Protokoll der Landratssitzung vom 2. Oktober 2014
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2014-055 vom 30. Januar 2014 Parlamentarische Initiative von Jürg Wiedemann: Einführung Lehrplan 21 - Beschluss des Landrats vom 2. Oktober 2014: < überwiesen an BKSK > |
Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) teilt mit, gemäss § 53 der Geschäftsordnung berate der Landrat über die Überweisung einer parlamentarischen Initiative an eine Kommission, wenn die Stellungnahme der Regierung vorliegt. Die Regierung empfiehlt Ablehnung der parlamentarischen Initiative. Eine schriftliche Begründung liegt vor. Heute stellt sich die Frage, ob der Landrat die parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt und somit an eine Kommission überweist, in diesem Fall an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission.
Michael Herrmann (FDP) stellt fest, der Lehrplan 21 habe eine grosse Bedeutung für die Bildungslandschaft. Man konnte eine Menge darüber lesen und hören. Es geht heute aber nicht um eine inhaltliche Diskussion. Es geht darum, die Frage der Kompetenz zu regeln. Der Votant kann sich durchaus denken, weshalb die Regierung die Initiative nicht annehmen will. Es geht um eine sehr heikle Diskussion die man vielleicht auch nicht mit allen Volksvertretern - und schon gar nicht mit dem Volk - führen möchte. Die Bildungsverwaltung würde da am liebsten unter sich bleiben. Aber diese Diskussion wird man nicht im stillen Kämmerlein führen können. Man wird die Diskussion in der Öffentlichkeit nicht verhindern können.
Warum ist die Regierung dagegen, dass man diese parlamentarische Initiative entgegennimmt? Für den Votanten gibt es nur einen möglichen Schluss: Man hat Bedenken, dass es hier brodeln könnte, und dass es, wenn man zu viele Leute mitdiskutieren lässt, am Ende eine Ablehnung geben könnte. Das dürfte die Motivation dafür sein, dass man die Diskussion lieber in einem Expertenkämmerlein weiterführen möchte.
Der Regierungsrat hat im letzten Dezember eine Stellungnahme zum Lehrplan 21 abgegeben; er hat klar nein gesagt und das Geschäft mit einer entsprechenden Begründung und mit Änderungsforderungen zurückgewiesen an die deutschschweizerische EDK. Von daher müsste die Regierung die parlamentarische Initiative eigentlich unterstützen, weil sie zusätzlichen Druck im Sinne der Forderungen der Regierung aufbauen könnte. Der Votant findet, Vertrauen schafft man in einer so wichtigen Frage nicht im Expertenkämmerlein. Wenn die parlamentarische Initiative durchkommt, wird das Geschäft an die Bildungskommission überwiesen. Hierzu war zu hören, man solle zuerst noch abwarten, was genau der Bildungsrat entscheidet. Dieser Entscheid soll im Oktober vorliegen. Aber: Wer soll am Schluss über den Lehrplan 21 entscheiden? Die Tendenz in den Kantonen ist - laut heutiger Berichterstattung in der NZZ -, dass man das Thema möglichst aus der Bildungsverwaltung herausnimmt und vor Volksvertreter oder möglichst vors Volk bringt. Dies ist auch der Weg, den die FDP-Fraktion favorisiert. Das Geschäft soll jetzt in die Bildungskommission gegeben werden. Diese kann dann schauen, was der Bildungsrat entscheidet und darauf basierend beraten. Die FDP unterstützt die parlamentarische Initiative einstimmig.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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Christoph Hänggi (SP) zitiert den Wortlaut aus dem Beginn der parlamentarischen Initiative. «Wir teilen die Einschätzung des Regierungsrats, dass unser Kanton die heute vorliegende Version des Lehrplans 21 nicht umsetzen kann.» So wurde dies im letzten Januar formuliert, und Michi Herrmanns Votum bezieht sich ebenfalls darauf. Aber: Hier wurden völlig falsche Voraussetzungen zum Start der Initiative genutzt. Dies kann man allenfalls als geschickten Schachzug der Initianten bezeichnen. Umgekehrt war es aber auch ein Schachzug der Regierung, den Lehrplan 21 in der Vernehmlassungsphase abzulehnen. Denn dadurch verschaffte sie sich mehr Gehör. Diese Haltung der Regierung nun auszunutzen, um unter falschen Voraussetzungen eine parlamentarische Initiative zu starten, ist unlauterer Wettbewerb. Die Regierung hatte den Lehrplan als Ganzes im Blick - und ihn nur in diesem Stadium nicht unterstützt.
Die Initiative ist aber auch abzulehnen, weil das Vorliegende nicht durchdacht ist. Der Gesetzestext bezieht sich explizit auf den Lehrplan 21. Das ist der einzige Grund, weshalb nun ein Gesetz «gemacht» wird. Soll nun aber jedes Mal, wenn ein bildungspolitisches Thema ansteht, das Bildungsgesetz angepasst werden? Das kann es nicht sein.
Ein weiterer Grund für die Ablehnung ist, dass im Jahr 2010 dem Bildungsrat die Zuständigkeit für Stundenplan und die Einführung von Lehrplänen zugewiesen wurde - was das Volk bestätigte. Die SP-Fraktion akzeptiert diesen Volksentscheid und findet, dass weiterhin der Bildungsrat für derartige Entscheide zuständig sein soll. Baselland wäre der einzige Kanton, in dem das Parlament darüber befindet. Es ist «courant normal», dass in gewissen Abständen ein Lehrplan überarbeitet und neu eingeführt wird. Die Debatte über den Lehrplan 21 wurde und wird aber in den letzten Monaten vor allem aus politischen Gründen hochgekocht. Das hat er nicht verdient. Und übrigens wird schon seit den 1970er Jahren in den Lehrplänen von Kompetenzen geredet.
Ein letzter Grund: Im Rahmen einer Bildungsratssitzung, die vor etwa einer Woche stattfand, konnten die Mitglieder der Bildungskommission bereits einen Eindruck davon gewinnen, wie bzw. in welchen Varianten der Lehrplan 21 in den nächsten Monaten sinnvoll und geordnet in die Wege geleitet werden kann.
Der Votant verdeutlichte bereits im Januar dieses Jahres, dass eine gesunde Portion Menschenverstand und mehr Geduld nötig ist. In Bezug auf die aufgezeigten Varianten wird es möglich sein, im Bildungsrat die Diskussion zu führen - denn dieser ist das dafür zuständige und fachlich kompetente Gremium. Der Landrat ist dafür nicht zuständig. Aus diesem Grund empfiehlt die SP-Fraktion Ablehnung der parlamentarischen Initiative.
Landratsvizepräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin, dass die letzten Redner jeweils fast 5 Minuten geredet haben. Angesichts der langen Rednerliste bittet er um kurze Voten.
Sein Vorredner habe eine wahre Aussage gemacht, sagt Paul Wenger (SVP): Der Lehrplan 21 ist ein sehr wichtiger Lehrplan. Der Votant fährt weiter, dass er aber gleichzeitig auch die Schweizer Bildungslandschaft revolutioniere. In früheren Lehrplänen wurde der Fokus auch nicht annähernd so deutlich auf die Kompetenzen gelegt wie im Lehrplan 21. Der Votant möchte in Erinnerung rufen, dass es sich um einen Lehrplan für die Volksschule handle. Es ist daher legitim zu fragen (und kein unlauterer Wettbewerb), ob man nicht einen Lehrplan möchte, bei dem das Volk ebenfalls mitreden kann.
In der heutigen NZZ stand zu lesen, dass in den Kantonen Zürich, Bern, St. Gallen, Luzern, Solothurn und Zug Bestrebungen im Gang sind, den Lehrplan dem Volk vorzulegen. Mit Interesse nahm der Sprecher zur Kenntnis, dass Bildungsdirektor Martin Jäger (SP, Graubünden) seinem Kanton in Aussicht gestellt hat, den Lehrplan dem Parlament vorzulegen. Trifft dies zu, wird er sich wohl dabei etwas überlegt haben. Der entscheidende Punkt der parlamentarischen Initiative ist der neue § 85: «Über die Einführung und den Zeitpunkt der Einführung des Lehrplans 21 entscheidet der Landrat.» Es lässt sich darüber streiten, ob im Bildungsrat die besseren Fachleute sitzen und es das richtige Gremium ist. Der Lehrplan 21 läuft nun aber in eine Richtung, die von vielen Menschen aus allen möglichen Parteien hinterfragt und kritisiert wird. Widerstand kommt auch aus den Lehrerverbänden (in der ganzen Deutschschweiz).
Die SVP-Fraktion fände es daher richtig, die parlamentarische Initiative zu überweisen. Die Bildungskommission kann selber entscheiden, wann und wie sie das Thema beraten möchte. Es ist möglicherweise sinnvoll, bis Ende Oktober abzuwarten - was aber nicht ausschliesst, dass die Bildungskommission nochmals die Chance erhält, darüber zu befinden. Die SVP-Fraktion wird der parlamentarischen Initiative zustimmen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) schickt voraus, dass die Grünen eine etwas spezielle Meinungsbildung zu diesem Thema durchlaufen haben. Für seine Fraktion wäre es richtiger gewesen, das Traktandum abzusetzen und die Geschäfte in einer sinnvollen Reihenfolge zu behandeln. Die richtig Reihenfolge: Zuerst hätte der Lehrplan 21 (nach der Überarbeitung) auf den Tisch des Regierung gehört, anschliessend hätte der Bildungsrat über Umsetzungskonzept inklusive Zeitachse entscheiden und man schliesslich darüber befinden können. Dies ist nun leider nicht möglich, weshalb sich der Votant heute nicht zur Materie äussern wird, sondern zusammen mit seiner Fraktion einer Überweisung der parlamentarischen Initiative an die Bildungskommission zustimmt. Es ist zu beachten, dass sowohl in der Kommission wie auch im Parlament nach wie vor die Möglichkeit besteht, in Kenntnis des Lehrplans und seines Umsetzungskonzepts zu entscheiden, ob es Gesetz werden soll oder nicht.
In diesem Sinn ist das Votum der Grünen Fraktion nicht als Votum pro oder contra Lehrplan 21 zu verstehen, sondern als Votum für eine sachgerechte Behandlung und die richtige Reihenfolge.
«Die richtige Abfolge des Geschäfts» - dies ist das Schlagwort zum Thema, findet Christine Gorrengourt (CVP). Die Landräte wurden informiert, dass man auf einem guten Weg sei, dass man in Kontakt mit Lehrpersonen und dem Lehrerverein stehe und die Materie im Bildungsrat bespreche. Dieser ist im Moment für den Lehrplan-Entscheid zuständig. Nun passiert aber Folgendes: Es wird eine parlamentarische Initiative formuliert, die an die Bildungskommission überwiesen werden soll. Darin wird gefordert, die Kompetenzen anders zu verteilen. Angenommen die Überweisung findet statt, die Kommission berät, stimmt Ja oder Nein. Anschliessend käme die Vorlage in den Landrat. Während dieser Zeit hat der Bildungsrat bereits entschieden, den Lehrplan einzusetzen. Der Landrat fasst danach aber den Beschluss, dass der Bildungsrat nicht zuständig ist. Somit käme es dann zu einer Volksabstimmung über etwas, was vom Bildungsrat bereits entschieden wurde. Was passiert dann? Kommt es zu einer Volksabstimmung, weil der Landrat so entschieden hat? Ganz absurd wäre, wenn jetzt schon bestimmt würde, welche Fraktion bei der Abstimmung mit Nein stimmt, damit das 4/5-Mehr nicht erreicht und damit keine Volksabstimmung nötig wäre.
Kurz gesagt: Es scheint der Votantin komplett absurd, etwas zu überweisen, von dem man sicher ist, es anschliessend ohnehin abzulehnen - damit es zu keiner Volksabstimmung über den Lehrplan 21 kommt (wozu der Bildungsrat vielleicht schon Ja gesagt hat). Sie bittet ihre Ratskolleginnen und -kollegen zu bedenken, wie heute verfahren werden soll.
Hanspeter Weibel (SVP) hat auf diese Frage eine ganz einfache Antwort. Der Landrat ist die Legislative und kann nicht nur darüber befinden, was im Gesetz zu stehen hat, sondern grundsätzlich auch über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung. Dies wurde in der Vergangenheit tendenziell an den Regierungsrat delegiert. Was nun gemacht wird ist lediglich, diese Kompetenz via parlamentarische Initiative wieder in den Landrat zurückzuholen, damit dieser bestimmen kann, wann das Gesetz in Kraft treten soll. Damit holt sich der Landrat die Entscheidungsbefugnis zurück, die er einst abgegeben hatte.
Elisabeth Augstburger (EVP) äussert sich als Minderheitensprecherin ihrer Fraktion. Sie hat die Initiative mitunterschrieben und zu diesem Thema auch eine ähnlich lautende Motion eingegeben. Es geht nun natürlich nicht darum, sämtliche Stundenpläne zu diskutieren. Der Lehrplan 21 ist allerdings von so grosser Tragweite, dass dem Landrat über das Wann und das Ob der Entscheid überlassen sein sollte. Auch in anderen Kantonen wird übrigens über die Einführung diskutiert; einige Kantone haben bereits darüber beschlossen.
Caroline Mall (SVP) möchte als Einzelsprecherin noch den Punkt Harmos-Konkordat ins Spiel bringen (Bundesverfassung § 62). Das Volk hatte darüber abgestimmt (es wird immer betont, wie deutlich die Mehrheit war). Die Leute taten dies damals aber in der Meinung, dass dabei über die Eckwerte bestimmt werden könnte. Der Lehrplan 21 hingegen hat überhaupt keine gesetzliche Grundlage, niemand hat gesagt, dass ein solcher ausgearbeitet werden müsse. Dies ist ein entscheidender Faktor.
Da dieser Lehrplan - halt eben - tatsächlich in einer Dunkelkammer entstanden ist und weil das Harmos-Konkordat einst vors Volk kam, nun aber, ohne Einbezug der Bevölkerung, über viele weitere Zusätze diskutiert wird, wird der Volkswille verletzt. Über diesen Grundsatz wurde noch nie diskutiert. Deshalb ist die Intransparenz aufzuheben, insbesondere da es um die Volksschule geht, worüber das Volk auch bestimmen können soll.
Wenn der Lehrplan 21 nun aber vor das Volk kommen würde, sollte klar und deutlich gemacht werden, worum es im Detail geht. Würde die Harmos-Abstimmung wiederholt, käme ein Nein heraus, ist die Votantin überzeugt. Und zwar weil man heute weiss, dass das Konstrukt an allen Ecken und Enden wackelt. Nicht zu vergessen sind die zahllosen Millionen, die für ein solches Mammutprojekt flöten gingen.
Eine weitere Baustelle tut sich bei den Fremdsprachen auf. Der Landrat ist angehalten, nun die Notbremse zu ziehen und das Beste von dem, was schon bzw. noch da ist, herauszuholen. Der Bildungsdirektor kennt diese Baustellen. Umso schöner wäre es, er hätte die Grösse, würde hinstehen und sagen: «Jawohl, es gibt Gründe, warum das Volk verunsichert ist. Wir wollen Transparenz schaffen und dem Landrat die Vorlage zur Abstimmung vorlegen.» Dies wäre gross, mutig und zielführend.
Regula Meschberger (SP) warnt den Landrat vor dem Verlust seiner Glaubwürdigkeit. Die Votantin erinnert daran, dass in einer Volksabstimmung eine Mehrheit von fast 60% dem Bildungsrat die Zuständigkeit für Lehrplan, Stundentafel usw. zugesprochen hatte. Es mutet nun seltsam an, diese Kompetenzen wieder zurückholen zu wollen.
Die Sprecherin selber überblickt gut 40 Jahre Bildungspolitik in diesem Kanton. Und noch bei jedem Lehrplan kam es zu heissesten Diskussionen. Und immer hatte man das Gefühl, die Welt würde auf den Kopf gestellt oder gar neu erfunden. Dies ist normal. Diese Diskussionen gibt es und soll es auch geben. Das einzig Revolutionäre am Lehrplan 21 ist die Tatsache, dass ihn mehrere Kantone übernehmen würden.
Wenn gesagt wird, der Lehrplan sei revolutionär, weil nun auf die Kompetenzorientierung Gewicht gelegt werde, läuten bei der Sprecherin sämtliche Alarmglocken. Was wird denn heute in der Schule gemacht? Wie wird denn heute unterrichtet? Es ging und geht doch einzig und allein darum, dass die Kinder Kompetenzen erwerben, die sie später im Berufsleben nutzen können. Der Unterschied ist, dass die Kompetenzorientierung zum ersten Mal erwähnt wird - danach unterrichtet wird aber schon lange. Wer dies bestreitet, ist in der Schule wahrscheinlich am falschen Ort.
Weiter ist von einer verunsicherten Bevölkerung die Rede. Bekanntlich ist die Votantin Schulleiterin und hat schon an x Elternabenden der Primarschule teilgenommen. Dabei hat sie noch nie etwas von Verunsicherung gespürt. Im Gegenteil finden es die Eltern an ihrer Schule toll, dass ihre Kinder Französisch und Englisch lernen - wozu die Primarlehrerinnen und Primarlehrer auch ausgebildet sind. Um diese Kompetenzen zu erwerben haben die Lehrpersonen in den letzten Jahren unglaublich viel geleistet. Es geht nicht an, dass mit Überzeichnungen das Bild vom Untergang der Volksschule an die Wand gemalt wird. Hier wird etwas schlecht geredet, das grundsätzlich gut läuft.
Und was hat es mit dem Widerstand auf sich? Alle, die etwas von Projektmanagement verstehen, wissen, dass Widerstand zu solchen Prozessen gehört. Man muss auch damit - und zwar offen - umgehen können und darf die Diskussionen - auch öffentlich - nicht scheuen. Es wäre jedoch vermessen, dies über Kompetenzen regeln zu wollen und dabei das Gefühl zu haben, alles aus den Angeln heben zu können, um den Zustand vor 10 oder 20 Jahren wiederherzustellen. Als offenbar noch alles noch in Ordnung war. So geht das nicht.
Die Votantin ruft den Landrat dazu auf, die Leute in der Volksschule ihre Arbeit machen zu lassen. In Wirklichkeit läuft vieles wirklich gut - es wird nur viel zu selten in der Öffentlichkeit betont. Sie bittet den Rat, die parlamentarische Initiative nicht zu überweisen.
Monica Gschwind (FDP) hat die parlamentarische Initiative unterschrieben. Revolutionär oder nicht revolutionär - die Votantin ist gleichfalls der Meinung, dass die Diskussion offen zu führen sei, denn der Lehrplan 21 ist heftig umstritten. Zwar wurde dem Bildungsrat die Kompetenz zugesichert; diese soll ihm ja auch gar nicht abgesprochen werden. Beim vorliegenden Fall beschleicht sie aber das Gefühl, dass sich der Regierungsrat hinter dem Bildungsrat versteckt. Deshalb braucht es eine ehrliche Debatte darüber im Landrat, weil nur so auch eine Mehrheitsmeinung gefasst und der Lehrplan auf eine gute Schiene gehoben werden kann. Erst dann kehrt wieder Ruhe in der Bildungslandschaft ein.
Michael Herrmann (FDP) hat bereits zweimal (von Christoph Hänggi und Regula Meschberger) einen Appell an die Geduld vernommen. Warum wird dann aber unter Hochdruck an der Einführung des Lehrplans 21 gearbeitet? Viele Dinge wurden bereits aufgegleist, bei denen es nun darum geht, einen Richtungsentscheid zu fällen. Die Argumentation stimmt hier nicht ganz.
Weiter wurde gesagt, der Lehrplan 21 sei gar nicht so revolutionär. Der Sprecher sieht das anders. Dieses Konstrukt birgt gesellschaftspolitische Elemente, die erhebliche Veränderungen bewirken können. So harmlos ist das nicht. Die Diskussion zu diesem Projekt zeigt ja auch gerade, dass der Entscheid eine, von der Öffentlichkeit getragene, Legitimation braucht. Davor darf man sich nicht verstecken. Bis jetzt lief aber alles nur im stillen Kämmerlein ab, mit Expertengruppen, möglichst unter Geheimhaltung - bis die Bombe platzte. Um eine breite Akzeptanz des Lehrplans zu erreichen, braucht es eine Legitimation, die nur über entsprechende Diskussion erreicht werden kann.
Es wurde gesagt, dass Baselland in dieser Frage einzig dastehe. Besieht man sich die aktuelle Entwicklung, wird es mit Garantie nicht der einzige Kanton bleiben, in dem das Parlament oder das Volk mitentscheiden können wird. Aargau zeigt, dass man auch anders damit umgehen kann: Dort wurde der Entscheid über das Projekt verschoben. Verhindert man die Diskussion, wird das Ganze scheitern. Dies sollte auch in die Überlegungen einbezogen werden.
Paul Wenger (SVP) findet, dass über die Frage, ob revolutionär oder nicht, je nach politischer Grundhaltung gestritten werden kann. Kollege Michael Herrmann hat es bereits angetönt: Es ist unzweifelhaft, dass über den Lehrplan 21 das Volk entscheiden wird. Dies lässt sich aus der Tatsache ersehen, dass bereits in 6 bis 8 Kantonen aus dem Volk, von Verbänden oder teils auch kirchlichen Kreisen her Widerstand erwächst. Der Votant fragt sich, wieviele in diesem Saal den Lehrplan a) angeschaut oder b) wesentliche Inhalte und Auszüge selber gelesen haben. Die Dicke des Dokuments ist beträchtlich, versichert der Sprecher. Er selber hat nicht alle 600 Seiten davon gelesen, denn nach etwa 100 löschte es ihm ab. Für den Moment. Das heisst, dass ein grosser Teil der Landratsmitglieder über etwas diskutiert, das sie bestenfalls aus Zeitungsartikeln oder vom Hörensagen kennen. Dies ist soweit verständlich.
Was spricht denn unter diesen Voraussetzungen dagegen, den Lehrplan der Bildungskommission zu überweisen? Ist das Vertrauen in dieses Gremium so gering, dass man ihm nicht zutraut abzuschätzen, wie damit verfahren werden soll? Damit das Ergebnis wieder im Landrat behandelt werden kann? Er sieht keinen Grund, dieses Riesen-Mammutwerk erneut zur Diskussion zu stellen.
Man kann es sich übrigens auch im Internet anschauen oder für 75 Franken in Papierform bestellen.
Regula Meschberger (SP) antwortet ihrem Vorredner, dass sie zu jenen gehört, die den Vernehmlassungsentwurf des Lehrplans 21 gelesen hat. Es waren rund 470 Seiten - für die gesamte Volksschule. Offenbar ist es nun kürzer. Um die von Paul Wenger durcheinandergebrachte Grössenordnung zurecht zu rücken verweist die Votantin auf die drei bereits angesprochenen Ordner auf dem Platz von Bildungsdirektor Urs Wüthrich. Die aktuellen Lehrpläne sind nämlich weitaus umfassender!
Michael Herrmann hat der Sprecherin in seinem Votum unterstellt, Geduld angemahnt zu haben. Das ist falsch, denn sie hat keine Geduld mehr. Was passiert, wenn nun noch länger zugewartet und der Lehrplan zumindest in der Primarschule nicht in Kraft gesetzt wird? Ab nächstem Jahr gibt es in der Primarschule zum ersten Mal ein 6. Schuljahr: Dazu muss der Sekundarlehrplan auf die Primarstufe angepasst werden, es braucht einen Übergangslehrplan, bevor man dann zum Lehrplan 21 übergewechselt ist. Die politische Seite mutet den Lehrpersonen mit diesem Manöver eine Baustelle zu. Das ist nicht zu verantworten.
Elisabeth Augstburger (EVP) teilt mit, dass sämtliche EVP-Mitglieder die parlamentarische Initiative unterstützen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) macht darauf aufmerksam (und bittet, insbesondere der momentan abwesenden Caroline Mall mitzuteilen), dass die Harmonisierung der Lehrpläne und die Koordinierung der Lehrmittel auf sprachregionaler Ebene erfolgen soll. Dazu gibt es einen ausdrücklichen Auftrag.
Die Diskussion über Lehrpläne ist hoch faszinierend, insofern sie in der Regel im praktischen Leben eine sehr bescheidene Rolle spielen. Den Lehrplan 21, der nun am Horizont auftaucht, haben laut Aussage von Paul Wenger sehr wenige gelesen, trotzdem scheinen alle zu wissen, dass es sich um ein «Monsterwerk» handelt. Regula Meschberger hat vorhin auf dieses dämonisierte «Monsterwerk» verwiesen, das hier bescheiden in einem einzigen, schlanken Ordner ruht. Dieser Hinweis mag dazu beitragen, die Proportionen wieder etwas klarer zu sehen. Es ist auch nicht ganz widerspruchsfrei zu fordern, dass über den Lehrplan im Plenum befunden werden sollte, obschon ihn, wie gehört, kaum jemand gelesen hat. Und weiter ist es für den Votanten irritierend zu hören, dass die Kompetenzorientierung im neuen Lehrplan in Frage gestellt wird - dies ausgerechnet von einem Lehrer aus der Berufsfachschule (Paul Wenger), wo die Kompetenzorientierung längst gelebte Realität ist.
Gemäss seinem Demokratieverständnis sollte die parlamentarische Initiative nicht überwiesen werden. Der Grund ist der, dass das Volk Nein sagte dazu, dem Parlament die Kompetenz über den Lehrplan 21 zu gewähren. Und nicht umgekehrt, wie insinuiert wird: dass das Parlament diese dem Bildungsrat abgetreten habe. Das Volk wollte die Zuständigkeit für Lehrpläne und Stundentafeln beim Bildungsrat angesiedelt wissen - und nicht beim Parlament. Diesen eindeutigen Volksentscheid (58%) nach so kurzer Zeit mittels parlamentarischer Initiative zu übersteuern zeugt von einem doch eher merkwürdigen Demokratieverständnis.
Die Diskussion mutet für den Regierungsrat auch deshalb speziell an, weil der Kanton Basel-Landschaft bis jetzt ja erfolgreich war, insofern von den am Lehrplan 21 angebrachten 9 Kritikpunkten 7 übernommen wurden. Dass sich andere Kantone hinter diese Positionen stellten verdeutlicht den guten Leistungsausweis. Und nun, da der Lehrplan wesentlich optimiert werden konnte, stuft man ihn als zu gefährlich ein, um den Bildungsrat darüber befinden zu lassen. Dieser muss sich dann auch noch die despektierliche Bezeichnung «Dunkelkammer» gefallen lassen. Dabei besteht er aus Vertreter/innen aller politischen Parteien, aus einer Vertretung der Wirtschaft und der Lehrerschaft. Der Votant hofft, dass sich die Mitglieder der Bildungskommission anlässlich des konstruktiven Dialogs am letzten Treffen mit dem Bildungsrat davon überzeugen konnten, dass hier keine Hinterzimmer-Politik betrieben wird.
Die Absicht, wie sie im Moment besteht, ist es, mit einer Zusatzanstrengung im Bereich Weiterbildung (wofür zusätzliche Mittel von 1.5 Mio. Franken bereitstehen) Primarleher/innen auf das 6. Schuljahr vorzubereiten. Hier ist ein erster Umsetzungsschritt vorgesehen. Gleichzeitig ist in einem grösseren Zeitrahmen für die Sekundarstufe ein sanfter Übergang vorgesehen. Man möchte sich mehrere Jahre Zeit nehmen, um Erfahrungen zu sammeln, bevor der Lehrplan auf der Sekstufe I umgesetzt wird. Es wäre der Planungssicherheit sicher nicht dienlich, wenn nun plötzlich die Möglichkeit eines Vetos geschaffen würde - indem das Parlament die Kompetenz, die das Volk eindeutig dem Bildungsrat zuwies, nun wieder an sich nähme.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat überweist mit 55:28 Stimmen die Parlamentarische Initiative «Einführung Lehrplan 21» an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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