Protokoll der Landratssitzung vom 21. Mai 2015

Nr. 2923

Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass mit dieser Vorlage dem Landrat beantragt wird, für die SEK II-Schule Gymnasium Muttenz ein Schulraumprovisorium in unmittelbarer Nähe zum Gymnasium bereit zu stellen. Zu diesem Zweck wird ein Baukredit von 2.2 Mio. Franken beantragt.


Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder sprach sich, mittels einer Ergänzung der Standzeit des Schulpavillons für eine Präzisierung des Begriffs «temporär» in Ziffer 1 des Landratsbeschlusses aus. Die Kommission anerkennt die Bedeutung des temporären Schulpavillons als «Puzzlestein» einer komplexen Entwicklung der Schulraumsituation in diesem Gebiet.


Die BPK empfiehlt dem Landrat mit 11:1 Stimmen, gemäss Entwurf des Landratsbeschluss zu entscheiden.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Keine Wortmeldungen.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zum Gymnasium Muttenz, Übergangsprojekt, temporärer Schulraum, Baukreditvorlage, mit 59:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]


Landratsbeschluss


zum Gymnasium Muttenz, Übergangsprojekt, temporärer Schulraum; Baukreditvorlage


vom 21. Mai 2015


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Für die Erstellung eines temporären Schulpavillons Gymnasium Muttenz, mit voraussichtlicher Standzeit bis 2026, wird ein Baukredit von CHF 2'200'000 inklusive 8% Mehrwertsteuer bewilligt.


2. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom Baupreisindex Nordwestschweiz, Hochbau, vom April 2014 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.


3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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