Protokoll der Landratssitzung vom 21. Juni 2012

Nr. 637

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) fasst den Kommissionsbericht unter speziellem Verweis auf die Kapitel bzw. Themen Rechnungsabschluss 2011 , Eintreten , Berichte der Finanzkontrolle und Prüfungsberichte der Subkommissionen zusammen.


Die Erklärungen von Seiten VGD zur Staatsrechnung hätten vielleicht im Kommissionsbericht besser berücksichtigt werden können. Aber das Fazit der zuständigen Subkommission ist in der Finanzkommission selbst, welche diese Antworten kannte, unwidersprochen gutgeheissen worden.


Dem unveränderten Entwurf des Landratsbeschlusses möge zugestimmt werden.


* * * * *


- Eintretensdebatte


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) weist zunächst auf das Defizit von CHF 96,5 Millionen beim operativen Ergebnis hin. Das sind CHF 18,6 Millionen mehr als budgetiert und also schon zum dritten Mal hintereinander keine schwarzen Zahlen in der wenigstens defizitbremsenkonformen Staatsrechnung. Vielmehr sind 2011 dem Eigenkapital CHF 60 Millionen zur Beschönigung des Rechnungsabschlusses entnommen worden und hat man also auf Pump gelebt bzw. «an der Substanz genagt». Dies belegt auch der Selbstfinanzierungsgrad von -6,9%. Solche Zahlen sind aufgrund der Budgetierung nicht überraschend, aber ungemütlich, denn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für schwarze Zahlen wären eigentlich gegeben.


Mit den Rückstellungen von CHF 48,5 Millionen für die Ausfinanzierung der Pensionskasse des Kantons Baselland ist die Fraktion des Votanten einverstanden, auch wenn dieser Betrag angesichts des schliesslich benötigten Betrags nicht mehr als «ein Tropfen auf den heissen Stein» ist. Die Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse des Kantons werden ohnehin ein Thema für die nächsten Monate sein, und hoffentlich ist sich der Landrat inzwischen der Grösse des Geschäfts bewusst.


Durch die entsprechende Aufwertung des Verwaltungsvermögens um CHF 232 Millionen ist das Eigenkapital erhöht worden. In der Folge ist das EP 12/15 in den Augen der «Sparunwilligen» ein Etikettenschwindel, da man sich - scheinbar - in Sicherheit wiegen kann, aber dennoch ist die finanzielle Situation des Kantons nach wie vor besorgniserregend. Demgegenüber ist immerhin die Erhöhung des Steuerertrags um CHF 46 Millionen zu loben - wie auch der Umfang der Bruttoinvestitionen von rund CHF 420 Millionen, wobei die Übernahme der Sekundarschulbauten CHF 197 Millionen davon ausmachen.


2011 ist wie erwartet, aber nicht zufriedenstellend verlaufen. Steuererhöhungen sind - im Gegensatz zu den «wirtschaftspolitischen Perspektiven» des Regierungsrats - für den Ausgleich der Staatsfinanzen abzulehnen, während das EP 12/15 mit seinen direktionsübergreifenden Massnahmen wie auch mit seinen Einzelmassnahmen so weit wie noch möglich umzusetzen ist. Die Aussichten für die Laufende Rechnung lassen u.a. wegen höherer Kosten für das Gesundheitswesen keine andere Wahl zu. Es wäre zu hoffen, dass sich der Landrat seiner Verantwortung bewusst wird und entsprechend handelt. Steuererhöhungen, die die Attraktivität des Kantons verschlechtern, nützen niemandem etwas.


Der Staatsrechnung 2011 möge mit dem Dank an die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung für deren geleistete, gute Arbeit zugestimmt werden.


Ruedi Brassel (SP) fragt sich, ob es sich bei der Staatsrechnung 2011 tatsächlich um eine Punktlandung handle. 2010 ist zwar ein Budget mit einem Defizit von CHF 17,9 Millionen bewilligt worden, in dem allerdings Posten gefehlt haben, die nun in der Rechnung aufgeführt werden. Sicher ist es nicht schön, wenn die Rechnung mit einem Defizit von CHF 96 Millionen beim operativen Ergebnis abgeschlossen wird, aber auch dieser Umstand muss genau betrachtet werden. Dabei stellte sich das Budget sowohl hinsichtlich Erträge als auch bzgl. Aufwendungen (u.a. Rückstellungen) sehr viel schlechter dar als die jetzige Rechnung. Gerade die Mehreinnahmen beweisen, dass man in diesem Bereich Fortschritte gemacht hat.


Bemerkenswert ist, dass die Personalkosten nicht nur tiefer als budgetiert sind, sondern theoretisch auch tiefer als im Jahr 2010. Insofern ist dem Personal der Dank für dessen gute Arbeit in einem schwierigen Umfeld (EP 12/15, Sanierung PK) auszusprechen.


Es gilt, auch in Zukunft das Investitionsvolumen zu steigern, um so mehr Impulse und qualitatives Wachstum auszulösen. Damit werden allerdings Personalressourcen gebunden, weshalb nicht ständig das Argument von Kosteneinsparungen durch Stellenstreichungen vorgebracht werden soll. Der Kanton darf nicht schlechter dargestellt werden, als er tatsächlich ist, auch wenn gewisse Probleme bestehen mit Altlasten, Pensionskasse etc.


Die Entnahme aus dem Eigenkapital war nötig, weil die Einhaltung des Budgets nur so möglich war. Da dies keine Lösung für die Zukunft ist, sind weitere Massnahmen nötig. Bei den Gegnern des EP 12/15 handelt es sich nicht um Sparunwillige. Die Kritik am EP 12/15 entstand vielmehr aufgrund von verdeckten, spezifischen Steuererhöhungen. Diese wie auch andere Fragen müssen genauer geklärt werden: Lieber eine offene, für alle wirksame Steuererhöhung als eine solche, die sich gegen bestimmte Gruppen richtet.


In diesem Sinn tritt die Fraktion des Votanten ein auf die Vorlage und stimmt sie dem Antrag der Kommission zu.


Laut Marianne Hollinger (FDP) will ihre Fraktion die Staatsrechnung 2011 einstimmig genehmigen. Die Rednerin verweist auf eine schwierige Lage bei den Finanzen, wobei sich nach drei Defiziten - vor Entnahmen aus dem Eigenkapital - ein Minus von CHF 210 Millionen aufsummiert hat. Die Aussagen von Hans-Jürgen Ringgenberg unterstützend, ist auch für die Votantin die Situation besorgniserregend, wobei in ihren Augen die Defizite nur wegen der Entnahmen aus den Konjunkturschwankungsreserven einigermassen erträglich sind.


Zur Frage, wieso es zur Aufwandsteigerung gekommen ist, verweist sie auf den Transferbereich (u.a. Zunahme um CHF 10 Millionen bei der Planung von Alters- und Pflegebetten), der CHF 50 von 70 Millionen ausgemacht hat. Dies ist nur ein Beispiel, bei dem man sich fragen muss, ob wirklich bekannt ist, welches Angebot in Planung ist und ob dieses mit dem errechneten Bedarf übereinstimmt. Nach Ansicht der Rednerin muss die Entwicklung genau beobachtet werden und ist der Landrat jeweils entsprechend zu informieren.


Im Weiteren ist für sie die Pensionskasse der Universität Basel «ein Fass ohne Boden», denn es wird nur die Deckungslücke gefüllt, ohne dass die Struktur saniert wird. Alleine in diesem Jahr werden CHF 6 Millionen von Baselland zusätzlich in diese Kasse einbezahlt, und das wird in den kommenden Jahren bald wieder passieren, wenn nicht jetzt klar gemacht wird, dass ohne wirkliche Sanierung der Kasse keine Einzahlungen mehr von Seiten Basellands erfolgen werden.


Die restliche Aufwandsteigerung setzt sich aus Rückstellungen zusammen. Solche muss der Kanton für seine eigene Pensionskasse und die Sanierung von Altlasten vornehmen.


Bei der Frage, wie der Kanton zu mehr Einnahmen kommt, sind nach dem Dafürhalten der Votantin Steuersenkungen verkraftbar, denn es sind ja Steuermehreinnahmen erzielt worden. Die momentan schlechte Finanzsituation ist wegen der Struktur des Aufwands entstanden. Unerfreulich ist, dass der Ertrag aus den Vermögenssteuern rückläufig gewesen ist. Der Kanton muss aber attraktiv für hohe Vermögen werden, weshalb dringend Korrekturen vorgenommen werden müssen.


Von den vielen Investitionen ist rund die Hälfte des Betrags auf die Übernahme der Sekundarschulbauten zurückzuführen. Aber genau diese Übernahme generiert leider keinen Mehrwert und bringt dem hiesigen Gewerbe und der Industrie hier keine Aufträge. Der Selbstfinanzierungsgrad ist negativ, was zeigt, dass der Finanzhaushalt nicht im Lot ist. Darum ist Sparen unabdingbar bzw. eine Erhöhung der Steuern und die Verschuldung von rund CHF 930 Millionen kein gangbarer Weg, wobei letztere wegen der Schulhausübernahmen um rund CHF 200 Millionen zugenommen hat. Die Votantin interpretiert im Übrigen das Nein zum EP 12/15 vom vergangenen Wochenende nicht als Nein zum Sparen, sondern als Ablehnung der Vorlage als solches, aber dennoch hält sie das Sparen für von der Bevölkerung erwünscht. Müsste nochmals abgestimmt werden, müssten einzelne, transparente Vorlagen zur Abstimmung gelangen. Insgesamt geht es schliesslich darum, den Wirtschaftsstandort Baselland zu stärken und die Innovation zu fördern.


In diesem Sinne genehmigt ihre Fraktion diese Rechnung, wobei sie hofft, dass sich der Landrat auf die noch nötigen Sparmassnahmen einigen kann.


Claudio Botti (CVP) unterstützt die Aussagen seiner Vorrednerin. Seine Fraktion will auf die Vorlage eintreten und dieser Staatsrechnung auch zustimmen. Gleichzeitig sprechen deren Mitglieder den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ihren Dank für die geleistete Arbeit aus.


Die einzelnen Direktionen haben hinsichtlich Veränderungen unterschiedlich abgeschnitten, was u.a. auf die unterschiedlichen Grundbeträge zurückzuführen ist. Die Diskussion der Staatsrechnung ist zwar nur Vergangenheitsbewältigung, aber wichtig für die Erstellung des nächsten Budgets. Dabei sind durchaus Probleme vorhanden: die Pensionskasse des Kantons, die Altlasten, die Hochleistungsstrassen etc. Zudem sind Budgetüberschreitungen nicht immer vermeidbar, weil das Budget nur eine Annahme ist und teilweise neue Gesetze geschaffen werden, ohne dass die zu deren Erfüllung nötigen Instrumente zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. im Bereich der Alters- und Pflegeheime. Unbestritten sein dürfte, dass der Kanton ein strukturelles Defizit hat, welches es zu beseitigen gilt. Es müssen in Zukunft aber auch unangenehme Themen diskutiert werden.


Die Abstimmung vom vergangenen Wochenende zum EP 12/15 war überladen, weshalb die Ablehnung desselben vorhersehbar war. Nun soll der Regierungsrat in dieser Sache vorangehen und strategisch vorgehen, wobei auch der Landrat seine Verantwortung wahrnehmen muss, denn schliesslich genehmigt er jeweils die entsprechenden Vorlagen.


Lotti Stokar (Grüne) hält zunächst fest, dass das Budget bei Aufwand und Ertrag um je 3% überschritten worden sei. Sie dankt den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung für deren Arbeit. Weiter weist sie aber auf die unterschiedlichen Abschlüsse der einzelnen Direktionen hin.


In der Frage, wie der Rechnungsabschluss u.a. in Bezug auf Rückstellungen für kommende Verpflichtungen gestaltet worden ist, ist dieser Vorgang für sie z.B. mit Blick auf die Sanierung der Pensionskasse des Kantons nachvollziehbar.


Beim strukturellen Defizit ist das Sparen vom Bürger offensichtlich nicht goutiert worden. Die viel zitierte Opfersymmetrie ist also nicht zielführend, so dass klare, transparente Einzelmassnahmen ergriffen werden müssen.


In den Augen der Votantin wäre es allerdings wichtig, hinsichtlich System von der Defizitbremse auf die Schuldenbremse zu wechseln. Damit würde Handlungsspielraum für Investitionen in die Zukunft geschaffen. Weiter würde die Abbuchung von Beiträgen an Investitionen von Dritten in der Investitionsrechnung kurzfristig die Erfolgsrechnung entlasten. Zudem ist eine verbesserte Kontrolle der Finanzprozesse vor allem in der VGD nötig. Ebenso braucht es eine effiziente, regionale Spitalpolitik anstatt einen Heimatschutz in diesem Bereich. Synergien können auch bei den Anbietern des öffentlichen Verkehrs genutzt werden. Schliesslich sei an die Tagsatzung der Gemeinden vom vergangenen Samstag erinnert, an der eine selbstkritische Überprüfung der Aufgaben gefordert worden ist, die heute noch zu zentralistisch vom Kanton kontrolliert werden und teilweise auch durch den Landrat verursacht werden - gewisse Aufgaben können wesentlich effizienter von den Gemeinden gelöst werden, insbesondere dann, wenn je nach Region unterschiedliche Standards möglich sind.


Insgesamt genehmigt die Fraktion der Votantin die Staatsrechnung 2011.


Gerhard Schafroth (glp) spricht sich namens seiner Fraktion gegen die Genehmigung der Staatsrechnung 2011 aus. Vielmehr beantragt er, erstens diese zurückzuweisen und zweitens - im Sinne eines Eventualantrags - die Aufwertung der Liegenschaften um CHF 232 Millionen nicht als solche stehen zu lassen, sondern direkt bei den Rückstellungen für die Pensionskasse zu verbuchen, was schlussendlich keine Auswirkung auf das Ergebnis haben wird. Gemäss seiner Einschätzung ist das Ergebnis falsch berechnet bzw. um den Betrag der Entnahme aus dem Eigenkapital «frisiert» worden. Die Aufwertung ist zwar nach HRM2 zulässig, aber damit werden das Finanzhaushaltsgesetz «ausgetrickst» und die Defizitbremse eigentlich hinausgezögert, indem so und nicht über die Erfolgsrechnung neues Eigenkapital gebildet wird.


Weiter sind die Rückstellungen für die Pensionskasse über CHF 48,5 Millionen «komplett falsch» berechnet worden. Man geht ja davon aus, dass je 50% des Sanierungsbeitrags für die Deckungslücke und für die Beiträge an Sanierung und Restrukturierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Dies ist aber nicht der Fall: Den Arbeitnehmern wird höchstens ein Drittel dieses Beitrags abgezogen, den Rest bezahlt der Arbeitgeber, sprich: der Steuerzahler. Der durch den Steuerzahler zu begleichende Betrag wurde noch einmal halbiert, weil die entsprechende Rückstellung anhand des schlechtestmöglichen Falls und seiner Eintretenswahrscheinlichkeit zu berechnen sei, wobei für letztere der Wert von 50% angenommen worden ist. Das Bundesgesetz verlangt aber, dass die Pensionskassen per 1. Januar 2014 zu sanieren sind - das Risiko beträgt also nicht 50%. Der vorgenommene Abzug ist darum nicht zulässig, so dass also zu wenig Rückstellungen vorgenommen worden sind. Entsprechend wird beantragt, die Rückstellung für die Sanierung der Pensionskasse um CHF 232 Millionen zu erhöhen.


Mit der Aufwertung der Aktiven und der Unterbewertung der Passiven wird die Buchhaltung «massiv» beschönigt, so dass auch die nötige Übersicht über die Staatsrechnung verloren geht und die Rechnung für Nicht-Spezialisten kaum mehr verständlich ist. Das Gesamtbild ist zu positiv, und von einer Punktladung kann keine Rede sein.


Der Redende meint, das Instrumentarium fürs Sparen sei nicht vorhanden. Deshalb ist eine echte Kostenrechnung einzuführen, denn z.B. für die Verkehrsabgaben liegt keine entsprechende Strassenrechnung vor, obwohl in diesem Bereich die Erträge nicht höher sein dürfen als die Kosten. Wie soll man die Kosten im Griff haben, wenn dazu keine verlässlichen Aussagen gemacht werden können? Die Finanzkontrolle ihrerseits hat nur bestätigt, dass die Staatsrechnung rechtmässig sei im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen. Aber HRM2 lässt rechtlich so viel Spielraum zu, dass der Landrat die Staatsrechnung politisch bewerten muss.


Insgesamt betrachtet sind der Kanton und seine Pensionskasse wegen der «undurchschaubaren» Finanzpolitik von Regierungsrat und Landrat gemeinsam «an die Wand gefahren» worden. Der Landrat ist verantwortlich für eine bessere Kontrolle der Finanzen, weshalb man sich dafür ein besseres Instrument besorgen muss.


Nach Hanspeter Weibel (SVP) erweckt die Staatsrechnung 2011 streckenweise den Anschein eines «Märchenbuches», denn darin sei vieles «schöngerechnet» worden. Mit HRM2 «rechnen sich die Kantone reich», wie die Handelszeitung letzte Woche meinte, um das Eigenkapital mittels Aufwertung innerhalb der Defizitbremse schöner, als es tatsächlich ist, aussehen zu lassen, obwohl dieses Rechnungslegungsmodell eine faire und wahre Bewertung postuliert. Das ist - zurückhaltend gesagt - «eine Form von Manipulation».


Die Staatsrechnung ist aber auch ein «Zauberbuch». Zum einen werden Rückstellungen für die Pensionskasse in der Höhe von CHF 48,5 Millionen gemacht, zum andern ist bekannt, dass dieser Betrag bei weitem nicht ausreicht.


Es wird also mit Aufwertungen eine Grundlage vorgegaukelt, die so nicht existiert. Auf der anderen Seite werden vorhandene Verpflichtungen des Kantons ungenügend ausgewiesen. Insofern muss man schliesslich auch einmal den Steuerzahlern danken, dass sie unter diesen Voraussetzungen ihre Steuern noch pünktlich bezahlen.


Balz Stückelberger (FDP) repliziert auf Gerhard Schaf-roth, welcher Finanzfragen sehr gut zu verstehen scheine, dass es «unanständig und respektlos» sei zu unterstellen, dass nur er selbst die Staatsrechnung 2011 verstanden habe.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) weist zunächst noch einmal auf das strukturelle Defizit hin. Ausserdem wird der Aufwand stärker gesteigert als der Ertrag, vor allem wegen der gebundenen Ausgaben. «Eigenkapital zu verbraten», wie dies teilweise vorgeschlagen wird, kann keine nachhaltige Strategie sein. Die Strategie des Regierungsrats ist dank ausführlicher Dokumente sehr transparent. Der Haushaltsausgleich soll über Aufwand, Ertrag und Effizienzsteigerungen erfolgen und ist also nicht einseitig. Aber für Steuererhöhungen sind nicht alle, die eigentlich Steuererhöhungen wünschen, zu gewinnen, da die Ausgestaltung der Steuererhöhung noch eine andere Frage ist. Für eine Korrektur braucht es zuerst akzeptable Lösungen und also Kompromissbereitschaft im Landrat, die dieser dann auch gegen aussen demonstrieren sollte.


Die Staatsrechnung 2011 ist nicht frisiert. Vielmehr wird diese aufgrund der Defizitbremse so dargestellt. Angesichts dieser Umstände bittet er den Landrat, die Anträge von Gerhard Schafroth abzulehnen. Im Übrigen hat die Finanzkontrolle die Rechnung vorbehaltlos genehmigt, wobei diese Instanz das Dokument verstanden haben dürfte. Die Aufwertung ist dabei eine Folge von HRM2 und nicht ein Mittel gegen die Defizitbremse. Mit der Aufwertung sollen stille Reserven deklariert werden. Ob sich der Kanton in den vergangenen Jahren nun reich oder arm gerechnet hat: Es wurde immer versucht, die Situation in der Staatsrechnung fair darzustellen, und dies wurde durch die Finanzkontrolle kritisch beurteilt. Der Regierungsrat hat sich in den letzten Jahren stark darum bemüht, die Rechnung noch transparenter darzustellen - dabei war der Landrat an den Entscheiden zur Darstellung beteiligt. Die Rechnung ist also sehr transparent, aber natürlich handelt es sich eigentlich um einen Konzern mit ca. CHF 2,7 Milliarden Umsatz.


Der Landrat möge dem Antrag der Finanzkommission folgen und die beiden Anträge von Gerhard Schafroth ablehnen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) bittet den Landrat, den «unseriösen» Antrag von Gerhard Schafroth zur Umbuchung der Rückstellung von CHF 232 Millionen abzulehnen, da dies ohne Diskussion der Gesamtsituation gefährlich sei.


Monica Gschwind (FDP) vermerkt, dass ihre Fraktion den eben nochmals genannten Antrag von Gerhard Schafroth ablehnen werde. Die Aufwertung ist eine Neubewertung der Grundstücke im Verwaltungsvermögen und nicht zuletzt eine Auswirkung eines Beschlusses der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, HRM2 einzuführen. Würde die Neubewertung und die entsprechende Zuweisung nicht vorgenommen, würde die Defizitbremse schneller greifen, weil das Eigenkapital auf CHF 147 Millionen sinken würde.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


* * * * *


- Detailberatung


Antrag auf Rückweisung der Staatsrechnung 2011
://: Der Landrat lehnt den Antrag auf Rückweisung der Staatsrechnung 2011 mit 69:7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]


Antrag auf Erhöhung der Rückstellungen für die Sanierung der Pensionskasse des Kantons
://: Der Landrat lehnt es mit 70:6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, die Rückstellungen für die Sanierung der BLPK um CHF 232 Millionen zu erhöhen. [ Namenliste ]


* * * * *


- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Entwurf des Landratsbeschlusses gemäss Antrag der Finanzkommission mit 77:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]


* * * * *


Landratsbeschluss
betreffend Staatsrechnung 2011


vom 21. Juni 2012


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



Back to Top