Protokoll der Landratssitzung vom 21. Mai 2015
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2015-071 vom 10. Februar 2015 [1. Lesung] Vorlage : Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend Verfahrenskoordination und einheitliche Rechtsmittelinstanz - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 7. Mai 2015 - Beschluss des Landrats vom 21. Mai 2015: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass das Kantonsgericht BL am 3.9.2014 bei einem Urteil betreffend Wasserkraftwerk in Zwingen zum Schluss kam, dass die Rechtsmittel bei zu koordinierenden Verfahren/Verfügungen in Baselland nicht dem Bundesrecht entspreche und daher die Gesetzgebung angepasst werden müsse. Aus diesem Grund wird mit dieser Vorlage vorgeschlagen, in einem neuen § 119 a «Verfahrenskoordination und einheitliche Rechtsmittelinstanz» des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) eine einheitliche Rechtsmittelinstanz festzulegen und diese an das Leitverfahren zu koppeln, was eine Anpassung von § 119 Abs. 3 RBG erforderlich macht.
Vereinfacht gesagt: Bisher war es so, dass, wo nicht das Baubewilligungsverfahren Leitverfahren war, die zuständige Behörde des anderen Verfahrens für die Koordination zuständig war. Neu gilt, dass eine Bewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone und nicht das Baugesuchverfahren massgebend ist. Die Rekursinstanz ist in diesem Fall der Regierungsrat und nicht die Baurekurskommission. Bei Bauvorhaben, die eine Konzession des Kantons benötigen, ist direkt das Kantonsgericht die erste Beschwerdeinstanz.
Die BPK schätzt es, dass rasch ein vernünftiger Lösungsvorschlag erarbeitet werden konnte. Sie erachtet die vorgeschlagene Gesetzesänderung als Zielführend und zweckmässig. Die BPK empfiehlt dem Landrat einstimmig, mit 13:0 Stimmen, gemäss Entwurf des Landratsbeschlusses zu entscheiden.
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- Eintretensdebatte
Klaus Kirchmayr (Grüne) mit einer aktuellen Frage zum Thema: Die Baurekurskommission entschied vor wenigen Tagen, die Einsprache basierend auf den ursprünglichen Gesetzesgrundlagen gutzuheissen. Es konnte den Medien entnommen werden, dass das Projekt damit gestorben sei. Den Sprecher würde deshalb interessieren, wie die Baudirektorin den Zustand und die zukünftigen Perspektiven des sehr sinnvollen Projekts beurteilt.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hat damit gerechnet, dass diese Frage kommt. Sie selber hat den Bericht auch gehört, und dabei festgestellt, dass die Sache etwas anders liegt. Aus formellen Gründen musste die Beschwerde gutgeheissen weden, sowohl vom Kantonsgericht wie auch von der Baurekurskommission. Da dabei materiell nicht über das Baugesuch befunden wurde, kann die EBL jederzeit wieder ein neues Gesuch einreichen, sobald die Gesetzesänderung rechtskräftig ist. Nicht das Projekt ist also vom Tisch, sondern lediglich das Beschwerdeverfahren.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Erste Lesung Raumplanungs- und Baugesetz
Keine Wortbegehren.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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