Protokoll der Landratssitzung vom 21. Mai 2015

Nr. 2920

Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP): Mit der überwiesenen Motion 2009/299 von Petra Schmidt vom 29.10.2009 wird gefordert, dass künftig nicht nur die direkt angrenzenden Grundstücksnachbarn, sondern auch betroffene Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, die nur durch einen Fussweg oder eine schmale Strasse von der Baugesuchsparzelle getrennt sind, über die Baupublikation informiert werden müssen.


Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung dem Anliegen der Motion entgegen kommt. Gemäss Bauinspektorat ist der Nutzen dieser Ausweitung der Anzeigepflicht aber fraglich und der administrative Aufwand würde zunehmen. Die Kommission teilt die Argumente des Bauinspektorates und unterstützt den Antrag des Regierungsrates, diese Gesetzesanpassung nicht umzusetzen.


Die BPK empfiehlt dem Landrat einstimmig, mit 13:0 Stimmen, gemäss Entwurf des Landratsbeschlusses zu entscheiden.


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- Eintretensdebatte


Hannes Schweizer (SP) schliesst sich namens der SP-Fraktion der Kommission einstimmig an und lehnt das Gesetz, das den administrativen Aufwand erhöht, ab.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Erste Lesung Raumplanungs- und Baugesetz


Keine Wortbegehren.


://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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