Protokoll der Landratssitzung vom 19. Mai 2016
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2016-016 vom 26. Januar 2016 Vorlage : Bericht zur Motion vom 30. Oktober 2014 von Marco Born FDP: Betreibungsrechtlicher Leumund bei Einbürgerungswilligen (vom Landrat als Postulat überwiesen) ( 2014-363 ) - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 15. April 2016 - Beschluss des Landrats vom 19. Mai 2016: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) führt aus, dass die von Marco Born als Postulat überwiesene Motion fordert, den Betreibungsregisterauszug bei der Einbürgerung besser zu beurteilen. Die Forderung ist erstens eine Berücksichtigung der letzten 10 Jahre, und zweitens die Schaffung klarer Regeln, welche Betreibungen einbürgerungshinderlich sind und welche nicht. Das Anliegen von Marco Born wurde von der Verwaltung aufgenommen und bearbeitet. Dabei wurden die ursprünglich genannten fünf Jahre auf zehn Jahre erweitert, gleichzeitig soll eine Differenzierung der Betreibungen möglich sein - z.B. gewichtet nach privaten und öffentlich-rechtlichen Betreibungen (Krankenkassen, Steuern etc.). Dies soll im Einzelfall berücksichtigt werden können. Darauf wurde eine verwaltungsinterne Regelung getroffen; entsprechend diesem verschärften Verfahren werden seit Anfang 2016 die Einbürgerungsgesuche geprüft.
Die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) kam zum Schluss, dass die verschärften Bestimmungen auch im Sinne des Motionärs bzw. Postulanten sind. Man war aber auch der Meinung, dass die Verwaltung im Einzelfall einen Spielraum braucht und es nicht möglich ist, bis auf Gesetzesebene jede Variante und jede Möglichkeit festzulegen. Die JSK zeigte sich mit der jetzigen Praxis zufrieden. Trotzdem soll diese neue Praxis nicht in der Dunkelkammer stattfinden, sondern das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Das Licht der Öffentlichkeit ist der Landrat. In der Kommission hat sich ein Mitglied «geopfert» und mit Nein gestimmt, damit gemäss der neuen Regelung im Landrat auch darüber diskutiert werden kann, und das Geschäft nicht einfach kommissionsintern abgeschrieben wird. Mit der aktuellen Landratsvorlage ist nun auch diese verschärfte Verwaltungspraxis bei den Einbürgerungen bekannt geworden. Somit beantragt die JSK die Abschreibung des Postulats als erfüllt.
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- Eintretensdebatte
Rosmarie Brunner (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion die Abschreibung des Postulats befürworte. Es ist gut und wichtig, dass die Verschärfung, die in der Petitionskommission bereits Thema war und anlässlich des Runden Tischs eingebracht wurde, nun zur Anwendung kommt.
Diego Stoll (SP) gibt bekannt, dass die SP-Fraktion notgedrungen für Abschreiben des Vorstosses sei. Die Verschärfung der Praxis (Ausdehnung von fünf auf zehn Jahre) wird von der Fraktion zur Kenntnis genommen, jedoch grundsätzlich nicht mitgetragen. Es ist zwar gut, dass die Richtlinien nun öffentlich zugänglich sind. Eine Verschärfung ist jedoch nicht angezeigt, schliesslich ist einem nach fünf Jahren auch das Recht auf Einsicht in einen privaten Auszug verwehrt. Die Ungleichbehandlung ist nicht einsehbar.
Marc Schinzel (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion ebenfalls die Abschreibung befürwortet. Einerseits wird die Verschärfung der Praxis begrüsst. Andererseits ist der FDP die Wichtigkeit bewusst, dass das Ermessen dabei ermöglicht ist. Damit lässt sich über Gesuche entsprechend differenziert entscheiden.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat schreibt das Postulat 2014/363 stillschweigend ab.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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