Protokoll der Landratssitzung vom 21. Mai 2015

Nr. 2890

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, es gehe um ein Begnadigungsgesuch. Ein Straftäter war wegen versuchten Raubes, schwerer Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zur einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurden. Seine Mittäterin und Partnerin bekam eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Sie leidet unter schweren psychischen Problemen. Der Gesuchsteller beantragt, ihm die Mehrhaft zu erlassen, sodass er gleichzeitig mit der Mittäterin wieder in Freiheit kommt. Interessant ist, dass das Paar in Deutschland inhaftiert gewesen war, dort aus dem Strafvollzug herausgekommen war und dann in der Schweiz extra eine Straftat beging, damit sie hier wieder ins Gefängnis kamen, dies, weil sie aus einem Land kommen, wo sie keine Arbeit und keine Existenzmöglichkeit haben. Sie stellten dann auch den Anspruch, während des Strafvollzugs arbeiten zu können, um das sogenannte Pekulium zu erzielen und somit nach der Haftentlassung etwas Geld auf der Hand zu haben. Es handelt sich also um einen etwas merkwürdigen Hintergrund. Die Petitionskommission hat die für eine Begnadigung erforderliche Reue vermisst. Diesbezüglich war überhaupt nichts erkennbar. Der Gesuchsteller und seine Partnerin wollen einfach versorgt sein und es hat ihnen jetzt nicht gepasst, dass sie nicht gleichzeitig entlassen würden. Die Kommission kam mit 6:0 Stimmen und ohne grosse Diskussion zum Schluss, dem Landrat die Ablehnung des Begnadigungsgesuchs zu empfehlen, weil die Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt sind.


://: Der Landrat lehnt das Begnadigungsgesuch mit 80:0 Stimmen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



Back to Top