Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2012

Nr. 742

2012-276 vom 20. September 2012
Motion von Karl Willimann, SVP Fraktion: Zur Einführung von Bereichsstrukturen in der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und der geplanten Integration des Amtes für Liegenschaftsverkehr (ALV) in das Hochbauamt (HBA)


Landratspräsident Jürg Degen (SP) erwähnt einleitend, dass der Regierungsrat die Motion nicht für dringlich erklären lassen möchte.


Laut Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) müssen zwei Sachverhalte auseinandergehalten werden. Erstens geht es um die Bildung von 5 Bereichen aus bisher 10 Dienststellen; diese Möglichkeit hat der Regierungsrat gemäss Verwaltungsorganisationsgesetz, nachdem ihm diese 2008 durch den Landrat ausdrücklich eingeräumt worden ist. Die BUD hat diese Bereichsbildung nach dem Grundsatz der sachlichen Zusammenhänge vorgenommen und die entsprechende Landratsvorlage ausgearbeitet. Diese kommt voraussichtlich am 18. Oktober 2012 in den Landrat, nachdem sie von der BPK bereits behandelt worden ist.


Zweitens ist zur Integration des Amts für Liegenschaftsverkehr (ALV) ins Hochbauamt (HBA) auf die Medienmitteilung vom 22. August 2012 zu verweisen. Bereits damals wurde erwähnt, dass dieses Geschäft durch den Landrat beraten werden solle. Mit dieser Integration sollen einerseits Effizienz und Schlagkraft gewonnen werden und andererseits auch ein Spareffekt im Licht der Ü-2-Massnahmen des Entlastungspakets 12/15 erzielt werden. Es werden keineswegs Leistungen abgebaut, im Gegenteil: Die BUD erhofft und erwartet von dieser Integration einen Mehrwert. Der heutige Leiter des ALV wird per 1. Oktober als Kantonsvertreter in die Geschäftsleitung des Altlastensanierungsprojekts «Deponie Feldreben» berufen und somit Regierungsrat Peter Zwick unterstellt. Auf diesen Zeitpunkt hin übernimmt Kantonsarchitekt Thomas Jung die interimistische Leitung des ALV. Das ALV bleibt aber im Moment weiterhin eine Dienststelle, weil nur der Landrat über die Aufhebung einer Dienststelle beschliessen kann. Dem Regierungsrat bzw. der BUD ist gemäss Medienmitteilung klar, dass es für diese Änderung eine Landratsvorlage braucht. Weil aber schliesslich alles in den Händen des Landrats liegt, gibt es keinen Grund für eine dringliche Motion, wobei auch deren Rückzug begrüsst würde.


Nach Kathrin Schweizer (SP) würde ihre Fraktion einen dringlichen Vorstoss unterstützen, wenn es sich dabei um ein Postulat und nicht um eine Motion handeln würde. Der geplante Transfer sollte nicht «übers Knie gebrochen», aber doch diskutiert werden.


Karl Willimann (SVP) hält die geplante Integration für einen Schnellschuss von Seiten der BUD. In seinen Augen ist der Vorstoss wegen des Termins vom 1. Oktober 2012 dringlich, weil dann die Integration vollzogen werden soll, und wegen der Sorge, die vorgeschlagene Änderung dann nicht mehr rückgängig machen zu können. Allenfalls kann der Vorstoss auch in ein dringliches Postulat umgewandelt werden.


Laut Rolf Richterich (FDP) lehnt es seine Fraktion ab, den Vorstoss für dringlich zu erklären. Regierungsrat Isaac Reber hat sehr klar und detailliert dargelegt, warum der Vorstoss nicht dringlich behandelt werden muss. Im Übrigen möchte er an die Ebenrain-Gespräche erinnern, im Rahmen derer der Umgang von Landrat und Regierungsrat miteinander besprochen worden ist und eines der Themen eben die Frage der Dringlichkeitserklärung von Vorstössen gewesen ist. Hoffentlich ist diese Information fraktionsintern weitergegeben worden - scheinbar ist das nicht bei allen der Fall gewesen.


Ruedi Brassel (SP) repliziert, dass niemand die Dringlichkeit des Vorstosses besser begründet habe als Regierungsrat Isaac Reber, indem er die Argumente für eine dringliche Behandlung des Vorstosses vorgetragen habe. Wenn man so lange argumentieren muss, um den Vorstoss für nicht dringlich zu erklären, ist es eindeutig, dass die Dringlichkeit zur Klärung der Fragen gegeben ist. Dafür braucht es auch die entsprechende Diskussion, die aber bei der Behandlung der Frage der Dringlichkeit nicht geführt werden kann. Darum soll der Vorstoss für dringlich erklärt werden oder auch nicht. Das hat aber nichts mit fehlendem Anstand zu tun: Ordnungsanträge sind erlaubt und stellen keine «Unkultur» dar - solche Unterstellungen möge man bitte unterlassen.


Nach Franz Meyer (CVP) lehnt es seine Fraktion einstimmig ab, den Vorstoss für dringlich zu erklären. Regierungsrat Isaac Reber hat es klar dargelegt: Es muss zwei Vorlagen geben, wobei die erste in der Bau- und Planungskommission bereits behandelt worden ist und der Bericht dazu folgen wird. Der Landrat wird sich also dazu äussern können. Im Rahmen der ersten Vorlage ist erwähnt worden, dass eine zweite folgen wird, nämlich zur Abschaffung des ALV bzw. dessen Integration ins HBA. Auch diese wird zuerst in der BPK behandelt und dann mit dem entsprechenden Bericht an den Landrat gelangen.


Gerhard Schafroth (glp) erklärt, dass in den Augen seiner Fraktion die Dringlichkeit gegeben sei. Man will jetzt wissen, um was es genau geht und welcher Prozess am Laufen ist. Es handelt sich um eine kurze Abklärung, aber dann ist der Landrat entsprechend informiert, so dass dieser dann in Ruhe über die erwähnte Vorlage diskutieren kann.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) entgegnet Ruedi Brassel, dass man durchaus selbständig hätte abklären können, dass die eine Vorlage schon an den Landrat überwiesen worden ist und auf den 18. Oktober 2012 traktandiert wird. Und hätte man die damalige Medienmitteilung genau gelesen, hätte festgestellt werden können, dass es vorgesehen ist, dieses Geschäft dem Landrat vorzulegen. Dieser hat alle Möglichkeiten, die es braucht, um einzugreifen - und niemand will ihm diese wegnehmen. Weil aber dieses öffentlich bekannte Wissen offenbar nicht bis zu allen gelangt ist, musste es nochmals erläutert werden. Im Moment gibt es für den Landrat nichts zu diskutieren: Die eine Frage ist bereits in der Kommission behandelt und an den Landrat überwiesen worden, und die andere Frage wird an den Landrat überwiesen werden. Insofern ist nicht einzusehen, wieso der jetzige Vorstoss dringlich sein soll.


Klaus Kirchmayr (Grüne) vermerkt, dass es seine Fraktion ablehne, den Vorstoss für dringlich zu erklären. Die eine Frage wird demnächst durch den Landrat behandelt werden, und die zweite - die Verschiebung in die VGD - kann tatsächlich als dringlich betrachtet werden. Aber es ist nicht sinnvoll, zwei unterschiedliche Dinge miteinander zu mischen, weshalb dem Vorstoss keine Dringlichkeit beigemessen werden möge.


Urs-Peter Urs-Peter Moos (parteilos) hält dieses Geschäft für ein typisches Geschäft des Regierungsrates, welcher nur seinen Pflichten nachkomme. Wenn offenbar notwendige Änderungen vorgenommen werden sollen, wird dem Landrat mittels Vorlage ein entsprechender Antrag gestellt. Es ist aber nicht Sache des Landrats, mittels Motion einen Entscheid für die Verschiebung einer Dienststelle zu fordern. Und darum ist der Vorstoss auch nicht dringlich.


://: Der Landrat lehnt es mit 37:35 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab, den Vorstoss für dringlich zu erklären.


[ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Monika Frey, Landeskanzlei


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Ende der Vormittagssitzung: 12.00 Uhr.



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