Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2017
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2017-117 vom 23. März 2017
Motion der FDP-Fraktion: ÖV 2.0: Anpassung Angebotsdekret für mehr Spielraum bei den regionalen Bedürfnissen - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme als Postulat (siehe Beilage) - Beschluss des Landrates vom 18. Mai 2017: < als Postulat überwiesen > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegen nehme.
> Begründung des Regierungsrats
Martin Rüegg (SP) sagt, dass seine Fraktion auch diesen Vorstoss sowohl als Motion als auch als Postulat ablehne. Er wird als unnötig erachtet. Mit dem 8. GLA wurde die Angebotsdiskussion resp. die Überprüfung in die Wege geleitet. Deshalb wäre es eigentlich sinnvoll und zu erwarten, dass die FDP den Vorstoss zurückzieht.
Schaut man sich diesen genau an (und vor allem die fett gedruckten Forderungen am Schluss), sieht man, dass die Diskussion über den Kostendeckungsgrad offenbar noch ausgeweitet werden soll – nämlich auch auf mittel bis gut ausgelastete Linien. Dies scheint dem Votanten kontraproduktiv und unsinnig. Der Auftrag ist, was das Angebotsdekret angeht, ohnehin gegeben.
Lotti Stokar (Grüne) sagt, dass ihre Fraktion mit dem Vorredner einig gehe. Der Landrat hat den Auftrag übergeben, das Angebotsdekret anzuschauen. Es ging dabei vor allem um das Thema der Randregionen. Deshalb geht den Grünen/EVP der Vorstoss vor allem im zweiten Teil wesentlich zu weit. Es macht der Votantin ohnehin Mühe, wenn ein Kostendeckungsgrad in vielen Bereichen – nicht nur beim ÖV – als Mass aller Dinge genommen wird. Misst man dann auch, wieviel Platz ein ÖV-Benutzer in Anspruch nimmt, und wieviel ein Autofahrer? Es geht nicht darum, das eine gegen das andere auszuspielen. Man müsste dann aber bei allen dieselben Massstäbe ansetzen. Erst gestern wurde die neueste Statistik zum Mobilitätsverhalten publiziert. Dort wurde unter anderem erhoben, dass die Automobilisten bereit wären, allenfalls für einen Tunnel etwas mehr zu bezahlen oder für die Vignette bei einem Autobahnbau – sonst aber nicht. Auf der anderen Seite ergab die Befragung der ÖV-Nutzer/innen, dass sie die ÖV-Preise generell als eher zu hoch einstufen.
Somit findet ihre Fraktion, dass der Vorstoss weder als Motion noch als Postulat zu überweisen ist. Der Auftrag ist klar erteilt. Es wird nicht unterstützt, wenn man mit irgendwelchen Phantasiekostendeckungsgraden übers Ziel hinaus schiessen möchte.
Saskia Schenker (FDP) möchte Klarheit schaffen bezüglich dem Kostendeckungsgrad. Der FDP geht es darum (und man hatte in der Diskussion über den neuen GLA vorgespurt), dass das richtige Angebot am entsprechenden Ort gefahren wird. Man hat gemerkt, dass es gerade bei den kleinen Gemeinden mehr Spielraum braucht. Die FDP reichte den Vorstoss am Tag der Behandlung des 8. GLA ein. Es war somit ein Absicherungsvorstoss, damit es unabhängig von der GLA-Diskussion eine Anpassung des Angebotsdekrets gibt. Und dass man künftig genau das richtige Angebot hat, damit auch der Kostendeckungsgrad wieder besser ist.
Am Ende haben alle das gemeinsame Interesse (und die Votantin ist überzeugt, dass es auch der Gegenseite entgegen kommt), dass bei jedem Angebot versucht wird, den Kostendeckungsgrad zu verbessern, indem man die Fahrzeuge besser auslastet. Die FDP regt dazu lediglich eine Zusatzprüfung an. Sie möchte die Motion deshalb auch nicht umwandeln, weil der Landrat seine Absicht bereits bekundet hatte. Es geht darum, mit einer Motion diese nochmals zu stärken. Und es soll eben gerade darum gehen, dass nicht jedes Mal, wenn die Zahlen nicht stimmen, die Diskussion aufkommt, ob man das Angebot noch bezahlen kann oder nicht. Das Ziel der Motion ist, herauszufinden, was gemacht werden muss, damit der Kostendeckungsgrad besser ist.
Peter Riebli (SVP) verdeutlicht, dass nach Meinung der SVP-Fraktion diese Motion teilweise offene Türen einrennt und als Motion nicht haltbar ist. Mit der Überweisung des 8. GLA müssen nun ein Grossteil der Fragen und der Aufträge, welche die FDP in ihrem Vorstoss formuliert, ohnehin erfüllt und abgehandelt werden. Auf der anderen Seite sieht auch die SVP, dass doch einige Fragen mehr (also insbesondere die Überarbeitung der Artikel 2,6 und 13) enthalten sind. Deshalb kann die SVP-Fraktion den Vorstoss als Postulat unterstützen.
Sein Vorredner spricht Felix Keller (CVP) aus dem Herzen. Von Saskia Schenker wurde gehört, dass es sich eigentlich um eine Zusatzprüfung handle. Deshalb ist auch ein Prüfen und Berichten angesagt. Die CVP/BDP-Fraktion kann den Vorstoss deshalb als Postulat unterstützen.
Rolf Richterich (FDP) nimmt die Inkonsequenz zur Kenntnis. Wenn man ein Postulat hätte, aber eine Motion daraus macht, und man eine Motion hätte, und ein Postulat daraus macht – dann ist das hier scheinbar so gewollt. Man müsste dann aber das Landratsgesetz anpassen, um nicht ständig in einem diffusen, unrechtlichen Raum zu schweben.
Martin Rüegg ist zu entgegnen: Den Kostendeckungsgrad über 30% hatte nicht zuletzt die Bau- und Planungskommission tangiert, indem sie im Unterbaselbiet Linien mit grösserem Kostendeckungsgrad ebenfalls einer Prüfung unterzogen und Einsparpotential eruiert hatte, damit der ÖV-Franken etwas besser eingesetzt werden kann. Martin Rüegg widerspricht sich in diesem Punkt selber, wenn er sich nun gegen die Motion resp. eine Prüfung ausspricht. Letztlich geht es der FDP mit ihrem Vorstoss darum, auf allen Ebenen den ÖV-Franken richtig einzusetzen. Das Dekret soll man ohne Scheuklappen überprüfen. Es ist nicht sinnvoll, nur punktuell Verbesserungen anzustreben. Es gibt grundsätzliche Böcke drin, es gibt aber auch in der Leistungserbringung und den formulierten Zielen Anpassungspotential.
Saskia Schenker (FDP) sagt, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird. Die Fraktion ist froh, dass die Anpassung des Angebotsdekrets abgesichert wurde und diesbezüglich Einigkeit herrscht. Nun geht es darum, mit einem Postulat noch weitere Zusatzprüfungen zu erhalten.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2017/117 mit 45:24 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei