Protokoll der Landratssitzung vom 20. Mai 2010
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2010-086 vom 9. März 2010 Vorlage: Postulat von Landrat Hans-Jürgen Ringgenberg, SVP-Fraktion, "Milde Urteile geben zu denken" ( 2008/253 ) [Abschreibungsvorlage] - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 15. April 2010 - Beschluss des Landrats vom 20. Mai 2010 < beschlossen > |
Urs von Bidder (EVP) versteht die Anliegen des Postulanten sehr gut: Auch den Sprechenden interessiere beispielsweise, wie sich die Justiz mit Herrn Shaqiri beschäftigen werde [Spieler des FCB, der offenbar anlässlich der Cupsieg-Feierlichkeiten auf dem Barfüsserplatz in der Öffentlichkeit eine Leuchtpetarde abbrennen liess] - dieser Fall werde ebenfalls in Basel abgehandelt werden. Der Antrag der JSK auf Abschreibung des Postulats ist einstimmig.
Das Postulat tangiert aber das Prinzip der Gewaltenteilung. Aus der im Beisein des Kantonsgerichtspräsidenten geführten Kommissionsdiskussion sollte die Lehre gezogen werden, dass der Landrat derartige Postulate eigentlich gar nicht überweisen sollte. Die JSK wie auch der Kantonsgerichtspräsident würden es begrüssen, wenn die GPK ihre Aufsichtsfunktion auch gegenüber den Gerichten wahrnehmen würde - sie tut es hin und wieder und darf es durchaus öfter tun -, aber auch sie kann Urteile nicht inhaltlich überprüfen, sondern kann nur die Zweckmässigkeit der Gerichtsorganisation kontrollieren. Für Inhalt und Qualität von Gerichtsurteilen gibt es in der Justiz genügend Verfahren (Berufung etc.), welche es dem Landrat und der Regierung verbieten, zu Urteilen Stellung zu nehmen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist sich bewusst, dass sein Postulat eine grosse Diskussion ausgelöst habe, insbesondere bei der Justiz. Die im Vorstoss erwähnten Beispiele sind den Tageszeitungen entnommen, so dass damit selbstverständlich eine gewisse Problematik verbunden ist, denn die Journalisten lassen vielleicht wichtige Details beiseite. Das Unbehagen in der Bevölkerung bildet sich aber aufgrund der Berichterstattung über solche Urteile, und es ist Aufgabe des Landrats, dieses Unbehagen ernst zu nehmen und darauf zu reagieren.
Deshalb muss die Grundsatzfrage über anscheinend angemessene oder eben zu milde Strafen und Urteile erlaubt sein. In der Bevölkerung besteht zweifellos der Eindruck, die Urteile seien zu mild - vor allem die bedingten Geldstrafen sind vielen Menschen ein Dorn im Auge. Mehr noch: Man ist teilweise wütend über die «lasche» Rechtsprechung.
Es wäre vermessen zu behaupten, dass allein dieser Vorstoss Diskussionen über die Problematik ausgelöst habe. Tatsache ist aber, dass das Thema als solches auch auf Bundesebene, sogar bis hin zum Bundesrat, anerkannt worden ist und Korrekturen angebracht werden sollen. Mit dem Postulat hätte auch nicht mehr erreicht werden sollen als eben diese Diskussion anzustossen, um gegebenenfalls auch Korrekturen anbringen zu können. Es war und ist überhaupt nicht die Absicht, die Gewaltenteilung anzuzweifeln. Aber einem Mitglied eines Parlaments muss es doch erlaubt sein, die Frage aufzuwerfen, ob die vorhandenen Gesetze richtig und ausreichend seien und ob diese auch von der Judikative im Sinne des Gesetzgebers angewendet werden.
Den Bericht der JSK hat er als Postulant gerne zur Kenntnis genommen: Die Regierung ist offenbar der Überzeugung, dass das schweizweit geltende Sanktionssystem betreffend der bedingten Geldstrafen und der bedingten gemeinnützigen Arbeit einer dringenden Korrektur bedarf, und setzt sich deshalb auch für die Streichung von Art. 42 StGB ein.
Damit ist für den Postulanten im Moment das Thema erledigt, wobei er davon ausgeht, dass diese Streichung, bzw. Korrektur erfolgen wird. In diesem Sinn bedankt er sich für die Antwort und bei Regierungsrätin Sabine Pegoraro dafür, dass sie offenbar verstanden hat, wie sein Vorstoss zu verstehen gewesen sei. Er bittet sie, weiterhin um die entsprechende Gesetzeskorrektur bemüht zu sein.
Regula Meschberger (SP) vermerkt, dass die SP-Fraktion einstimmig für Abschreiben des Postulats sei.
Es ist schwierig, sich über Medienberichte ein Bild zur Schärfe von Gerichtsurteilen in bestimmten Bereichen zu machen. Es kann sein, dass es teilweise zu milde Urteile gibt. Tatsache aber ist, dass die Staatsanwaltschaft jederzeit die Möglichkeit hat, gegen ein Urteil zu appellieren, falls sie das Gefühl hat, dieses sei zu milde.
Die stillschweigende Überweisung des Vorstosses durch den Landrat an die Regierung zeigt die Crux der Gewaltentrennung auf. Die Regierung wurde beauftragt, einen Bericht zu verfassen über etwas, worüber sie gar nicht berichten darf, da die Regierung keine Aufsichtsfunktion über die Gerichte hat. Die Regierung hat einen Experten beigezogen, der gewisse Urteile begutachtet hat, was eigentlich ein heikler Vorgang ist, wie dies auch in der JSK festgestellt worden ist.
Was aber auch klar geworden ist - und dies hat auch der Kantonsgerichtspräsident ausdrücklich erwähnt -, ist die Tatsache, dass die Oberaufsicht beim Parlament liegt, welches diese auch wahrnehmen muss. Sogar das Kantonsgericht wünscht, dass diese Funktion stärker wahrgenommen werden soll: In Zukunft soll es nicht mehr nur die GPK sein, sondern will auch die JSK den Jahresbericht des Kantonsgerichts diskutieren. Allfällige Fragestellungen hierzu können dann je nach Bedarf zu Gesetzesänderungen, bzw. Initiativen dazu führen.
Der Vorstoss hat also bewirkt, dass man sich diesen Themen wieder bewusst geworden ist - der Weg dazu ist allerdings nicht ganz richtig gewesen.
Werner Rufi (FDP) erklärt namens seiner Fraktion einstimmige Zustimmung zur Abschreibung des Postulats. Die Problematik des Vorstosses ist eben erläutert worden: Es ist mit Vorsicht darauf zu achten, dass materielle Entscheidfindungen von ersten und allenfalls zweiten Gerichtsinstanzen nicht durch das Parlament und solche Vorstösse beeinflusst werden.
Es ist zudem zu unterscheiden zwischen den verschiedenen Gewalten auf den unterschiedlichen Ebenen. Der Landrat ist zwar eine kantonale Legislative, aber die zur Diskussion stehenden Bestimmungen aus dem Strafrecht sind mehrheitlich Bundesrecht. Darum nimmt auch der Gesetzgeber auf Bundesebene Anpassungen in diesem Bereich vor und nicht der Landrat.
Im Weiteren geht es hier um Strafurteile als einem Teilbereich aller möglichen Gerichtsurteile. Jene sind immer medienwirksam, weshalb man auf entsprechende Berichte auch eher reagiert. Hier müsste man als Bürger vorsichtiger sein und sich nicht nur auf diese Art der Urteile konzentrieren.
Betreffend Jahresbericht des Kantonsgerichts geht es wohl mehr um Statistiken und Zahlen als um materielle Beurteilungen von Vorinstanzentscheiden: Hierfür gibt es die bereits erwähnten Rechtsmittelverfahren, welche die involvierten Personen anwenden können.
Und für diesen Bereich als Ganzes ist das Instrument der GPK stärker einzusetzen, anstatt als Parlament die Regierung in eine Zwickmühle führen. Diese hat mit einem aussenstehenden Experten einen Kompromiss gefunden, wobei das Urteil dieses Experten später durch einen anderen Experten widerrufen werden könnte.
Insgesamt hat der Votant Verständnis für das Anliegen des Postulanten, welches als solches erkannt worden ist. Aber in Zukunft sollten für solche Probleme andere Lösungswege gesucht werden.
Gemäss Christine Gorrengourt (CVP) ist die CVP/EVP-Fraktion für Abschreiben des Vorstosses. Die Voten von Regula Meschberger und Werner Rufi werden voll unterstützt.
Zur bedingten Geldstrafe ist zu sagen, dass vor zwei Jahren mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf gesprochen werden konnte. Diese hat der JSK mitgeteilt, dass sie sich für die Abschaffung der bedingten Geldstrafen einsetzen werde. Von daher wäre es nicht nötig gewesen, diese Frage auch im Landrat nochmals aufzuwerfen.
Rahel Bänziger (Grüne) meint, das Postulat hätte gar nie überwiesen werden dürfen, weil es die Gewaltentrennung verletze.
Soll wirklich eine Qualitätskontrolle beim Kantonsgericht eingeführt werden, dann müsste dies eine Erhebung zu eingereichten Rekursen sein, denen tatsächlich stattgegeben wird. Ganz bestimmt geben aber die in der Presse dargestellten Einzelfälle kein richtiges Bild über Milde oder Härte von Urteilen.
Wenn etwas am heutigen Urteilsystem geändert werden soll, dann ist es bestimmt das vor Kurzem eingeführte Sanktionssystem der bedingten Geldstrafe und der bedingten gemeinnützigen Arbeit.
Die Grünen werden der Abschreibung des Postulats einstimmig zustimmen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bemerkt zu Werner Rufi, dass ihm bewusst sei, es handle sich um eine Bundesangelegenheit. Als Bürger in einer freien Demokratie meint er aber, «etwas von unten her anstossen zu können» - erst recht, wenn man im Landrat tätig ist.
Christine Gorrengourt ist zu entgegnen, dass sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zum Zeitpunkt, als der Vorstoss eingereicht worden ist, noch nicht zum Thema geäussert hatte.
Er ist stolz darauf, dazu beigetragen zu haben, dass eben dieser Stein ins Rollen gekommen ist.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die Unterstützung des Antrags auf Abschreibung. Sie teilt mit, dass Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf ein erstes Revisionspaket zum allgemeinen Teil des Strafrechts verabschiedet hat, welches nächstens in Vernehmlassung gehen soll. Darin enthalten ist die Streichung der bedingten Geldstrafe: Das Anliegen ist also in Bern erhört worden.
://: Das Postulat 2008/253 wird stillschweigend abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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