Protokoll der Landratssitzung vom 19. Mai 2016
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2016-070 vom 10. März 2016 Postulat von Regula Meschberger, SP-Fraktion: Wahrung der Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme und Abschreibung ( siehe Beilage ) - Beschluss des Landrats vom 19. Mai 2016: < überwiesen und abgeschrieben > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt und Abschreibung beantragt.
> Begründung des Regierungsrats
Regula Meschberger (SP) ist froh um Entgegennahme des Postulats; mit der Abschreibung ist sie aber nicht einverstanden. Es geht um ein Thema, das in einem anderen Zusammenhang auch schon diskutiert wurde: Eine mögliche Befangenheit oder den Anschein einer möglichen Befangenheit. Wenn dieselbe Person Schlichtungsverhandlungen führt, die je nach Situation auch die Aufsicht über die Schlichtungsstelle hat, ist die Frage erlaubt, ob hier nicht eine Befangenheit vorliegt und die Unabhängigkeit tatsächlich gewährleistet ist. Der Regierungsrat sagt in seiner Antwort, dass in der Dienstordnung des Generalsekretariats der VGD keine Aufsichtspflicht vorgesehen sei. Im Fazit wird jedoch das Aufsichtsrecht erwähnt in Bezug auf organisatorische und betriebliche Belange. Dies alleine zeigt, dass die Unabhängigkeit mindestens in Frage gestellt sein könnte. Deshalb ist die Postulantin auch der Meinung, dass es dafür andere Lösungen geben müsste.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) teilt die Haltung der Regierung. Die SVP-Fraktion sieht in der Doppelfunktion keine Probleme, die Unabhängigkeit ist auch weiterhin gewährleistet. Es ist gut denkbar, dass der Vorstoss in einem Zusammenhang mit einer personellen Veränderung steht, die stattgefunden hat. Dass dies entsprechende Änderungen notwendig macht, ist nicht anzunehmen. Umso mehr, dass man von Seiten der Hauseigentümer der Meinung ist, dass die neue Leitung sehr mieterfreundlich agiert. Zudem beschränkt es sich auf eine Aufsicht in betrieblichem und organisatorischem Sinn. Deshalb kann der Vorstoss überwiesen und abgeschrieben werden.
Andreas Dürr (FDP) sagt, dass auch die FDP-Fraktion der Meinung der Regierung folgt. Das Postulat lässt sich abschreiben. Es sind dem Votanten keine Klagen zu Ohren gekommen. Über die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten darf man getrost geteilter Meinung sein. Es ist aber nicht bekannt, dass von Seiten VGD ein aufsichtsrechtlicher Einfluss genommen würde. Wenn schon liesse sie sich ganz abschaffen, aber das führte möglicherweise zu weit. Deshalb kann man es so stehen lassen, wie es ist.
Rahel Bänziger (Grüne) hat dieselben Bedenken wie die SP, weshalb die Grüne/EVP-Fraktion für Überweisen und gegen Abschreibung des Vorstosses ist. Dem Vorredner ist mitzugeben, dass es wenig Sinne macht, erst auf Klagen zu warten, um dann aufzuräumen. Besser ist es, vorauszuschauen und vorzubeugen. Wenn erst einmal viel Geschirr zerschlagen ist, geht es nur noch um Personalien. Etwas anders ist es, wenn dies im Vorfeld mit der entsprechenden Organisationsstruktur abgefedert werden kann. Das ist sauberer, als wenn über Personalprobleme geredet werden muss.
Regula Meschberger (SP) betont, dass die neue personelle Konstellation zu diesem Thema geführt habe. Vorher stellte sich diese Frage gar nicht. Es geht aber nicht um Personen, sondern um den Grundsatz. Es geht auch nicht um Klagen; sondern es soll der Grundsatz der absoluten Unabhängigkeit gelten. Wenn der Mieterinnen- und Mieterverband, der in solchen Schlichtungsverfahren häufig Partei ist, das Gefühl hat, dass die Unabhängigkeit durch die Konstellation in Frage gestellt ist, führt das zu einer schwierigen Situation in Zukunft. Um dem vorzubeugen, wäre es wichtig, wenn die Unabhängigkeit gewahrt bliebe.
://: Das Postulat 2016/070 wird stillschweigend überwiesen.
://: Der Landrat schreibt das Postulat 2016/070 mit 46:26 Stimmen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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