Protokoll der Landratssitzung vom 19. Mai 2011

Nr. 2689

Laut Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) lehnt der Regierungsrat die Überweisung dieses Vorstosses ab.


> Begründung des Regierungsrats


Sarah Martin (Grüne) erwähnt, dass ihre Motion nicht gänzlich neu sei. Vor ca. zwei Jahren wurde schon einmal über die gleiche Motion debattiert. Die Votantin hatte die Motion 2008/282 eingereicht, nachdem Alpiq (damals ATEL) das Rahmengesuch für ein neues AKW eingereicht hatte. Seither hat sich die Situation geändert: Nach der Katastrophe von Japan sind in Bern sämtliche Gesuche für neue AKW sistiert worden. Allerdings hat noch keine der beantragenden Firmen ihr Gesuch zurückgezogen. Die Votantin hat die Motion erneut eingereicht, weil auch Alpiq das Gesuch nicht zurückgezogen hat.


Die Argumente für die Motion sind die gleichen wie vor zwei Jahren geblieben. Gemäss Verfassung muss sich der Kanton wehren gegen AKW in Baselland oder in dessen Nachbarschaft, wie gross auch immer diese nun sein mag. Wenn Alpiq ein neues AKW bauen will, ist die Baselbieter Bevölkerung, welche ihren Strom über die EBM und die EBL - diese sind an der Alpiq beteiligt - bezieht und dafür bezahlt, an eben diesem neuen AKW finanziell beteiligt. Das ist ein klarer Widerspruch zur Baselbieter Verfassung.


Weiter wird der Bau eines neuen AKW irgendwo in der Schweiz auf ca. CHF 10 Milliarden veranschlagt, wobei es inzwischen mit den neuen Sicherheitsauflagen noch mehr sein dürfte. Von dieser teuren Technik profitiert Baselland nicht, weil diese aus dem Ausland kommt. Die Baselbieter KMU hätten mehr von Investitionen der EBM und EBL in Projekte für erneuerbare Energien, die hier in der Region realisiert werden könnten, z.B. durch die Montage von Solarpanels auf Dächer.


Im Übrigen macht man sich mit einem AKW abhängig vom Ausland, weil das für den Betrieb nötige Uran von dort importiert werden muss.


In diesem Zusammenhang muss auch die heute noch nicht gross diskutierte Frage der Endlagerung der radioaktiven Abfälle erwähnt werden. Auch dieses Problem ist noch nicht gelöst, denn in der Schweiz ist noch kein Standort dafür definiert worden, und auch in der Nachbarschaft des Baselbiets könnte noch ein Endlager entstehen. Dabei müssen Abfälle für 1 Million Jahre, d.h. für 20'000 Generationen, irgendwo gelagert werden können. Auch aus diesem Grund - neben all den heute bereits erwähnten Gefahren - wollen die Grünen keine neuen AKW bauen und nicht noch zusätzlich radioaktiven Abfall produzieren lassen, sondern den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie antreten.


Mit der Motion soll klar gemacht werden, dass das Baselbiet kein neues AKW will. Da es am Anfang der heutigen Debatte schien, dass sich der Landrat in dieser Frage einig gewesen ist, ist dies jetzt hoffentlich immer noch der Fall, so dass die Motion in diesem Sinn überwiesen werden wird.


Thomas Bühler (SP) weist auf den entscheidenden Punkt der Motion hin. Es geht nicht darum, sofort alle AKW abzustellen, sondern darum, die Planung von und die Investition in neue AKW zu verhindern. Auch der Votant hatte am Anfang der Debatte das Gefühl, es gebe eine Mehrheit im Landrat, die verstanden habe, dass aus der Atom-Technologie auszusteigen sei und die Zeit, während der die bestehenden und mit allfälligen Nachrüstungen noch als sicher genug betrachteten AKW noch am Netz bleiben können, zu nutzen sei, um Alternativen zu entwickeln und Sparmassnahmen umzusetzen, damit man aus dieser Technologie tatsächlich aussteigen könne. Es geht um einen relativ weiten Zeithorizont, in dem neue AKW angesichts all der jetzigen und künftigen Auflagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Deshalb ist man gut beraten, die Weichen jetzt klar auf den mittelfristigen Ausstieg aus dieser Technologie zu stellen.


Wenn z.B. auch die FDP sagt, sie wolle aussteigen, soll auch sie sich gegen Investitionen aussprechen, deren Folgen bis ins Jahr 2080 oder noch länger zu tragen wären.


Hanspeter Weibel (SVP) wäre bereit, über den Vorstoss zu diskutieren, wenn das, was nun gesagt worden ist, im Text der Motion stehen würde. Nebst der heute oft erwähnten Verfassungsbestimmung ist auch jene zu beachten, welche verlangt, dass z.B. die Energieversorgung des Kantons sichergestellt wird.


Über ein neues AKW wird die Schweizer Bevölkerung abstimmen können. Aber die Motion will Beteiligungen von privatwirtschaftlich organisierten Firmen an eben solchen Firmen verbieten, die neue AKW planen. Aber ist es sinnvoll, Firmen zu zwingen, «das eierlegende Huhn zu schlachten»? Die Dividenden z.B. von Alpiq können in erneuerbare Energie investiert werden, d.h., über den Strom von AKW kann in Anlagen der erneuerbaren Energie investiert werden. Wieso sollte man diesen Geldfluss unterbrechen? Da ein solches Vorgehen nicht nachvollziehbar ist, spricht sich seine Fraktion gegen die Überweisung dieser Motion aus.


Karl Willimann (SVP) macht auf einen in seinen Augen inneren Widerspruch in der Motion aufmerksam. Die Beteiligung von EBM und EBL an Schweizer AKW ist nur ein Aspekt. Aber der Baselbieter Stromkonsument ist durch seinen Verbrauch auch beteiligt an der Planung von neuen, ausländischen AKW z.B. in Frankreich. Im Weiteren ist die Schweiz nicht nur beim Uran vom Ausland abhängig, sondern auch bei Gas und Öl. Auch wenn der grundsätzliche Wunsch verständlich ist, so ist der Ausstieg geordnet und nicht über solche nutzlosen Einzelmassnahmen anzugehen.


Christoph Buser (FDP) hatte den Eindruck, dass der Landrat sich einig gewesen sei, auf geordnete Weise aus der Atom-Technologie auszusteigen. Es ist aber kein geordneter Ausstieg, wenn eine Planungsabsicht dazu führen soll, von Seiten der Politik bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen bzw. Genossenschaften einen massiven Eingriff vorzunehmen. Sollen innerhalb von fünf Jahren die Spielregeln geändert werden, nur weil ein Gesuch noch nicht zurückgezogen worden ist? Alpiq produziert nicht nur Atomkraft, sondern auch andere Stromarten (z.B. über Wasserkraft), aber Baselland ist in grossen Teilen Abnehmer der Alpiq.


Auch ein Vergleich z.B. mit Basel-Stadt, der stärker an Wasserkraft beteiligt sei, ist mit Vorsicht zu geniessen, weil gewisse Verhältnisse historisch gewachsen sind. Als Basel-Stadt begonnen hat, sich im Sinne einer Absicherung an Kraftwerken zu beteiligen, hat es nur Wasserkraft gegeben, während die beiden Unternehmen EBM und EBL sich an Alpiq beteiligten, als sie ebenfalls begannen, eine ähnliche Strategie zu verfolgen.


Wie eben schon im Zusammenhang mit den Dividenden erwähnt, ist es unmöglich, einen solchen regulatorischen Eingriff nur im Kanton Baselland zu machen. Die Unternehmen werden prüfen, wie sie diesen Vorschriften ausweichen können, um solche Beteiligungen weiter halten zu können, denn nicht zuletzt geht es um Arbeitsplätze.


Klaus Kirchmayr (Grüne) versteht Hanspeter Weibel nicht mehr. Will dieser nun ernsthaft behaupten, dass der Zweck eines Stromversorgers sei, Dividenden zu produzieren, um diese dann zu investieren? Davon ist in den Statuten nicht die Rede, und nicht einmal eine Bank macht so etwas. Dividenden aus einer Beteiligung an einem Atomkraft-Konzern für Investitionen in umweltschützerische Massnahmen zu verwenden, ist etwas vom hanebüchensten, was er heute hören konnte.


Zum andern hat der Votant gelernt, dass FDP und SVP der Meinung sind, für den Atomausstieg brauche es ein neues AKW. Denn bei dem nun diskutierten Vorstoss geht es nur um neue AKW und um nichts anderes. Wer etwas anderes behauptet, «erzählt Mist». Es kann nur festgestellt werden, dass diese beide Parteien den geordneten Ausstieg aus der Atom-Technologie verpassen bzw. nicht antreten wollen. Ein geordneter Ausstieg kann nicht erreicht werden, wenn man gleichzeitig ein neues AKW bauen will.


Gemäss Elisabeth Augstburger (EVP) möchte die CVP/EVP-Fraktion den Schwerpunkt darauf legen, die Energieproduzenten dazu zu bringen, saubere Energie zu produzieren und sie so zu unterstützen. Später wird der Vorstoss der CVP/EVP-Fraktion behandelt, der bezweckt, dass die Alpiq mehr in erneuerbare Energien investieren soll. Die EBL und die EBM sind privatrechtliche Institutionen. Genossenschafter haben die Möglichkeit, Einträge einzugeben. Die CVP/EVP-Fraktion wird gegen die Motion stimmen.


Peter Schafroth (FDP) zeigt sich in vielen Punkten mit der Argumentation der Motionärin einverstanden. Wie gesagt will man einen Ausstieg aus der Atomenergie. Das Abstossen der Beteiligung an der Alpiq ist aber gefährlich. Mit der Beteiligung bezweckte man nicht primär Geld zu verdienen, sondern die Stromversorgung im Baselbiet zu sichern. Ursprünglich handelte es sich nur um Wasserkraft, dann kam die thermische und die Kernenergie dazu. Noch heute sind die Hälfte der Beteiligungen Wasserkraft. Es wäre schade, sämtliche Bezugsrechte für Wasserkraft zu vernichten.


Hanspeter Weibel (SVP) meint, er verstehe, dass Klaus Kirchmayr ihn nicht verstehe; er höre nicht zu und lese darüber hinaus noch nicht richtig. Dann verteile er noch nette Preise, wenn jemand nicht ganz auf seiner Linie liege. Heute Morgen sprach Klaus Kirchmayr vom Kompromiss - dann sollten die Partner aber nicht bei der ersten Klippe mit «Nettigkeiten» eingedeckt werden.


Es geht bei diesem Vorstoss nicht um neue Kraftwerke, sondern es geht ausschliesslich darum, einem Unternehmen Anweisungen zu erteilen, was es mit seinen Beteiligungen tun soll.


Im Weiteren geht es nicht um einen Zweckartikel, sondern es ist ein schöner Nebeneffekt, dass diese Beteiligung Gelder abwirft, welche für den Umstieg in Alternativenergien verwendet werden kann.


Philipp Schoch (Grüne) staunt ab der CVP/EVP-Fraktion: Dieser Vorstoss wurde schon einmal behandelt und damals von ihr unterstützt. Er freut sich nicht über den Verlauf der heutigen Debatte, dafür aber umso mehr auf die Herbstwahlen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) dankt Hanspeter Weibel für die Klarstellung. Er bekundet aber Mühe zu verstehen, wie ein Ausstieg aus der Atomenergie mit einem neuen AKW erfolgen soll. Es geht um ein Zeichen. Es sollte Hanspeter Weibel bekannt sein, welche Bedeutung einem derartigen Zeichen eines Aktionärs, der 10 bis 15 Prozent Aktienkapital hält, zukommt. Es soll einzig das Signal gesendet werden, die Alpiq solle das Gesuch für ein neues AKW zurückziehen. Damit muss niemand eine Beteiligung verkaufen. Die Alpiq hat fünf Jahre Zeit, um dieses Zeichen zu verstehen, das bedeutet, dass sie ihre Strategie anpassen muss. Neue AKW gehören nicht zu dieser Strategie.


Christoph Buser (FDP) versteht den Vorstoss wie Hanspeter Weibel. Man muss die gesamte politische Situation in der Schweiz betrachten und sich keine Illusionen machen: Es wird keine neuen AKW geben. Weshalb soll denn heute eine Dividende abgestossen werden? Die EBL oder EBM sind Asset Manager und besitzen einen sehr kleinen Eigenproduktionsgrad. Nun soll eine Beteilung, die wichtig ist, um günstig Strom zu beziehen, abgestossen werden, obwohl die Gefahr eines neuen AKWs sehr weit weg ist. Klaus Kirchmayr soll sich von seinem Tunnelblick und seinen Phobien lösen.


Thomas de Courten (SVP) muss für die CVP/EVP-Fraktion eine Bresche schlagen: Die Beteiligung bedeutet nämlich auch ein Mitspracherecht in der Alpiq. Ohne die Beteiligung könnte man sich nicht mehr aktiv via die Baselbieter Aktionäre in die Unternehmenspolitik der Alpiq einbringen. Und wer würde dann die Beteiligungen übernehmen? Wie soll die Alpiq mit dieser Aktion zu einem Steuerungsmanöver veranlasst werden? Die Alpiq wird sich einen anderen Partner suchen, der ihre Pläne unterstützt. Die Wirkung für das Baselbiet wäre nur negativ, weshalb dieser Vorstoss abgelehnt werden soll.


Thomas Bühler (SP) meint in die Richtung der FDP-Fraktion: Man wolle keine neuen AKW - genau dies soll mit diesem Vorstoss zum Ausdruck gebracht werden. Man soll nicht voreilig Beteiligungen abstossen, aber die Beteiligungen sollen aktiv dafür eingesetzt werden, damit es keine neuen AKW mehr gibt und dass diese Investitionen statt in neue AKW anders und gescheiter eingesetzt werden.


Sarah Martin (Grüne) meint, sie habe diesen Vorstoss sehr gut gelesen, sie habe ihn sogar selbst geschrieben! Sie liest den Motionstext vor: «Die Paragraphen betreffend der Konzessionserteilung an Energieversorger im kantonalen Energiegesetz sind so anzupassen, dass auf dem Kantonsgebiet tätige Energieversorger sich nicht an Unternehmen beteiligen dürfen, welche neue Atomkraftwerke planen. Allfällig existierende Beteiligungen an solchen Unternehmen müssten über einen Zeitraum von fünf


Jahren veräussert werden.»


://: Der Landrat lehnt den Vorstoss 2011/090 mit 47:30 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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