Protokoll der Landratssitzung vom 18. September 2014

Nr. 2168

Alt Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) rekapituliert kurz, dass in der 1. Lesung die Frist in Absatz 1 des § 105a des Raumplanungs- und Baugesetzes auf sechs Wochen festgelegt wurde mit einer knappen Mehrheit von 36:35 Stimmen. Dies entspricht der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage der Regierung, die an alle Betroffenen ging. In der 2. Lesung geht es heute darum zu schauen, was allenfalls noch angepasst werden soll.


Brigitte Bos (CVP) räumt ein, dass es wichtigere Geschäfte gibt als das vorliegende, etwa dasjenige aus Traktandum 2 der heutigen Sitzung. Allerdings geht es auch in der vorliegenden Sache um etwas sehr Wichtiges, und zwar um nicht mehr und nicht weniger als um das Ernstnehmen der Gemeinden. Im Vernehmlassungsverfahren kam vonseiten der Gemeinden eine klare Aussage: 74 Gemeinden sprachen sich für eine fünfwöchige Aushangdauer und eine einwöchige Abhängefrist aus. Vier Gemeinden waren sogar für nur vier Wochen Aushangdauer. Nun könnte man sagen, das könne dem Landrat egal sein; aber tatsächlich geht es um eine Thematik, die eigentlich in die Autonomie der Gemeinden gehört. Für die CVP/EVP-Fraktion ist es daher wichtig, dass heute nochmals bewusst darüber abgestimmt wird, ob man den eindeutigen Wunsch der Gemeinden ernst nimmt und für fünf Wochen Aushangfrist stimmt, oder ob man beim Abstimmungsergebnis aus der 1. Lesung, also bei sechs Wochen, bleibt, das doch möglicherweise auch ein Zufallsresultat war. Aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion war es klug, was der Regierungsrat in seiner Vorlage gemacht hatte, nämlich auf die Gemeinden einzugehen. Ebenso war es klug, dass die Kommission sich des Anliegens der Gemeinden angenommen hat.


Die CVP/EVP-Fraktion kommt daher zurück auf den Vorschlag fünf Wochen Aushang plus eine Woche Abhängefrist.


Urs-Peter Moos (BDP) sieht hier einen typischen Fall, wo es eigentlich sinnvoll wäre, die Sache durchzuziehen. Am liebsten würde er auch die Regelung für die kommunalen Abstimmungen umstossen. Es gibt die gesetzliche Vorgabe, dass die Abstimmungsunterlagen dreieinhalb Wochen vor einer Abstimmung in den Haushalten vorliegen müssen. Damit man überhaupt einen Abstimmungskampf machen kann, sind sechs Wochen wirklich sinnvoll. Für diejenigen in den Parteien, die die Plakate im gesamten Kanton aufhängen, ist der bisherige Wildwuchs in den Gemeinden mit ihren ganz unterschiedlichen Regelungen nicht zielführend. Sechs Wochen wären sehr angemessen, damit man die Bürgerinnen und Bürger erreichen kann.


Regina Werthmüller (Grüne) unterstützt, abweichend von ihrer Fraktionsmehrheit, den Antrag von Brigitte Bos. Sie findet, es sei ein grossartiges Zeichen, dass 74 Gemeinden sich zusammengefunden haben, um sich für die 5+1-Wochen-Lösung einzusetzen. Auch als Kantonsparlamentarierin muss man diesen Aspekt wahrnehmen. In der Kommission wurde zweimal zugunsten der Regierungsvorlage abgestimmt. Die SVP war dort unterlegen. Im Rat kam sie wieder mit ihrem Antrag und erzielte das Zufallsergebnis mit einer Stimme Unterschied. Es wäre daher gut, wenn man jetzt nochmals darüber abstimmt, damit man ein klares Ergebnis hat, das dann alle akzeptieren.


Rolf Richterich (FDP) erinnert daran, dass die FDP letztes Mal Nichteintreten beantragt hat, sich damit aber leider nicht habe durchsetzen können. Inzwischen hat die Regierung das Gemeindestrukturgesetz präsentiert mit Beifall von links bis rechts. Was steht dort drin? Subsidiarität als Schlagwort. Und was soll hier geschehen? Genau das Gegenteil. Es soll eine Kantonslösung her, an die sich alle halten müssen. Aber man kann ja doch nicht alles kantonsweit regeln, weil die Gemeinden für Gemeinde-Abstimmungen selbst einen Zeitraum festlegen können. Man soll es doch den Gemeinden überlassen, wenn es ihnen ein Anliegen ist. Warum sollte der Kanton hier einen Sündenfall begehen, wenn er es im Gemeindestrukturgesetz doch schon besser im Sinn hat.


Die FDP lehnt die jetzige Vorlage ab.


Claudio Botti (CVP) nimmt Bezug auf Absatz 2 des vorliegenden § 105a: «Bei Widerhandlungen gegen Absatz 1 können die Wahl- und Abstimmungsplakate von der zuständigen Behörde ohne vorherige Androhung der Ersatzvornahme unverzüglich auf Kosten der verantwortlichen Person oder Organisation entfernt werden.» Der Votant findet, wenn die Gemeinden hierfür schon zuständig sind, dann sei es auch sinnvoll, dass sie die Frist bestimmen und sagen dürfen: Fünf Wochen reichen.


Dominik Straumann (SVP) weist darauf hin, wie mühsam und zeitraubend es sei, die Plakate aufzuhängen. Bis man damit fertig ist, ist eine Woche schon vorbei, darum ist es richtig, dass man sechs Wochen Zeit hat. Im Übrigen stellt er fest, dass es letztes Mal aufseiten der SVP relativ viele Absenzen hatte, die es heute nicht hat. Er rechnet daher mit einem weitaus deutlicheren Ergebnis als bei der 1. Lesung.


Siro Imber (FDP) hält fest, dass es seines Erachtens sehr gefährlich sei, die Aushangdauer zu verkürzen. Politische Debatten brauchen Zeit [Heiterkeit] , damit sie die erforderliche Qualität gewinnen. Das dient vor allem denen, die in der Regel in der Opposition sind, in Baselland also eher der linken Seite. Eine Debatte braucht Zeit, damit diejenigen, die Kritik üben, nicht von den Mächtigen überrumpelt werden könne. Darum versteht es der Votant umso weniger, dass die Verkürzungsanträge vor allem von denen unterstützt werden, die klassischerweise in der Opposition sind. Wenn die Abstimmungsunterlagen verschickt sind, bleibt für einen Wahl- oder Abstimmungskampf nur noch sehr wenig Zeit. Viele Bürgerinnen und Bürger fangen erst dann an, sich inhaltlich mit einem Abstimmungsthema zu befassen, wenn sie durch die Plakate darauf aufmerksam gemacht worden sind. Dann beginnen sie sich eine Meinung zu bilden, und das kann man nicht in ein paar wenigen Tagen tun. Das braucht seine Zeit. Darum hält es der Votant für gefährlich, wenn man nur wegen sieben Tagen, an denen die Plakate länger hängen sollen, die öffentliche Debatte einschränken würde.


Marc Bürgi (BDP) hält seinerseits eine Grundsatzdebatte über die Frage «fünf oder sechs Wochen»für gefährlich, weil sie die Sicht auf das Ganze verstelle. Fünf Wochen waren ein Konsens, den man von Anfang an mit den Gemeinden hatte - warum bleibt man nicht einfach dabei, damit auf Kantons- und Gemeindeebene das Gleiche gilt? Der Votant bezweifelt zudem den Wert und die Wirkung, die Siro Imber dem Plakataushang beimisst. Die politische Meinungsbildung findet in Gesprächen statt. Plakate haben da keine ausschlaggebende Wirkung.


Und auf jeden Fall ist eines klar: Wenn sich der Landrat heute nicht zu einem Vierfünftel-Mehr durchringt, dann gibt es eine Volksabstimmung über dieses Thema. Dann werden Plakate aufgehängt über die Frage, wie lange Plakate hängen dürfen. Das ist absolut absurd. [Heiterkeit] Darum sollte man sich an den mit den Gemeinden bereits gefundenen 5-Wochen-Kompromiss halten. Eine Woche mehr spielt für den Meinungsbildungsprozess wirklich keine Rolle, wenn man sich für Politik interessiert.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei


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Sara Fritz (EVP) beschleicht das Gefühl, dass ein Plakat bezüglich seiner Möglichkeiten und Beeinflussung im Abstimmungs- oder Wahlkampf etwas überschätzt wird. Entscheidender sind heute Social Media, Medienkampagnen oder nach wie vor das persönliche Gespräch. Das Plakat ist nur ein Teil des Ganzen. Wichtig ist der Votantin aber vor allem die Frage, ob man die Einigung, die die Gemeinden mit der Regierung gefunden haben, unterstützen oder leichtfertig umstossen möchte. Darum geht es. Die Votantin plädiert damit für die Annahme des Antrags.


Urs-Peter Moos (BDP) findet es bemerkenswert, dass die Gemeinden, beziehungsweise deren Verband, eine Stellungnahme zugunsten der Demokratie abgeben. Der Votant persönlich hat in seiner Gemeinde schon mehrfach kommunale Abstimmungskämpfe geführt - gegen den Gemeinderat. Damals war man dankbar dafür, das jeweilige Anliegen mittels Plakaten publik machen zu können, ohne sie schon nach 5 Wochen wieder abhängen zu müssen. Denn bis einmal die Arbeit - bei jedem Wetter - erledigt ist und alle Plakate hängen, dauert es alleine etwa eine Woche. Offenbar geht es hier darum, die Möglichkeiten von Personen einzuschränken, die auch ohne grosses Budget für ganzseitige Inserate ihre demokratischen Möglichkeiten auf diese Art nutzen möchten.


Wer den Gemeinden die Kompetenz geben will, so Klaus Kirchmayr (Grüne), sollte dieses Gesetz ablehnen. Dann bleibt alles so, wie es ist, und jede Gemeinde kann entscheiden, welche Regelung für sie die richtige ist.


Für Dominik Straumann (SVP) wäre die beste Ironie der Geschichte die, wenn im Fall einer Ablehnung des Gesetzes die Vorlage über die Aushangdauer von Wahlplakaten am 8. Februar 2015 gleichzeitig mit dem Landratswahlkampf vors Volk käme.


Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) findet die Frage nach der Wirkung eines Plakats obsolet. Denn im Moment geht es nur um die Dauer des Anhangs. Ob die Plakate 5 oder 6 Wochen hängen ist für diese Frage wohl eher vernachlässigbar.


Der Regierungspräsident hofft, dass sich das Parlament zu einem deutlichen Entscheid durchringt und mit einer 4/5-Mehrheit beschliesst. Ob dies nun zugunsten von 5 oder 6 Wochen geschieht, ist zweitrangig. Man wäre nicht gut beraten, ein solches «Thema» dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.


Selbstverständlich können Parteien und Parlament eine andere Optik einnehmen als die Gemeinden. Es gilt aber festzuhalten (und ist nachzulesen in der Vorlage auf Seite 17), dass sich in der Vernehmlassung nicht nur der VBLG, sondern insgesamt 34 Gemeinden gemeldet hatten. Diese votierten deutlich zugunsten der 5 Wochen.


Rolf Richterich (FDP) fragt an die Adresse des Regierungspräsidenten, warum die Gemeinden denn nicht bereits eine 5-Wochen-Lösung haben? Die Möglichkeit, dies zu regeln, bestünde heute schon. Offensichtlich existiert kein Leidensdruck. Wenn nun der Kanton eine Lösung vorgibt, kann man sich dem netterweise anschliessen. Dies gilt für Plakate. Und was kommt als Nächstes? Zeitungsinserate, Flyer, Social Media? Soll dies alles auch noch geregelt werden? Er empfiehlt seinen Landratskolleginnen und -kollegen, darüber nachzudenken. Dass man, wie Regierungspräsident Reber gemeint hatte, mit dieser Frage das Volk nicht behelligen könne - [Richterich quittiert dies mit einem trockenen Lachen und schliesst:] kein Kommentar dazu. [Gelächter]


Für Ruedi Brassel (SP) grenzt diese Diskussion an Realsatire. Es wird eine Freiheit verteidigt, die darin bestehen soll, ob ein Plakat eine Woche länger oder weniger lang hängen darf. Einzelne Vorredner hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Dauer nicht wichtig ist. Wichtig ist vor allem, dass es überhaupt eine Beschränkung gibt. Eine Regelung ist kein Gesetzeswahn, sondern bringt, wenn die Modalitäten des Aushangs geklärt sind, eine Erleichterung für Bevölkerung und die Organe in den Gemeinden. Auch wenn eine Volksabstimmung nötig würde: Der Votant ist überzeugt, dass sie von der Plakatflut genug hat und zu einer Eindämmung bereit ist. Der liberalen Grundhaltung, der Verfassung und dem Ansehen des Kantons ist eine Einschränkung mit Bestimmtheit nicht schädlich.


Das Beste wäre, der Kanton würde sich den Gemeinden anschliessen und sich auf 5 Wochen festlegen. Doch auch 6 Wochen wären ein Fortschritt gegenüber dem heutigen ungeregelten Zustand.


Hannes Schweizer (SP) findet es typisch, dass ausgerechnet die Freisinnigen keine Beschränkungen wünschen resp. es den Gemeinden überlassen wollen. Die Gemeinden wünschten jedoch explizit eine einheitliche Regelung. Es ist auch typisch, dass ausgerechnet die Freisinnigen nicht wissen, was es heisst, sich mit dem Aufhängen von Plakaten vor Ort herumschlagen zu müssen - sie geben dazu einfach der Plakatgesellschaft den Auftrag. Er wünscht seinem Ratskollegen Richterich, auch mal die Erfahrung zu machen, von Gemeinde zu Gemeinde zu pilgern und überall unterschiedliche Bestimmungen vorzufinden. Dieser Aspekt ist entscheidend, und nicht die Anzahl Wochen.


Siro Imber (FDP) ruft seinem Vorredner in Erinnerung, dass die unterschiedliche Praxis sich auch in Zukunft nicht ändern wird. Dies lässt sich nicht regeln.


Zurück zu den Grundsätzen: Das Plakat ist ein günstiges Mittel, um eine politische Diskussion anzustossen. Und zwar gegen die Mächtigen, die das Geld haben. Ansonsten muss man sich die Aufmerksamkeit mit teuren Inseraten oder ABG-Plakatierungen erkaufen. Es erstaunt daher den Votanten, dass ausgerechnet von linker Seite die Einschränkung gefordert wird. Schliesslich ist die Tatsache, dass ein Grüner Regierungsrat im Saal sitzt, nicht zuletzt auf den Einsatz dieses einfachen und kostengünstigen Mittels zurückzuführen. Es ist das Mittel des kleinen Mannes, des Oppositionellen.


Rolf Richterich (FDP) meldet sich nur deshalb nochmals zu Wort, weil ihn Hannes Schweizer mit falschen Anschuldigungen (der Untätigkeit) beworfen hat. Er bietet seinem Ratskollegen an, bei der nächsten Plakataufhäng-Aktion im Laufental mit ihm mitzuziehen. Es gibt immerhin 13 Gemeinden abzudecken, womit sich der Votant bestens auskennt. Er weiss sogar, wo die günstigen Standorte sind. (Dabei sei seinem SP-Ratskollegen sogar gestattet, ein paar Plakate seiner eigenen Partei aufzuhängen.)


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- Zweite Lesung Raumplanungs- und Baugesetz


Titel und Ingress kein Wortbegehren


I. kein Wortbegehren


§ 105 a Abs. 1


Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) lässt über den Antrag von Brigitte Boos abstimmen, wonach die Plakate frühestens fünf Wochen vor dem Urnengang aufgestellt werden dürfen.


://: Der Landrat lehnt den Antrag mit 40:37 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt mit 59:18 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes. Das 4/5-Mehr ist nicht erreicht. [ Namenliste ]


://: Die Motion 2011/109 wird stillschweigend abgeschrieben.


Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) verdeutlicht, dass es somit zu einer Volksabstimmung kommen wird.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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