Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass die Geschäftsleitung des Landrates mit 6:3 Stimmen beschlossen habe, das Verfahrenspostulat abzulehnen.

> Begründung der Geschäftsleitung

Im Zug der Honoraraffäre, so Klaus Kirchmayr (Grüne), befand auch der Landrat, dass Transparenz bei den eigenen Salären gleich zu gewichten sei wie jene der Regierungsrmitglieder. Man hatte die Möglichkeit zu schaffen, dass die Landratsmitglieder selber entscheiden dürfen, ob sie ihre Bezüge der Öffentlichkeit bekannt geben wollen oder nicht. Gut Zweidrittel machten davon Gebrauch. Von fast 60 Mitgliedern im Landrat sind die Bezüge also heute bekannt. Bei etwa 30 Mitgliedern ist dies bis anhin nicht der Fall. Dies empfindet der Votant als störend. Als Landrat steht man im Schaufenster der Öffentlichkeit und es wird als wichtig erachtet, dass transparent wird, wer wie viel bezieht. Es ist auch störend, dass dies der Freiwilligkeit der einzelnen Mitglieder überlassen bleibt.

Zudem gibt es mittlerweile entsprechende Urteile von kantonalen Zweitinstanzen und auch auf Bundesgerichtsebene in anderen Kantonen, womit der Öffentlichkeit der Zugang grundsätzlich eröffnet wurde. Es ist nicht statthaft, ihr dies weiter vorzuenthalten. Konkret könnte also jeder Journalist nachfragen, wie viel Landrat XY verdient. Das Landratsbüro müsste diese Informationen verwehren, worauf der Journalist den Gerichtsweg beschreiten könnte. Es bestünde eine grosse Chance, dass er auf diesem Weg die Informationen erhält. Deshalb wäre eine generelle Regelung bezüglich der Publikation sinnvoll. Dies wäre konform mit der Rechtslage und der Rechtsprechung, wie sie sich heute in der Schweiz darstellt.

Somit beantragt der Sprecher im Sinne der Transparenz und Glaubwürdigkeit des Rats, die selben Standards einzuführen wie jene, die für die Regierungsmitglieder gelten.

Felix Keller (CVP) meint, dass sich die damalige Honoraraffäre nicht wirklich mit der Offenlegung der Einkünfte von Landräten vergleichen lasse. Der Regierungsrat legt ja auch nicht seinen Lohn offen. Man möchte einfach von den Zusatzhonoraren Kenntnis haben; aber es steht nirgends, dass Toni Lauber so und so viel verdient.

Im Dekret zur Geschäftsordnung (§9) steht, wie viel der Landrat pro Stunde erhält, nämlich CHF 49.50 plus eine Pauschale von CHF 43.60. Dies ist offengelegt und transparent. Der Leidensdruck ist deshalb nicht ganz ersichtlich, weshalb nun die Entschädigung offengelegt werden muss. Wer das machen will, kann das tun. Aber es soll kein Zwang auferlegt werden. Allenfalls basteln die Zeitungen daraus noch ein Ranking mit dem teuersten und dem günstigsten Landrat, worauf man sich noch erklären muss, weshalb man auf dieser Position ist. Möchte man sich wirklich auf diese Weise ins Schaufenster stellen? Möchte man aber wissen, wie viel Landrat XY konkret verdient, lässt sich dies auch erfragen. Möchte man den Verdienst selber offen legen, steht dem ebenfalls nichts im Weg. Wenig Verständnis dafür hat die CVP/BDP-Fraktion jedoch, einen Zwang aufzuerlegen.

Oskar Kämpfer (SVP) ist sich erst mit den Ausführungen von Klaus Kirchmayr klargeworden, weshalb er so sehr insistiert: Er hat nämlich die Bezüge des Landrats mit den Löhnen der Regierungsräte verglichen. Es ist ihn aber darauf hinzuweisen, dass man sich bei den Landräten in einem einstelligen Prozentebereich bewegt. Abgesehen davon ist der Votant selber für eine Offenlegung. Er gehört nicht zu denen, die sich genieren, für so wenig Geld beim Landrat tätig zu sein. Er versteht aber jeden, der das nicht möchte.

Balz Stückelberger (FDP) macht deutlich, dass die FDP-Fraktion gegen das Verfahrenspostulat, jedoch selbstverständlich für Transparenz ist. Der Votant selber hat seine Bezüge veröffentlicht, weil er es wichtig findet, dass das Volk sieht, wie wenig ein Landrat für seine Arbeit erhält. Häufig ist die Meinung, dass man als Parlamentarier die fetten Saläre einstreicht, während man einen Tag lang rumsitzt. Gemäss dem liberalen Ansatz ist es aber selbstverständlich so, dass jeder und jede selber entscheiden soll, ob die Bezüge veröffentlicht werden sollen. Wer das nicht tut, macht sich grundsätzlich verdächtig.

Der Votant hätte einen Vorschlag zur Güte: Es ist davon auszugehen, dass das eine Drittel, das seine Bezüge nicht offen legt, es vermutlich einfach verpasst hatte, die Umfrage damals zu beantworten. Der Votant wäre deshalb für einen Systemwechsel zu haben: Die Bezüge werden grundsätzlich veröffentlicht; und wer dagegen ist, hat dies zu melden. Wer es dann immer noch nicht will, der möchte es eben auch wirklich nicht. Man fragt sich dann aber, weshalb er oder sie es nicht möchte, denn die Auswüchse sind ja nicht wirklich erheblich. Bei denen, die mehr haben, lässt sich dies mit der Arbeit in grossen Kommissionen begründen.

Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion den Vorstoss geschlossen ablehne.

Diego Stoll (SP) informiert, dass die SP-Fraktion den Vorstoss grossmehrheitlich unterstütze. Sie ist der Meinung, dass Transparenz ein hohes Gut ist, das es zu pflegen gilt. Die Öffentlichkeit darf wissen, wer in diesem Saal wie viel verdient. Die Erfahrung zeigt ja auch, dass die Aufregung der Bevölkerung darüber sich in Grenzen hält. 

Klaus Kirchmayr (Grüne) weist Oskar Kämpfer darauf hin, dass es ihm keineswegs um die Verhältnisse zu den Regierungssalären gegangen sei. Er wollte lediglich darauf hinweisen, wie es zu der Offenlegung bei Zweidrittel der Landräte gekommen ist. Die von Balz Stückelberger eingebrachte Idee findet der Votant sehr gut. Er wird diese sicher in der Geschäftsleitung einbringen. Trotzdem ist ihm nicht ersichtlich, dass es trotz vorhandener Gesetzeslage immer noch Leute gibt, die ihre Bezüge nicht transparent machen möchten. Er hält deshalb an seinem Verfahrenspostulat fest. Die Neugier der Presse wird sicher geweckt und die entsprechenden Anfragen an die Geschäftsleitung werden wohl über kurz oder lang kommen. Es wäre die sauberere Lösung, für alle reinen Tisch zu machen. Damit lässt sich auch Vieles ersparen.

Markus Dudler (CVP) sagt, dass der Landrat in einem speziellen Anstellungsverhältnis stehe. Wer ist der Vorgesetzte eines Landrats? Es ist das Volk. Es ist logisch, dass der Vorgesetzte über den Lohn eines Mitarbeiters Bescheid weiss. Daher ist der Votant auf jeden Fall für eine Offenlegung der Bezüge, damit der, der ihn gewählt hat – der Arbeitgeber – weiss, was er verdient.

Christoph Buser (FDP) findet diese Diskussion sensationell. Man überlege sich nur, welche Anreize man hier setzt. Die genannte Statistik ist derart blöd. Wichtig ist, dass die Leute sehen, dass der Landrat pro Jahr keine 50'000 Franken, sondern nur einen Bruchteil davon abholt. Beginnt man aber damit, alles statistisch zu erfassen, wird irgendwann noch die Frage kommen, ob man aus Kostengründen diese oder jene Sitzung noch abhalten soll oder nicht. Der Ansatz ist kreuzfalsch. Was lässt sich denn aus der Aufstellung sinnvoll herauslesen, angesichts der vielfältigen Aufgaben von Landratsmitgliedern? Sie verleitet höchstens zu falschen Schlüssen. Es würde ja noch gehen, wenn der Median angegeben würde. Aber wenn die Angaben im Detail vorliegen, erreicht man höchstens, dass nachrecherchiert wird und man zu falschen Schlüssen gelangt.

Hanspeter Weibel (SVP) gehört zu denen, die seine Bezüge nicht deklarieren und auch dagegen optieren würden. Es wäre dies nämlich ein blödsinniger Statusverlust. Viele Leute haben den Eindruck, als verdiene der Votant in diesem Rat seinen Lebensunterhalt. Es wäre ihm äusserst peinlich, wenn die Wahrheit ans Licht käme, wie wenig es tatsächlich ist. Weil dann würde man sich anfangen zu fragen, womit er denn sein Geld sonst verdiene. Diese Diskussion möchte er sich ersparen.

Kathrin Schweizer (SP) mag sich erinnern, als zum letzten Mal über dieses Thema (in der damaligen Ratskonferenz) diskutiert wurde. Damals kam vor allen von Seiten der Medien der Druck, die Daten offen zu legen. 72 der 90 Ratsmitglieder gaben der Publikation ihren Segen. Es folgte darauf keinerlei Reaktion. Damals war Marc Joset einer von denen mit den höchsten Bezügen, was ganz klar rekonstruiert werden konnte. Man mache sich also keine Sorgen. Kein Mensch wird eine Sitzung absagen, aus lauter Angst, dadurch mehr Bezüge zu generieren. Deshalb bittet die Votantin, die Transparenz zu schaffen, damit die Bevölkerung weiss, was im Landrat abgeht. Sind die Entschädigungen schäbig, dann sind sie es vor allem dann, wenn man sie offenlegt – und nicht, wenn man sie geheim hält.

://: Der Landrat lehnt das Verfahrenspostulat 2017/129 mit 40:30 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

[Namenliste]

Philipp Schoch (Grüne) bedankt sich für die Mitarbeit. Er hofft, heute Abend um 17 Uhr möglichst viele in der City Lounge Nord vor der Messe Basel (Halle 1) wieder anzutreffen. – Der Präsident schliesst die Sitzung um 15:35 Uhr.

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei