Protokoll der Landratssitzung vom 19. Mai 2011

Nr. 2683

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) weist auf die schriftliche Antwort des Regierungsrats hin.


Kathrin Schweizer (SP) dankt in der von ihr gewünschten und vom Landrat stillschweigend genehmigten Diskussion für die rasche, schriftliche Antwort des Regierungsrats. Die Votantin ist enttäuscht, dass sich der Regierungsrat bei der Klärung der Frage, was unter dem Begriff "Nachbarschaft" zu verstehen sei, auch nach den Vorfällen in Japan immer noch auf die Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (1) bezieht. Die Verordnung regelt den Notfallschutz und definiert z.B. Gebietsradien für Massnahmen bei Notfällen wegen AKW-Unfällen. Die Verordnung ist sehr vorausschauend, weil sie u.a. regelt, was zu tun ist im Falle von Gemeindefusionen im gefährdeten Perimeter. Der 20km-Radius ist nicht in der Verordnung erwähnt, sondern in der Grafik von Anhang 2 versteckt. Dort ist die Rede von «ca. 20km», so dass dieser Wert also nicht in Stein gemeisselt ist. Deshalb soll der Regierungsrat bitte den Begriff der Nachbarschaft noch einmal prüfen.


Zu Frage 4 meint der Regierungsrat, mit der Dividende von Alpiq können und sollen erneuerbare Energien gefördert werden. Nur: So viel Dividende ist nur möglich, weil das mit den AKW entstehende Risiko auf die Allgemeinheit überwälzt wird, indem AKW nicht versichert werden und deren Strom deshalb billiger ist, als er effektiv kosten müsste. Dies ist aber eine sehr kurzfristige Überlegung.


://: Damit ist die Interpellation 2011/097 erledigt.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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1. SR 732.33 Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen vom 20. Oktober 2010 (Stand am 1. Januar 2011)