Protokoll der Landratssitzung vom 20. Oktober 2011

Nr. 107

Landratspräsident Urs Hess (SVP) übergibt das Wort zur mündlichen Berichterstattung an den Vizepräsidenten der IPK FHNW.


Marc Joset (SP) zeigt vorweg in formaler Hinsicht Verständnis für den Einwand von Rolf Richterich betreffend Nichtvorliegen eines schriftlichen Berichts. Allerdings ist dazu zu bemerken, dass die Vorlage nicht an die BKSK überwiesen war. Zudem weist er auf die Unterschiede der vier Parlamentskulturen hin. In den ersten beiden Jahren hatte der Kanton Aargau die Federführung, dann - und auch aktuell noch - der Kanton Solothurn. Für die beiden nächsten Jahre wird - sofern alles gut geht - der Vorsitz an den Kanton BL über gehen. Und dann soll eine ordentliche Abhandlung erfolgen. Vielleicht lag ein Teil des Fehlers auch bei ihm selbst, indem er das Fehlen des Berichts zu spät bemerkte und den Präsidenten der IPK nicht rechtzeitig darauf hinweisen konnte. Nun sei es aber so, dass die Diskussion der Erfüllung des Leistungsauftrags 2010 ein wenig im Schatten der gleichzeitigen Diskussionen zum neuen Leistungsauftrag für die nächsten drei Jahre stand, die ebenfalls bereits zu Beginn des letzten Jahres einsetzten. Und immer wieder standen dieselben Themen im Mittelpunkt: Wie ist das Wachstum der Schule, wie steht es mit der aktuellen und zukünftigen Finanzierung? Genau dies sind auch die Themen des Jahresberichts. Insofern überlappten sich die beiden Themen ein wenig. Daher ging die Sache wohl auch unter. Die Beratungen der IPK FHNW fasst Marc Joset folgendermassen zusammen: Laut dem Staatsvertrag zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Solothurn und Baselland muss die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) jedes Jahr berichten, wie sie den Leistungsauftrag erfüllt und wie sie die Finanzierungsbeiträge verwendet hat. Im Jahre 2010 war die Fachhochschule gut unterwegs. Sie ist auch im fünften Jahr nach der Fusion insgesamt noch gewachsen und schweizweit gut positioniert. Sie hat die gesetzten Ziele erfüllt - zum Teil sogar übertroffen. Das ganze Angebot an Lehrveranstaltungen wird von den Studierenden sehr gut nachgefragt. Besonders erfreulich ist die Zunahme der Anmeldungen an der Pädagogischen Hochschule im Jahr 2010, herrscht doch vielerorts Lehrermangel. Die Zahl der Studierenden nahm vor allem bei den Master-Studiengängen zu.


Im Rechnungsjahr 2010 schloss die FHNW mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 1,6 Mio. um rund CHF 8,6 Mio. besser ab als budgetiert. Der Aufwand nahm gegenüber dem Vorjahr um knapp 2,8 % zu, der Ertrag jedoch um 5,5 %. Der Selbstfinanzierungsgrad konnte erhöht und der kumulierte Verlust aus den Vorjahren abgetragen werden. Die von den Trägerkantonen gesprochene Zusatzfinanzierung zur Kompensation von Ertragsausfällen bei den Bundessubventionen wird erst im laufenden Jahr zum Tragen kommen. Im Moment sieht es so aus, dass die FHNW ihre zweite Leistungsperiode, die Ende 2011 zu Ende geht, mindestens ausgeglichen wird abschliessen können - vielleicht sogar mit einem leichten Überschuss.


Die IPK FHNW beantragt erstens, von der mit dem Jahresbericht 2010 vorgelegten Jahresrechnung der FHNW Kenntnis zu nehmen und zweitens, den Bericht der FHNW über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2010 unter Kenntnisnahme des Kommentars der Regierungen zu genehmigen. Drittens steht der Beschluss unter dem Vorbehalt, dass die Parlamente der Kantone Aargau, Basel-Stadt und Solothurn im gleichen Sinne entscheiden. Der IPK FHNW-Vizepräsident macht dem Landratskollegium beliebt, diese Anträge zu genehmigen.


Oskar Kämpfer (SVP) stellt einleitend fest, Probleme würden jeweils unterschiedlich wahrgenommen. Das zeige sich auch hier bei der Frage, ob ein Vorbericht aus der Kommission notwendig gewesen wäre oder nicht. Er ist derselben Meinung wie Landrat Richterich. Nichtsdestotrotz könne im Rahmen dieses Geschäftes nun nichts mehr verändert werden. Es handelt sich um reine Vergangenheitsbewältigung, insofern habe er auch direkt kein Problem mit der mündlichen Berichterstattung. In dem Bericht ist ja das Reporting und der Geschäftsbericht der Fachhochschule Nordwestschweiz - bestehend aus neun Hochschulen und den 'Services - enthalten. Diese Hochschulen werden aus seiner Sicht als Mitglied der IPK FHNW sehr unterschiedlich geführt. Und es ist relativ komplex, dies alles in einem Bericht zusammen zu fassen. Er zeigt aber auch auf, dass das Parlament letztlich - das wurde auch so bestätigt - nur über das Globalbudget als Steuerungsinstrument beraten kann, obwohl es die Oberaufsicht über die Fachhochschule hat.


Über das Globalbudget hat der Landrat bestimmt, es mussten Zusatzaufwendungen bestätigt werden. Schon im Jahr 2004 haben Regierung und Parlament die Wichtigkeit der Fachhochschule betont. Sie ist uns heute noch wichtig, sehr wichtig. Daher wolle man auch die Zielsetzungen ein wenig genauer betrachten. Im Jahr 2004 wurde nämlich auch schon geschrieben: «Bund und Kantone haben nicht genügend finanzielle Mittel, um die FH mit den genannten zusätzlichen Entwicklungen auf dem heutigen Niveau weiter zu finanzieren.» Diese Situation konnte man nicht verbessern. Da sich insbesondere in dem Bericht keine Vorschläge finden, wie dies in Zukunft passieren könnte, wird ungefähr die Hälfte der SVP-Fraktion ablehnend von dem Bericht Kenntnis nehmen. Die andere Hälfte wird dem Bericht zustimmen.


Laut Christoph Hänggi (SP) handelt es sich hier um Vergangenheitsbewältigung; seines Erachtens sollte man nun vorwärts blicken. Den Ausführungen von Marc Joset konnte man entnehmen, dass die FHNW mit einem ausgeglichenen Budget abgeschlossen hat und das Rechnungsjahr besser als budgetiert ausfiel. Die SP bittet zu beachten, dass man in Sachen Fachhochschule in einem vierkantonalen Gebilde operiert und dass diesbezüglich via die IPKs Einfluss genommen werden könne. Der Landrat habe insofern die Verantwortung ein stückweit abgegeben.


Paul Wenger (SVP) stellt die Aussage seines Vorredners in eine etwas andere Optik: Sagt man nun, die Fachhochschule hat eine ausgeglichene Rechnung erwirtschaftet, so dürfe man nicht vergessen, dass dies nur dank eines Nachtragskredits, sprich Staatsgarantie, und nur damit möglich wurde. Mit den ursprünglichen Zielsetzungen und Mitteln hätte man keine ausgeglichene Rechnung erreicht.


Christian Steiner (CVP) und die CVP/EVP-Fraktion nehmen zustimmend von dem Bericht Kenntnis. Zuhanden Paul Wenger stellt er Folgendes klar: Selbstverständlich war der Zusatzkredit notwendig, nämlich weil der Bund unvorhergesehenerweise seine Beiträge gekürzt hat. Auch dies gilt es zu berücksichtigen.


Die Grüne Fraktion, so Jürg Wiedemann (Grüne), stimmt den Berichten mit dem Hinwies, es handle sich um Vergangenheitsbewältigung, zu. Beim nächsten Traktandum werde man sich vielleicht ein wenig kritischer zur FHNW äussern. Immerhin nimmt man zur Kenntnis, dass der Nachtragskredit vom Landrat bewilligt wurde. Die FHNW war zudem effizienter, indem sie etwas einsparen konnte. In einigen Bereichen habe die FHNW gute Arbeit geleistet, so dass die Grünen die Berichte wohlwollend zur Kenntnis nehmen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) schliesst sich den Vorrednern insofern an, als er auf die inhaltliche Kommentierung der Arbeit verzichtet. Er macht folgende Ergänzung: Die FHNW hat nicht nur in ihrem direkten Geschäftsbereich - je nach Beurteilung mit Nuancen unterschiedlich - gut gearbeitet, sondern auch zusammen mit den Regierungen wichtige Hausaufgaben erledigt. So konnte das anspruchsvolle Thema Pensionskasse geklärt werden; die Deckungslücke wurde ausfinanziert. Die Überführung der gesamten Belegschaft der FHNW in einen eigenen Vorsorgeplan mit Beitragsprimat konnte realisiert werden, eine Abfederung im Interesse der älteren Arbeitnehmenden wurde umgesetzt. Ein wichtiger Hausaufgabenteil konnte abgeschlossen werden und zwar in guter Zusammenarbeit mit der Basellandschaftlichen Pensionskasse und der Finanzdirektion, welchen damit ein ausdrücklicher Dank ausgesprochen sei. Damit konnte - nicht zuletzt im Interesse des Kantons - mindestens für diesen Teil der Versicherten der BLPK eine wichtige Klärung und somit auch eine Stärkung der BLPK erreicht werden.


Auch andere Punkte, die aus der Due Diligence-Prüfung noch anstehend waren, konnten in der Zwischenzeit abgearbeitet werden. Das heisst, in Zukunft kann man sich hier tatsächlich mit den Themen Leistungsauftrag und Finanzierung beschäftigen.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) stellt die Anträge der IPK FHNW, welche den Regierungsanträgen auf Seite 2 der Vorlage entsprechen, zur Diskussion:


Ziffer 1 keine Wortbegehren
Ziffer 2 keine Wortbegehren
Ziffer 3 keine Wortbegehren


://: Kein Rückkommen


* * * * *


Gesamtabstimmung


://: Der Landrat genehmigt den Bericht der FHNW über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2010 unter Kenntnisnahme des Kommentars der Regierungen mit 63 : 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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