Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010

Nr. 1972

Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) äussert sich an dieser Stelle noch einmal zur Revision des Ruhetagsgesetzes, da sich inzwischen Dinge ereignet haben, mit welchen man nicht rechnen konnte. Einerseits haben sich Diskussionen ergeben, weil der Landrat gegenüber der ursprünglichen Fassung Änderungen vornahm, andererseits meldete sich Alt-Nationalrat Rudolf Keller bei den Landrätinnen und Landräten und monierte, der Landrat verstosse mit den beschlossenen Bestimmungen zum 1. August gegen Bundesgesetz. Gemäss Bundesverfassung handelt es sich beim 1. August um einen Bundesfeiertag, welcher arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt ist. Im Rahmen der ersten Lesung wurden Veränderungen bezüglich allgemeine und hohe Feiertage am Gesetz vorgenommen. Rudolf Keller vertritt nun die Auffassung, beim 1. August handle es sich um einen hohen Feiertag. Genau dies jedoch ist nicht der Fall.


Heute liegt eine Stellungnahme des Kiga vor, welche klarstellt, dass die bundesrechtliche Bestimmung für unser Ruhetagsgesetz nur insofern von Belang sei, als der 1. August im Verhältnis Arbeitnehmende/Arbeitgebende wie ein gesetzlicher Sonntag zu behandeln sei. Was die Ruhevorschriften im Sinne von Schutz vor Lärm und anderen Ruhestörungen betrifft, können die Kantone eigenständig bestimmen, welches Tage als hohe oder allgemeine Feiertage gelten. Was der Landrat in der ersten Lesung betreffend 1. August beschloss, bedeutet gegenüber dem heutigen Gesetz keine Änderung.


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- 2. Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§ 1 keine Wortbegehren
B. keine Wortbegehren
§§ 2 und 3 keine Wortbegehren


§ 4


Franz Hartmann (SVP) erinnert an die vom Landrat im Rahmen der ersten Lesung beschlossene Änderung von Absatz 2, wonach auch am Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag lärmige Arbeiten möglich wären. Im Nachhinein zeigt sich die SVP-Fraktion erstaunt, dass Leute, welche sich sonst immer für eine ruhige Umgebung (beispielsweise bezüglich Fluglärm) einsetzen, sich für die Änderung im Rahmen der ersten Lesung stark machten. Die SVP-Fraktion vertritt die Meinung, an der ursprünglichen Fassung müsse festgehalten werden, der Ostermontag, der Pfingstmontag und der Stephanstag würden somit wieder aus Absatz 2 gestrichen.


Christine Gorrengourt (CVP) zeigt sich über den heutigen Antrag der SVP-Fraktion erstaunt. Die nach der ersten Lesung vorliegende Variante entspricht dem heutigen Gesetz, welche an Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag auch lärmigere Arbeiten zulässt.


Elisabeth Schneider (CVP) staunt insbesondere darüber, dass ausgerechnet die SVP diesen Antrag stellt. Es gehe doch darum, dass im ländlichen Raum an den genannten Tagen lärmige Gartenarbeiten ausgeführt werden dürfen. Sie selbst stammt aus dem ländlichen Raum und weiss, dass vor allem am Ostermontag und Pfingstmontag im Garten gearbeitet wird. Bisher war dies möglich, der Antrag der SVP bedeutet eine restriktivere Haltung gegenüber der heutigen Gesetzgebung. Elisabeth Schneider hofft, dass der Landrat einer solchen Einschränkung nicht zustimme.


Daniel Münger (SP) stellt fest, die Diskussion drehe sich um einige wenige Tage pro Jahr, an welchen man sich etwas ruhiger als sonst üblich zu verhalten habe. Er bittet die Mitglieder des Landrates darum, dem Antrag der SVP-Fraktion zuzustimmen.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) hat sich bereits anlässlich der letzten Landratssitzung dafür stark gemacht, dass an den genannten Tagen weniger Lärm produziert wird. Sehr viele Gemeinden haben bereits entsprechende Regelungen festgelegt. Erstaunt zeigt sich Hans-Jürgen Ringgenberg darüber, dass gerade aus CVP-Kreisen, welche ansonsten kirchliche Feiertage hoch halten, das Anliegen eingebracht wird, dass auch am Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag Lärmbelästigungen erlaubt sein sollen. Er spricht sich dafür aus, der von der Kommission genehmigten Fassung zuzustimmen.


Josua Studer (parteilos) bezeichnet das Anliegen, lärmige Arbeiten an den genannten Tagen zuzulassen, als ersten Schritt in Richtung einer Abschaffung dieser zusätzlichen Freitage. Die Tage sollten so genutzt werden, wie sie ursprünglich gedacht waren, nämlich als Feiertage.


Claudio Wyss (CVP) wuchs auf dem Lande auf und durfte in einem Landwirtschaftsbetrieb mithelfen. An den Oster- und Pfingstmontagen musste, durfte und wollte man dort immer arbeiten. So wurde geheut, gepflanzt oder Holz gesägt, typische Tätigkeiten, welche ansonsten nur im Notfall an einem Sonntag ausgeführt werden dürfen. Nun sollen sie noch weiter eingeschränkt werden. In unserem Kanton besteht eine Diskrepanz zwischen ländlichen und eher städtischen Gebieten, jedoch soll denjenigen Personen mehr Achtung entgegengebracht werden, welche im Oberbaselbiet leben und gewisse Tätigkeiten ausüben wollen, für welche ihnen am Oster- oder Pfingstmontag die Zeit zur Verfügung steht.


Daniele Ceccarelli (FDP) ist der Ansicht, staatlich verordnete Rücksichtnahme bringe selten viel Erfolg. Der Antrag der SVP sieht eine restriktivere Haltung als in der ursprünglichen Gesetzesvorlage vor, was einen Eingriff in die Wahlfreiheit darstelle und vermieden werden sollte. Nachbarn sollten sich grundsätzlich rücksichtsvoll verhalten. Ein Eingriff in die Freiheit und verordnete staatliche Rücksichtnahme ist nicht notwendig, weshalb die FDP-Fraktion den Antrag ablehnt.


Pia Fankhauser (SP) unterstützt den Antrag der SVP und bittet darum, den ganzen § 4 zu lesen. Arbeiten in Landwirtschaftsbetrieben seien auch an den genannten Tagen erlaubt, es gehe einzig darum, unnötige Tätigkeiten, welche die öffentliche Ruhe stören, zu vermeiden. Pia Fankhauser ist es wichtig, an einzelnen Tagen die Freiheit eines «freien Gehörs» geniessen zu können.


Isaac Reber (Grüne) würde für jeden Tag stimmen, an welchem das Rasenmähen unterbunden werden kann.


Christine Gorrengourt (CVP) betont, nicht jede Person, welche mit Holz heizt und daher Holz sägt oder spaltet oder welche ein Stück Land bewirtschaftet, sei in einem landwirtschaftlichen Betrieb tätig.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) stellt richtig, notwendige Tätigkeiten auf Landwirtschaftsbetrieben seien auch an den Sonntagen sowie allgemeinen Feiertagen erlaubt. Wer am Stephanstag holzen müsse, um heizen zu können, habe es vielleicht verpasst, dies rechtzeitig zu tun.


://: Der Landrat beschliesst mit 50:34 Stimmen bei 1 Enthaltung die folgende Formulierung von § 4 Absatz 2 (Antrag SVP-Fraktion):


« 2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht für den 1. Mai und den 1. August.» [ Namenliste ]


§ 5 keine Wortbegehren


§ 6


Dorothée Dyck (EVP) kommt im Namen der EVP noch einmal auf § 6 Absatz 1 lit. b zurück. In der ersten Lesung stellte die FDP den Antrag, nur Sportveranstaltungen im Freien an hohen Feiertagen nicht zu erlauben. Nach der ersten Lesung hatte Dorothée Dyck den Eindruck, vielen Landrätinnen und Landräten sei nicht klar gewesen, dass es nur um Einschränkungen für Sportveranstaltungen an den vier hohen Feiertagen geht. Die Vertreterinnen und Vertreter der EVP sind der Meinung, dass wir in einem christlich geprägten Land leben und die vier hohen Feiertage ein gewisses Gewicht haben dürfen und müssen. Übrigens wurde ein Antrag, Sportveranstaltungen in Turnhallen zuzulassen, in der Kommission klar abgelehnt. Die EVP beantragt heute, wieder auf die von der Kommission verabschiedete Fassung zurückzukommen und damit die Worte «im Freien» aus § 6 Absatz 1 Buchstabe b zu streichen. An den vier hohen Sonntagen wären damit Sportveranstaltungen allgemein nicht erlaubt.


Urs Hess (SVP) informiert, auch die SVP-Fraktion habe sich noch einmal Gedanken gemacht. Die nun vorliegende Version von § 6 Absatz 1 Buchstabe b bedeutet gegenüber heute eine Verschlechterung, denn es ergäbe sich so eine Privilegierung der Indoor-Sportarten gegenüber den Outdoor-Sportarten. Auch die SVP beantragt daher, die Worte «im Freien» zu streichen und somit an den hohen Feiertagen Sportveranstaltungen generell zu unterbinden.


Daniel Münger (SP) betont, bereits in der Kommission habe die SP-Fraktion beliebt gemacht, während vier Tagen im Jahr inne zu halten und sich ein wenig zurückzuhalten, weshalb er den Antrag der EVP unterstützt.


Christoph Buser (FDP) leuchtet es nicht ein, dass Kino-, Theater- und Musikveranstaltungen gegenüber Sportveranstaltungen privilegiert werden sollen. Rund um unseren Kanton herum finden über Ostern oder Pfingsten Hallensport-Turniere statt, unsere Vereine nehmen daran ebenfalls teil, sie weichen dann eben beispielsweise nach Deutschland aus. Unsere Vereine sind darauf angewiesen, über die verlängerten Wochenenden entsprechende Veranstaltungen durchführen zu können. Er bittet den Landrat darum, die Anträge abzulehnen, wonach Sportveranstaltungen an den hohen Feiertagen verboten würden.


Hannes Schweizer (SP) bittet die Ratsmitglieder ebenfalls, die Anträge abzulehnen. Die verlängerten Wochenenden werden von Vereinen als willkommene Gelegenheit wahrgenommen, um sportliche Wettkämpfe in Hallen, insbesondere auch Jugendturniere, durchzuführen. Hannes Schweizer kann kein Problem entdecken, wenn an einem Feiertag in einer Halle eine Sportveranstaltung abgehalten würde. Er bevorzugt Veranstaltungen in Sporthallen gegenüber kilometerlangen Blechlawinen, welche sich Richtung Süden wälzen. Die Anträge auf ein Verbot von Sportveranstaltungen an hohen Feiertagen sollen abgelehnt werden!


Elisabeth Schneider (CVP) sieht keinen Zusammenhang zwischen christlichen Grundwerten und der Frage, ob vor allem Jugendsport in Hallen an hohen Feiertagen zugelassen wird. Im Landrat wurden bereits viele Vorlagen betreffend Gesundheits- und Jugendförderung oder Prävention verabschiedet. An Ostern und Pfingsten finden traditionell Lager und auch Sportveranstaltungen statt und Elisabeth Schneider empfindet Sport als derart wichtig, dass sie Sportveranstaltungen an diesen Tagen auch im Freien zugelassen hätte. In der Jugendprävention stelle Sport einen der wichtigsten Grundpfeiler dar. Dass die Kultur gegenüber dem Sport bevorzugt wird, empfindet Elisabeth Schneider als falsch. Sie bittet den Landrat darum, die Anträge abzulehnen.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) äussert sich als Einzelsprecher der SVP-Fraktion. Zumindest in Hallen soll seiner Meinung nach auch an hohen Feiertagen Sport getrieben werden können. Ostern und Pfingsten seien in der Regel Termine, an welchen Vereine aus der Schweiz verschwinden, um sich sportlich betätigen zu können. Dies müsste nicht sein! Es wird zugelassen, dass Menschen sich an hohen Feiertagen beispielsweise in Kinos mit Cola und Chips vollstopfen, Sport treiben jedoch dürfen sie nicht. Es wäre für die Jungen besser, sich sportlich zu betätigen, weshalb die in der ersten Lesung beschlossene Regelung zu begrüssen wäre.


Urs Hess (SVP) kann seinem Vorredner nicht beipflichten, denn gemäss § 6 Absatz 1 Buchstabe c seien auch Theater- und Musikveranstaltungen verboten. Ausserdem bringen auch Indoor-Sportveranstaltungen Lärmprobleme für die AnwohnerInnen mit sich, welche eine Störung eines Feiertags bedeuten. Er bittet noch einmal, den Antrag der EVP und der SVP zu unterstützen.


Thomas de Courten (SVP) informiert, die Diskussion zu diesem Thema sei bereits in der Kommission geführt worden. Christoph Busers Antrag wurde damals mit 8:1 Stimmen abgelehnt und beschlossen, an den hohen Feiertagen am ausgeprägten Ruhegebot festzuhalten. Betroffen davon sind konkret der Karfreitag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag und der Weihnachtstag.


Thomas de Courten selbst ist ebenfalls Familienvater und es ist ihm wichtig, dass seine Kinder sich in einem Sportverein engagieren. Als Vater ist er praktisch jedes Wochenende mit seinen Kindern unterwegs und unterstützt sie. Am Ostersonntag sucht er jedoch lieber Eier in seinem Garten, als dann auch noch ein Sportturnier zu besuchen. An den hohen Feiertagen sei es wichtig, Zeit im Kreis der Familie zu verbringen. Dies stehe auch in Verbindung zu den christlichen Grundwerten in unserem Land, denn an diesen Tagen besucht sogar Thomas de Courten die Kirche.


Christoph Buser (FDP) korrigiert Urs Hess: Im Kulturbereich seien Indoorveranstaltungen erlaubt, diesbezüglich soll also zum Sportbereich eine Differenz geschaffen werden. Auch sei es nicht wegzudiskutieren, dass schon heute Turniere über Ostern oder Pfingsten stattfinden, jedoch im Ausland und nicht vor Ort.


Georges Thüring (SVP) spricht sich dafür aus, an den hohen Feiertagen Sport treiben zu dürfen. In den Gemeinden bestehen auch immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Turnhallenbelegung. Gerade an Oster- oder Pfingstwochenenden stehen Turnhallen aber leer und könnten für Turniere genutzt werden.


Eva Chappuis (SP) empfindet es als wichtig, dass an vier Tagen im Jahr sich Mütter, Väter und auch Alleinstehende darauf verlassen können, dass - falls sie nicht Krankenschwester, Arzt oder Polizist sind - sie einen arbeitsfreien Feiertag geniessen können. Je mehr hier eine Öffnung stattfindet, desto mehr Menschen müssen an den hohen Feiertagen trotz allem einen Einsatz leisten. Eva Chappuis lehnt daher das Anliegen ab, Sportveranstaltungen in Hallen zuzulassen. Sie würde sich dazu hergeben, eine Gleichbehandlung zwischen Sport und Kultur herzustellen und das Wort Open-Air aus § 6 Absatz 1 Buchstabe c streichen, auch wenn die Kulturschaffenden darüber bestimmt nicht erfreut wären.


Thomas Schulte (FDP) bittet darum, die beiden Anträge abzulehnen. Wer an eine Theater- oder Konzertveranstaltung fahre, verursache Lärm. Er selbst habe auch jahrelang Fussball gespielt und da sei man jedes Auffahrts- und Pfingstwochenende in Trainingslager gefahren. Solche Anlässe an den hohen Feiertagen werden so oder so stattfinden. Für Eltern sei der Aufwand (auch finanziell) grösser, wenn Vereine verreisen, als wenn die Veranstaltungen hier stattfinden können.


Urs von Bidder (EVP) macht bewusst, dass gemäss dem nun vorliegenden Gesetzestext Sportveranstaltungen auch am Weihnachtstag oder Karfreitag zugelassen wären. Er selbst akzeptiert aber keine Sportveranstaltung am Weihnachtstag.


Thomas Schulte (FDP) kann sich gar nicht vorstellen, dass ein Verein am Weihnachtstag einen Anlass durchführen würde.


://: Mit 43:42 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt der Landrat den Anträgen der SVP und der EVP zu, an den hohen Feiertagen Sportveranstaltungen zu untersagen. § 6 Absatz 1 Buchstabe b lautet neu:


«b. Sportveranstaltungen;» [ Namenliste ]


Daniele Ceccarelli (FDP) schlägt vor, § 6 Absatz 1 Buchstabe c zur Vermeidung von Missverständnissen neu zu formulieren.


://: Der Landrat verabschiedet folgende von Daniele Ceccarelli vorgeschlagene Neuformulierung mit 82:2 Stimmen (0 Enthaltungen):


«c. Kino-, Theater- und Musikveranstaltungen im Freien;» [ Namenliste ]


C. keine Wortbegehren
§§ 7 - 9 keine Wortbegehren
D. keine Wortbegehren
§§ 10 - 18 keine Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt der Revision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage mit 83:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Das 4/5-Quorum von 69 Stimmen ist damit erreicht. [ Namenliste ]


://: Der Landrat schreibt das Postulat 2008/037 von Paul Wenger stillschweigend als erledigt ab.


> Gesetzestext


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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