Protokoll der Landratssitzung vom 20. Oktober 2016
| Nr. 920 |
Frage der Dringlichkeit |
| 2016-307 vom 20. Oktober 2016 Motion von Markus Meier, SVP-Fraktion: Sind neue Unternehmen im Baselbiet nicht mehr willkommen? |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass die Regierung Dringlichkeit ablehne.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erläutert, dass der Regierungsrat die Dringlichkeit ablehne, weil die Motion nicht den Kriterien entspricht: es läuft keine gesetzliche oder vertragliche Frist ab und es braucht keine Sofortmassnahmen. Das Anliegen sollte in aller Ruhe geprüft werden und nicht im Rahmen einer Dringlichkeit über das Knie gebrochen werden.
Markus Meier (SVP) ist gegensätzlicher Meinung. Fristen in unternehmerischen Standortentscheiden laufen täglich ab. Diese Massnahme wurde im Frühling diesen Jahres ohne Kommunikation vollzogen. Allen Unternehmen, die in den Kanton kommen möchten und jenen, die aufgrund betrieblicher Nachfolgelösungen in GmbHs umgewandelt werden, werden Steine in den Weg gelegt. Es ist ein kompletter Widerspruch, wenn abertausend Franken in die Wirtschaftsförderung investiert und auf der anderen Seite Barrieren errichtet werden. Es ist dringlich. Dieses Hemmnis gehört so schnell wie möglich weg.
Rolf Richterich (FDP) betont, es handle sich um eine Fehlentwicklung, die umgehend korrigiert werden muss. Daher befürwortet die FDP-Fraktion in diesem Fall Dringlichkeit.
Miriam Locher (SP) informiert, dass die SP-Fraktion grundsätzlich hinter dem Anliegen stehen könne, Dringlichkeit aber ablehne.
Die Grüne/EVP-Fraktion schliesse sich der Argumentation der Regierung an, sagt Klaus Kirchmayr (Grüne). Die Gebührenrahmensetzung ist einer der am stärksten reglementierten und durch das Bundesgericht vorgespurten Bereiche. Warum über das Knie ein Entscheid erzwungen werden soll ist nicht ersichtlich. Eine ordentliche Behandlung des Geschäftes gibt die Möglichkeit, dies fundiert anzuschauen.
Felix Keller (CVP) sagt, das Anliegen sei berechtigt. Er erinnert an die Worte von Herrn Hofer: Geht es um Leben und Tod, wird eine Frist verletzt? Die Antwort ist nein, daher wird Dringlichkeit abgelehnt.
Matthias Häuptli (glp) sagt, es handle sich um ein Bagatellproblem, ob CHF 600 im Voraus oder nachträglich geleistet werden. Dies rechtfertigt nicht die Aufweichung der Kriterien für Dringlichkeit.
Hans Rudolf Schafroth (SVP) ist sich bewusst, dass das Anliegen für die Regierung und die meisten Anwesenden nicht dringlich sei. Für Betroffene aber schon. Persönlich hat der Votant seine GmbH an den Nachfolger verkauft. Wegen dieser Regelung ist der Nachfolger rund sechs Wochen praktisch handlungsunfähig. Der Nachfolger konnte ohne Handelsregistereintrag keine Rechnungen schreiben, erhält kein Kontokorrent, konnte das Geschäftsfahrzeug nicht umschreiben etc. Für die Unternehmer ist es sehr dringlich.
://: Dringlichkeit wird mit 39:35 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. (Das für die Dringlichkeit erforderliche 2/3-Mehr beträgt 51 Stimmen.)
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei