Protokoll der Landratssitzung vom 21. Mai 2015

Nr. 2922

Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass auf der Parzelle 7349 Grundbuch Liestal die Stiftung Tierpark Weihermätteli den zur Psychiatrie Gartenanlage gehörenden Tierpark betreibt. Diese Baurechtsparzelle wurde der Stiftung mittels Abtretungsvertrag überlassen. Die Stiftung beantragt nun zur Kostendeckung einen jährlichen Finanzbeitrag von jährlich 46'000 Franken durch den Kanton (Laufzeit 7 Jahre).


In der Kommissionsdiskussion wurde deutlich, dass die Kosten für Sicherungsmassnahmen des Geländes des Tierparks durch den Kanton höher ausfallen würden, als der beantragte jährliche Finanzbeitrag an die Stiftung - falls sie diesen nicht mehr betreiben würde. Hinzu kommt, dass der Kanton als Grundeigentümer mehrerer Flächen in unmittelbarer Umgebung ein Interesse daran haben muss, das Gelände als Tierpark und somit als städtebaulichen Wertfaktor zu erhalten. Darüber hinaus sollte dem Kanton daran gelegen sein, das Spital als Baurechtsnehmerin zu erhalten, da dadurch die Verbundenheit der grössten Geldgeberin der Stiftung auch in Zukunft gesichert werden kann.


Die BPK empfiehlt dem Landrat mit 11:0 Stimmen, gemäss Landratsbeschluss zu entscheiden.


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- Eintretensdebatte


Susanne Strub (SVP) sagt, dass die Stiftung für den Unterhalt der Gebäude und die Pflege der Umgebung verantwortlich ist. Der Tierpark wird mit Herzblut betrieben. Er ist für Jung und Alt zugänglich, ein Publikumsmagnet. Der Kanton gibt oder erlässt dieser Stiftung etwas, wofür er aber auch eine Gegenleistung erhält. Drei Hektaren werden gepflegt und stehen der Öffentlichkeit gratis zur Verfügung. Müsste dies vom Kanton erledigt werden, käme ihn das um einiges teurer. Die Sprecherin stellt sogar die Höhe des Pachtzinses von 46'000 Franken pro Jahr in Frage. Das lässt sich jedoch ein anderes Mal regeln. Die Stiftung ist auf Goodwill, auf Spenden und ehrenamtliche Tätigkeit angewiesen, weshalb die SVP den Erlass der Pachtzinses unterstützt.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Keine Wortmeldungen.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über den Finanzbeitrag an den Tierpark Weihermätteli, Liestal, mit 59:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Landratsbeschluss


über den Finanzbeitrag an den Tierpark Weihermätteli, Liestal


vom 21. Mai 2015


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Dem Finanzbeitrag an die Stiftung Tierpark Weihermätteli in Liestal zulasten des Kantons Basel-Landschaft ab 2014 befristet bis 2017 wird zugestimmt.


2. Die ab 1. Januar 2014 bis und mit dem Kalenderjahr 2017 anfallenden Finanzbeiträge von gesamthaft CHF 184'000.- an die Stiftung Tierpark Weihermätteli, Liestal, werden bewilligt und in 4 Tranchen à je CHF 46'000.-p.a. ausbezahlt, wobei für die erste Tranche, Geschäftsjahr 2014, eine Nachzahlung im Geschäftsjahr 2015 erfolgt.


3. Die Stiftung Tierpark Weihermätteli, Liestal, verpflichtet sich, den ordnungsgemässen Unterhalt der Gebäude und des Umgeländes des Tierparks vorzunehmen.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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