dass die vom Postulanten verlangten Massnahmen absolut keinen Sinn machen, wenn dadurch eine Exekutivbehörde als Kollegialgremium unterlaufen wird. Versteht man seinen Vorstoss auf diese Weise, ist das tatsächlich fragwürdig. Man schaue sich doch aber bitte seinen Vorstoss genau an, dann wird man sehen, um was es ihm geht.

Der Votant stellt fest, dass die Regierungsratsbeschlüsse des Kantons Basel-Landschaft nirgends abrufbar sind. Dies im Gegensatz zu anderen Kantonen, z.B. BS, SO oder BE. Es ist ganz einfach: Man muss nur auf die Kantonsseite im Internet gehen und in der Sparte Regierungsrat die Regierungsratsbeschlüsse anklicken. Im Kanton Bern steht z.B. klipp und klar, dass Regierungsratsbeschlüsse im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips grundsätzlich zu publizieren sind. Selbstverständlich gibt es Vorbehalte, nämlich Sitzungsgeheimnisse oder «die Notwendigkeit von vertraulichen Unterlagen und Beschlüssen». Genau darum und um nichts anderes geht es dem Votanten in seinem Postulat.

Obwohl der Kanton Basel-Landschaft 2011 das Öffentlichkeitsprinzip annahm, sind diese Beschlüsse für die breite Bevölkerung – überspitzt formuliert – eine Blackbox und nicht einsehbar. Wer Informationen will, muss bei der Verwaltung ein formelles Gesuch stellen. Das hört sich einfacher an, als es ist. Der Weg ist beschwerlich, ein Hin-und-her zwischen den einzelnen Direktionen, und am Schluss fühlt sich niemand zuständig. Diese Praxis hat mit dem Öffentlichkeitsprinzip nicht das Geringste zu tun. Vielmehr entspricht sie dem Geheimhaltungsgrundsatz, der 2011 eigentlich abgeschafft wurde.

Bei dieser Ausgangslage lohnt es sich tatsächlich, einmal genauer hinzuschauen und zu prüfen, ob sich Verbesserungspotential ergibt und ob die heutige Praxis noch sinnvoll ist. Der Vorstoss kommt bewusst nicht als Motion daher. Dabei meint der Postulant, er habe sehr offen formuliert. Er ist deshalb bereit, das Resultat entgegen zu nehmen. Es ist ihm aber auch klar, dass die Äusserungen eines Regierungsmitglieds in einem Gremium nicht ungefiltert in die Öffentlichkeit fliessen können. Aber wenigstens die Beschlüsse sollten einsehbar sein.

Zweitens steht der Votant dazu, dass am Ende das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmen muss. In der Antwort wird einem hingegen nur pauschal beschieden, es sei aufwendig. Das reicht nicht. Der Votant möchte schwarz auf weiss nachvollziehen können, wie gross der Aufwand tatsächlich ist.

Nur so, und nicht anders, ist der Vorstoss zu verstehen. Deshalb soll man ihn bitte unterstützen.

Hanspeter Weibel (SVP) sagt, dass seine Fraktion ihn als erfahrenen Experten in dieser Frage zum Sprecher ernannt habe. Man mag sich vielleicht noch daran erinnern, dass vor einigen Jahren Gerhard Schafroth und der Sprecher aufgrund einer Gesetzesbestimmung an einer öffentlichen Regierungsratssitzung teilnehmen wollten. Man wurde damals ausgesperrt, was die Basler Zeitung in einem Bericht darüber mit einer Karikatur bebilderte, wie Weibel und Schafroth vor einer verschlossenen Regierungsratssitzungszimmertüre stehen.

Zur Sache: Diego Stoll hat relativ lange gebraucht, um zu erklären, was er eigentlich meint. Nicht nur die Regierung, sondern auch der Votant hat nicht ganz verstanden, worum es ihm dabei genau geht. Vielleicht sollte er künftig bereits im Postulat etwas deutlicher formulieren, was seine Absicht ist.

Es ist so, dass es eine bestimmte Praxis gibt, wie die Regierungsratsbeschlüsse formuliert werden. Der Votant hat bislang keine Mühe gehabt, auf diese zuzugreifen. Letztendlich müsste der Regierungsrat wohl tatsächlich zu einer anderen Form der Formulierung seiner Beschlüsse finden, z.B. indem er sie aufteilt in einen öffentlichen Teil und in einen Teil, der explizit nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist.

Das, was Diego Stoll eben ausgeführt hat, kann die SVP bzw. der Votant – anders als sie das noch in der Fraktion besprochen hatte – unterstützen im Sinne einer Stellungnahme, was ein solches Vorgehen bedeuten würde, auch in Bezug auf Aufwand und eine andere Form der Formulierung von Regierungsratsbeschlüssen. Die von Diego Stoll zuletzt mündlich gemachten Präzisierungen können den Votanten dazu bewegen, in dieser Frage eine andere Haltung einzunehmen und dem Vorstoss zuzustimmen.

Laut Rolf Richterich (FDP) ist das Thema tatsächlich nicht ganz neu und wurde schon einige Male diskutiert. Man hat sich jeweils dafür ausgesprochen, dass die Regierungsratssitzung nicht öffentlich ist. Dies hat durchaus Vor- und Nachteile. Der Kanton Solothurn z.B. kennt auf Regierungs- und Gemeindeebene grundsätzlich nur öffentliche Sitzungen der Exekutive. Allerdings gibt es dort noch eine zweite Runde, wo man nicht weiss, was noch alles besprochen wird. Letztlich liegt es auch an der Regierung, dass sie ihre Geschäfte adäquat publik macht. Vielleicht nicht ganz so wie letzte Woche, denn das war nicht besonders clever – aber dabei handelt es sich um die Form der Kommunikation und damit um ein anderes Thema.

Es liegt ja aber in der Natur der Sache, dass der Regierungsrat das, was er beschliesst, auch publik macht. Denn im Grunde handelt es sich um ein öffentliches Gremium, wobei klar ist, dass nicht jeder Beschluss öffentlich gemacht werden kann. Der Votant hat bislang nie erlebt, dass ihm auf Anfrage die Auskunft verweigert worden wäre – sei es auf Ebene Regierungsrat, sei es auf Ebene Verwaltung. Es ist zu hoffen, dass andere Interessierte ähnlich gut bedient werden, auch wenn sie keine Landräte sind. Es ist davon auszugehen, dass dies funktioniert. Es würde zu weit führen, alles zu publizieren. Der Mehrwert wäre zu gering. Zudem gibt es immer auch eine zweite Runde, bei der Dinge diskutiert werden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Wo führt das hin? Letztlich zu einer Zweiklassen-Gesellschaft. Und das ist nicht unbedingt zielführender.

Béatrix von Sury d'Aspremont (CVP) weist darauf hin, dass es hier ja nicht um die Diskussion gehe, die im Regierungsrat geführt wird. Es geht im Vorstoss von Diego Stoll nur um die Beschlüsse. Aus diesem Grund kann die CVP/BDP-Fraktion den Vorstoss absolut unterstützen. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass es im Kanton Bern eine Klassifizierungsverordnung gibt, wo genau nachgeprüft wird, was veröffentlicht werden kann, was nicht. In diesem Rahmen kann die Regierung das sicherlich prüfen und berichten. Deshalb wäre eine Überweisung lohnenswert.

Marc Schinzel (FDP) hat das Gefühl, dass die Regierung doch etwas zu heiss gekocht hat. Und Diego Stoll weniger heiss gegessen. Auf jeden Fall ist die Idee so, dass man sich in einem technischen Bereich bewegt und es nicht überhöhen sollte. Es geht, wie in vielen Gremien, nicht darum, das kollegiale Beratungssystem offen zu legen. Soweit der Votant verstanden hat, geht es einfach darum, dass die Beschlüsse des Regierungsrats aktiv kommuniziert werden, damit sie für jeden einsehbar sind, und dass eine Trennung von vertraulichen Beschlüssen natürlich möglich ist. Dies ist gängige Praxis. Insofern wäre der Regierungsseite zu empfehlen, mit ihren Vorbehalten gegen den Vorstoss runterzufahren und einer Prüfung zuzustimmen. Wenn nämlich die Menschen draussen sich selbst ein Bild machen können und Transparenz herrscht, entlastet dies letztlich Verwaltung und Regierung, da es nicht zu unnötigen Anfragen kommt.

Sara Fritz (EVP) sagt, dass auch ihre Fraktion nicht ganz sicher war, wie der Vorstoss zu verstehen ist. Ist er so zu verstehen, wie Diego Stoll eben ausgeführt hat, würden die Grünen/EVP das Postulat unterstützen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) macht deutlich, dass das Postulat nichts anderes möchte, als einen Standard einführen, der in praktisch allen anderen Kantonen gängig ist; es geht nämlich darum, eine Liste von RRB im Internet zugänglich zu machen. Es geht nicht darum, publik zu machen, wer was wie gesagt hatte. Es geht darum, ein gutes Arbeitsinstrument nicht für das Parlament, sondern auch für interessierte Verbände oder Privatleute zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinn ist das Vorstoss absolut prüfenswert. Viele Kantone haben bewiesen, dass es kostengünstig umsetzbar ist. Allenfalls wäre dem Postulanten noch zu raten, punkto Verständlichkeit bei seinem Vorstössen etwas an Klarheit zuzulegen, damit auch die entsprechenden Antworten stimmiger sind.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) verdeutlicht, dass in einem Regierungsratsbeschluss relativ viele Sachverhaltdarstellungen, Erwägungungen, teils vertrauliche Informationen etc. zu finden sind. Dieser kann eine halbe bis mehrere Seite Länge annehmen. Am Schluss stehen die Beschlussziffern mit Ablehnung, Zustimmung etc. Es ist der Regierungsrätin noch nicht ganz klar, ob es nur um die Publikation von Beschlussziffern geht? Interessant wären ja aber doch vor allem die Erwägungen. Geht es somit um den gesamten RRB?

Auch in den Beschlussziffern sind jedoch manchmal vertrauliche Informationen enthalten. In einem vorherigen Votum fiel der Begriff Klassifizierungsaufwand. Dieser Aufwand wäre sehr gross, sollte man sich entscheiden, den ganzen RRB zu publizieren. In praktisch allen Beschlüssen sind Dinge enthalten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind – seien es personelle, finanzielle Sachen etc. Es ist ein grosser Aufwand, jeden Beschluss auf das hin zu untersuchen, was publiziert werden darf und was nicht. Es werden ja bereits Regierungsratsbeschlüsse zusammen mit den Medienmitteilungen publiziert (und man gibt sich auch Mühe, dass sie besser werden), wo ebenfalls mitgeteilt wird, was beschlossen wurde. Von der genannten Praxis jedoch, jedes Wort auf seine Publikationswürdigkeit hin zu untersuchen, ist abzuraten. Handelt es sich nämlich um berechtigte Interessen, haben gewisse Kreise ohnehin Zugang zu den RRB.

Diego Stoll (SP) hat zur Kenntnis genommen, dass er sich in Zukunft noch klarer ausdrücken soll. Er möchte aber auch darauf hinweisen, dass für ihn ziemlich klar ist (und eigentlich allen klar sein müsste), dass er, wenn er von Regierungsratsbeschluss schreibt, nichts anderes der Beschluss gemeint ist. Er hat sich sogar noch die Mühe gemacht, die einzelnen Kantone inklusive Internetadresse aufzulisten, wodurch ebenfalls erkenntlich sein sollte, um was es ihm geht. Wie man daraus schliessen kann, es ginge um jede einzelne Erwägung eines jeden Regierungsrats, ist ihm auch nicht ganz klar.

Die Botschaft des Vorstosses entspricht somit der, wie sie nun offenbar verstanden wurde. Marc Schinzel hat dabei am besten auf den Punkt gebracht, um was es in seinem Vorstoss geht. Es geht um den Beschluss, um nichts anderes. Im Kanton Bern kann die Regierung zudem eine Kurzbegründung dazu liefern. Dies gilt es zu prüfen, nicht mehr und nicht weniger. Hätte er gewusst, was dieser Vorstoss an politischen Diskussionen auslöst, hätte er sich vorgängig darum bemüht, die Fraktionen zu informieren. Stattdessen hat er den Vorstoss, im Glauben, es handle sich um eine relativ kleine Sache, nur eingereicht. Man mache sie nun nicht grösser, als sie ist.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2017/107 mit 60:11 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

[Namenliste]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei