Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2012

Nr. 740

Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) meint, aufgrund der intensiven Diskussion anlässlich der Vorlage 2012/202 verzichte er auf inhaltliche Details. Eva Chappuis will mittels Motion das Bildungsgesetz dahingehend ändern, dass eine Klassenauflösung nur dann erfolgen kann, wenn die Schülerzahl in einer Klasse unter 15 fällt. Details können der Vorlage entnommen werden. Die Vorlage wurde an der Sitzung der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 23. August 2012 beraten, an welcher aufgrund der verschärften Dringlichkeit dieses Geschäftes darüber abgestimmt wurde, die zweite Lesung der Gesetzesänderung innerhalb der gleichen Kommissionssitzung durchzuführen. Die Kommission stimmte mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung diesem Vorgehen zu.


Auch bei diesen Geschäft war Dieter Kaufmann, stellvertretender Leiter AVS, mit dabei und stand der Kommission Rede und Antwort. Die wichtigsten Antworten sind im Kommissionsbericht festgehalten. Einige davon:


In der Detailberatung war das Eintreten für alle Parteien unbestritten. Es bestand zu dieser Vorlage kein Diskussionsbedarf mehr, sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Lesung gab es zu allen Paragrafen keine Wortbegehren.


Die BKSK sprach sich mit 9:2 Stimmen ohne Enthaltungen für die beantragte Gesetzesänderung aus.


Ferner war sie einstimmig mit 11:0 Stimmen dafür, die Motion 2010/338 von Eva Chappuis abzuschreiben.


Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragt Paul Wenger dem Landrat, den Landratsbeschluss gemäss Vorlage 2012/203 zur Änderung des Bildungsgesetzes § 11 anzunehmen und die Motion 2010/338 von Eva Chappuis abzuschreiben.


* * * * *


- Eintretensdebatte


Georges Thüring (SVP) bestätigt, dass seine Fraktion mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung einverstanden sei. Die seit Jahren bewährte Praxis entspricht weitgehend der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Mit der «Kann»-Formulierung verbleibt den Schulen und der Bildungsdirektion die nötige Flexibilität, um aufgrund lokalen Gegebenheiten und nicht einfach nur aufgrund starren Mindestzahlvorschriften entscheiden zu können. Die SVP-Fraktion ist demnach dafür, die Motion von Eva Chappuis als erfüllt abzuschreiben.


Innerhalb der Kommission war es laut Marc Joset (SP) unbestritten, dass die Auflösung einer Klasse aus pädagogischen sozialen Gründen immer ein Problem darstelle. Es stellt sich dennoch die Frage, ob es die Bestimmung braucht. Diese Frage kann bejaht werden, da die Motion eine gesetzliche Verankerung bringt, welche zur bereits erwähnten Planungssicherheit für die Schulleitungen beiträgt. Im weiteren sind keine Mehrkosten damit verbunden und es handelt sich um eine «Kann»-Bestimmung, d.h. wenn die Umstände und Abklärungen es ergeben, kann man auch noch darunter gehen. Aus diesen Gründen ist die SP-Fraktion einstimmig für die von der Kommission vorgeschlagenen Anträge.


Michael Herrmann (FDP) teilt mit, dass die FDP eine andere Haltung einnehme und entgegen der Kommissionsmeinung die Vorlage ablehne. Es gibt ein bekanntes Sprichwort:


«Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.»


Es ist fraglich, ob es den Paragraphen überhaupt braucht. Gemäss Ausführungen gab es innerhalb von 11 Jahren nur einen Fall, bei dem es sogar Sinn machte, die Klasse aufzulösen. Weshalb soll man sich selber die Flexibilität wegnehmen? Die FDP-Fraktion ist der Meinung, diese Bestimmung brauche es nicht und bittet den Landrat, die Vorlage abzulehnen.


Christine Gorrengourt (CVP) ist anderer Meinung und erklärt, warum es eine Gesetzesänderung brauche. Laut geltendem Bildungsgesetz müsste man jedes Jahr die Anzahl Kinder mit der Richtzahl vergleichen und die Schüler neu zuteilen. Ohne Gesetzesänderung hiesse dies, dass bei einer zu geringen Anzahl Kinder nach der 1. Klasse die noch neue Klasse noch vor der 3. Klasse wiederum neu zusammen gemischt werden muss. Es war zwar nie Praxis im Kanton, so vorzugehen, müsste aber rein nach Gesetz so gehandhabt werden.


In der Gemeinde Ettingen ist genau dieser Fall vor 3 Jahren eingetreten. Nach der 1. Klasse wurde die Richtzahl nicht erreicht und die Klasse hätte somit aufgelöst werden müssen. Der Kanton gab dem Schulratspräsident schriftlich Auskunft, das sei nicht Praxis und müsse nicht so gemacht werden. Ein Jahr darauf wollte die Geschäftsprüfungskommission wissen, was hier vorgeht. Das Mail des Kantons wurde vorgezeigt. Darin hiess es, die Klasse müsse in diesem Jahr nicht aufgelöst werden, aber in der 3. Klasse folge eine neue Stufe, da müsse die Situation neu geprüft werden. Die Gemeinde hat die Situation in der 3. Klasse angepasst. Laut Bildungsgesetz hätte die Richtzahl eingehalten und die Schülerinnen und Schüler dementsprechend eingeteilt werden müssen.


Deshalb macht der Paragraph durchaus Sinn, indem er genau darauf eingeht, wann und wie man die Schülerinnen und Schüler einteilt. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit.


Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, seine Fraktion unterstütze die Vorlage. Man hätte sich auch eine tiefere Zahl als 15 vorstellen können, kann aber mit diesem Kompromiss leben.


Die Aussage, eine Klassenauflösung sei nur einmal vorgekommen, stimmt laut Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) nicht ganz. Nach einer Budgetkürzung im Parlament im Dezember war der Regierungsrat gefordert, ein paar Dutzend bestehende Klassen aufzuheben und zusammenzuführen. Der Landrat sei dabei an die über 1'500 persönlichen Briefe erinnert, welche die BKSD erhalten hatte, und an die Elternabende, an welchen die Veränderungen verkündet werden mussten. Vor diesem Hintergrund ist es zweckmässig, diese Präzisierung im Bildungsgesetz vorzunehmen. Unbestritten ist, dass Klarheit und Planungssicherheit wichtige Voraussetzungen für einen geordneten und verlässlichen Schulbetrieb, aber auch für eine vorausschauende Personaleinsatzplanung sind. Mit der vorgesehenen Präzisierung wird die aktuelle Praxis abgebildet. In erster Linie wird aber, in Übereinstimmung mit der Forderung der Motionärin, dafür gesorgt, dass die bestehenden und immer wieder auftauchenden Unsicherheiten beseitigt werden und ein klarer, praxistauglicher und auch pädagogisch und wirtschaftlich zweckmässiger Orientierungsrahmen geschaffen wird.


Die Feststellung von Michael Herrmann, dass man auf unnötige Gesetze verzichten solle, hat etwas Wahres. Noch wichtiger aber ist es, auf unnötige Volksabstimmungen zu verzichten. Regierungsrat Urs Wüthrich appelliert dafür, in der Schlussabstimmung zu dieser nicht ganz einfach zu diskutierenden Frage nicht noch eine Volksabstimmung zu provozieren.


://: Eintreten auf die Vorlage 2012/203 ist unbestritten.


* * * * *


- Erste Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 11 Absatz 4 bis keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


://: Damit ist die erste Lesung der Änderung des Bildungsgesetzes abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Monika Frey, Landeskanzlei


* * * * *


Nr. 753


2. Lesung


- Beschlussfassung


://: Der Änderung von §11 des Bildungsgesetzes (SGS 640) wird mit 72:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Somit ist die 4/5-Mehrheit erreicht, und es kommt nicht zur obligatorischen Volksabstimmung. [ Namenliste ]


> Gesetzestext


Für das Protokoll:
Damian Zurschmiede, Landeskanzlei





Back to Top