Protokoll der Landratssitzung vom 20. Oktober 2016

Der Kommissionsantrag lautet auf Bewilligung des Verpflichtungskredits mit 6:5 Stimmen, erklärt Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne).

Rahel Bänziger (Grüne), die Kommissionspräsidentin der VGK, führt aus: Gemäss Bundesgesetz sind die Kantone verpflichtet, Unterstützung und Entscheidungshilfe in Schwangerschafts- und Beziehungsfragen zu leisten. Dazu unterhält Baselland zwei Büros, eines in Liestal und eines in Binningen. Diese zwei Standorte werden in der kantonalen Verordnung explizit verlangt, um eine gute und schnelle Erreichbarkeit für die Hilfesuchenden in Notsituationen zu gewährleisten.

In den vergangenen vier Jahren wurde das Angebot der Beratungsstellen in etwa gleichbleibendem Umfang genutzt. 145 Stellenprozente teilen sich die durchschnittlich 2,6 Beratungen und 6 Telefonate sowie 6 Email-Anfragen pro Arbeitstag. Die beiden Beraterinnen führen auf Anfrage auch Präventionsprojekte und Weiterbildungen durch (diese sind im Gegensatz zu den Schwangerschaftsberatungen für Minderjährige kostenpflichtig). Damit generieren sie fast CHF 33'000 Einnahmen im Jahr und helfen so mit, eine fast ausgeglichene Rechnung zu erreichen. Dies trotz der schwierigen finanziellen Lage aufgrund der nötigen Ausfinanzierung der PK. Der Regierungsrat ist mit der Leistung der Beratungsstellen sehr zufrieden, deshalb soll der Leistungsauftrag (LA) analog den Vorjahren weitergeführt werden. Vor vier Jahren beantragte der Regierungsrat eine Kürzung des Kredits. Die Kürzung wurde jedoch von der VGK und vom Landrat mit grosser Mehrheit abgelehnt. Dem Landrat wird jetzt ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 895‘000 für die Jahre 2017 – 2020 beantragt.

In der Kommissionsberatung stiess die Vorlage auf geteiltes Echo. Die eine Seite lobte ausdrücklich das grosse Engagement der beiden Beraterinnen, die mit ihrer Dienstleistung auf unverändert hohem Niveau eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen. Eine der Beraterinnen wird in nächster Zeit pensioniert, deshalb sieht der Trägerverein eine Rückstellung von CHF 15'000 für das Jahr 2019 vor. Es wurde von der unterstützenden Seite der Antrag gestellt, den Kredit um CHF 18'000 für die vier Jahre zu erhöhen, um damit den Transfer des Knowhows zu gewährleisten und das Lohnniveau für die Nachfolgerin gleich zu erhalten. Die andere Seite lehnte dieses Ansinnen ab mit dem Hinweis, dass die längerfristige Personalplanung in der Verantwortung des Trägervereins sei. Auch stellte sich für einige die Frage, ob heute noch die Notwendigkeit von zwei räumlich getrennten Büros bestehe. Das Internet ermögliche heute einen allgemein genutzten, niedrigschwelligen Zugang zu Informationen. Es empfehle sich deshalb, die Konzentration auf einen Standort zu prüfen.

Für die unterstützende Seite war hingegen eine gute Erreichbarkeit gerade beim sensiblen Thema der Konfliktschwangerschaft sehr wichtig; zudem betreffe diese häufiger finanziell weniger gut gestellte Menschen. Eine Einsparung bei den ohnehin schon sehr tiefen Mietkosten (CHF 21‘000) sei damit kaum möglich, da auch bei einer Zusammenlegung nach wie vor zwei Räume benötigt werden. Die kritische Seite empfahl das Dekret (als Grundlage für den LA) hinsichtlich möglicher Anpassungen sowie finanzieller Optimierungen zu überprüfen. Um die Überarbeitung zügig an die Hand zu nehmen, wurde deshalb beantragt, den Leistungsauftrag auf zwei Jahre (2017 – 2018) zu begrenzen und den Verpflichtungskredit entsprechend auf CHF 449'000 zu kürzen. Die Gegenseite warnte ausdrücklich vor einer Halbierung der Lauffrist: Eine vierjährige Dauer sei für die Institution im Sinne der Planungssicherheit wesentlich, zumal sie sich vor einer Phase des personellen Umbruchs befinde. Die Gefahr, dass die Beratungsqualität sinken würde, sei zu gross. Einer Überprüfung des Leistungsauftrags stellten sich die Gegner des Kürzungsantrags nicht prinzipiell entgegen.  Auch die Vertreter der VGD äusserten ernsthafte Bedenken, sollte die Lauffrist reduziert werden. Zwei Jahre seien für Überarbeitung und Neuverhandlungen zu kurz, was auch aufgrund personeller Ressourcen zu Problemen führen dürfte. Eine knappe Kommissionsmehrheit sprach sich mit 7:6 Stimmen für eine Kürzung der Dauer des Leistungsauftrags auf zwei Jahre aus. Der Antrag auf Erhöhung des Betrages erübrigte sich deshalb. Sollte der Landrat den geänderten Landratsbeschluss gutheissen, wird von jener Seite, welche die Neuverhandlung wünscht, innert nützlicher Frist ein konkreter Vorschlag in Form eines politischen Vorstosses erwartet. Die VGK empfiehlt dem Landrat mit 6:5 Stimmen, den von ihr abgeänderten Landratsbeschluss zu genehmigen.

Eintretensdebatte

Beatrix Bürgin (SVP) und ihre Fraktion begrüssen und unterstützen den Kommissionsantrag, stellen sich aber wie eine Mehrheit der Kommission die Frage, ob ein Leistungsauftrag in diesem Umfang im heutigen Internetzeitalter noch zeitgemäss sei. Die SVP wünscht eine Überprüfung. Auch im Hinblick auf die sich anbahnenden Veränderungen beim Personal und im Vorstand sollen die gesetzlichen Grundlagen mglichst rasch revidiert werden, damit der Leistungsauftrag den neuen Gegebenheiten angepasst werden kann. Die aktuelle Finanzlage ist so angespannt, dass es sich das Parlament nicht leisten kann, den Kredit nochmals für vier Jahre durchzuwinken.

Lucia Mikeler (SP) stellt sich mit ihrer Fraktion hinter den Regierungsantrag auf Genehmigung des Verpflichtungskredits in Höhe von CHF 895'000 für die Jahre 2017 – 2021. Die Beratungsstelle ist eine sehr wichtige Institution, vor allem für die betroffenen jungen Frauen, die damit abgeholt werden können. Vor kurzer Zeit wurde im BL-Parlament über Babyklappen/Babyfenster abgestimmt. Solche braucht es nicht, hingegen sind an der Basis gute Informationsstellen notwendig, welche die jungen Frauen abholen, sie begleiten und es den Müttern ermöglichen, ihr Kind in einem geschützten Rahmen selbst aufziehen und betreuen zu können. Punkto Kosten ist zu bemerken, dass Geld für anderes ausgegeben wird – heute im Landrat etwa für Strassen, Rheinhäfen etc. Die Rednerin ist nicht prinzipiell dagegen, aber es muss gut bedacht werden, wo dies prinzipiell sinnvoll ist. Daher stellt die SP im Sinne der Planungssicherheit den Antrag, die vier Jahre nochmals zu gewähren und in der nächsten Leistungsauftragsperiode eine Überprüfung vorzunehmen.

Christoph Buser (FDP) hält fest, die FDP unterstütze die  Version mit den zwei Jahren Laufzeit aus folgenden Gründen: Der Auftrag ist zwar trotz seiner 31-jährigen Laufzeit inhaltlich sinnvoll. Allerdings sollten heute in der Art und Weise der Umsetzung andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Der Kanton Baselland muss heute in allen Bereichen jeden Franken umdrehen. Warum soll dies speziell auf diesem Gebiet nicht möglich sein? Der Leistungsumfang geht ziemlich weit über die Bundesvorschriften hinaus; daran soll nicht zwingend gerüttelt werden. Allerdings wird die Infrastrukturfrage ein wenig herunter gespielt. Es sind Telefonauskünfte, die gegeben werden müssen. Im Zeitalter des Internet und der Smartphones könnten die Angebote noch zeitgemässer und niederschwelliger aufbereitet werden, um bei der «Manpower» herunterschrauben zu können. Auch die Lohnkosten liegen weit über dem, was die Bundesrichtlinien vorgeben, was es zu überprüfen gilt. Letztlich ist ein personeller Wechsel immer auch eine Chance für eine Neuevaluation. Nun noch einmal vier Jahre so weiterzumachen, wäre für die FDP zu lange. Zwei Jahre reichen aus, um festzustellen, ob alles beim Alten bleiben oder etwas geändert werden soll. Die Überprüfung muss mittels Dekret erfolgen. Die Befürworter der Zweijahreslösung aus der VGK werden in Kürze einen entsprechenden Änderungsvorschlag ausarbeiten, der danach in der Kommission und im Parlament diskutiert werden kann. Es werden also mit dieser Lösung nicht die Mittel gekürzt, sondern während zweier Jahre wird wie bis anhin weiter gefahren. Die Planungssicherheit wird um zwei Jahre verkürzt, das stimmt. Zu hoffen ist aber, dass sich das Angebot ein wenig anders und hoffentlich etwas kostengünstiger anbieten lässt; diese Frage muss aber aktiv angegangen werden. Es sind zu viele Fragen offen, um nochmals alles vier Jahre laufen zu lassen.

Auch die Fraktion  Grüne/EVP, so Marie-Theres Beeler (Grüne), nimmt mit der ausführlichen Dokumentation der Fachstelle Schwangerschaft und Beziehungsfragen Kenntnis von der grossen Leistung, die im Auftrag des Bundesgesetzes erfüllt wird. Jeder Kanton ist gemäss Bundesgesetz verpflichtet, eine umfassende Schwangerschaftsberatung zu ermöglichen. Sie zitiert: «Die Fachstellen müssen über genügend Mitarbeiter und finanzielle Mittel verfügen, um die Beteiligten ohne Verzug unentgeltlich zu beraten und ihnen die notwendige Hilfe zu gewähren.» Das wird im Kanton BL gemacht. Auch wurde der Leistungsauftrag an die Beratungsstelle immer wieder an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Die Stelle erfüllt den Auftrag mit Personal, das seit Jahren mit sehr hohem Erfahrungsschatz und einem ebenso hohen Kosten-Nutzungsgrad im Einsatz steht. Auch generiert die  Fachstelle Eigenmittel, indem sie beispielsweise Kursgelder in die Fachstelle zurück fliessen lässt, wenn Institutionen geschult werden, die etwas dafür zahlen. Dafür kann unentgeltliche Aufklärungsarbeit getätigt werden. Die Fachstelle generiert auch Drittmittel zur Bewältigung  von Notsituationen Betroffener, indem sie Stiftungen und Institutionen zugänglich macht, damit in schwierigen Situationen Schwangerschaften nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen abgebrochen werden müssen.

Die ausführliche Dokumentation zeigt die Tätigkeiten der Beratungsstellen auf und auch deren zeitadäquates Handeln. Die Fachstelle verhindert neben menschlichen Notsituationen auch  soziale Kosten durch unerwünschte Schwangerschaften für die öffentliche Hand verhindert, die weit höher wären als der Verpflichtungskredit für die Fachstelle. Daher wird sich die Fraktion auch gegen eine Verkürzung der Leistungsperiode einsetzen. Die Fachstelle hat zwei strukturelle Herausforderungen zu bewältigen. Erstens musste die Ausfinanzierung der Pensionskasse (PK) mit den letzten Eigenmitteln und dem letzten finanziellen Polster geleistet werden. Die Eigenmittel sind äusserst begrenzt und werden zudem gebraucht für die Einarbeitung einer neuen Fachperson, nachdem die jetzige Amtsinhaberin nach Jahrzehnten aufhört. Genau in der Zeit des Wechsels, in der das Knowhow erhalten oder aufgebaut werden soll, ist es nicht sinnvoll, einen Leistungsauftrag zu kürzen und neu zu verhandeln.

Es ist für eine Fachstelle, deren Leistung im fachlichen Umfeld unbestritten ist und die vor den geschilderten Herausforderungen steht, absolut unzumutbar, diese Planungsunsicherheit zu bewältigen. Die Ausgestaltung des LA kann in den nächsten vier Jahren überprüft werden, aber die Fachstelle, welche mit minimalen Mitteln die optimale Leistung erbringt, muss nicht derart schikaniert werden. Die Verkürzung der LA-Periode würde genau das erzeugen, was verhindert werden soll, nämlich dass Fachpersonen mit Bürokratie beschäftigt sind, anstatt mit dem Kerngeschäft. Die Fraktion Grüne/EVP stellt folgende Anträge: Ziffer 1 des LRB soll wie in der regierungsrätlichen Vorlage lauten, und eine neue Ziffer 4 soll aufgenommen werden:

1. Für die Jahre 2017 bis 2020 wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von insgesamt CHF 895'000 für die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen genehmigt (Jahrestranchen: CHF 224'500 für die Jahre 2017, 2018 und 2019, CHF 221'500 für das Jahr 2020).

4. Im Hinblick auf die nächste Leistungsauftragsperiode (ab 2021) legt der Regierungsrat eine Evaluation über Auftrag und Leistungserfüllung der Fachstelle BL vor. Diese beinhaltet die Überprüfung der Aktualität der Auftragserfüllung aufgrund des effektiven Bedarfs und den Vergleich mit der Leistungserfüllung des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatung in anderen Kantonen.

Pascal Ryf (CVP) und seine Fraktion haben am Vormittag ausgiebig über die Thematik diskutiert. Grossmehrheitlich spreche sich die Fraktion für eine Beibehaltung der vier Jahre aus. Der Redner selbst vertritt als Befürworter der Zweijahresfrist die Minderheit. Er stellt aber die für Familien und Beziehungsthemen sehr wichtige Beratungsstelle auf keinen Fall in Frage. Diese Themen sind gerade der CVP sehr wichtig. Andererseits liegen Pascal Ryf auch die Kantonsfinanzen am Herzen. Es muss Einsparpotenzial geben, auch bei dieser Beratungsstelle. Und sämtliche Beratungsstelle müssen an der Lösung des Finanzproblems partizipieren; das ist eine Frage des Prinzips. Wichtig ist eine Beibehaltung des Bisherigen für zwei Jahre, um eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten. Genauso wichtig ist, dass in dieser Zeit den Stelleninhaberinnen Raum gelassen wird, allfälliges Einsparpotenzial zu erkennen. Möglicherweise ist eine Beschränkung auf einen einzigen Standort möglich, oder es kann mehr mit dem Internetauftritt erreicht werden und weniger durch gedruckte Broschüren. Die Fraktion stimmt grossmehrheitlich dem Antrag von Marie-Theres Beeler zu.

Regula Steinemann (glp) hält es für folgerichtig, angesichts der schlechten Finanzlage die Verpflichtungskredite und gesprochenen Kredite immer wieder zu überprüfen. Hier hat man es aber mit einer sehr effizient ausgestalteten Institution zu tun, die den Leistungsauftrag unbestrittenermassen immer erfüllt hat und dabei auch einen gesetzlichen Auftrag wahrnimmt, so dass fraglich ist, wo noch Sparpotenzial zu sehen wäre; und zwar ein so hohes, dass es sich auch lohnt, die Laufzeit um zwei Jahre zu verkürzen. Ihre Fraktion ist überzeugt davon, dass längere Laufzeiten zu einer besseren Effizienz führen, dass die Ressourcen auch künftig besser genutzt werden können und anders, als wenn man sich nach kurzer Zeit wieder erneut mit Verhandlungen befassen muss. Dadurch wird wieder ein Teil des möglichen Sparpotenzials aufgefressen.  Würde man sich aber dafür entscheiden, so wäre die logische Konsequenz, dass auch andere Verpflichtungskredite auf zwei Jahre verkürzt werden sollen. Die glp/G-U-Fraktion unterstützt eine Vierjahresfrist und den Antrag  Beeler auf Durchführung der Evaluation in diesen vier  Jahren.

Pia Fankhauser (SP) erinnert an die Diskussion zur Frauenoase. Damals wurde der Regierungsrat von einer Mehrheit des Landrates für dessen Herabsetzung der LA-Periode auf zwei Jahre gerüffelt. Der Landrat erreichte schliesslich wieder eine Heraufsetzung auf vier Jahre. Nun kommt eine Regierungsvorlage mit vier Jahren Laufzeit und die Kommission schlägt eine Verkürzung auf zwei vor. Sie möchte nicht an der Stelle von Regierungspräsident Thomas Weber sein.

Immer wieder ist zu betonen, dass es für sämtliche Leistungsempfänger eine gewisse Planungssicherheit braucht. Die SP hat einen Vorstoss zu einem Staatsbeitragsgesetz gemacht. Gemäss Regierungsrat Anton Lauber sollte dies ca. im Jahr 2019 vorliegen. Genau dort wird transparent fest gelegt, wer in welcher Form Geld erhält. Es fällt nämlich auf, dass sich gerade die VGD immer wieder mit Verpflichtungskrediten auseinander setzen muss, deren es in anderen Departementen in dieser Form weniger gibt. Das erschwert die Diskussion erheblich, gerade für Vereine, die in ihren Bereichen nach bestem Wissen und Gewissen ihre Aufgaben gemäss Leistungsauftrag erfüllen. Und es ist wichtig festzustehalten, dass man an deren Qualität nicht zweifelt.

In Bezug auf Christoph Busers Äusserungen fällt der Landrätin das Sprichwort «Man schlägt den Sack und meint den Esel» ein. Soll der Regierungsrat aufgefordert werden, den Leistungsauftrag zu überprüfen, so muss dies anders aufgegleist werden. Jetzt bestraft man damit insbesondere die Leistungsempfängerinnen. Sie ist froh, dass die CVP die Anträge grossmehrheitlich unterstützt kann. Dasselbe sei allen anderen wärmstens empfohlen.

Der Kanton muss ein verlässlicher Partner sein, wurde bisher bei allen Diskussionen um Leistungsvereinbarungen immer wieder betont, argumentiert Regula Meschberger (SP). Das wird hier in Frage gestellt. Man stelle sich vor, bei zwei Jahren muss bereits nach einem Jahr wieder mit den Verhandlungen zum nächsten LA begonnen werden. Wo bleibt da die Planungssicherheit? Und von Verlässlichkeit kann da nicht mehr die Rede sein. Das alles soll nicht daran hindern, aktiv zu werden und zu überlegen, welche Aufgaben tatsächlich gemacht werden müssen und welche nicht. Es gibt ja auch ein entsprechendes Dekret, das durchaus diskutiert werden kann, und zu dem ein Vorstoss eingereicht wurde. Die vier Jahre sind im Sinne der Verlässlichkeit dringend nötig, sonst ist eine ganz wichtige Aufgabe gefährdet, die auch von Bundesrecht her geleistet werden muss. In Bezug auf  Internet und Apps ist festzuhalten, dass es hier um Themen geht, die direkt mit dem Leben zu tun haben, um Beziehungsfragen. Und Beziehungsfragen bedürfen eines direkten menschlichen Kontaktes. Keiner Frau in einer solchen Notsituation nützt das Internet etwas. Dort können zwar viele Informationen abgerufen werden. Aber direkte, persönliche Beratung und Unterstützung wird man in solchen  Fällen nie ersetzen können. Genau diese Arbeit muss weiterhin auf gesicherter Basis geleistet werden können, und zwar auf vier Jahre. Das soll genügend Zeit lassen, um das weitere Vorgehen klar zu überdenken.

Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) weist darauf hin, dass in der Tat bei Verpflichtungskrediten eine gewisse Verlässlichkeit notwendig ist und zur Nachführung auch eine gewisse Laufzeit erforderlich ist. Der Gesundheitsdirektor versteht das Missbehagen in Bezug auf eine Verordnung, die im Jahr 1985 als Dekret beschlossen wurde, und damit einhergehend den Wunsch, diese einmal zu überarbeiten. Thomas Weber kann mit dem zweiten Antrag, der die Regierung zusätzlich in die Pflicht nimmt, gut leben, votiert aber selbstverständlich im Sinne der Regierungsvorlage.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress kein Wortbegehren

Ziffer 1

Marie-Theres Beeler (Grüne) beantragt, die regierungsrätliche Formulierung zu übernehmen:

1. Für die Jahre 2017 bis 2020 wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von insgesamt CHF 895'000 für die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen genehmigt (Jahrestranchen: CHF 224'500 für die Jahre 2017, 2018 und 2019, CHF 221'500 für das Jahr 2020).

://: Der Landrat stimmt dem Antrag zu Ziffer 1 (Wortlaut gemäss Regierungsvorlage) mit 40:38 Stimmen zu.

[Namenliste]

Ziffer 2 keine Wortbegehren

Ziffer 3 keine Wortbegehren

Neue Ziffer 4

Marie-Theres Beeler (Grüne) beantragt die Aufnahme einer zusätzlichen Ziffer:

4. Im Hinblick auf die nächste Leistungsauftragsperiode (ab 2021) legt der Regierungsrat eine Evaluation über Auftrag und Leistungserfüllung der Fachstelle BL vor. Diese beinhaltet die Überprüfung der Aktualität der Auftragserfüllung aufgrund des effektiven Bedarfs und den Vergleich mit der Leistungserfüllung des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatung in anderen Kantonen.

://: Mit 56:20 Stimmen nimmt der Landrat den Antrag auf Aufnahme der Ziffer 4 in den Landratsbeschluss an.

[Namenliste]

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Mit 54:24 Stimmen stimmt der Landrat dem modifizierten Landratsbeschluss zum Verpflichtungskredit für die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen für die Jahre 2017-2020 zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

betreffend Verpflichtungskredit für die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen für die Jahre 2017-2020

vom 20. Oktober 2016

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Jahre 2017 bis 2020 wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von insgesamt CHF 895'000 für die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen genehmigt (Jahrestranchen: CHF 224'500 für die Jahre 2017, 2018 und 2019, CHF 221'500 für das Jahr 2020).

2. Die Volkwirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, mit dem Trägerverein der Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen.

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

4. Im Hinblick auf die nächste Leistungsauftragsperiode (ab 2021) legt der Regierungsrat eine Evaluation über Auftrag und Leistungserfüllung der Fachstelle BL vor. Diese beinhaltet die Überprüfung der Aktualität der Auftragserfüllung aufgrund des effektiven Bedarfs und den Vergleich mit der Leistungserfüllung des Bundesgesetzes über die Schwangerschaftsberatung in anderen Kantonen.

 

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei