Protokoll der Landratssitzung vom 19. Mai 2011

Nr. 2684

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, der Regierungsrat wolle den Vorstoss als Postulat entgegennehmen.


> Begründung des Regierungsrats


Ruedi Brassel (SP) erinnert an den in § 115 der Kantonsverfassung erteilten Auftrag, gemäss welchem sich der Kanton gegen atomare Anlagen auf seinem Gebiet und in seiner Nachbarschaft wehren müsse. Der Regierungsrat muss diesen Auftrag vollziehen, und es ist höchst erfreulich, dass niemand mehr diesen Passus aus der Verfassung streichen will. Aber nach wie vor stellt sich die Frage, was "Nachbarschaft" bedeutet. In der Verfassung ist keine Rede von Gefahrenzonen 1 bis 3 (bis 5km, bis 20km, restliche Schweiz), wie sie vom Regierungsrat in den Antworten zu verschiedenen Interpellationen erwähnt werden. Die Idee hinter dieser Einteilung ist nur, für die einzelnen Zonen im Katastrophenfall unterschiedliche Massnahmen ergreifen zu können.


Im entsprechenden Verfassungsartikel geht es nicht um eine mögliche Atom-Katastrophe, sondern darum, eine solche vom Kantonsgebiet fernzuhalten. Für die entsprechende Prävention sind in der Folge nicht die erwähnten Gefahrenzonen entscheidend, sondern die Schlüsse, die gezogen werden aus der Gefährdung durch die atomare Energie und ihre Nutzung überhaupt sowie aus den erlebten Katastrophen und ihren Auswirkungen. Nun - nach den Ereignissen in Japan - noch genau gleich zu argumentieren wie zuvor, ist ein wenig merkwürdig und ein bisschen wenig. Hier hätte der Regierungsrat merken sollen, dass die bisherige Aufteilung der Gefahrenzonen so nicht aufgeht: Der 20km-Radius ist in Fukuschima relativ schnell erreicht worden, so dass weit darüber hinaus Massnahmen ergriffen werden mussten. Um den Verfassungsauftrag also effektiv wahrzunehmen, können frühere Einteilungen nicht mehr richtungsweisend sein, sondern muss von den tatsächlichen Erfahrungswerten ausgegangen werden, was eigentlich schon nach Tschernobyl hätte geschehen müssen.


Der Votant ist sehr erfreut darüber, dass der Regierungsrat diesen Vorstoss als Postulat entgegennehmen will. Möglicherweise kann der Regierungsrat in diesem Bereich tatsächlich in eigener Kompetenz handeln. Das wäre auch richtig, weil er sich nicht an die Gefahrenzoneneinteilung gemäss Verordnung halten muss und jedes AKW, das nach Beurteilung des Regierungsrats in der Nachbarschaft des Kantons liegt, bekämpfen kann. Das wäre auch angebracht im Hinblick auf die geplante Erneuerung der Kraftwerke von Leibstadt und Beznau, welche knapp ausserhalb der 20km-Zone liegen. Wenn der Regierungsrat mittels Anregung durch ein Postulat bereit ist, entsprechend dem Wunsch des Vorstosses und in eigener Kompetenz zu handeln, ist das gut und soll deshalb die Motion in ein Postulat umgewandelt werden. Die Erwartung des Votanten an den Regierungsrat ist allerdings, dass den Worten auch Taten folgen.


Hanspeter Weibel (SVP) dankt seinem Vorredner für dessen Ausführungen, dank welchen nun der Vorstoss verständlich werde. Die Motion hat Verwirrung gestiftet: Zum einen ist es Bundessache, die Gefahrenzonen zu definieren, zum anderen kann man sich fragen, ob "Nachbarschaft" bei 50km oder z.B. bei 75km (damit wäre das AKW Mühleberg betroffen) aufhört. AKW resp. deren Erneuerung sind Bundessache, weshalb man sich fragen muss, wieso der Baselbieter Regierungsrat dagegen solle ankämpfen müssen. Da die Schweizer Bevölkerung darüber abstimmen können wird, ist es nicht nötig, dieses Postulat zu überweisen.


Auch Patrick Schäfli (FDP) ist nun nach den Ausführungen von Ruedi Brassel die Absicht des Vorstosses klar. Aber erstaunlicherweise werden die Gefahrenzonen mit dem Begriff der "Nachbarschaft" verwechselt, für welchen der Radius willkürlich auf 50km erhöht werden soll. Der Regierungsrat nützt aber all seine Kompetenzen aus - er hat die Nachbarschaft auf über 20km ausgedehnt -, weshalb aus Sicht der FDP kein Handlungsbedarf besteht.


Sarah Martin (Grüne) vermerkt, dass vom Bund zwar die Gefahrenzonen definiert worden seien, der Kanton aber den 20km-Radius festgelegt habe. Die Grünen hätten auch eine Motion in dieser Sache unterstützt, denn ob 20 oder 50 Kilometer: Beides ist willkürlich, weil sich Radioaktivität nicht an Grenzen hält. Nach der Katastrophe von Tschernobyl mussten auch hierzulande landwirtschaftliche Produkte vernichtet werden, weil die Radioaktivität bis hierher gelangt war. Deshalb ist eine möglichst hohe Radiuserweiterung für die Gefahrenzonen wichtig. Die Grünen werden der Überweisung des Postulats zustimmen.


Elisabeth Augstburger (EVP) hält das Thema zwar für wichtig, aber für sie ist die Begründung des Regierungsrats verständlich. Es ist sinnvoll, Abklärungen des Bundes abzuwarten, weshalb ihre Fraktion ein Postulat in dieser Sache unterstützt.


://: Der Landrat überweist den in ein Postulat gewandelten Vorstoss 2011/083 mit 54:18 Stimmen bei 1 Enthaltung. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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