Protokoll der Landratssitzung vom 18. Oktober 2012
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2012-159 vom 12. Juni 2012 Vorlage: Teilrevision des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 1. Oktober 2012 - Beschluss des Landrats vom 18. Oktober 2012: < beschlossen > > Dekretänderung |
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, mit der Teilrevision des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung im Jahr 2008 sei die Möglichkeit geschaffen worden, innerhalb einer Direktion neue Strukturen zu schaffen. Mit der Vorlage 2012/159 soll dies nun in der Bau- und Umweltschutzdirektion geschehen. Die Anpassungen haben folgende Ziele: eine schlankere Organisation, Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle beim Generalsekretariat, Ausschöpfung des Synergiepotentials. Die Reorganisation soll keine zusätzlichen Personalkosten bewirken.
Die Bau- und Planungskommission begrüsste es, dass die Geschäftsleitung sowie die Direktionskonferenz die neuen Bereichsstrukturen gemeinsam und einvernehmlich erarbeitet hatten. Natürlich stellt sich die Frage, ob es sinnvoll war, die Umstrukturierung in einer Art Testphase bereits auf den 1. Januar 2012 vorzunehmen. Da aber die neue Struktur gemeinsam erarbeitet worden war und die bisherigen Erfahrungen positiv ausfielen, erwies sich das gewählte Vorgehen als vertretbar. Andererseits wurde in der Kommission diskutiert, ob es noch zeitgerecht sei, dass der Landrat via Dekret über eine operative Strukturänderung innerhalb einer Direktion entscheiden muss.
Betreffend Details zum aktuellen Geschäft verweist Franz Meyer auf die Vorlage resp. auf den Bericht der Bau- und Planungskommission. Die Kommission empfiehlt dem Landrat mit 7:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Teilrevision des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz zuzustimmen.
Gerhard Hasler (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion unterstütze die Bemühungen der Regierung, die Verwaltung schlanker zu führen und zu optimieren, dies auch im Hinblick auf das Entlastungspaket. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen können Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien genutzt werden. Gerhard Hasler erachtet es als Pflicht einer Direktorin, Optimierungen einzuleiten, da dies langfristig zu Kosteneinsparungen beiträgt. Die Auswirkungen sind bereits im Budget 2013 bei den Personalkosten sichtbar. Dass Veränderungen immer auch bestehende Gewohnheiten beseitigen, von welchen mitarbeitende Personen betroffen sein können, entspricht einer Tatsache. Wo sich jedoch nichts verändert, ist auch kein Fortschritt möglich.
Trotz den oben gemachten Äusserungen verfügt die aktuelle Vorlage aber über einen grossen Schönheitsfehler: Der Landrat beschliesst heute, am 18. Oktober 2012, über eine Dekretsänderung. Die vorgeschlagenen Änderungen traten jedoch bereits früher in Kraft. Weshalb wurde die aktuelle Vorlage dem Landrat derart spät unterbreitet? Was geschähe, falls der Landrat die Vorlage heute ablehnen würde? Könnten die Reformen rückgängig gemacht und der alte Zustand wieder hergestellt werden? Welche Kosten würden bei einem negativen Entscheid des Landrates entstehen?
Gerhard Hasler hofft, der Landrat werde der nun vorgeschlagenen Teilrevision des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz zustimmen.
Zu Diskussionen in der SVP führte das Organigramm, welches aufzeigt, dass es sich beim Amt für Liegenschaftsverkehr um eine separate Dienststelle handelt. In der Kommissionsberatung zeigte sich jedoch, dass das ALV in das Hochbauamt integriert werden soll. Nach Ansicht der SVP-Fraktion sollte das ALV eine separate Dienststelle bleiben, wie dies die Vorlage im Grunde genommen auch vorsieht.
Noch einmal betont Gerhard Hasler, er hoffe auf die Zustimmung zur aktuellen Vorlage. Den Rückweisungsantrag der SP-Fraktion lehnt die SVP ab. Der vorliegenden Teilrevision des Verwaltungsorganisationsgesetzes stimmt der grösste Teil der SVP-Fraktion zu.
Martin Rüegg (SP) stellt fest, das hier diskutierte Thema habe bereits anlässlich der letzten Landratssitzung vor einem Monat für Unmut gesorgt. Die Fragen seines Vorredners zeigen, dass es sich um eine unausgegorene Vorlage handelt. Zudem habe man sich in der Bau- und Planungskommission zu wenig Zeit genommen, sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang seriös zu beraten. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Geschäft lief einiges nicht rund. Als störend empfindet Martin Rüegg nicht nur die Vorgehensweise, sondern auch die nach wie vor bestehenden inhaltlichen Unklarheiten.
Nach 2007 wird der Landrat bereits zum zweiten Mal vor vollendete Tatsachen gestellt, er kann eine bereits vollzogene Reorganisation nur noch abnicken. Der Regierung wäre ein Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestanden, um eine Dekretsänderung einzuleiten. Sich nun bereits ein zweites Mal über das Dekret hinweg zu setzen, zeugt von einer masslosen Respektlosigkeit dem Parlament gegenüber. Machen wir uns jedoch nichts vor: Die Reorganisation der Bau- und Umweltschutzdirektion wurde seit dem 1. Januar 2012 vollzogen, von einer Testphase zu sprechen wäre daher nicht realistisch. Zeugen von der vollzogenen Reorganisation sind die Abgänge von Markus Meisinger, Abteilung ÖV, und von Toni von Arx, Amt für Industrielle Betriebe, sowie die Versetzung (oder besser: die Entsorgung) von Gerhard Läuchli vom Amt für Liegenschaftsverkehr in die Geschäftsleitung des Altlastensanierungsprojekts Deponie Feldreben Muttenz. Gerade im letzten Fall bleibt die Frage offen, weshalb der bisherige Leiter des ALV nicht ins Hochbauamt zum neuen Bereich Immobilien wechseln konnte.
Auch die Arbeit der Bau- und Planungskommission muss Martin Rüegg leider kritisieren. Das Geschäft wurde der Kommission an ihrer letzten Sitzung vor der einmonatigen Herbstpause vorgesetzt. In diesem Zusammenhang glaubt Martin Rüegg nicht an einen Zufall. Die Kommission liess sich dazu erweichen, das Geschäft in einer einzigen Beratung durchzupeitschen und darüber zu beschliessen. Die notwendige Auseinandersetzung mit dem Thema konnte so nicht stattfinden.
Inhaltlich bestehen noch viel mehr offene Fragen, als die bereits von Gerhard Hasler genannten. Es wird von einem Synergiepotential und möglichen Einsparungen gesprochen. Dies tönt vor allem für bürgerliche Politikerinnen und Politiker wunderbar, jedoch werden in der aktuellen Vorlage diese Einsparungen nirgends ausgewiesen. Wird die Effizienz bei einer steileren Hierarchie tatsächlich erhöht? Wo und in welchem Umfang sollen Einsparungen erzielt werden? Welche Erfahrungen wurden in der Sicherheitsdirektion seit 2007 mit der neuen Bereichsstruktur gemacht? Der Fragenkatalog könnte beliebig erweitert werden. Die SP-Fraktion ist daher zwar gewillt, auf das vorliegende Geschäft einzutreten, sie beantragt jedoch die Rückweisung an die Kommission mit folgenden Aufträgen:
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Das Synergiepotenzial ist zu konkretisieren.
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Die genannten Einsparungen sollen ausgewiesen werden.
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Die Vor- und Nachteile der alten resp. der neuen Struktur müssen einander gegenübergestellt werden.
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Gemäss dem Grundsatz des Sachzusammenhangs ist zu prüfen, ob einzelne Dienststellen auch in anderen Departementen oder separat angesiedelt werden sollen.
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Die Einsparungen der SID seit der Einführung der Bereichsstruktur sind aufzuzeigen und einzubeziehen.
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Es ist zu prüfen, ob die neu geschaffenen Stellen der Bereichsleitung gemäss Personalgesetz hätten ausgeschrieben werden müssen.
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Die Rolle des Landrates bei der Umstrukturierung von Direktionen ist grundsätzlich zu diskutieren und allenfalls neu zu definieren.
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Die Vor- und Nachteile der geplanten Bereichsbildung sind, wie bereits erwähnt, in der Vorlage ungenügend dargestellt und sie wurden daher in der Kommission nicht ausführlich genug diskutiert. Die Ansiedlung einzelner Dienststellen in anderen Departementen ist ebenfalls denkbar. Die Erfahrungen mit der Betriebsbildung in der SID fehlen und die Rolle des Parlaments als Abnicker derartiger Beschlüsse ist unbefriedigend.
Martin Rüegg bittet den Landrat darum, der beantragten Rückweisung zuzustimmen, damit das vorliegende Geschäft die notwendige Relevanz erhält.
Christof Hiltmann (FDP) zeigt sich erstaunt über gewisse Voten, insbesondere über Martin Rüeggs Beurteilung der Seriosität der Kommissionberatung. Erstaunt zeigt er sich auch über die Flughöhe, auf welcher das Parlament sich zu Organisationsoptimierungen äussern will, auch wenn sich das Parlament gemäss Gesetz mit derartigen Fragen beschäftigen und schliesslich darüber bestimmen kann. Abgesehen vom gesetzlichen Mantel zeigt sich inhaltlich, dass im vorliegenden Fall eine Organisation effizienter und schlanker gestaltet werden soll. Die Regierung unterbreitete dem Landrat einen entsprechenden Vorschlag, welcher unbestrittenermassen eine Verbesserung bringen wird. Es ist verständlich, dass das Synergie- und Sparpotenzial nicht auf den Rappen genau definiert werden kann. Der Regierung soll die operative Freiheit zustehen, Entscheidungen zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung zu treffen. Sollte der Landrat der Ansicht sein, eine bestimmte Dienststelle dürfe nicht in einen anderen Bereich integriert werden, so könnte er mittels eines direkten Vorstosses sein Anliegen einbringen.
Einverstanden zeigt sich Christof Hiltmann mit dem Anliegen der SP-Fraktion, die Rolle des Landrates bei Umstrukturierungen von Direktionen müsse neu definiert werden, denn die heutige Regelung ist nicht mehr zeitgemäss. Trotzdem wird die FDP-Fraktion den Rückweisungsantrag der SP ablehnen und die Vorlage gemäss Kommissionsantrag unterstützen.
Felix Keller (CVP) kann sich dem Votum seines Vorredners anschliessen. Der Landrat habe vor vier Jahren einer Teilrevision des Verwaltungsorganisationsgesetzes einstimmig zugestimmt und so Bereichsstrukturen ermöglicht. Erfolgreich umgesetzt wurde einer derartige Neuorganisation bei der SID. Wieso soll eine Neuorganisation nicht auch in der BUD möglich sein? Regierungsrätin Sabine Pegoraro fand in der BUD eine Struktur mit 18 Geschäftsleitern vor, was nicht mehr zeitgemäss sei. Die Einführung von neuen Strukturen ist daher richtig. Wenn innerhalb einer Direktion eine stimmige Lösung gefunden wird, macht es wenig Sinn, bis zur Absegnung durch den Landrat je nachdem mehr als ein Jahr zu warten und so die Umsetzung neuer Strukturen zu verzögern. Felix Keller erachtet es daher als positiv, dass die Neuorganisation der BUD sofort angegangen wurde und in einem Testlauf auch ausprobiert werden kann. In der Privatwirtschaft finden sich ähnliche Gepflogenheiten. Bei Stellenantritt eines neuen CEO werden meist die bestehenden Strukturen überprüft und angepasst.
Die CVP/EVP-Fraktion wird die Anträge der SP-Fraktion nicht unterstützen. Sie macht beliebt, der Teilrevision des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz zuzustimmen. Einverstanden zeigt sich Felix Keller damit, dass die Rolle des Landrates bei der Umstrukturierung von Direktionen diskutiert und allenfalls neu definiert werden müsse.
Urs Leugger (Grüne) betont, mit der Einführung der Bereichsstruktur bei der Bau- und Umweltschutzdirektion werde die Führungsspanne der Direktionsvorsteherin von 11 auf 5 Personen reduziert, was modernen Führungsgrundsätzen entspreche. Dazu kommt die Möglichkeit, bei einer thematischen Bereichsbildung das Synergiepotenzial optimal zu nutzen, weshalb die vorgeschlagene Reorganisation Sinn macht.
In der Bau- und Planungskommission wurde sehr deutlich aufgezeigt, dass die Reorganisation nicht durch die Direktionsvorsteherin im stillen Kämmerlein ausgebrütet wurde, sondern in einem intensiven Prozess unter Einbezug sämtlicher Leiterinnen und Leiter der Dienststellen. Selbstverständlich kann die vorgeschlagene Bereichsbildung auch kritisch hinterfragt werden. So fragt sich Urs Leugger beispielsweise, ob es Sinn mache, das Bauinspektorat sowie das Amt für Raumplanung in einem Bereich zusammenzufassen, denn bei der Beurteilung gewisser Bauvorhaben könnte es zu Zielkonflikten kommen.
Als wichtig erachtet es Urs Leugger, die Gewaltentrennung im Auge zu behalten bzw. die Führungsgrundsätze in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, der Regierung und der Verwaltung zu respektieren. Das Parlament sollte seine Mitsprache in Bezug auf Änderungen bei der Aufbauorganisation sehr zurückhaltend nutzen. Es handelt sich dabei um eine Aufgabe der Unternehmensführung, im vorliegenden Fall der Direktionsvorsteherin sowie der Leiterinnen und Leiter der Dienststellen. Nach Urs Leuggers Ansicht sollten die Landrätinnen und Landräte primär Politik betreiben und sich nicht mit Fragen der Aufbauorganisation der Verwaltung auseinander setzen.
Auch die Grünen erachten es als nicht optimal, dass die Umorganisation bereits vollzogen wurde, bevor sie vom Landrat definitiv verabschiedet wurde. Theoretisch wäre es immer noch möglich, der Neuorganisation nicht zuzustimmen, allerdings ist die Grüne Fraktion im konkreten Fall sehr der Meinung, es mach keinen Sinn, die Regierungspräsidentin und ihr Kader zurück auf Feld 1 zu schicken.
Wichtig erscheint es den Grünen, das Verwaltungsorganisationsgesetz noch einmal zu diskutieren und dieses so anzupassen, dass das Parlament in Bezug auf Organisationsfragen auf strategischer Ebene mitreden kann, also bei der Zuweisung von Dienststellen an die verschiedenen Direktionen, nicht jedoch bei Fragen der Aufbauorganisation.
Aufgabe des Landrates ist es wie gesagt, Politik zu betreiben, nicht sich mit operativen Fragen auseinanderzusetzen. In letzterem Fall handelt es sich um Exekutivaufgaben. Bei den Beratungen in der Bau- und Planungskommission zeichnete sich keine grundsätzliche Opposition gegenüber der heutigen Vorlage ab, daher zeigen die Grünen wenig Verständnis für den Rückweisungsantrag der SP-Fraktion. Sie werden diesen auch nicht unterstützen.
Marc Bürgi (BDP) berichtet, die Mitglieder der BDP/glp-Fraktion würden die Teilrevision des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz als richtig erachten. Die vorgeschlagene Straffung entspricht modernen Verwaltungsorganisationen. Den Rückweisungsantrag der SP-Fraktion lehnt die BDP/glp-Fraktion klar ab. Es sei nicht Aufgabe des Parlaments, sich ins operative Geschäft der Regierung einzumischen. Dass auf Seiten der SP diesbezüglich allenfalls nicht genügend Vertrauen in die Regierung vorhanden ist, ist nicht neu. Marc Bürgi bedauert dies und er zeigt sich überzeugt, dass die Neuorganisation der BUD sich bewähren werde.
Daniela Gaugler (SVP) ist der Meinung, das Parlament dürfe sich nicht in die Geschäftsleitung und Organisation einer Direktion einmischen. Zum besseren Verständnis bittet sie Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro jedoch um die Beantwortung der folgenden Fragen: Worin liegt der administrative und ökonomische Nutzen der Reorganisation der BUD? Worin liegt der Nutzen für den Bürger und das Parlament? Das Amt für Liegenschaftsverkehr war bis zu Beginn des Jahres 2012 praktisch autonom und kurze Wege somit die Regel. Dies müsse auch weiterhin der Fall sein. Bei Land- oder Liegenschaftserwerb oder -verkäufen sind die heutigen Wege zu lange. Wie soll hier der frühere Zustand wieder hergestellt werden?
Christoph Buser (FDP) kann sich vielen Vorrednern anschliessen und unterstützt die Forderung, dass die Rolle des Landrates bei der Umorganisation einer Direktion neu zu definieren sei. Jetzt aber die eingeleiteten Reformen abzubrechen und zurück auf Feld 1 zu gehen, stellt für ihn keine Option dar. Es stehe dem Landrat nicht zu, eine von den Betroffenen vorgeschlagene Organisation als ungenügend abzulehnen.
Christoph Buser hat bezüglich ALV einen Vorstoss eingereicht, denn mit diesem Amt bestand ein Gefäss, welches ohne Einmischung des Parlaments gewisse Geschäfte abwickeln konnte. In einer Zeit, in welcher Wirtschaftsoffensiven gepredigt werden und Investorengespräche wichtig sind sowie Arealentwicklung von Bedeutung ist, würde ein selbständiges ALV unserem Kanton nach wie vor gut anstehen. Wenn nun im Rahmen der Wirtschaftsoffensive die strategischen Areale bestimmt werden, soll geprüft werden, ob weiterhin eine ALV-ähnliche Kommission bestehen kann, welche auf Augenhöhe mit Investoren verhandeln könnte. Wichtig ist es, dass in der heutigen Zeit mit möglichst wenig Zeitverlust agiert wird.
Ruedi Brassel (SP) bezieht sich auf Christof Hiltmanns Äusserung, der Landrat solle den gesetzlichen Mantel ablegen und allein die Organisationseffizienz beachten. Letztere mag sehr wohl verbessert worden sein, jedoch ist Folgendes festzuhalten: Vor fünf Jahren wurde im Landrat bereits die gleiche Diskussion geführt und das Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz wurde daraufhin geändert. Für die SID wurden damals Bereiche eingeführt. Die Regierung verpasste es seither jedoch fünf Jahre lang, selber über Organisationsstrukturen befinden zu können. Sie hätte Zeit gehabt, dem Landrat eine entsprechende Dekretsänderung zu beantragen und eine Vorlage zur Neuverteilung der Kompetenzen zu unterbreiten, was sinnvoll gewesen wäre. Heute nun beansprucht die Regierung bei klar bestehendem Recht eine Sonderregelung für die bereits laufende Versuchsphase bei der BUD, mit welcher Fakten geschaffen werden. Der Landrat kann diese nur noch im Nachhinein abnicken, und dies erachtet Ruedi Brassel als störend. Die Kritik der SP gründet nicht auf mangelndem Vertrauen in die Regierung, jedoch muss eine Reorganisation auf einer klaren gesetzlichen Grundlage basieren.
Hanspeter Weibel (SVP) nennt an dieser Stelle die beiden bereits erwähnten Stichworte "Flughöhe" und "Mitsprache". Zur Flughöhe: Im aktuellen Fall befasst sich der Landrat mit einem operativen Geschäft. Mitsprache heisst in diesem Fall auch Mitverantwortung. Hanspeter Weibel ist der Meinung, die Verantwortung gehöre klar an einen Ort, im konkreten Fall liegt sie bei der Departementsvorsteherin. Eine Vermischung von Exekutive und Legislative ist nicht tragbar, jedoch spricht sich Hanspeter Weibel gegen eine Rückkehr zu Feld 1 aus.
Karl Willimann (SVP) bezeichnet die Reduktion auf fünf bis sechs der Direktorin direkt unterstellte Dienststellen als richtig, jedoch stimmen die folgenden beiden Punkte ihn persönlich der Vorlage gegenüber kritisch: Der Landrat kann die neue Organisation nur noch abnicken und zudem muss die Integration des Amts für Liegenschaftsverkehr in das Hochbauamt überdacht werden. Aus eigener Tätigkeit beim Staat kennt Karl Willimann die Rolle und Tätigkeit des Hochbauamtes und des ALV gut. Das Hochbauamt kann als Architekturbüro des Kantons bezeichnet werden. Es plant und baut kantonale Bauten. Die Rolle des ALV steht praktisch nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Hochbauamtes, denn das ALV ist der Immobilienhändler des Kantons und verfügt über eine besondere Stellung in der Strategie, beispielsweise im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung und der Ansiedlung von neuen Unternehmen. Das ALV beschafft und verkauft Land. Karl Willimann ist der Meinung, dass das ALV speziell in die Strategieüberlegungen bezüglich Wirtschaftsförderung und Unternehmensansiedlungen einbezogen werden sollte und seine Eingliederung ins Hochbauamt daher überdacht werden müsste.
An dieser Stelle unterbricht Landratspräsident Jürg Degen (SP) die Beratung der Vorlage 2012/159, sie wird am Nachmittag fortgesetzt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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Nr. 772
Fortsetzung der Beratung vom Nachmittag
Landratspräsident Jürg Degen (SP) eröffnet die Diskussion zum Traktandum 7, zweiter Teil.
Martin Rüegg (SP) nimmt den Faden vom Vormittag wieder auf. Er wendet sich erst an die FDP, mit der es inhaltlich wohl gar keine so grosse Differenz gebe. Mit der vorgesehenen Bereichstruktur lässt sich sehr wohl leben und eine Zustimmung zum Rückweisungsantrag bedeutet nicht, dass man zurück auf Feld 1 geht. Die SP will das Geschäft nicht einfach ablehnen, es wäre aber besser gewesen, man hätte die nötigen Fragen in der Kommission gestellt und dort beraten. Den Vorwurf der Grünen weist er entschieden zurück. Es wurde in der Kommission über eine zweite Lesung abgestimmt, wobei die SP mit 6 gegen 4 Stimmen unterlag. Es wäre gut gewesen, hätte man diese dort abgehalten.
Dem Votant liegt daran, dass die Qualität in der Direktion zum gleichen Preis erhalten bleibt. Er befürchtet aber, dass man mit Staatsangestellten in einer neuen Hierarchiestufe mehr Geld ausgibt und gleichzeitig an Qualität verliert. Rüegg hätte gern mehr Daten zur Verfügung als lediglich eine dünne Vorlage und einiger Worthülsen.
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) ergreift zum Schluss das Wort. Bald nach ihrem Wechsel in die BUD stellte sie fest, dass die Organisationsstruktur suboptimal ist. Die Geschäftsleitung bestand aus 18 Leuten und schien zu gross für ein Führungsgremium. 11 direkt unterstellte Dienststellen machten das Ganze schwerfällig und schwierig zu steuern. Wie zuvor in der SID entschied sie sich zur Verschlankung der Organisation auf fünf Bereiche mittels einer Bottom-up-Methode, was unter Einbezug der Dienststellenleiter in zwei Klausuren erfolgte. Dort ging es um die Frage, wie die Dienststellen sinnvoll in die Bereiche eingefädelt werden können, mit welchen die meisten Schnittstellen aufgewiesen werden und was synergetisch Sinn macht. So entstand die Bereichsbildung.
Wozu die Testphase? Bei solch organisatorischen Veränderungen nimmt mit steigender Dauer die Verunsicherung der Leute zu. Es musste von einer Umsetzungsdauer von einem Jahr oder länger gerechnet werden, weil die Vorlage noch durch den Landrat muss. So wurde entschieden, das, was umsetzbar ist - ohne ein Präjudiz zu schaffen - bereits einzuführen. Anpassungen bei der Dienstordnung oder den Finanzen wurden aufgeschoben, bis der Landrat die neue Organisation absegnet.
Weiter ist die Zusammenlegung des Hochbauamts mit dem Amt für Liegenschaftsverwaltung (ALV) nicht Gegenstand dieser Vorlage, denn dazu braucht es eine Gesetzesänderung. Diese wird vermutlich im 1. Quartal 2013 in den Landrat kommen. In diesem Zusammenhang kann auch der Sinn der Zusammenlegung der beiden Dienststellen aufgezeigt werden, gerade auch bezüglich der kurzen Wege und der ähnlich gelagerten Arbeit. Die strategischen Funktionen werden sie allerdings beibehalten. Bis dahin bleibt das ALV selbstständige Dienststelle, ad interim geleitet durch Kantonsarchitekt Thomas Jung.
Regierungspräsidentin Pegoraro weist den Vorwurf der Respektlosigkeit gegenüber dem Landrat klar zurück. Die Testphase lief unter Vorbehalt der Genehmigung des Landrats, was auch entsprechend kommuniziert wurde. Ebenso wenig stimmt die Behauptung, dass der Abgang von Markus Meisinger und Toni von Arx in Zusammenhang mit der Reorganisation standen. Meisinger ging, weil er Restrukturierungen innerhalb der Abteilung ÖV nicht mittragen wollte - was sie persönlich sehr bedauert. Von Arx, der ehemalige Leiter vom AIB, machte einen Karrieresprung und ist heute Direktor eines Verkehrsbetriebs in Solothurn.
Sie bittet um Ablehnung des Rückweisungsantrags. Es sei logisch, dass bei einer Bereichsbildung mit Dienststellen bei ähnlicher Arbeit Synergien geschaffen werden können, indem v.a. die administrativen Abläufe zusammengelegt werden: also gemeinsame Buchhaltung oder Personalverwaltung. Ein Teil davon lässt sich bereits im Budget 2013 umsetzen. Es wurde gesagt, dass der Entscheid über organisatorische Belange innerhalb der Direktionen bei der Regierung und nicht beim Landrat liegen soll. Dies wäre sehr begrüssenswert. Vor fünf Jahren sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung dieser Bereichsbildung überhaupt erst geschaffen worden. Es war damals aber noch nicht die Rede davon, die Kompetenzen ganz bei der Regierung anzusiedeln. Erst jetzt hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass man damit besser fährt. Schliesslich trägt die Regierung auch die Verantwortung für die operative Gestaltung, Organisation und Führung, was im übrigen sogar in der Kantonsverfassung festgehalten ist. Die Regierungspräsidentin wäre deshalb sehr froh, wenn der Regierungsrat nun die Kompetenzen erhält, das in Angriff nehmen zu können. Sie bittet um die Zustimmung zur Änderung und die Ablehnung des Rückweisungsantrags.
://: Der Rückweisungsantrag wird mit 57:18 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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Detailberatung
Die Dekretsänderung findet sich im Anhang zum Kommissionsbericht, informiert Jürg Degen (SP).
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 3a Absatz 2
2
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
Kein Rückkommen
://: Mit 60 Ja- : 3 Neinstimmen bei 15 Enthaltungen stimmt der Landrat der Dekretsänderung zum Verwaltungsorganisationsgesetz zu (Vorlage 2012/159). [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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