Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 2013

Nr. 1459

Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) führt aus, dass es in diesem Geschäft um die Änderung des Dekrets über die Organisation der Gerichte (GOD) gehe. Betroffen sind drei Bereiche: 1. Pensumerhöhung des Präsidiums der Abt. Zivilrechte beim Kantonsgericht, 2. Reduktion der Anzahl nebenamtlicher Richterinnen und Richter an den Abt. Zivil- und Strafrecht, und 3. Festlegung der Anzahl Jugendrichterinnen und Jugendrichter.


Die Kommission beriet das Geschäft an zwei Sitzungen. Das Eintreten war unbestritten. Die verschiedenen Anpassungen konnten in den einzelnen Punkten jeweils nachvollzogen werden. Es mussten zuerst einzelne Geschäfte der Kantonsgerichte und die Auswirkung auf die neue Zivilprozessordnung abgewartet werden. Es hat sich dann gezeigt, dass für das Präsidium der Abt. Zivilrecht eine Erhöhung von 100 auf 130% nötig wird, und gleichzeitig eine Reduktion um eine Person bei den Richtern vorgenommen werden kann. Gleichzeitig nahm man bei der Abt. Strafrecht eine Reduktion um zwei Personen in die Vorlage auf (nachdem in der vorhergehenden Vorlage 2010 die Richterzahl um zwei auf 8 erhöht worden war). Die Kommission befand, die Anzahl Jugendrichter sei zu erhöhen. Damit wird eine Gesetzesregelung (§6 a, Jugendgericht) aufgenommen und die Zahl von 4 Richter/innen definiert, ebenso wie das zur Ausübung nötige Fachwissen.


Die Kosten sind transparent aufgeführt und als positiv zu beurteilen. Das Ganze ist im Fluss, es gilt weitere Entwicklungen im Auge zu behalten. Die JKSK denkt, dass mit der nun erfolgten Anpassung die jetzige Situation gut gelöst ist. Die Kommission stimmte deshalb dem Dekret einstimmig mit 11:0 zu. Sie ist aber auch darum bemüht, dass es immer wieder eine Überprüfung der Pensen gibt. Im Moment sind diese auf gewisse Personen zugeschnitten.


Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die SVP nicht gegen das Geschäft sei. Trotzdem stellt sie den Antrag auf Rückweisung in die Kommission mit einem klaren Auftrag. Wie kam es dazu: In der letzten Woche wurden Verhandlungen geführt, um das Wahlprozedere der Richter (Gesamterneuerungswahl) zu regeln. In diesem Zusammenhang konnte einiges ausgearbeitet werden, aktuell befindet man sich in der Abschlussphase. Es hat sich gezeigt, dass, wenn man diese Punkte ändern möchte, es zur Folge hätte, dass das GOD wiederum angepasst werden müsste. Dies war zum Zeitpunkt der Beratung in der JKSK noch nicht im Detail bekannt. Dies betrifft Z.B. der Antrag, dass nur noch so viel Pensum beantragt wird wie effektiv ausgeübt. Das wäre keine Kürzung im Sinne einer Sparmassnahme, sondern dass dort, wo ein Richter ein Amt nur zu einem Teilpensum (des beantragten und gesprochenen Pensums) ausübt, dies auch entsprechend angepasst werden soll. Konkretes Beispiel von heute: Dass mit dem Abt. Strafrecht die 170 Stellenprozente gesprochen werden, ausgeübt werden aber nur 150%. Richtigerweise würden auch 150% beantragt. Die letzten 20% kann man de facto nicht ausschöpfen.


Weiter hat man sich gefragt, ob es richtig ist, dass die Abteilungspräsidien intern verschoben werden können mit Zustimmung der Geschäftsleitung. Das würde bedeuten, dass an den Orten mit zwei Personen, für die 170% gesprochen sind, diese ihre Pensen selber in Absprache aufteilen können und das Kantonsgericht dies sprechen kann. Dadurch dass diese Massnahme stark auch ins operative Geschäft führen kann, wäre es falsch, heute dies zu diskutieren. Dadurch, dass es beim Dekret nur eine Lesung gibt, beantragt die SVP, das Geschäft an die Justiz- und Sicherheitskommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die zwei Punkte zu prüfen: Anpassen der Pensen sowie die interne Verschiebung auf Kantonsgerichtsstufe. Die JKSK könnte dies schnell aufgreifen, so dass es zu keinem Zeitverzug käme. Die Richterwahlen könnten ordentlich im November stattfinden.


Regula Meschberger (SP) sagt, dass ihre Fraktion auf das Geschäft eingetreten wäre und es verabschiedet hätte. Durch die Verhandlungen in Zusammenhang mit den Gerichtswahlen haben sich neue Aspekte ergeben. Diese sind seriös in der Kommission anzuschauen, auch unter Anhörung der Betroffenen wie z.B. des Kantonsgerichtspräsidenten. Deshalb unterstützt die SP den Rückweisungsantrag.


Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt die Unterstützung des Rückweisungsantrags durch die Grünen bekannt. Es ist sinnvoll, das Geschäft in die Kommission zurück zu geben und das Kantonsgericht in die Debatte einzubeziehen.


Sara Fritz (EVP) ist eigentlich der Meinung, dass Geschäfte, die einstimmig durch die Kommission gegangen sind und keine Änderung aufweisen, nicht gross kommentiert werden müssten. In diesem Fall verhält es sich etwas anders. Da das Geschäft hier nicht beraten werden kann, wird die CVP/EVP-Fraktion dem Antrag auf Rückweisung zustimmen.


Marc Bürgi (BDP) sagt, dass die BDP/glp-Fraktion ursprünglich klar für die Zustimmung zum Bericht war. Gleichzeitig ist man der Meinung, dass der Rückweisungsantrag absolut begründet ist, weshalb dieser von seiner Fraktion auch einstimmig unterstützt wird.


Kantonsgericht Andreas Brunner gibt zu verstehen, dass er über den Rückweisungsantrag nicht glücklich ist. Der Ausbau des Präsidiums der Abt. Zivilrecht ist ausgewiesen und unbestritten. Die anderen Anliegen in der Vorliege sind ebenfalls unbestritten. Das Pensum der beiden Präsidien in der Abt. Strafrecht sind eine ganz andere Frage, ebenso, ob man bei den Pensenverschiebungen eine neue Regelung treffen möchte. Daher findet er, dass man heute die drei Punkte in der Vorlage bewilligen sollte (Erhöhung der 30% Präsidium Zilvilrecht, Abbau der nebenamtlicher Richter um drei Richterstellen, die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für das Jugendgericht). Die anderen aufgeworfenen Fragen lassen sich in der Tat nicht gut im Plenum diskutieren. Dies könnte allerdings separat in der Kommission geschehen, da sie die Vorlage an sich nicht betreffen. Eine Trennung fände er vernünftig, auch weil es durchaus sein kann, dass aufgrund der Diskussion in der Kommission beschlossen werden könnte, nichts zu ändern. Die Frage, ob man in der Abt. Strafrecht 170 oder 150% hat, wurde in der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts mit dem Ergebnis diskutiert, dass es der höheren Dotierung bedarf - zumindest im Lauf der Amtsperiode. Denn im Moment nehmen die Fälle im Bereich Strafrecht wieder zu.


Es wäre im Sinne einer grösseren Effizienz, wenn man das, was man heute entscheiden kann, heute entscheidet. Und für den Rest die Kommission bemüht.


Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) spricht von einem zeitlich heiklen Ablauf. Die Wahlen sind auf den 28. November festgesetzt. Die Pensen sind ausgeschrieben. Er schliesst sich deshalb dem Votum des Kantonsgerichtspräsidenten an, dass es problematisch ist, ein soweit unbestrittenes Geschäft zu blockieren und zurückzustellen. Er ist der Meinung, dies liesse sich heute beraten und entscheiden. Er sichert aber zu, dass es als wichtiges Traktandum für die nächste Sitzung (am Montag) aufgenommen werden könnte. Sonst käme man zeitlich in die Bredouille, weil auch die Geschäftsleitung der Kantonsgerichte dies noch prüfen müsste. Für die Kommissionskolleginnen und -kollegen hiesse dies eine halbe Stunde früher Tagwacht für die Sitzung.


Der Ablauf muss im Auge behalten werden. Er hat vollstes Verständnis für das von Dominik Straumann vorgebrachte Anliegen. Damals lief die Sache bilateral, und die JSK hatte von den angesprochenen Entwicklungen keine Kenntnis. Die Rückweisung könnte aber wegen der bereits ausgeschriebenen Richterstellen in eine heikle Situation führen.


Urs-Peter Moos (Freie Wähler) sagt, dass das, was man entscheiden kann, entscheiden können sollte. Ihm ist an der heutigen Sitzung aufgefallen, dass bereits vieles vertagt worden ist. Damit keine Sachen, die nicht zusammengehören, mit einander vermischt werden, wird er den Antrag der SVP auf Vertagung nicht unterstützen.


://: Eintreten ist unbestritten.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) lässt über den Rückweisungsantrag der SVP abstimmen.


://: Der Landrat stimmt mit 61:13 Stimmen bei 8 Enthaltungen für den Rückweisungsantrag der SVP betreffend das Geschäft 2013/120. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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