Protokoll der Landratssitzung vom 20. Oktober 2011
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2011-195 vom 21. Juni 2011 [1. Lesung] Vorlage: Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden (Behördenvereinbarung) und Änderung des Landratsgesetzes - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 23. September 2011 - Beschluss des Landrats vom 20. Oktober 2011: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) verweist auf den Kommissionsbericht und die sehr ausführliche Regierungsvorlage. Zur Zeit ist eine alte Behördenvereinbarung aus dem Jahr 1977 in Kraft und heute sind daher einige Anpassungen notwendig, beispielsweise haben sich neue Mechanismen in der Zusammenarbeit der Parlamentsorgane beider Kantone bei partnerschaftlichen Geschäften entwickelt. In § 5 der Behördenvereinbarung wird neu auch festgelegt, dass der Regierungsrat jeweils das Kantonsparlament über sein Vorhaben zu informieren hat, wenn er einen wichtigen Staatsvertrag abschliessen wird und ein Verhandlungsmandat verabschiedet wurde. Dieses Vorgehen wird neu in § 24 Absatz 2 des Landratsgesetzes geregelt.
Es ist vorgesehen, die neue Behördenvereinbarung per 1. Januar 2012 in Kraft treten zu lassen. Das zeitliche Vorgehen wurde mit dem Kanton Basel-Stadt koordiniert. Die Vereinbarung wurde in der Justiz- und Sicherheitskommission anlässlich von zwei Sitzungen diskutiert. Anlässlich einer dieser Sitzungen stand Walter Mundschin für Fragen zur Verfügung, an der zweiten Sitzung war dies Thomas Dähler, der Leiter des Parlamentsdienstes Basel-Stadt.
Anlässlich der gestrigen Grossratssitzung in Basel-Stadt wurde die Behördenvereinbarung stillschweigend und einstimmig genehmigt.
Als wichtigen Punkt hebt Werner Rufi die Tatsache hervor, dass bei partnerschaftlichen Geschäften, welche auch nicht partnerschaftlich geführt werden können (beispielsweise Integrationsgesetz), die Möglichkeit besteht, dass schliesslich jeder Kanton seinen eigenen Entscheid fällt.
Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, den vorliegenden Landratsbeschluss und damit die neue Behördenvereinbarung zu genehmigen.
Roman Klauser (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion könne dem vorliegenden Landratsbeschluss zustimmen.
Regula Meschberger (SP) betont, die SP-Fraktion stehe hinter der neuen Behördenvereinbarung und auch hinter dem Landratsbeschluss. Vor allem seien klare Regelungen im Falle von Differenzen bei partnerschaftlichen Geschäften sinnvoll. Ganz wichtig sei auch die rechtzeitige Information des Regierungsrates an das Parlament über bevorstehende Verhandlungen zu Staatsverträgen.
Laut Siro Imber (FDP) stimmt auch die FDP-Fraktion den vorliegenden Anträgen zu.
Sara Fritz (EVP) schliesst sich ihren Vorrednern an, denn auch die CVP/EVP-Fraktion stimmt der Behördenvereinbarung und dem Landratsgesetz zu.
Désirée Lang (Grüne) spricht sich seitens der Grünen Fraktion für eine gute, klare und sachdienliche partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unserem Nachbarskanton Basel-Stadt aus. Die Mitglieder der Justiz- und Sicherheitskommission haben die vorliegende Vereinbarung geprüft und aktiv an deren Ausgestaltung mitgearbeitet. Der nun vorliegenden Vereinbarung wird die Grüne Fraktion zustimmen.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) dankt dem Landrat für die gute Aufnahme der in der Kommission nicht bestrittenen Vorlage. Im Wesentlichen gehe es darum, eine bestehende Vereinbarung derart zu aktualisieren, dass sie den heutigen Gepflogenheiten und Praxen entspricht und gerecht wird. Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass das Parlament künftig über die Aufnahme von Verhandlungen bei anstehenden Staatsverträgen informiert wird. Diese sinnvolle Neuerung garantiert den frühzeitigen Einbezug des Parlaments in derartige Entscheidprozesse. Isaac Reber ersucht den Landrat, dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
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1. Lesung Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 24 Absatz 2
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Damit ist die 1. Lesung der Änderung des Landratsgesetzes abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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