Protokoll der Landratssitzung vom 20. Oktober 2016

 

Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) weist darauf hin, dass zum Thema Staatsanwaltschaft und Aufsicht schon viel geredet und geschrieben worden sei. Das ist kaum überraschend, ist das doch ein Stoff, aus dem eine richtige Story ist: Es geht um Macht, um Staatsmacht, um Staatsgewalt, um Schuld, Unschuld, Kontrolle, Indiskretion, Sicherheit, Emotionen, Personen, Leidenschaft! [Szenenapplaus]

Genau so haben sich auch die zahlreichen Sitzungen der JSK abgespielt. Man gab sich Mühe und hörte alle Player in dieser Diskussion an; man versuchte sie zu verstehen – manchmal blieb es bei einem Versuch. Das Ergebnis der Abklärungen ist der vorliegende schriftliche Bericht. Dieser ist einstimmig ergangen. Jedes Wort wurde sorgfältig gewählt. Es wäre müssig und würde das Werk und die Kraft der geschliffenen Feder nur schwächen, wenn nun ohne Skript und durch das Ungehobelte des spontanen Worts der Inhalt wiedergegeben würde. Deshalb die Aufforderung: Man lese den Bericht, jedes Wort hat seine Bedeutung.

Etwas sei noch hinzugefügt: Die organisatorische Frage auf der gesetzgeberischen Ebene, wie die Staatsanwaltaufsicht in Zukunft gehandhabt werden soll, behandelt die Kommission in der Revision des EG StPO, ist aber nicht Gegenstand des Tätigkeitsberichts. Zum Zweiten: Das Schlusswort, das allen zur Lektüre empfohlen sei, ist ein Appell der Kommission an alle Player, sich in dieser Frage zusammen zu reissen und einen sachlichen Konsens zu finden. Denn so kann es nicht weitergehen. Ob da die organisatorische gesetzgeberische Änderung etwas bringt, solange es auf der persönlichen Ebene so zugeht, sei im Moment offengelassen.

– Eintretensdebatte

Jacqueline Wunderer (SVP) dankt dem Kommissionspräsidenten für seine diplomatischen Worte. In der Tat hat der Tätigkeitsbericht der Fachkommission einigen Wirbel ausgelöst. Dass der Bericht frühzeitig an die Medien weitergeleitet wurde, ist nicht korrekt. Schlimmer, viel schlimmer ist es allerdings, wenn man im Anschluss den Mitgliedern der Fachkommission unter vorgehaltener Hand unterstellt, für diese Indiskretion verantwortlich zu sein.

Die Fachkommission wurde vom Landrat gewählt mit der grossen Erwartungshaltung, dass sie mit dem nötigen Biss diesen Machtapparat Staatsanwaltschaft einer seriösen Inspektion unterzieht. Die vier Experten – Herr Rosa, Herr Uster, Herr Lanz und Herr Geth – haben überzeugt und glaubhaft einzeln erklärt, dass sie unabhängig voneinander die Arbeitsabläufe von Fällen einer Prüfung unterzogen und unabhängig voneinander Auswertungen vorgenommen haben. Nur bei Übereinstimmung von allen vier Fachpersonen sind die Mängel in den Bericht eingeflossen. Es sind vier Fachleute mit einem beachtlichen Leistungsausweis, welche vertiefte Aktenkenntnisse gehabt haben, aber auch die entsprechende Praxiserfahrung um den Akteninhalt richtig einzuordnen und zu würdigen.

Der Regierungsrat hat zu Recht – und dafür schätzt ihn die Votantin – betont, dass er nicht über die Fachkenntnisse verfügen kann, wie sie die Mitglieder der Fachkommission haben. Genau darum ist es enorm wichtig, dass die Fachkommission, die viel Zeit und Herzblut in ihre Arbeit legt, auch vollumfänglich unterstützt wird. Vieles läuft gut bei der Staatsanwaltschaft und sie verfügt über erfahrene, langjährige Mitarbeiter. Darum ist es die Pflicht des Landrats, die bestehenden Mängel ernst zu nehmen, damit die Staatsanwaltschaft Baselland noch besser da steht und keine Angriffsfläche mehr bieten kann. Es wäre ein schlechtes Zeichen nach Aussen, wenn man die Fachkommission in irgendeiner Weise schwächen würde, nur weil sie ihren Auftrag mit der nötigen Fachkompetenz und Hartnäckigkeit wahrnimmt.

Es kann nie im Interesse der Bevölkerung sein, dass künftig anzustreben ist, einen harmonischen Umgang zwischen Fachkommissionen und zu überprüfenden Institutionen zu leben und kritische Punkte nur noch gütlich zu bereinigen. Die SVP Fraktion nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Regula Meschberger (SP) bedankt sich als Erstes beim Kommissionspräsidenten. Sie hat schon mehrfach diese Diskussion erlebt: Einem Bericht der Fachkommission folgten die Massnahmen der Regierung. Schon bei der ersten Beratung wurde gemerkt, dass dies schwierig ist, da die Probleme zu einem grossen Teil strukturelle Hintergründe haben. Es waren keine einfachen Sitzungen, es gab sehr viele Anhörungen und intensive Diskussionen. Andreas Dürr hat es aber geschafft, auf zwei Seiten das Wesentliche zu sagen und genau das herauszustellen, was das eigentlich Entscheidende ist. Dafür herzlichen Dank.

In dieser ganzen Geschichte gibt es mehrere Players: Die Staatsanwaltschaft, die Fachkommission, die Regierung und die JSK bzw. der Landrat. Die Staatsanwaltschaft leistet hervorragende Arbeit. Wäre dem nicht so, würde man es an den Gerichtsurteilen merken. Was nicht heisst, dass es in einer Organisation nicht auch Schwachstellen gibt. Deshalb braucht es die Aufsicht. Und diese nimmt der Regierungsrat mit Hilfe der Fachkommission wahr. Auch dort wird gute Arbeit geleistet.

Die Beurteilung der allfälligen Mängel und deren Hintergründe sind nicht ganz einfach – vor allem nicht für eine JSK, die den Bericht zum gleichen Zeitpunkt erhält wie der Regierungsrat. Das ist etwas seltsam. Die JSK hat deshalb gemerkt, dass sie bei diesen Themen inhaltlich an Grenzen stösst. Diesen Punkt gilt es sich vor Augen zu halten, da der Regierungsrat unter Abwägen aller Umstände und unter Einbezug aller Beteiligten Massnahmen zu ergreifen hat. Die Hauptaufgabe der JSK ist es, anschliessend zu schauen, ob der Regierungsrat seine Aufsichtsfunktion wahrnimmt, die adäquaten Massnahmen ergreift und sie tatsächlich umsetzt.

Genau diese Diskussion muss beim EG StPO nochmals geführt werden: Die Definition der Rollen. Grundsätzlich liegt die Aufsicht bei der Regierung, die Oberaufsicht beim Parlament. Weil es hier aber ein eigenartiges Konstrukt gibt, bei dem beide gleichzeitig mit Berichten bedient werden, muss klar definiert sein, wer wofür zuständig ist. Diese Probleme muss der Landrat lösen. Damit, so ist die Sprecherin überzeugt, wird sich einiges klären lassen, auch in der Aufsichtsarbeit der Fachkommission, die sie im Auftrag der Regierung wahrnimmt.

Es geht hier nicht darum, was sonst noch an Persönlichem läuft. Es geht vielmehr um das Festhalten sauberer Strukturen und Abläufe, damit die Staatsanwaltschaft ebenso wie das Aufsichtsorgan in guter Qualität ihre Arbeit erbringen können. Die SP-Fraktion nimmt vom ausgezeichneten Bericht Kenntnis.

Marc Schinzel (FDP) spricht namens seiner Fraktion seinen herzlichen Dank an den Kommissionspräsidenten für seine ausgezeichnete Arbeit aus. Was der Bericht bereits schriftlich gut zusammengefasst hat, hat Andreas Dürr heute mündlich nochmals pointiert auf den Punkt gebracht. Diese Leistung ist nicht zu toppen. Manches Mal sind wenige Worte besser als viele Worte, gerade in gewissen komplexen Angelegenheiten.

In den Medien wurde über dieses Thema viel geschrieben und dabei wird der Bericht, ähnlich wie in der Bibel, gerade so interpretiert, wie es den jeweiligen Schreibern selbst am nächsten steht. Man kann eigentlich alles hinein lesen. Deshalb kurz zusammengefasst die Position der FDP: Die Fachkommission hat ihre Kontrollaufgabe sehr gut wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft leistet andererseits auch gute Arbeit. Die Regierung, die die Empfehlungen der Fachkommission umzusetzen hat, «gibt sich Mühe». Dies steht so im Bericht. Zu guter Letzt: Alle haben Mühe mit der heutigen Situation. Gegen Schluss steht im Bericht zu lesen, dass die JSK die klare Erwartung hat, dass die Beteiligten sich im Sinne einer qualitativ hochstehenden Strafrechtspflege aufeinander zu bewegen und ohne Scheu vor einer Klage vor den sachlichen Auseinandersetzung konstruktivere Formen der Zusammenarbeit anstreben.

Dieses Anliegen ist der FDP sehr wichtig. Aber Achtung: Hier wird ein Bericht behandelt, bei dem es um die Vergangenheit geht. Es geht nicht um die Zukunft. Es steht also nicht geschrieben, wie die Aufsicht organisiert werden soll. Darüber wird die JSK im Zusammenhang mit der Vorlage des EG StPO diskutieren. Dort wird es darum gehen, ob bei der Aufsicht allenfalls Anpassungen nötig sind, ob sie systematisch kohärent ist oder es allenfalls Überschneidungen zwischen Aufsicht und Oberaufsicht gibt. Dies ist ein anderes Thema.

Die FDP nimmt den Bericht der Fachkommission zur Kenntnis.

Sara Fritz (EVP) dankt all jenen, die sich in dieser Sache eingesetzt haben: Der Fachkommission für ihre unermüdliche Arbeit, der Staatsanwaltschaft sowie der Jugendanwaltschaft und nicht zuletzt der Regierung für ihren Versuch, die teilweise unterschiedlichen Meinungen zu bündeln.

Der Bericht stellt, wie bereits gesagt wurde, die Vergangenheit dar. Die Fraktion Grüne/EVP wird dem Bericht einstimmig zustimmen. Die Sprecherin ist ausserordentlich dankbar und froh, dass man im Moment auch die Möglichkeit hat, über die Zukunft zu diskutieren – was in den letzten Jahren nicht der Fall war – und dass es mit der anstehenden Gesetzesrevision möglich ist, eine andere Lösung für die Zukunft anzustreben. In der Vergangenheit wurde nämlich immer wieder darauf hingewiesen, dass die Situation sehr unbefriedigend ist. Man darf sehr darauf gespannt sein, ob die Revision zu einer Verbesserung führt. Dies wird eine Herausforderung sein; nicht nur eine für die Kommission, sondern auch für das ganze Parlament. Deshalb zum Schluss die Empfehlung, sich diesem Bericht anzunehmen und sich Gedanken darüber zu machen. Denn schliesslich kommt zwar die Kommission mit einem Vorschlag; entscheiden darüber tut aber das Parlament.

Pascal Ryf (CVP) weist darauf hin, dass der erste Schritt zur Lösung eines Problems ist, es zu erkennen. In der JSK konnte glücklicherweise ein sehr guter Austausch über den Bericht der Fachkommission wie auch über die Zusammenarbeit der beteiligten Personen und Institutionen erfolgen. Die CVP/BDP-Fraktion wird den Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Es ist ihr insbesondere wichtig, dass im Rahmen der Behandlung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung die Probleme gelöst werden können. Obschon noch neu im Landrat hat der Sprecher mitbekommen, dass seit fünf Jahren sehr intensiv darüber diskutiert wird. Der Fraktion ist es deshalb ein Anliegen, dass ein harmonischerer Dialog stattfinden kann, der einerseits auf Wertschätzung basiert und dass andererseits die Arbeit der Fachkommission nicht nur angenommen, sondern auch wertgeschätzt und auf ihre angebrachten Punkte reagiert wird – dies stets unter Wahrung der einzelnen Kompetenzen.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) setzt voraus, dass alle Beteiligten, wie dies zum Teil als Wunsch vorgebracht wurde, sachlich miteinander umgehen und sachlich handeln werden. Er setzt ebenfalls voraus, dass die Staatsanwaltschaft akzeptiert, dass die Fachkommission ihr vollständig in die Karten schauen darf. Wird dies nur zögerlich eingestanden, braucht es eine Fachkommission, die dies hartnäckig durchsetzt – auch wenn dies nicht überall goutiert wird.

Es interessiert den Sprecher nicht, ob die Erste Staatsanwältin und der Fachkommissionspräsident miteinander gut auskommen. Es braucht kein Harmoniegremium; vielmehr wäre es bedenklich, wenn beide zu gut miteinander auskämen und sich nur lieb hätten. Es braucht eine Aufsicht, die inspiziert und allfällige Missstände und Ungereimtheiten aufdeckt. Es genügt deshalb vollauf, wenn beide konstruktiv miteinander umgehen.

Von Interesse ist vielmehr, dass diese Kommission ein hochdotiertes Expertengremium aufweist, das eine fundierte Arbeit leistet. Dazu braucht es mindestens zwei Baselbieter Richter in diesem Gremium, wobei einer aus dem Strafgericht stammen sollte, der auch Akteneinsicht hat und weiss, was in der Staatsanwaltschaft tagtäglich abläuft. Die Justizkommission begrüsste klar und deutlich, dass die Fachkommission weiterhin mit Elan, mit Kompetenz und somit mit für die Stawa mitunter unbequemer Konsequenz hinschaut und berichtet, transparent und schonungslos. Diese Position teilt die Fraktion vollumfänglich. Die Justizkommission hat der Fachkommission in keiner Weise eine gelbe Karte erteilt, wie das letzte Woche ein BaZ-Journalist schrieb. Dieser Artikel ist ein untauglicher Angriff auf ein demokratisch gewähltes Expertengremium, das insistent arbeit und einen guten Job leistet. Es zu schwächen ist keine Lösung.

Die Staatsanwaltschaft hat grosse Kompetenzen und Machtbefugnisse: Sie überwacht Telefone, überwacht oder verhaftet Bürgerinnen und stellt sie vor Gericht. Dies bedingt aber auch, dass sie selber streng beaufsichtigt werden. Ansonsten artet es aus. Was dann passiert, kann im Nachbarkanton gesehen werden, wo die Staatsanwaltschaft über Jahre hinweg frei walten und schalten konnte. Das kommt nie gut heraus.

Der untaugliche Versuch, das Ganze auf ein persönliches Problem zwischen dem Fachkommissionspräsidenten und der Ersten Staatsanwältin darzustellen, geht in eine falsche Richtung. Man muss auch sehen, dass in den Jahren 2011-2013 der Kommissionspräsident nicht Enrico Rosa, sondern Adrian Jent hiess. Und damals gab es die genau gleichen Probleme. Adrian Jent warf nach zwei Jahren das Handtuch, ohne die Amtszeit beendet zu haben. Er zeigte die Probleme auf, stellte sie dar, stiess aber in der Sicherheitsdirektion auf taube Ohren. Der Votant möchte nicht, dass in diesem Kanton eine Politik betrieben wird, die darauf hinausläuft, dass auch diese Fachkommission das Handtuch wirft.

Es sei betont, dass Hanspeter Uster, Professor Geth und Beat Jans (als Zivilgerichtspräsident) seit fünf Jahren dasselbe wiederholen, was auch Enrico Rosa betont – in Übereinstimmung mit der Kommission vor der Präsidentschaft von Rosa. Wichtig ist auch der Punkt, dass im Umgang mit der Jugendanwaltschaft offensichtlich eine konstruktive Zusammenarbeit besteht und alles sehr gut funktioniert.

Deshalb bittet der Sprecher, dass die Gesetzesänderung so ausgestaltet wird, dass die Fachkommission in keiner Weise geschwächt wird und in Zukunft weiterhin ein Strafgerichtspräsident darin Einsitz hat.

Oskar Kämpfer (SVP) teilt praktisch alles, was Jürg Wiedemann vorgebracht hat. Es ist doch eher fraglich, wie man in diesem Zusammenhang von einem Krimi reden kann. Es gibt auch objektive Fakten zum Thema. Wer diese nachvollziehen möchte, dem sei der Amtsbericht des Kantonsgerichts zu empfehlen, worin sämtliche Beschwerden, die je gegen Entscheide der Staatsanwaltschaft erhoben wurden, aufgeführt sind. Man kann dort zur Kenntnis nehmen, dass die gutgeheissenen Beschwerden in dieser ganzen Zeit konstant bei etwa einem Viertel lagen! Der Vorgänger Adrian Jent hatte ja auch das Handtuch geschmissen, weil, wie in diesem hohen Anteil zum Ausdruck kommt, in der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht alles gut läuft. Wird ein Viertel aller Beschwerden gutgeheissen, läuft etwas ganz grundsätzlich schlecht. Am Schlechtesten daran war, dass der zuständige Regierungsrat nicht reagiert hat.

Die SVP wird den Bericht der Fachkommission gut heissen, weil sie sich eine starke Aufsicht wünscht.

Hanspeter Weibel (SVP) ist nun verwirrt, weil sein Parteipräsident sich zustimmend zu Jürg Wiedemann geäussert und nun nicht klar ist, wem von den beiden er nun widersprechen soll.

Die GPK hat im Jahr 2012 das Ganze untersucht. Man kann festhalten, dass die vor vier Jahren festgestellte Vergangenheit sich immer wieder als Zukunft fortgeschrieben hat. Das ist keine Frage von personellen Animositäten, sondern gewisser Fehlkonstruktionen, die bis jetzt nicht korrigiert worden sind. Im Bericht wurde damals gesagt, es sei nicht korrekt, wenn Mitspieler auf dem Feld zu Assistenzschiedsrichtern gemacht werden. Es kann also jemand in seiner Funktion Anträge der Staatsanwaltschaft annehmen oder ablehnen, um anschliessend eine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen.

Es gibt eine weitere, entscheidende Fehlkonstruktion: Die Fachkommission ist ein Hilfsorgan der Regierung. Diese, und nicht die Fachkommission, hat die Verantwortung. Sie muss die Gelegenheit haben, zum Bericht der Fachkommission Stellung zu nehmen und zu sagen, welche der Empfehlungen sie umsetzen möchte, welche nicht. Dies liegt in der Kompetenz der Regierung. Diese kann sie kann aber wegen der erfolgten Indiskretionen nicht wahrnehmen. Jeder Landrat muss wissen, dass mit einer Weiterleitung solcher Berichte an die Medien der Politbetrieb gestört wird. Es ist entscheidend, dass die Regierung unbeeinflusst von äusseren Einflüssen (wozu auch die Medien zu zählen sind) ihren Entscheid fällen und der Kommission Bericht erstatten kann.

Der JSK sei für den Bericht gedankt. Viel entscheidender als das, was darin steht, ist das, was zwischen den Zeilen angedeutet ist. Dies bestätigt, dass das, was die GPK vor vier Jahren angesprochen hat, immer noch ein Problem ist. Es bleibt die Hoffnung, dass es gelöst werden kann.

Paul R. Hofer (FDP) meint, dass der Bericht von 2016, also des laufenden Jahres, wohl erscheinen wird, noch bevor irgendwelche gesetzlichen Korrekturen vorgenommen werden konnten. Deshalb die Bitte, mit der er sich Hanspeter Weibel anschliesst: Das nächste Jahr soll nichts an die Öffentlichkeit gelangen, bevor nicht der Bericht fertig gestellt ist.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) findet es wichtig, sich auch um die Zukunft zu kümmern und bei diesem Thema an der Sache, und nur an der Sache, zu arbeiten. Dies ist aber heute nicht das Thema dieses Geschäfts.

Deshalb sei, ohne es in die Länge zu ziehen, dem Präsidenten zu seinem hervorragenden Auftakt gratuliert und vermeldet, dass der im Bericht enthaltene Schlussappell angekommen ist.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat nimmt den Tätigkeitsbericht der Fachkommission für die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft mit 71:0 Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

[Namenliste]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei