Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2017
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2017-122 vom 23. März 2017 Postulat der FDP-Fraktion: ÖV 2.0: Kostendeckungsgrad ÖV steigern und festschreiben
- Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme - Beschluss des Landrates vom 18. Mai 2017: < überwiesen > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegen nehme.
Jan Kirchmayr (SP) sagt, dass die SP-Fraktion dezidiert gegen die Überweisung des Postulats sei. Die ganz am Schluss des Postulats postulierten Forderungen und Kostendeckungsgrade sind ziemlich beängstigend, da deren Einhaltung zu Leistungsabbau und ÖV-Abbau führen würde. Bei einem Kostendeckungsgrad für «Bus Land» von 35-40% ist zumindest absehbar, dass man ziemlich viele Buslinien ausdünnen müsste. Desgleichen beim Tram mit 80%. Im 8. GLA kann man nachlesen, dass man damit sogar den 10er ausdünnen müsste, weil er auf Teilen der Strecke diesen nicht erreicht. Man fragt sich, wie man zu einer solchen Idee kommen kann, die zu einer enormen Taktausdünnung nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Agglomeration führen würde. Weiter wäre es interessant, die Begriffe Land und Agglomeration gerade in diesem Zusammenhang zu definieren. Gehört Pfeffingen z.B. noch zum Land, oder ist es schon Agglomeration? Als Geografiestudent kann man darüber streiten, da es unterschiedliche Definitionen gibt. Der Vorstoss gehört abgelehnt.
Lotti Stokar (Grüne) sagt, dass dieser Vorstoss in eine ähnliche Richtung wie der vorher gehende ziele. Nur wird bei diesem Vorstoss noch deutlicher gemacht, dass der Kostendeckungsgrad auch festgeschrieben werden soll. Wenn man aber etwas festschreibt, braucht es eine Vorgabe, was passiert, wenn der Deckungsgrad nicht erreicht wird. Es scheint der Votantin zu wenig weit zu gehen, nur auf den Kostendeckungsgrad zu fixieren. Saskia Schenker hat zuvor von kleineren Bussen gesprochen. Ein kleinerer Bus ist jedoch bezüglich Kosten nicht matchentscheid, sondern der Chaffeur, der ihn fährt. Man ist heute aber noch nicht so weit, den Chaffeur ersatzlos zu streichen, um den Bus selbständig fahren zu lassen. Und selbst dann stellt sich die Frage, ob es nicht doch aus Sicherheitsgründen eine Begleitperson braucht.
Der Vorstoss ist somit viel zu plakativ auf den Kostendeckungsgrad gemünzt. Diesen noch festschreiben zu wollen, scheint der Fraktion Grüne/EVP der falsche Ansatz zu sein. Sie lehnt das Postulat ab.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sagt, dass die Kostendeckung des ÖV eigentlich ein Dauerthema sei, das einen laufend beschäftigen müsste. Beim Individualverkehr wird es einem von linker Seite ja immer wieder vorgehalten, dass er nicht kostendeckend sei. Beim ÖV gilt es zu berücksichtigen, dass alles, das nicht gedeckt ist, der Steuerzahler zu berappen hat. Dass man sich Gedanken macht, die Kosten beim ÖV mit Ausdünnung oder kleineren Fahrzeugen etc. in den Griff zu bekommen, scheint nur logisch – denn die Alternative wäre eine Tariferhöhung, was die meisten ebenfalls nicht wollen.
Das Festschreiben des Kostendeckungsgrads ist eine Idee, die im Rahmen eines Postulats lediglich geprüft werden soll.
Es geht hier um ein Postulat, verdeutlicht Thomas Eugster (FDP). Damit soll geprüft werden, wie man den Service im ÖV möglichst effizient erbringen kann. Dazu braucht es Instrumente, um beurteilen zu können, was effizient ist und was nicht. Im Moment steht im Angebotsdekret nur eine Guillotinezahl – der Deckungsgrad von 20-25%. Auf allen anderen Linien, wo der Deckungsgrad höher liegt, nützt dies aber nichts. Es braucht eine Latte, nach der man sich strecken kann, um den Service zu verbessern, günstiger und kosteneffizienter anzubieten. Es geht also nicht darum, dass die im Vorstoss erwähnten Zahlen so umgesetzt werden. Es wird ja auch erwähnt, dass es sich um Beispiele handelt. Es geht aber darum, dass es heute keinerlei Richtlinien zur Effizienzsteigerung gibt. Die Regierung soll sich deshalb überlegen, welche Steuerungsinstrumente es braucht, damit sich auf allen Linien der Kostendeckungsgrad und die Effizienz verbessern.
Markus Meier (SVP) geht es, mit Blick auf die zuletzt behandelten Geschäfte, um etwas Grundsätzliches. Es wurde nun einige Male über den Kostendeckungsgrad auf teilweise bescheidenem Niveau geredet. Der Votant bittet darum, sich zu verinnerlichen, dass das offenbar Basis für diese Diskussion ist. Wenn dann aber wieder einmal über andere Themen geredet wird, wo es um Kostendeckung nach dem Verursacherprinzip geht, und der Verursacher 100% bezahlen soll – je nach dem sind dann nämlich die Ansichten ganz unterschiedlich. Darauf darf man gespannt sein.
Rolf Richterich (FDP) betont, dass mit diesem Vorstoss lediglich eine Idee lanciert wurde, damit man weiss, was einem vorschwebt und man als Richtwert oder auch als Struktur nehmen könnte. Die genannten Zahlen sind nicht in Stein gemeisselt. Am Ende geht es darum, wie der Kanton das Geld für den ÖV ausgeben wird. Bei der hier eingebrachten Variante geht es um eine Konzentration oder um eine Regelung über den Einsatz von Fahrzeugen; es wäre aber auch möglich, bei der Ausschreibung darauf zu achten, dass bessere Konditionen ausgehandelt werden könnten. Auch dieser Grundsatz liesse sich anschauen. Und dann geht es nicht darum, das Angebot auszudünnen, sondern darum, dass statt einem gelben vielleicht ein hellgrüner oder dunkelroter Bus eines anderen Anbieters fährt. Der Kunde würde davon nichts merken. Man kann damit für weniger oder gleich viel Geld dasselbe oder sogar mehr an Betrieb generieren.
Darum geht es. Wird das negiert und dafür für Stillstand optiert, nimmt die FDP das so zur Kenntnis. Es ist aber nicht das, was sie sich unter der Zukunft des ÖV vorstellt.
Felix Keller (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion den ÖV 2.0 als Gesamtpaket betrachte. Sie hätte damit eine Sympathie für eine Prüfung auch dieses Postulats. Interessant ist, dass anlässlich des 8. GLA nur über das Angebot (bzw. die Ausdünnung) des Oberbaselbiets diskutiert wurde. Es wurde aber schon in der Kommission darauf hingewiesen, dass es um das Gesamtpaket des ÖV im Baselbiet geht. Insofern ist der Ansatz spannend. Zudem sind die genannten Kostendeckungsgrade nur Beispiele. Man sollte das Ergebnis der Prüfung auf den Tisch bringen und darüber diskutieren. Damit sieht man auch, wohin die Reise führt.
Der Auftrag ist mit dem 8. GLA bereits erteilt, wiederholt Martin Rüegg (SP): Das Angebotsdekret soll überarbeitet werden. Einer der Punkte, der das Ganze ausgelöst hat, ist die Diskussion um die S9 mit ihrem Kostendeckungsgrad von knapp 20%. Aus Sicht des Votanten ist der Vorstoss damit eigentlich obsolet.
Man erinnere sich an den grossen Aufschrei, den es vor kurzem gegeben hatte, als man sich getraut hatte, über Ausdünnungen auch im Unteren Baselbiet nachzudenken. Es ging damals darum, von 76 allenfalls nur 71 Busse fahren zu lassen. Und die FDP bringt nun in ihrem Postulat solche Zahlen aufs Tapet und möchte sie sogar festschreiben. Das ist nichts anderes als realitätsfern und weit weg von der Diskussion, die vor einigen Wochen im Landrat geführt wurde.
Zum Votum von Hans-Jürgen Ringgenberg: Der Votant mag sich nicht erinnern, dass in diesem Rahmen schon einmal über einen Kostendeckungsgrad für den motorisierten Individualverkehr diskutiert wurde. Es gibt ja gar keine Strassenrechnung – wie möchte man das berechnen? Und gäbe es sie, welchen Deckungsgrad würde man dann festlegen? Und soll man die Strassen dann mit Pollern pflastern? Man solle doch einmal auch in diese Rolle schlüpfen. Es sind ganz heikle Diskussionen. Zudem ist die Diskussion viel zu technisch. Was dabei vergessen geht ist die Versorgungssicherheit. Es gibt in diesem Kanton nun mal unterschiedliche Voraussetzungen, mit einem städtisch-urbanen und einem ländlichen Teil. Es gilt, allen ein Stück weit gerecht zu werden. Bei den hier vorliegenden Zahlen aus dem Postulat, scheint es dem Votanten, wird etwas vor- und festgeschrieben, das in eine falsche Richtung zeigt.
Rolf Richterich (FDP) hat das Gefühl, das Martin Rüegg die Diskussion ausblende oder zumindest verbiege, die anlässlich des 8. GLA hier geführt wurde. Damals wurde moniert, dass das Obere gegen das Untere Baselbiet ausgespielt wurde. Dies war der Konstruktionsfehler des Ansatzes der Kommission. Es ist aber auch nicht an der Kommission, solche Sachen zu entwickeln. Es wurde aber klar gesagt, dass man alle Linien anschauen und auf dem richtigen Niveau positionieren solle. Dabei geht es nicht um einen Minimum-Kostendeckungsgrad von 20%, sondern um eine Festlegung gemessen an der Leistungsfähigkeit des Verkehrsmittels, zusätzlich zu einem örtlichen Bezug. Es gilt, den ganzen Kanton in den Blick zu nehmen. So lässt sich tatsächlich eine Aussage machen. Aber nicht so, wie es die Kommission gemacht hatte, indem sie die beiden Regionen gegeneinander ausspielte. Dies wurde ihr zu Recht als einseitig und eindimensional vorgeworfen. Die Betrachtung hat vielmehr über den ganzen Kanton zu erfolgen. Es wird spannend sein zu sehen, was dabei herauskommt. Der Votant ist auf jeden Fall überzeugt, dass dabei etwas herausgeholt werden kann, ohne dass irgend jemand einen Nachteil erleidet.
Thomas Eugster (FDP) weist Martin Rüegg erstens darauf hin, dass es sich bei den im Postulat genannten Zahlen nur um Beispiele handle, die man geprüft haben möchte – und nicht um das Gesetz. Zweitens: Mit dem Überarbeiten des Dekrets ist das wahrscheinlich nicht gesamthaft abgedeckt. Das Dekret wird nur einen Teil abdecken. Es lässt sich darin nicht alles unterbringen. Deshalb macht es auch Sinn, das Postulat separat zu überweisen.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2017/122 mit 40:31 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei