Protokoll der Landratssitzung vom 19. Mai 2016

Nr. 679

Der Präsident der federführenden Personalkommission, Balz Stückelberger (FDP), erinnert daran, dass der Landrat 2012 einer Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen auf den Stufen Sek I und Sek II um eine Stunde pro Woche als Folge des Entlastungspakets 2012/15 zugestimmt habe. Diese Massnahme führt zu einer jährlichen Einsparung von CHF 3,5 Mio. Sie wurde damals auf drei Schuljahre befristet, und der Regierungsrat beantragt nun die Verstetigung dieser provisorischen Massnahme: Die erhöhte Unterrichtsverpflichtung soll im Personaldekret festgeschrieben werden.


Die Personalkommission hat dieses Geschäft beraten und sich dabei auf den Mitbericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission abstützen können.


Die Personalkommission sprach sich mit 5:3 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage aus. In der Diskussion zeigte sich rasch, dass eine Kommissionsmehrheit die Einsparung von CHF 3,5 Mio. pro Jahr möglichst unterbruchsfrei weiterführen möchte. Für Diskussionsstoff sorgte aber die Kompensation dieser zusätzlichen Lektion Unterrichtsverpflichtung für die Lehrpersonen. Die zusätzliche Stunde, die sie vor der Klasse stehen müssen, sollte eigentlich nicht zu Mehrarbeit führen, sondern es wird erwartet, dass sie im Rahmen des Berufsauftrags in den anderen Bereichen kompensieren. Die Krux dabei ist aber nach Ansicht der Personalkommission, dass der Berufsauftrag festlegt, wie viele Prozent der Arbeitszeit für die verschiedenen Bereiche, die eine Lehrperson abzudecken hat, verwendet werden dürfen. Es wurde festgestellt, dass eine Überarbeitung des Berufsauftrags, obgleich schon mehrfach angekündigt, noch immer nicht erfolgt ist.


Es konnte ein Kompromiss gefunden werden, dank dem ein Rückweisungsantrag zurückgezogen wurde. Der Kompromissvorschlag weicht vom Antrag des Regierungsrates ab: Die Personalkommission möchte die zusätzliche Unterrichtsstunde nicht auf ewige Zeiten verstetigen, sondern in einer ersten Phase nur um zwei Jahre verlängern; und in dieser Zeit soll der Berufsauftrag überarbeitet werden, damit die Lehrpersonen wissen, wie sie ihre Zeit einzuteilen haben, damit sie eine Stunde länger pro Woche vor ihren Klassen stehen können. Die Kommission ist davon ausgegangen, dass eine Überarbeitung des Berufsauftrags innert zweier Jahre vorgenommen werden kann. Was man in 730 Tagen nicht schafft, schafft man wohl überhaupt nie...


Mit der von der Kommission beantragten Befristung wird also nicht die Erhöhung an sich in Frage gestellt, sondern es soll Druck aufgesetzt werden auf den Regierungsrat, den Berufsauftrag zu überarbeiten. Die Personalkommission beantragt mit 7:1 Stimmen, die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung im Personaldekret um zwei Jahre zu verlängern, verbunden mit dem Auftrag an den Regierungsrat, den Berufsauftrag der Lehrpersonen zu überarbeiten.


Christoph Hänggi (SP) als Präsident der mitberichterstattenden Bildungs-, Kultur- und Sportkommission führt aus, sie habe mit ihrem Mitbericht zuhanden der federführenden Personalkommission einen fachlichen Eindruck weitergeben wollen. In der BKSK-Debatte wurde eine Variante vorgeschlagen - die dann allerdings unterlegenwar -, die nun in der Personalkommission in anderer Form aufgenommen und mit einem anderen, aber sehr guten Lösungsvorschlag umgesetzt wurde.


Auch in der BKSK war das Eintreten bestritten; zwei Fraktionen beantragten Nichteintreten: Die Lektionenzahl zu diskutieren sei legitim, der Berufsauftrag müsse aber zwingend gleichzeitig und nicht erst bis 2019 überarbeitet werden. Die Arbeitsbelastung der Lehrpersonen sei durch die Massnahmen gestiegen, ohne dass Entlastungen erfolgt seien, womit die Arbeitszeit stieg. Die Schulleitungen konnten in der Evaluation ebenfalls keine Entlastung der Lehrpersonen aufzeigen. Aufgrund der tiefen Beteiligung der Schulleitungen insbesondere am Validierungsworkshop sei die Repräsentativität der Evaluation zusätzlich zu hinterfragen. Es sei zum Zeitpunkt der Befragung auch nicht klar gewesen, dass die Direktion eine Verstetigung der Pensenerhöhung anstrebe. Dennoch wurde mit 7:3 Stimmen beschlossen, Eintreten zu empfehlen.


Im Verlauf der Beratung des Landratsbeschlusses beantragte eine Minderheit, die Überarbeitung des Berufsauftrags mit der Verstetigung der Pensenerhöhung zu verbinden. Dies versuchte diese Minderheit über eine Ergänzung des Landratsbeschlusses zu realisieren, was jedoch in der Kommission mit 6:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurde. Die Idee wurde jedoch über den Mitbericht an die Personalkommission weitergegeben, wo die elegante Lösung mit dem veränderten Personaldekret und dem veränderten Landratsbeschluss erarbeitet wurde.


Federführende Kommission ist die Personalkommission, weshalb der Antrag der Personalkommission massgebend ist.


Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass das ganze Geschäft in der BKSK umstritten war und blieb, denn letztlich stimmte sie mit 6:5 Stimmen dem von Regierungsrat vorgelegten, unveränderten Landratsbeschluss zu.


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- Eintretensdebatte


Paul Wenger (SVP) kann nachvollziehen, dass Christoph Hänggi, der in der BKSK zu den unterlegenen fünf Stimmen gehörte, sich nun über den Antrag der Personalkommission freut; er selbst freut sich nicht, sondern er gehört mitsamt der SVP-Fraktion immer noch zu jenen, die dem regierungsrätlichen Antrag zustimmen und ihn für umsetzbar halten.


Selbstverständlich muss der Berufsauftrag überarbeitet werden, auch wenn das zu vielen Diskussionen führt. Aber letztlich kann eine zusätzliche Unterrichtslektion durch geschicktes Management der Schulleitungen erteilt werden, ohne dass die Bildungsqualität leidet. Die Bildungsdirektorin hat der BKSK glaubhaft vermittelt, dass eine Überarbeitung des Berufauftrags innert zweier Jahre innert zweier Jahre ziemlich fraglich sei, weil die Sozialpartner und teilweise auch die Gemeinden wohl komplett andere Vorstellungen haben.


Die SVP-Fraktion folgt dem Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission und will die Anträge des Regierungsrates unverändert übernehmen.


Pia Fankhauser (SP) spricht als Vertreterin der SP-Fraktion in der Personalkommission. Sie beantragt, wie auch schon in der Kommission, Nichteintreten. Es geht in der Vorlage nicht um irgend eine Verstetigung, sondern um das Festhalten am Abbau.


Was den Berufsauftrag betrifft, ist für die SP-Fraktion der Antrag der Personalkommission massgebend.


Paul R. Hofer (FDP) erklärt, dass die FDP-Fraktion den Antrag des Regierungsrates unterstütze. Der Regierungsrat kann gar nicht zusagen, den Berufsauftrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt neu zu definieren. Denn er hat kein Weisungsrecht über alle daran Beteiligten.


Eine Stunde Unterrichten mehr ist immer noch weniger als im Aargau, in Solothurn, in Bern und in Zürich. Zu gegebener Zeit wäre also auch zu prüfen, ob noch eine zweite zusätzliche Stunde Unterrichtsverpflichtung vorzusehen wäre. Das müsste verkraftbar sein - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Salärkosten des Kantons um 10 % zu senken sind.


Andrea Heger (EVP) gibt bekannt, dass die Fraktion Grüne/EVP den Kompromissvorschlag der Personalkommission unterstütze. Allerdings kann sie dieser Lösung nur mit Zähneknirschen zustimmen, und nicht alle Fraktionsmitglieder können dahinterstehen, denn der Ansatz entspricht nicht der ursprünglichen Abmachung, die Erhöhung auf drei Jahre zu befristen.


Dass der Berufsauftrag angepasst wird, ist dringend nötig. Der jetzige Zustand entspricht nicht der Realität; einige Schulen haben ihn gar nicht an die vorübergehende, als befristet angekündigte Lektionenzahlerhöhung angepasst.


Die Kombination vieler Sparauswirkungen kommt nun zum Tragen. Es geht nicht einfach nur um eine Lektion mehr Unterrichten, denn sie entspricht auch einer Lohneinbusse, die zur allgemeinen Kürzung dazu kommt, und zugleich wird auch über eine Verschlechterung der Alters-entlastung diskutiert.


Der Kompromiss, um den in der Personalkommission sehr hart gerungen worden ist, ist bereits wieder in Gefahr, und deshalb schliesst sich die Grüne/EVP-Fraktion dem Nichteintretensantrag an. Schon in der Vernehmlassung haben sich sowohl die Grünen als auch die EVP gegen die Verstetigung ausgesprochen.


Und noch ein kleiner Vermerk: Man darf ruhig sagen, wie man in der Kommission selbst gestimmt hat; aber man darf nicht öffentlich machen, wie die Mitglieder anderer Fraktionen Stellung bezogen haben - das unterliegt dem Kommissionsgeheimnis.


Pascal Ryf (CVP) zitiert von der FDP-Homepage: «Wollen Sie weniger Bürokratie? - Dann wählen sie FDP.». Und im Wahlkampf warben die Freisinnigen mit Bürokratie-Abbau. Jetzt, wo es um konkrete Bürokratie-Abbau-Massnahmen geht, sagt die FDP aber, das pressiere nicht, man könne noch ein bisschen warten. Man möchte eine Effizienzsteigerung im Kanton, aber wenn sich die Möglichkeit bietet, effizienter zu werden, wartet man lieber noch ein wenig ab. Es kann nicht sein, dass ein Bürokratiemonster, wie es der Berufsauftrag ist, bis 2019/2020 - Alberto Schneebeli stellte sogar 2022 in Aussicht - nicht überarbeitet wird. Stattdessen können heute Nägel mit Köpfen gemacht werden, indem dem Regierungsrat der Auftrag gegeben wird, den Berufsauftrag zu überarbeiten und somit das Bürokratiemonster zu reduzieren; und wenn das erledigt, wenn aufgezeigt ist, wie wirklich Stunden reduziert werden können, spricht nichts mehr gegen die Verstetigung: Die meisten Lehrpersonen werden nichts dagegen haben, eine oder zwei Lektionen mehr zu unterrichten, wenn sie dafür von anderen Arbeiten entlastet werden, für die der willkürliche Wert von 15 % festgelegt worden ist. Noch nie konnte jemand erklären, wie dieser Wert zustande kam. Ist einfach gewürfelt worden, oder wo kommen die 15 % her? Früher machte das Unterrichten 100 % aus...


Liest man den Berufsauftrag aufmerksam, heisst es: «Für die Ausübung der Kernfunktion als Klassenlehrperson kann eine Arbeitspauschale von 65 Arbeitsstunden geltend gemacht werden.» Wenn nun die Reduktion vorgenommen, der Berufsauftrag aber unverändert stehen gelassen wird, können dann die Klassenlehrkräfte immer noch 65 Stunden reduzieren? Das ist nicht klar und unsauber. Es gehört sich, dass das zuerst sauber erarbeitet und dass erst dann definitiv entschieden wird.


Eine finanzielle Einbusse würde das nicht bedeuten. Wenn nun die Reduktion weiter auf zwei zusätzliche Jahre befristet würde, resultiert die genau gleiche Einsparung von CHF 15 Mio., aber der Druck auf den Regierungsrat wird erhöht.


Regierungsrätin Monica Gschwind verdient Mitleid, wenn sie sagt, eine Überarbeitung des Berufsauftrags sei nicht innert zweier Jahre zu schaffen. Das ist nachvollziehbar, denn wenn alle Sozialpartner einbezogen werden müssen, braucht es etwas mehr Zeit. Deshalb hat die CVP als lösungsorientierte Partei noch einen anderen Lösungsvorschlag: Sie möchte der Regierung drei Jahre Zeit geben, den Berufsauftrag so anzupassen, dass danach die Pflichtstundenzahl definitiv erhöht werden kann, weil dann nachgewiesen sein muss, wo diese Erhöhung andernorts kompensiert werden kann. Ein entsprechender Antrag wird in der Detailberatung gestellt werden.


Regina Werthmüller (parteilos) kann ihrem Vorredner gut nachfühlen und pflichtet ihm bei. Im Lauf der letzten Jahre hat sich der Berufsauftrag der Lehrpersonen erheblich verändert: Das eigentliche Unterrichten wurde zur Nebensache, der Berufsauftrag wurde ausgeweitet auf 15 % für Elternbetreuung, Schulentwicklung, Teamentwicklung usw. Die Schulleitungen konnten vermehrt innerhalb dieses Berufsauftrags den Lehrpersonen Aufträge erteilen, ohne die reale Überschreitung der Jahresarbeitszeit wirklich eruieren zu können. Die Schulleitungen müssen dabei gar keine wirtschaftlichen Überlegungen anstellen, wenn sie beispielsweise ein ganzes Kollegium zu einer ganztägigen Sitzung einberufen und dabei Pflichtstunden ausfallen. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird nicht erstellt, und deshalb ist die Fraktion glp/GU ganz klar für eine Überarbeitung des Berufsauftrags.


Was die Personalkommission fordert, nämlich die Verlängerung der Übergangsfrist, bis der Berufsauftrag überarbeitet ist, erscheint schwierig, denn damit haben die Regierung bzw. das AVS freie Hand und können zuletzt sagen, man habe keine Einigung erreicht und brauche noch mehr Zeit.


Eine Fraktionsminderheit wird für Nichteintreten stimmen, weil sie den Wortbruch gegenüber den Lehrkräften nicht unterstützen will. Die Erhöhung war auf drei Jahre befristet, und dieses Versprechen soll eingehalten werden.


Roman Brunner (SP) wird im Unterschied zu Paul Wenger davon absehen, das Abstimmungsverhalten in den Kommissionen zu verraten. Die Personalkommission hat ihren Antrag mit 7:1 Stimmen verabschiedet.


Die SP-Fraktion plädiert für Nichteintreten auf diese Vorlage, weil das Vorgehen grundsätzlich falsch ist: Die Überarbeitung des Berufsauftrags ist nötig, aber sie muss geschehen, bevor eine Verstetigung der Pensenerhöhung beschlossen wird.


«Verstetigung» klingt zwar nett, bezeichnet aber eine knallharte Sparmassnahme, die die Arbeitsbelastung der Lehrpersonen erhöht. Das die Arbeitslast in den Bereichen Vor- und Nachbereitung mit einer zusätzlichen Lektion ansteigt, ist wohl unbestritten. Das Versprechen, in anderen Bereichen für Entlastung zu sorgen, ist aber nur ungenügend erfüllt worden. So sind die Schulleitungen eher ratlos, wenn sie aufzeigen sollen, in welchen Bereichen denn diese Entlastung wirklich stattgefunden habe. Wie soll ohne Entlastung die Jahresarbeitszeit gleich bleiben, wenn die Pensen erhöht werden? Das Unterrichten ist zudem derjenige Teil der Arbeitszeit der Lehrpersonen, der als am belastendsten empfunden wird. Es liegt also eine Erhöhung der Arbeitsbelastung vor. Viele Lehrpersonen reduzieren deshalb ihr Pensum, um den Arbeitsaufwand überhaupt noch leisten zu können und nicht in ein Burn-out zu steuern. Es kann doch nicht sein, dass ein 100-%-Pensum für Lehrpersonen auf Dauer nicht leistbar ist!


Baselland ist auf der Rangliste der Deutschschweizer Kantone am unteren Ende angesiedelt, wenn es um die Berufszufriedenheit der Lehrpersonen geht; das hat eine Studie des Lehrerverbandes Schweiz 2014 gezeigt. Regierungsrätin Monica Gschwind behauptet zwar, dass Baselland im nationalen Vergleich noch immer ein attraktiver Arbeitgeber sei, aber eine stetige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei immer mehr Aufgaben erhöht diese Attraktivität sicher nicht. Es besteht zweifellos ein Zusammenhang zwischen Berufszufriedenheit und Arbeitsbedingungen. Der Kanton Basel-Landschaft als Arbeitgeber der Lehrpersonen profitiert zur Zeit von einem Überangebot an Lehrkräften an der Sekundarschule, aber wenn die Umstrukturierungen, die im Zug der Schulharmonisierung stattfinden, abgeschlossen sind, wird sich zeigen, wie attraktiv der Kanton als Arbeitgeber wirklich noch ist. Die Verknüpfung von Pensenerhöhung und Überarbeitung des Berufsauftrags ist also zwingend, wie Pascal Ryf richtig erwähnt hat. Der Vorschlag der Personalkommission ist ein Kompromiss, der die Lehrpersonen zwar weitere zwei Jahre am Limit arbeiten lässt, aber immerhin eine Verbesserung der Situation in Aussicht stellt. Der Druck auf die Regierung, den Berufsauftrag zu überarbeiten, wird erhöht.


Oskar Kämpfer (SVP) stellt fest, dass er nicht in den Ausstand zu treten habe, da er kein Lehrer sei. Es geht um zwei Dinge: Einerseits um die Verstetigung der Lektionenerhöhung, andererseits um den Berufsauftrag. Man sollte beginnen, die beiden Themen geistig zu entkoppeln, damit man einen Schritt weiter kommt und feststellt, dass der Berufsauftrag - wie schon von Regina Werthmüller gesagt - einem dauernden Wandel unterliegt; möglicherweise wird er schon in zwei, drei Jahren ganz anders aussehen als heute. Aber die Verstetigung der Einsparungen ist sowieso schon heute nötig. Und deshalb sollte dem Antrag des Regierungsrates zugestimmt werden. Wer weitergehende Anliegen hat oder mit dem heutigen Berufsauftrag und seinen Schwachstellen nicht zufrieden ist, kann gezielt einen Vorstoss einreichen.




Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


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Paul R. Hofer (FDP) bezieht sich auf die Aussage von Andrea Heger, es sei gar nicht an allen Schulen alles umgesetzt worden. Sollte dies stimmen, wären die CHF 3,5 Mio. nicht eingespart worden, was sehr fragwürdig wäre und auf einen Systemfehler hindeuten würde. Zudem hat das Ganze mit dem Parteibüchlein nichts zu tun. Aber wenn die Regierungsrätin bis zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas umsetzen sollte, ohne dass sie bezüglich der Personen, die an den betreffenden Gesprächen teilnehmen, über die entsprechende Befehlsgewalt verfügt, kann das nicht funktionieren.


Um nun Ruhe ins Ganze zu bringen, unterstützt die FDP-Fraktion die Regierung und verlangt die Umsetzung der Vorlage ohne wenn und aber.


Paul Wenger (SVP), an Regina Werthmüller gewandt, wundert er sich ob ihrer komplett falschen Aussage, Unterrichten würde an den Schulen zur Nebensache verkommen. Eine solche Behauptung ist wahrlich ein grosser «Mumpitz», denn der Unterricht an den Schulen des Kantons Basellandschaft stellt ganz bestimmt noch immer die unbestrittene Hauptsache dar. Deshalb ist die Aussage nicht bloss tendenziös, sondern schlicht falsch.


Was das Votum von Roman Brunner angeht, könnte der Eindruck entstehen, man bewege sich auf einen Abgrund zu. Aussagen wie «Bildungschaos im Kanton Baselland» oder «Arbeitgeber im Kanton Baselland ist völlig ausser Rand und Band» unterstreichen diese These. Offenbar liegt ihr eine Statistik zugrunde, welche Roman Brunner studiert hat. Natürlich gibt es gemäss dieser einige Kantone, welche zum Beispiel eine noch höhere Pflichtstundenzahl vorgeben als der Kanton Baselland dies selbst mit einer Pensenerhöhung tun würde. Dasselbe gilt bezüglich der Klassengrösse. Aber so schlecht, wie das Szenario dargestellt wird, sind die Bedingungen für Lehrpersonen im Kanton Baselland nicht. Man sollte demzufolge bei der Wahrheit bleiben und fairerweise konstatieren, dass der Kanton auch für Lehrpersonen noch immer ein guter Arbeitgeber ist.


Hanspeter Weibel (SVP) gesteht, weder Lehrer noch Bildungspolitiker zu sein. Dennoch lässt sich zusammenfassen, dass nun offensichtlich drei Dinge zur Diskussion stünden, nämlich entweder Nichteintreten auf die Vorlage, Nichtentscheiden (Vertagen) oder die vorliegende Version der Regierung, welche postuliert, zu sparen, umzusetzen. Es geht inhaltlich offensichtlich um Stunden und es ist ihm kein Vorstoss bekannt, dass aus einer Stunde nun plötzlich 50 Minuten gemacht werden sollten, obwohl das bei den Lehrpersonen ja sowieso bereits der Fall ist. Insofern wird an diesem Grundsatz nichts geändert. Generell besteht Einigkeit darin, dass der Kanton sparen muss. Nun liegt dazu eine Möglichkeit vor, darum sollte diese auch genutzt werden. Zudem wird die Diskussion, sollte sie in zwei Jahren erneut geführt werden müssen, sicherlich nicht einfacher, und sie wird sich im Wesentlichen auch inhaltlich nicht verändern. Aus diesem Grund sollte dem Antrag des Regierungsrates gefolgt werden.


Marianne Hollinger (FDP) möchte beliebt machen, dem Antrag des Regierungsrates zu folgen. Es gehe nicht einzig um die Pensenerhöhung, sondern gebe zusätzlich die Entlastung der Klassenlehrpersonen durch die Anerkennung dieser Stellung als Spezialfunktion. Dadurch wird die Pensenerhöhung klar abgefedert, was für die Lehrpersonen sehr wertvoll ist und von ihnen auch geschätzt wird. Die Pensenerhöhung zusammen mit der Spezialentlastung für Klassenlehrpersonen ist eine ausgewogene und gute Lösung, welche nicht nur von Lehrpersonen, sondern auch von vielen Schulleitungen unterstützt und als sinnvoll umsetzbar erachtet wird. Es wäre darum wirklich schlecht, nun ein Dauerprovisorium einzurichten. Die Lehrpersonen haben es verdient, zu erfahren, woran sie sind. Deshalb ist dieser vernünftigen Lösung der abgefederten Pensenerhöhung nun zuzustimmen.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) erläutert zunächst, dass Nichteintreten das Zurückbuchstabieren der Pflichtlektion zur Folge haben würde. Man muss sich aber auch bewusst sein, dass dies bei den Lehrpersonen kurzfristig noch mehr Arbeit auslöst, da die Pensen aufgrund der bestehenden Pflichtlektionen geplant wurden. Nichteintreten bewirkt, dass alle Lehrpersonen um die eine Zusatzlektion befreit werden, diese Lektion aber dennoch unterrichten müssen, weil die Pensen für das Schuljahr 2016/2017 bereits geplant sind.


Der Ursprung dieses Geschäfts, respektive der heutigen Anpassung des Dekrets, geht auf das Entlastungspaket 12/15 zurück. Der Regierungsrat stellte bereits damals den Antrag, die Pflichtlektionen um eine Stunde zu erhöhen, um den Staatshaushalt zu entlasten. Diesem Antrag folgte derjenige der CVP/EVP-Fraktion, die Pensenerhöhung auf drei Jahre zu befristen und erst dann einen Entscheid zu fällen. Zugleich sollte die BKSD eine Evaluation durchführen, jedoch ohne vorgegebenen Rahmen, wie das Evaluationsverfahren auszusehen hat. Es wurde also zu keinem Zeitpunkt gesagt, die Evaluation solle bei den Lehrpersonen durchgeführt werden. Die FDP-Fraktion stellte dann ihrerseits den Antrag, die Frist auf fünf Jahre zu verlängern, um den Schulen Planungssicherheit zu gewähren, sowie dem komplizierten politischen Prozess Rechnung zu tragen und erst danach zu evaluieren. Dieser Antrag wurde jedoch von einer Ratsmehrheit abgelehnt.


Es ist festzustellen, dass die heutige Debatte wieder am selben Ort anknüpft, wo sie vor drei Jahren aufgehört hat. Die Unsicherheit bei den Lehrpersonen ist sehr gross. Es wurden vor drei Jahren Erwartungen geweckt, die Pflichtlektionen wieder abzuschaffen. Wenn nun heute nochmals dasselbe beschlossen wird, ist vorauszusehen, dass in zwei Jahren erneut über dasselbe diskutiert und der Landrat wieder an genau demselben Punkt stehen wird. Abermals werden Hoffnungen geweckt, dass die Pflichtlektionen dann abgeschafft werden. Und wiederum kann vorausgesagt werden, dass diese Hoffnungen wohl enttäuscht werden müssen.


Nachgewiesenermassen besteht ein strukturelles Defizit in der Staatsrechnung. Dieses muss nachhaltig und auf längere Zeit entlastet werden. Eine Verbesserung der Staatsrechnung in einem Masse, dass die Pflichtlektionen 2018/19 rückgängig gemacht werden können, ist heute nicht absehbar.


Auch ist nicht absehbar, dass die Lehrpersonen sich in zwei Jahren für die Massnahme erwärmen können. Dazu braucht es keine Evaluation, welche viel Geld verschlingt. Der Landrat sollte darum auf eine erneute Übergangslösung verzichten, welche Hoffnungen schürt und letztlich die Unzufriedenheit nochmals erhöht.


Was das Bürokratiemonster namens Berufsauftrag angeht, betont Regierungsrätin Monica Gschwind, dass dieser nicht aus ihrer Feder stamme. Weder der Regierungsrat, noch sie müssen bezüglich dessen Überarbeitung unter Druck gesetzt werden. Die Einsicht ist vorhanden, dass diese notwendig ist. Genauso ist sich der Regierungsrat im Klaren darüber, dass es diese Arbeit Chefsache ist, sowie auch, dass die Angelegenheit dringlich ist und nicht der Verwaltung oder dem AVS überlassen werden kann.


Die BKSD hat bereits gehandelt und eine interne Kickoff-Sitzung abgehalten, damit die Verhandlungen zur Überarbeitung des Berufsauftrags aufgegleist werden können. Zum Vorwurf, das Prozedere könne kaum 730 Tage in Anspruch nehmen, muss man sich bewusst sein, dass die Sozialpartner und auch der VBLG einbezogen werden müssen. Die Gemeinden verlangen eine sorgfältige, bilaterale Klärung über die Notwendigkeit einer Anpassung des Berufsauftrags der Primar- und Musiklehrkräfte. Die Sozialpartner werden vermutlich ganz woanders stehen als der Kanton und darum wird es nicht möglich sein, bis zum Ende des Jahres einen Kompromiss auszuhandeln, wie der Berufsauftrag aussehen soll. Damit ein solcher nämlich wirklich auf das Schuljahr 2018/19 vorgelegt werden kann, muss bereits in einem Jahr eine verordnungsreife Vorlage bereit stehen muss, denn der politische Prozess dauert sicher noch einmal ein Jahr. Das ist praktisch nicht machbar und somit wäre bloss eine Notrevision möglich. Um den Auftrag seriös auszuführen, ist deshalb der Zeitpunkt auf das Schuljahr 2019/20 realistisch. Dies aber auch nur dann, wenn alle Partner zur guten Zusammenarbeit bereit sind und schnell arbeiten.


Bezugnehmend auf das Votum von Pascal Ryf und die Frage, wie die 15% zustande gekommen sind, nimmt Regierungsrätin Monica Gschwind diesen Steilpass gerne entgegen und sagt, das sei ein wirklicher Kompromiss gewesen, der nichts mit der Realität zu tun gehabt habe, sondern damit, dass die Verhandlungen damals ins Stocken gerieten, was auch bei den anstehenden Verhandlungen zu erwarten ist. Darum kann eben auch nicht einfach gesagt werden, die Verwaltung wolle nicht arbeiten oder sei zu langsam, sondern es werden intensive, langwierige Verhandlungen anstehen.


Aus all diesen Gründen ist von einer Übergangslösung abzusehen. Es müssen nun Nägel mit Köpfen gemacht und es dürfen nicht wieder neue Hoffnungen geschürt werden. Es sollte dem Antrag des Regierungsrats gefolgt und der Verstetigung der Unterrichtsverpflichtung ab dem Schuljahr 2016/17 definitiv zugestimmt werden.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion auf Nichteintreten mit 50:31 Stimmen ab. Somit ist Eintreten beschlossen. [ Namenliste ]


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- Grundsatzabstimmung Dekretsfassung


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass zwei Kommissionen je einen Bericht zu diesem Geschäft mit zwei unterschiedlichen Dekretsfassungen verfasst haben. Der Rat soll nun zunächst in einer Grundsatzabstimmung entscheiden, welche Dekretsfassung für die weitere Detailberatung als Grundlage dienen soll.


://: Der Landrat beschliesst mit 41:40 Stimmen, die Detailberatung gemäss Dekretsentwurf der Personalkommission durchzuführen. [ Namenliste ]


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- Detailberatung Personaldekret


Titel und Ingress keine Wortmeldungen


I.


§5 Absatz 1 bis


Pascal Ryf (CVP) beantragt, §5 Absatz 1 bis wie folgt zu ergänzen:


In Abweichung zu den Bestimmungen in Absatz 1 gelten für die Schuljahre 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 für die Fachlehrpersonen der Sekundarstufe I und II folgende Unterrichtsverpflichtungen: ...


Zudem soll der letzte Satz


Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion evaluiert die Auswirkungen der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Fachlehrpersonen im Hinblick auf eine definitive Erhöhung der Pflichtlektionen.


gestrichen werden.


Oskar Kämpfer (SVP) meint, man müsse an dieser Stelle über den Landratsbeschluss diskutieren, bei welchem es um genau zwei Punkte gehe, nämlich darum, dass die Änderung des Personaldekrets beschlossen werde und dass der Regierungsrat beauftragt werde, den Berufsauftrag bis zum Schuljahr 2017/18 zu überarbeiten oder aufzuheben. Die Debatte über eine Dekretsänderung ist demnach müssig.


Oskar Kämpfer beantragt, wortgetreu gemäss Ziffer 1 des Landratsbeschlusses zu beschliessen und Ziffer 2 zu streichen.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, die Voraussetzung für Ziffer 1 sei, dass das Dekret zunächst definiert werde. Deshalb muss zuerst die Detailberatung über den Dekretstext erfolgen. Nach der Bereinigung dieses Textes kann zum Landratsbeschluss übergegangen und dieser Ziffer für Ziffer durchgearbeitet werden. Das Vorgehen ist diesbezüglich klar definiert.


Balz Stückelberger (FDP) gibt bekannt, er spreche nicht als Kommissionspräsident und repliziert auf den Antrag von Pascal Ryf mit der dringenden Empfehlung, diesen abzulehnen. Er outet sich, im Abstimmungsverhalten der Personalkommission derjenige gewesen zu sein, welcher «wie eine Eins» hinter Regierungsrätin Monica Gschwind stand und noch immer steht. Umso weniger überraschend ist es, dass er der Meinung ist, die Diskussion sollte nicht nochmals um ein Jahr verlängert werden, wenn nun schon der schlechteren Variante der Personalkommission gefolgt wird. Drei Jahre darüber zu diskutieren ist schlicht nicht vorstellbar und die Unsicherheit bei den Lehrpersonen wird um ein weiteres Jahr verlängert. Zudem muss man als Aussenstehender sagen, dass ein Projekt, das nichts Weiteres ist als eine Stellenbeschreibung für Lehrpersonen, auch in einem Jahr zu schaffen sein sollte. Der Komplexität wurde mit der Verlängerung auf zwei Jahre bereits Rechnung getragen. Drei Jahre sind einfach zu lang. Es soll nicht bloss auf den Regierungsrat Druck ausgeübt werden, sondern auf alle Partner, welche an diesem Tisch sitzen.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) widerspricht ihrem Vorredner und betont noch einmal, dass ein Berufsauftrag, der bis 2018/19 vorgelegt sein soll, nur in Form einer Notrevision ausgearbeitet werden könne. Soll die Überarbeitung seriös geschehen, braucht es ein zusätzliches Jahr für den politischen Prozess inklusive Vernehmlassung. Die Schulen benötigen für die Planung ebenso eine Vorlaufzeit. Solche Dinge können nicht im Juni bestimmt und im August umgesetzt werden. Aus diesem Grund unterstützt sie den Antrag von Pascal Ryf. Es wird bereits mit Hochdruck an der Thematik arbeite und versucht, so rasch als möglich einen vernünftigen Kompromiss auszuhandeln.


Vor dem Hintergrund, dass es wenig bringt, die Lehrpersonen zu fragen, ob sie die Pflichtlektion wollen oder nicht, ist der Vorschlag, die Evaluation zu streichen, zu unterstützen. Schlussendlich ist dies Geld, welches eingespart werden kann, denn Lehrpersonen werden sich für eine solche Massnahme nie erwärmen können.


Pia Fankhauser (SP) führt aus, dass diese Diskussion, ob zwei oder drei Jahre Zeit für die Überarbeitung des Berufsauftrags sinnvoll seien, in der Personalkommission durchaus geführt worden sei. Im Sinne der Kommission, der es vor allem auch um die Personalführung geht, sowie um die Rolle des Kantons gegenüber seinen Angestellten, entstand die Meinung, zwei Jahre seien ausreichend. Es geht nicht bloss um Druck, sondern auch darum, dass das Anliegen prioritär ist. Die Direktion sollte deshalb eben all ihre Ressourcen fokussieren, damit das Ziel im vorgegebenen Zeitrahmen erreicht werden kann. So ist es sicherlich auch möglich, dieses aus Sicht von Regierungsrätin Monica Gschwind fehlende Jahr zu kompensieren. Hier sollte nun kein Kompromiss mehr eingegangen werden, auch um das «Bürokratiemonster» zu verkleinern.


Dominik Straumann (SVP) sagt, er verstehe momentan das System nicht mehr so ganz. Der Regierungsrat hat beantragt und in der BKSK wurde bestimmt, dass per sofort die Pensenerhöhung verstetigt werden solle. Nun kommt der Antrag aus der PLK, eine zweijährige Übergangsfrist einzurichten, worauf der Regierungsrat eine Dreijährige fordert. Schaut man das vorangegangene Abstimmungsresultat an, muss man von einem Zufallsentscheid sprechen. Es gab Leute, die falsch gedrückt haben und es sind gewisse Absenzen zu beklagen. Wird die Verstetigung nun um drei Jahre verzögert, ist das System einfach unverständlich. Eigentlich sind nämlich die von den Fraktionen ausgesprochenen Verhältnisse klar. Der Entscheid widerspiegelt diese aber nicht. Es fragt sich darum, ob es sinnvoll ist, an dieser dreijährigen Verzögerung festzuhalten oder ob es nicht besser wäre, noch einmal auf die Abstimmung zurückzukommen. Dann hätten diejenigen, welche falsch gedrückt haben, die Chance, ihren Irrtum zu korrigieren. Oder aber, der Berufsauftrag wird im Minimum der Frist, also in einem Jahr, überarbeitet.


Pascal Ryf (CVP) wendet ein, dass wenn Regierungsrätin Monica Gschwind sage, zwei Jahre würden nicht ausreichen, dem Rechnung getragen werden müsse. Aus diesem Grund wurde auch der vorliegende Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Legt man sich auf die zwei Jahre fest und muss man nach deren Ablauf den Lehrpersonen kommunizieren, dass die Frist nicht ausreichend war und die Direktion nochmals ein weiteres Jahr für die Überarbeitung braucht, wirft dies auch kein gutes Bild auf die Politik.


Er betont an dieser Stelle auch noch einmal, selber nicht mehr als Lehrperson tätig und somit von der Regelung nicht direkt betroffen zu sein. Es macht wohl aber keinen Sinn, innert zu kurzer Zeit etwas «hinwursteln» zu müssen, was noch nicht fundiert durchdacht ist.


Andrea Heger (EVP) gibt bekannt, dass sie das Votum von Pascal Ryf unterstütze. Bezüglich Evaluation gibt die Sprecherin Regierungsrätin Monica Gschwind insofern Recht, als dass eine solche sicherlich dann keinen Sinn macht, wenn sie sowieso nicht berücksichtigt wird. Dieses Geld kann gut eingespart werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass die CHF 3,5 Mio. in den nächsten Jahren so oder so eingespart werden, wenn die Pensenerhöhung um zwei Jahre verlängert wird. Diesebezüglich muss nichts befürchtet werden.


Zu ihrem vorherigem Votum betreffend Umsetzung, welches von Paul Hofer aufgegriffen wurde, präzisiert Andrea Heger, dass die Schulen angewiesen wurden, teilautonom bekannt zu geben, wie sie die Mehrarbeit der Zusatzlektion an einem anderen Ort einsparen. Viele Schulen haben das aber gar nicht eingespart, weil sie dachten, die Zusatzlektion sei nur für drei Jahre. Jetzt, da man weiss, dass die Massnahme länger dauert , wird die Zeit irgendwo eingespart werden müssen.


Paul R. Hofer (FDP) findet bezüglich diesen Einsparungen, dass das Ganze in die falsche Richtung gehe. Wenn man einen Auftrag erhält, etwas zu tun, geht es wohl nicht, dies dann einfach etwas anders zu handhaben. Eine andere Frage ist, weshalb der Berufsauftrag verbunden sein muss mit der Lektionenkorrektur. Diese beiden Sachen haben doch gar nichts miteinander zu tun. Will sich die Regierungsrätin wirklich einschränken lassen, eventuell sogar auf fünf Jahre hinaus, obwohl sie über die verschiedenen Verhandlungspartner gar nicht befehlen kann? Irgend einer von denen sitzt einfach aus und somit wird im Parlament auch in zwei oder drei Jahren noch über dasselbe Thema geredet. Darum sollte auf den Antrag von Dominik Straumann eingegangen und nochmals abgestimmt werden. Die Vorlage muss jetzt und ohne Zeitbeschränkung umgesetzt werden.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) betont, sie hätte für den ursprünglichen Antrag gekämpft, weil sie der Meinung sei, es sollten heute Nägel mit Köpfen gemacht werden. Da jedoch der Antrag der BKSK und somit derjenige des Regierungrates abgelehnt wurde, muss nun über den der PLK diskutiert werden. An Dominik Straumann gewandt, vertritt sie entschieden ihre Position, die Version von Pascal Ryf sei eindeutig die bessere Version der schlechteren.


Es steht etwas zur Abstimmung, das von ihr als Bildungsdirektorin so nicht gewollt ist und bekämpft wurde. Dennoch ist die vorliegende Version die vernünftigere ist und mit Sicherheit die bessrer als die der Personalkommission. Natürlich muss der Berufsauftrag überarbeitet werden, aber das muss in einer seriösen Art und Weise geschehen, welche auch die notwendige Zeit benötigt. Die von Andrea Heger angesprochene finanzielle Entlastung bleibt für die nächsten drei Jahre weiterhin bestehen.


://: Der Landrat stimmt dem Änderungsantrag von Pascal Ryf mit 58:18 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


II. keine Wortmeldungen


III. keine Wortmeldungen


IV. keine Wortmeldungen


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- Ordnungsanträge


Nach einigen Unklarheiten und Interventionen des Landratspräsidenten, was an dieser Stelle möglich sei, stellt Dominik Straumann (SVP) den Antrag, die Grundsatzabstimmung, ob der Landrat die Dekretsversion der Personal- oder die der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission übernehmen wolle, zu wiederholen.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erläutert, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sei, die Grundsatzabstimmung zu wiederholen.


Rolf Richterich (FDP) bezieht sich auf § 80 Absatz 1 Buchstabe e der Geschäftsordnung und zitiert daraus, dass ein Rückkommen auf gefasste Beschlüsse nach Abschluss der Detailberatung und vor der Schlussabstimmung möglich sei. Insofern muss man an dieser Stelle, wie von Dominik Straumann gefordert, auf den Beschluss zurückkommen können. Die Geschäftsleitung hat sich entschieden, die beiden Varianten einander gegenüber zu stellen. Ein Rückkommen auf diese Frage könnte bedeuten, dass die Vorlage der Bildungskommission die Basis für den Landratsbeschluss bilden würde. Das ist, gemäss gesetzlicher Grundlage, ein korrektes Rückkommen.


Mirjam Würth (SP) findet, momentan wisse niemand, wie das korrekte Vorgehen aussehe und schlägt deshalb ein Time-out von fünf Minuten vor, damit man sich besprechen und die richtige Vorgehensweise festlegen könne. Schon einmal hat das Parlament eine chaotische Abstimmung nicht unterbrochen, was es danach sehr bereute.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bittet alle Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten an sein Pult, um die Verfahrensfrage zu klären. Die Sitzung wird für fünf Minuten unterbrochen.




Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei


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Rolf Richterich (FDP) beantragt aufgrund der Unklarheiten eine Vertagung der Beratung, damit man sich bis dann über das korrekte Vorgehen verständigen kann. Ein solches Durchwürgen ist dem Thema nicht angemessen. Käme eine Verschiebung der Beratung nicht zustande, würde man den Antrag auf Rückkommen stellen.


Die SP-Fraktion ist laut Miriam Locher (SP) auf das Geschäft vorbereitet und lehnt eine Verschiebung ab.


Klaus Kirchmayr (Grüne) findet das Vorgehen legitim. Die Grüne/EVP-Fraktion ist nach wie vor dezidiert der Meinung, dass ein Rückkommen auf die Wahl zwischen den zwei Dekreten nicht möglich ist; es gibt keine Grundlage dazu. Es lässt sich allenfalls in der jetzigen Debatte zum Inhalt ein Änderungsantrag vornehmen, falls keine Verschiebung stattfindet. Ein Rückkommen ist nicht möglich.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt über den Ordnungsantrag der FDP-Fraktion abstimmen.


://: Der Landrat stimmt mit 41:40 Stimmen dem Ordnungsantrag der FDP-Fraktion zu, das Geschäft über die Änderung des Personaldekrets (2015/430) auf die nächste Landratssitzung zu vertagen. [ Namenliste ]




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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