Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 2013
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2013-024 vom 22. Januar 2013 [1. Lesung] Vorlage: Entwurf zu einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993 in Sachen Kriterien bei Sozialhilfebezug sowie Verankerung der in der Praxis angewendeten Integrationskriterien - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 21. August 2013 - Beschluss des Landrats vom 19. September 2013: < 1. Lesung wird am 17. Oktober fortgesetzt > |
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) fasst einleitend den Bericht zusammen und verweist insbesondere auf die massgebenden Elemente für die Bestimmung des Integrationsgrades einer Person und auf die kleinen, von der JSK vorgenommenen Änderungen. Zu Diskussionen Anlass gegeben hat insbesondere das Kriterium Sozialhilfebezug - ein Punkt, der bereits in der Vorlage detailliert behandelt wurde. Wichtig bei der Definition von Kriterien ist, Grundlagen zu schaffen, die auch einem Gerichtsverfahren standhalten, wobei gleichzeitig festzuhalten ist, dass kein direkter Anspruch auf Einbürgerung besteht, sondern man den Anforderungen nachleben muss. Erfahrungsgemäss ist es aber schwierig, klare Grenzen zu ziehen, weil immer auch ein gewisser Ermessensspielraum vorhanden ist. So hat z.B. die Bürgergemeinde Oberwil schon seit mehreren Jahren gute Erfahrungen gemacht mit dem Kriterium der finanziellen Selbständigkeit, ohne dass dafür eine spezielle Genehmigung durch den Kanton nötig gewesen wäre.
Der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist von allen Seiten anerkannt. In der letzten Landratsdebatte wurde im Zusammenhang mit Einbürgerungsvorlagen indirekt eine Verbindung hergestellt zu dieser Vorlage, weshalb es wichtig ist, in § 10 die verschiedenen Elemente zu integrieren. In der Vorlage wurde festgehalten, dass unterschieden werden müsse zwischen selbstverschuldeter oder unverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit. Es geht darum, im Gesetz auf Härtefälle bei unverschuldeter Abhängigkeit Rücksicht zu nehmen.
Eines der wesentlichen Kriterien ist das Beherrschen der deutschen Sprache. In vielen Fällen wird diese Anforderung nicht erfüllt. Auch ist die Frage der Einheit der Familie genau anzuschauen, da dieses Kriterium immer wieder durch Einzelgesuche durchbrochen wird. Aber immer ist es eine Frage der Anwendungspraxis von Kanton und Bürgergemeinden.
Zentral in der Diskussion wird wohl § 10 Abs. 1 quater sein, in welchem die Frage des kooperativen Verhaltens thematisiert wird. Da der entsprechende Wechsel in anderen Kantonen (GR, ZH, AG) bereits vorgenommen worden ist bzw. werden soll, ist dessen Anwendung auch in Baselland vertretbar. Im Weiteren zeigen die Revisionen von Seiten des Bundes, dass auch dort die Einbürgerungskriterien erschwert werden. Die aktuelle Revision wird allerdings aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage vorgenommen, und diesbezüglich hat jeder Kanton seine eigene Kompetenz.
Das mit dieser Vorlage zusammenhängende Postulat kann abgeschrieben werden, da dessen Forderung erfüllt worden ist. Der Beschluss der JSK inklusive der beantragten Änderungen zur Vorlage des Regierungsrats ist einstimmig gefällt worden, so dass auch der Landrat entsprechend beschliessen möge.
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- Eintreten
Hanspeter Wullschleger (SVP) meint, die Beherrschung der deutschen Sprache als Einbürgerungskriterium anzuwenden, sei meistens bei Männern kein Problem, weshalb deren Einbürgerung auch kein Problem darstelle, denn sie können sich an ihrem Arbeitsplatz orientieren. Demgegenüber bleiben die Frauen meistens in ihren Wohnungen und haben kaum Kontakt nach aussen. Entsprechend sollen die Ehegatten verpflichtet werden, ihre Ehegattinnen und Kinder in dieser Hinsicht zu fördern.
Nach den Reaktionen auf die Einbürgerungen in der letzten Landratssitzung möchte seine Fraktion dieses Thema im Gesetz strenger regeln, insbesondere in der Frage von Sozialhilfebezug. Damit soll die Richtlinie für die Bürgergemeinden klarer erkennbar werden, denn im Landrat darf man sich wegen des allenfalls zu beachtenden Amtsgeheimnisses kaum zu Einbürgerungen äussern, selbst wenn man Kenntnis hat von negativen Aspekten eines Dossiers. Er betrachtet es als «Alibiübung», wenn im Ratsplenum zu Einbürgerungsgesuchen keine Wortmeldungen mehr möglich sind. Darum ist es wichtig, den Gemeinden und Bürgergemeinden entsprechende Vorgaben zu machen. Seine Fraktion wird zu § 10 einen Antrag stellen.
Bianca Maag-Streit (SP) erklärt, die Revision werde von ihrer Fraktion grundsätzlich begrüsst. Die Integrationskriterien des «Runden Tisches Integration» werden mit der Überarbeitung des Gesetzes aufgenommen und werden von ihrer Fraktion unterstützt. Unbestritten als Kriterien für ein Bürgerrechtsgesuch sind ein guter Leumund und das Beherrschen der deutschen Sprache für die Verständigung mit anderen. Hingegen darf Sozialhilfebezug kein Grund für eine Ablehnung eines Gesuchs sein, denn dieses Problem kann jeden treffen, sei es durch Krankheit oder Unfall - gerade dann kann diese Unterstützung notwendig werden. Wer sich allerdings nicht kooperativ verhält oder missbräuchlich Sozialhilfe bezieht, soll nicht eingebürgert werden. Mit der Revision wird ein gutes, faires und anwendbares Bürgerrechtsgesetz geschaffen. Allerdings wäre auch ein kürzeres Verfahren denkbar, wozu zu gegebener Zeit ein entsprechender Vorstoss eingereicht werden könnte.
Siro Imber (FDP) findet, man müsse die gängige Praxis im Umgang mit Strafregistereinträgen bei Einbürgerungen überdenken. Es ist nicht sehr sinnvoll, dass jemand wegen eines Bagatelldelikts während Jahren nicht eingebürgert werden kann. Bei behinderten Menschen können nicht die gleichen Kriterien z.B. bzgl. Sprache gelten, da sie diese nicht im gleichen Ausmass erfüllen können - dieses Anliegen ist in die Revision eingeflossen. Weiter wurden die Datenschutzbestimmungen dahingehend angepasst, dass damit auf gesetzlicher Grundlage von anderen Behörden Angaben eingeholt werden können.
Hingegen ist die wirtschaftliche Eigenverantwortung von Gesuchstellern nicht wie von der FDP gewünscht berücksichtigt worden. Im Grundsatz sollte Sozialhilfebezug der Erteilung des Bürgerrechts entgegenstehen. Ein entsprechender Antrag wird deshalb zusammen mit der SVP eingereicht werden. Nur wenn man wirtschaftliche Eigenverantwortung übernehmen kann, ist man in der hiesigen Gesellschaft integriert. In Ausnahmefällen soll dies berücksichtigt werden, z.B. bei Teilzeittätigkeit wegen Kindbetreuung zuhause oder bei schwerer Behinderung.
Sara Fritz (EVP) hält fest, dass die Mehrheit der Antworten aus dem Vernehmlassungsverfahren in die ausgewogene und faire Vorlage eingeflossen sei. Deshalb sind keine weiteren Änderungen nötig, so dass ihre Fraktion der von der JSK verabschiedeten Vorlage einstimmig zustimmen wird.
Regina Werthmüller (Grüne) will - in Erinnerung an die letzte Landratssitzung - das insbesondere bei Einbürgerungen schwierige Thema Sozialhilfeabhängigkeit von Ausländern in der Schweiz sorgfältig angehen und fragt sich, ob es nicht besser gewesen wäre, die Vorlage zurückzustellen, denn der Bund revidiere momentan die entsprechenden Bestimmungen. Laut SID erlässt der Bund aber nur die Grundsätze für eine ordentliche Einbürgerung mit Blick auf eine Vereinheitlichung unter den Kantonen.
Die Grünen können den Integrationsbedingungen in § 10, Abs. 1 bis 1 ter zustimmen. Das Beherrschen der Sprache, eine gute Integration und Kooperation mit kantonalen Behörden sind wichtig. Das Problem ist allerdings, dass bei Gesuchen auch die Kinder berücksichtigt werden. Kommt es aber z.B. zu einem Diebstahl, wird allenfalls die Einbürgerung der ganzen Familie in Frage gestellt, wo es doch in der Schweiz keine Sippenhaft gibt.
§ 10, Abs. 1 quater ist im Vergleich zu heute eine Verschärfung. Schon das Fehlen nur eines Dokuments kann zur Herabsetzung der Sozialhilfeunterstützung führen. Deshalb fordern die Grünen, diese Bestimmung nicht einzuführen, um eine mögliche Willkür zu verhindern. Ein entsprechender Antrag wird eingebracht werden.
Ansonsten stimmen die Grünen allen Anträgen und formellen Änderungen zu. Die Ausgestaltung des Gesetzes muss sich aber in einem vernünftigen Rahmen bewegen und integrationswilligen Ausländern die Möglichkeit bieten, sich als vollwertige Bürger in der Schweiz einzubringen.
Felix Weber (BDP) zeigt sich angesichts der einstimmigen Zustimmung der JSK zur Vorlage «ein bisschen schockiert» über die geplanten Anträge gewisser Fraktionen. Die Revision ist eine Verschärfung, aber hundertprozentige Gerechtigkeit ist nie möglich. Darum stimmt seine Fraktion der Vorlage gemäss Antrag der JSK zu.
Patrick Schäfli (parteilos) erinnert daran, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Einbürgerungskriterium der Kern seines Vorstosses gewesen sei und in anderen Kantonen bereits Realität sei. Das, was vorgeschlagen wird, ist also keine Revolution. Demgegenüber ist es heute in Baselland möglich, dass Sozialhilfebezüger eingebürgert werden. In den Augen des Redners ist es - trotz möglicher Härtefälle bei unverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit - aber gerade ein Zeichen einer erfolgreichen Integration, wenn eine einbürgerungswillige Person auch die finanziellen Anforderungen des Aufenthaltslandes erfüllt.
In seinen Augen ist der Kern der ursprünglichen Vorstösse zu diesem Thema in der Vorlage nicht berücksichtigt. Er hält die Regelung gemäss § 10, Abs. 1 quater für «weichgespült»: Nur «grösste Auswüchse von Nichtkooperation» werden berücksichtigt, so dass der Paragraf in der Praxis kaum etwas bewirken wird. Deshalb wird der Antrag von SVP und FDP für eine griffigere Version dieses Paragrafen begrüsst. Um es noch einmal zu betonen: «Es gibt kein Menschenrecht auf den Schweizer Pass». Auch geht es nicht um Existenzen von Menschen, weil sie ja eine C-Bewilligung haben, weshalb höhere Anforderungen an das Recht auf eine starke Mitbestimmung in der Schweiz angebracht sind. Dem Antrag von SVP und FDP möge schliesslich zugestimmt werden.
Georges Thüring (SVP) meint als Mitglied des «Runden Tischs Integration», dass er immer wieder die Erfahrung machen müsse, in seinen Anliegen aufgrund der Zusammensetzung des Gremiums von einer sehr starken Mehrheit überstimmt zu werden, was zuweilen frustrierend sein könne. Er weist als Präsident der Bürgergemeinden Basellands darauf hin, dass die Bürgergemeinden vom Landrat immer wieder Richtlinien zum Vorgehen bei Einbürgerungen verlangt haben. Man muss aber eben genau hinschauen, wer warum wie eingebürgert wird. Dabei wendet z.B. der Kanton Zürich ein «viel strengeres» Gesetz an. Und man muss sich fragen, wieso das dort möglich ist und in Baselland nicht. Der Landrat ist es den Stimmbürgern schuldig, diese Vorlage gewissenhaft anzuschauen.
Hanni Huggel (SP) ist nicht gegen Georges Thüring, sondern für die Sache, weil sie eine andere Perspektive habe. Ob am «Runden Tisch Integration» oder in der Petitionskommission: Die Mehrheit hat dort oft eine andere Meinung als ihr Vorredner.
Die Vertreter der Bürgergemeinden wurden einmal in die Petitionskommission eingeladen, weil erstere uneinheitliche Verfahren anwenden. Aber das kantonale Bürgerrechtswesen kontrolliert nur, ob alles rechtens sei, für die Verfahren sind die Bürgergemeinden jeweils selber verantwortlich.
Sie beantragt, § 10, Abs. 1 quater in der vorgeschlagenen Form zu belassen, weil das Baselbieter Bürgerrechtsgesetz ohnehin schon streng ist.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) stellt fest, dass das Gesetz den einen zu streng und den andern zu milde sei. Die gleichen Forderungen, wie man sie jetzt gehört hat, wurden schon in der Vernehmlassung laut.
Zur Frage, welches Mass das richtige sei, kann festgestellt werden, dass die Vorlage «streng, aber fair» ist. So ist z.B. bei der Frage der wirtschaftlichen Selbständigkeit klar, dass der Bezug von Sozialhilfe aus eigenem Verschulden ein Ausschlusskriterium ist bei einem Einbürgerungsverfahren. Auf der anderen Seite wäre es falsch, unverschuldeten Bezug von Sozialhilfe als Ausschlusskriterium zu definieren. Die vorgeschlagene Bestimmung ist «relativ streng, fair und vor allem klar», denn es sind die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Einbürgerung definiert und die langjährige Praxis der Integrationskriterien berücksichtigt worden. Weiter ist es sinnvoll, das Vorgehen bei Familien, die allenfalls nur teilweise integriert sind, zu regeln.
Das einstimmige Resultat von 12:0 Stimmen in der JSK zeigt, dass die Vorlage streng, aber fair und sachgerecht ist. Ein entsprechender Schulterschluss im Landrat wäre erfreulich und ein gutes Zeichen von Landrat und Regierungsrat.
Für Siro Imber (FDP) stellt sich nicht die Frage, ob die Bestimmungen zu streng oder zu milde seien, sondern ob sie zweckmässig seien. Die Integration soll mit differenzierten Bestimmungen gefördert werden. Er selbst liest aus § 10, Abs. 1 ter der Version gemäss Regierungsrat bzw. § 10, Abs. 1 quater gemäss JSK keine Unterscheidung zwischen unverschuldetem und selbstverschuldetem Sozialhilfebezug, sondern nur die allfällige Verfügung von Massnahmen durch eine Behörde.
://: Eintreten ist unbestritten.
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Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit schlägt Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) vor, die erste Lesung der Gesetzesrevision am 17. Oktober durchzuführen. Wie erwähnt, liegen zwei Anträge vor.
://: Der Landrat ist stillschweigend einverstanden mit dem Vorschlag.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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