Protokoll der Landratssitzung vom 2. Juni 2016
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Frage der Dringlichkeit
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2016-171
vom 2. Juni 2016
Motion
von Bianca Maag-Streit, SP Fraktion: Depotleistungen der Gemeinden für Bewohner und Bewohnerinnen ohne Vermögen beim Eintritt ins Altersheim
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) sagt, dass der Regierungsrat die Dringlichkeit ablehnt.
Das Anliegen der Motion ist wichtig und als Problem erkannt, sagt Regierungsrat Thomas Weber (SVP). Es ist allerdings so, dass man im Alters- und Pflegegesetz, das noch dieses Jahr in die Vernehmlassung geht, in § 42 die Thematik in differenzierterer Form aufnimmt. Es wäre falsch, jetzt mit Dringlichkeit das bestehende Gesetz abzuändern - und fast zeitgleich zum APG eine Vernehmlassung zur Motion durchzuführen. Es ist seriöser, dies - auch in Absprache mit den Gemeinden - im ordentlichen Verfahren zu behandeln. Darum soll die Dringlichkeit abgelehnt werden.
Es ist so, dass manche Gemeinden jetzt diese Depotleistungen erbringen, sagt Bianca Maag-Streit (SP), aber keine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Und es gibt Gemeinden, welche dies ablehnen - und die Einwohnerinnen und Einwohner, die dringend ins Altersheim müssten, können das nicht; eben weil die Depotleistung nicht geleistet wird. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt (per 1.1.2018), dauert es noch eineinhalb Jahre. Das ist kein haltbarer Zustand, dass die Leute nicht ins Altersheim eintreten können, weil die Gemeinde sich weigert, das Depot zu leisten. Darum ist Dringlichkeit gegeben; auch wenn das Thema im neuen Gesetz vorgesehen ist.
Klaus Kirchmayr (Grüne) hält das Anliegen für berechtigt. Die Antwort des Regierungsrates zeigt aber, dass man so oder so einen Gesetzesprozess hat - und wenn man jetzt die dringliche Motion überweist, startet man einen parallelen Gesetzesprozess, der vielleicht drei Monate schneller ist als das laufende Gesetzgebungsverfahren. Gibt es - dies an die Regierung gefragt - nicht einen pragmatischen Weg, bis zum 1.1.2018 eine Lösung zu finden?
Andrea Kaufmann (FDP) sagt, dass das Gesetz in Überarbeitung sei. Bei einzelnen Gemeinden ist es nicht unbestritten. Es kann nicht sein, dass einzelne Paragrafen vorgängig in Kraft treten. Da muss eine Vernehmlassung der Gemeinden abgewartet werden. Es ist auch auf die Charta von Muttenz zu verweisen, welche die Variabilität gewährleisten will. Der Kanton kann dies nicht immer unterlaufen und Entscheide treffen, welche den Gemeinden zusätzliche Kosten bringen. Falls einzelne Gemeinden diese Depots jetzt schon zahlen, so sollen sie dies auf freiwilliger Basis tun. Es soll aber nicht wieder ein Gesetz geschaffen werden. Wenn die Gemeinden diese Depots zwingend leisten müssten, wäre es notwendig, dass ihnen die EL abgetreten werden (was ja vielleicht vom Gesetz her gar nicht möglich ist). - Die Dringlichkeit soll abgelehnt werden.
Die Motion gehört nicht in den Raster der Dringlichkeit, sagt Rolf Richterich (FDP). Es ist sicher ein wichtiges Geschäft, aber nicht dringlich.
://: Der Landrat lehnt die Dringlichkeit mit 56:25 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei
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