Protokoll der Landratssitzung vom 21. Mai 2015
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2015-165 Vorlage : Bericht der Geschäftsprüfungskommission betreffend Auftrag an die Finanzkontrolle zur Vornahme von Prüfungshandlungen im Bereich Beratungsdienstleistungen - Beschluss des Landrats vom 21. Mai 2015: < beschlossen (modifiziert) > |
Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) eröffnet seine Vorbemerkungen zum Bericht mit einem Zitat:
«Das interne Kontrollsystem im Bereich Beratungsdienstleistungen ist zu verbessern. Bei den EDV-Leistungen Dritter ist die direktionsübergreifenden Koordination zu verbessern, insbesondere bei Grossprojekten und IT-Beschaffungen. Es ist ein Gesamtüberblick über die Beratungsdienstleistungen zu erstellen. Die vertragliche Ausgestaltung der Beratungsaufträge ist zu vereinheitlichen.»
Das sind die wesentlichen Empfehlungen der Finanzkontrolle aus dem Revisionsbericht 029/2007. Dieser wurde seinerzeit erstellt im Auftrag der Finanzkommission, die die Finanzkontrolle am 6.12.2006 beauftragt hatte, eine Schwerpunktprüfung im Bereich Beratungsdienstleistungen durchzuführen. Auf dieses Zitat ist Hanspeter Weibel erst bei den Vorbereitungen auf die heutige Sitzung gestossen. Es zeigt, dass man es heute mit einem Thema zu tun hat, das bereits vor acht Jahren den Rat beschäftigte. Das Thema Beratungsdienstleistungen steht bei der GPK schon seit Längerem auf dem Radar. Neben den laufenden Geschäften führt die GPK eine sogenannte Watch List, auf der periodisch auftauchende Problemzonen notiert und unter Beobachtung gestellt sind. Zu Beginn der laufenden Legislatur hat sich die GPK Schwerpunktthemen gesetzt; dazu gehörten auch die Beratungsdienstleistungen und das Beschaffungswesen, die ja eng zusammenhängen. Vor gut zwei Jahren hat die GPK begonnen, sich des Themas anzunehmen, zuerst in Eigenregie. Sie musste aber sehr schnell feststellen, dass sie zur Schaffung einer Basis für stichhaltige Erkenntnisse die fachliche Unterstützung der Finanzkontrolle brauchte. Der vorliegende Bericht der GPK basiert auf den von der Finanzkontrolle erarbeiteten Grundlagen. Diese kennt die Details zu den in ihrem Bericht beschriebenen Fällen. Der Bericht ohne Anhang, mit eingeschwärzten Stellen, kann seit zwei Tagen eingesehen werden. Der vorliegende GPK-Bericht versucht, die fachlichen Feststellungen der Finanzkontrolle aus politischer Optik einzuordnen. Aus einer Serie von Fällen hat die GPK versucht, gewisse Muster aufzuzeigen und zu bewerten. Bei der Beratung des GPK-Berichts in der Kommission waren Vertreter der Finanzkontrolle anwesend. Sie haben keinen Vorbehalt zur politischen Würdigung ihrer Feststellungen geäussert. Dass der Bericht ein gewisses Medienecho auslösen könnte, war der Kommission bewusst; aber dass die ersten Kommentare derart heftig ausfielen, kam unerwartet und ist der Sache nicht dienlich. Die GPK berichtet hier nicht über eine «Affäre», sondern über identifizierbare Schwachstellen. Der Regierungsrat hat mit einer Medienmitteilung auf die Publikation des GPK-Berichts reagiert und den Vorwurf der Pauschalisierung erhoben. Man sollte das von beiden Seiten her etwas relativieren. Seitens der GPK nimmt man den Vorwurf der unzulässigen Pauschalisierung entgegen. Der Bericht enthält tatsächlich einige Formulierung, die man so interpretieren könnte, wenn man sie isoliert betrachtet. Das ist so nicht gemeint. Um zu zeigen, welcher Art die Schwachstellen sind, hat die GPK ihrem Bericht Beispiele angefügt. Selbstverständlich dürfen die aus gezielten Stichproben gewonnen Erkenntnisse nicht generalisiert werden. Aber Tatsache ist eben auch, dass das, was die Finanzkontrolle vorfand, nicht nur Einzelfälle sind, sondern es handelt sich um zu viele ähnlich gelagerte Fälle, als dass man sie als einzelne Ausreisser abtun könnte. Möglicherweise hat die GPK den Finger auf eine Wunde gelegt, die dem Regierungsrat so gar nicht bewusst war, dies einfach deshalb, weil es sich um Gewohnheiten handelt, die sich über Jahre eingeschliffen haben, die man deshalb als Courant normal ansieht und gar nicht mehr hinterfragt. Hanspeter Weibel verweist diesbezüglich auf sein eingangs vorgebrachtes Zitat von vor sieben Jahren. Die GPK hat diese Dinge hinterfragt. Falls der Regierungsrat verstanden haben sollte, dass die GPK mit ihrem Bericht die ganze Verwaltung als unfähig taxiert, dann sei das richtiggestellt: Natürlich arbeiten die weitaus meisten Mitarbeiter im Kanton engagiert, korrekt und gut; und dass das die Regel ist. setzt die GPK voraus.
Es geht in diesem GPK-Bericht nicht um die Summe der Beratungshonorare. Auch selbst erbrachte Leistungen kosten letztendlich Geld. Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll ist, etwas auszulagern, zum Beispiel weil zeitlich befristet nur für ein bestimmtes Projekt zusätzliche Kompetenzen benötigt werden. Gemeint ist nicht, dass man viel Geld sparen könnte, wenn man alles selber machen würde. Vielmehr geht es um die Frage, wie über die Beauftragung von Externen entschieden wird, und ob dabei bestehende Gesetze, Verordnungen und interne Regelungen eingehalten werden. Die GPK hat keine Untersuchung darüber geführt, ob im Einzelnen die Notwendigkeit für eine externe Erledigung gegeben ist; dazu hätten ihr auch die entsprechenden Kriterien gefehlt. Sondern, und das sei nochmals betont, es geht ausschliesslich um die Frage: Sind die Regeln eingehalten worden? Seit vielen Jahren besteht der Reflex, einer Kritik am Projektmanagement mit dem Hinweis zu begegnen, man habe ja die entsprechenden Richtlinien. Ja, die hat man. Es ist einfach so, dass sie oft nicht zur Anwendung kommen, respektive nicht konsequent genug.
Der Regierungsrat hat sich auch dahingehend geäussert, dass die GPK ihre Berichte vorgängig mit dem Regierungsrat besprechen sollte. Das ist ein Wunsch, den der Regierungsrat nicht das erste Mal äussert. Es trifft jedoch nicht zu, dass es beim Bund so gehandhabt werde. Die GPK hat dies mehrfach, erstmals im Mai 2012 direkt beim GPK-Sekretariat des Bundes, geklärt. Seither geht die landrätliche GPK so vor, wie es beim Bund gehandhabt wird: Sie stellt dem Regierungsrat ihren Bericht fünf Arbeitstage vor der Publikation zu, damit er sich darauf vorbereiten kann und formelle Fehler zurückmelden kann. Dies ist genau das Verfahren, wie es beim Bund gehandhabt wird. Am Rand möchte der Kommissionspräsident noch darauf hinweisen, dass man sich in diesem Land immer wieder auf das Prinzip der Gewaltentrennung beruft; aber in gewissen Fällen möchte man dann doch gern davon abweichen. Im Weiteren hält sich die GPK an die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Baselland. Nur im Rahmen einer PUK muss Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Der vorliegende Bericht ist im Rahmen der ganz normalen GPK-Arbeit entstanden. Wenn die kommunikative Reaktion darin besteht, die GPK anzugreifen, dann macht das keine Freude, aber das muss man wohl in Kauf nehmen. Die GPK wird auch inskünftig ihre Berichte nicht standardmässig mit den Betroffenen diskutieren. Es kann nicht sein, dass man anfängt, an einem Bericht herumzuschönen. Es ist durchaus möglich, dass die GPK mit einer Kritik auch einmal daneben liegt. Das nimmt sie aber zugunsten einer unabhängig und unbeeinflusst ausgeübten Oberaufsicht in Kauf. Wenn dadurch eine Diskussion in Gang kommt, die zu Verbesserungen führt, dann kann das Ziel auch so erreicht werden. Es muss nicht immer alles geglättet ablaufen. Man darf durchaus auch einmal eine Diskussion darüber führen, was allenfalls besser gemacht werden kann. Die GPK hat den Finger auf Schwachstellen gelegt. Jetzt ist es an der Regierung, dafür zu sorgen, dass sie abgebaut werden.
Wie ist die GPK vorgegangen? Sie hat sich seit zwei Jahren mit der Datenbeschaffung befasst. Dabei kam es zu völlig unterschiedlichen Reaktionen. Es gab Direktionen, die derartige Beigen von Papier zur Verfügung stellten, dass es für Milizionäre schlicht nicht möglich war, sich darin zurechtzufinden. Darum erfolgte die Prüfung in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle, die die entsprechenden Instrumente für die Datenauswertung hat. Man hat dann beschlossen, sich auf die drei Jahre von 2011 bis 2013 zu konzentrieren und nur Beträge über CHF 50'000 anzuschauen, bzw. über CHF 150'000, weil das die Limite im Beschaffungswesen ist. Kürzlich war zu lesen, die GPK habe keine systematische wissenschaftliche Stichprobenerhebung durchgeführt. Das ist korrekt. Die GPK hat sich gesagt: Je höher der Betrag, desto kleiner ist die Anzahl der Fälle, die man untersuchen muss; und je höher der Betrag, desto weiter oben in der Hierarchie befindet man sich in der Kompetenzordnung. Man ist also im Bereich von Personen, die mutmasslich korrekter, seriöser und inhaltlich konsequenter arbeiten. Zusammen mit der Finanzkontrolle hat die GPK verschiedene Gruppen von Tatbeständen definiert und festgelegt, was genau dabei jeweils geprüft werden soll. Aus den definierten Stichproben hat dann die Finanzkontrolle 653 Belege kontrolliert, 61 verschiedene Kreditoren und Berater festgestellt und dabei 35 Mängel festgestellt. Das sind über 60%, und das in einem Bereich, wo es um viel Geld geht und wo der Verantwortungsbereich innerhalb der Hierarchie weit oben angesiedelt ist.
Der Bericht wurde in der GPK zweimal gelesen, in Anwesenheit der mit fünf Personen vertretenen Finanzkontrolle. Wenn der Bericht nun häufig mit der Person des GPK-Präsidenten in Verbindung gebracht wird, so ist dazu zu sagen, dass es vermutlich keine Kommission gibt, in der der Präsident zu einem Bericht und dessen Inhalt derart wenig zu sagen hat wie in einer GPK. Hier wird der Bericht Wort für Wort behandelt, und jeder hat die Möglichkeit, eine Formulierungsänderung vorzuschlagen. Das ist auch der Grund, weshalb zwei Lesungen durchgeführt wurden. Selbstverständlich steht Hanspeter Weibel hinter dem Bericht und er vertritt ihn hier auch. An die Adresse der Regierung möchte er noch feststellen: Die GPK ist letztendlich der effizienteste Berater, wenn man an die Stundensätze der Mitglieder denkt. Es gibt nur das Problem, dass die GPK nicht das untersucht, was die Regierung gern untersucht haben möchte, und sie schreibt nicht das in ihren Bericht hinein, was die Regierung gerne hineingeschrieben haben möchte. Sondern sie nimmt eine Analyse vor, macht eine Beschreibung, trifft Feststellungen und gibt Empfehlungen ab.
Diese Feststellungen und Empfehlungen hängen zusammen mit Mängeln in dem Sinne, dass man sich nicht an bestehende Regelungen gehalten hat. Nur das hat die GPK untersucht. Es ist ganz wichtig, dass man das versteht, vor allem im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Pauschalisierung.
Thema Verbuchungspraxis: Es ist so, dass man zum Teil schwer nachvollziehen kann, was verbucht wird. Die Verbuchungen sind zum Teil fehlerbehaftet und ungenau. Das erschwert grundsätzlich den Überblick und natürlich auch die Aussagen. Im Rahmen der Diskussion ist der Wunsch aufgekommen, dass man auch sagen sollte, um wie viel Geld hier geredet wird. Die Finanzkontrolle hat sich lang geziert mit der Begründung, gemäss ihren Untersuchungen könne sie nicht präzis sagen, ob das, was auf den entsprechenden Konti verbucht ist, auch tatsächlich richtig ist. Man musste sich dann auf eine Schätzung einigen, um zu wissen, von welcher Grössenordnung man redet. Es handelt sich um etwa 50 bis 60 Millionen Franken, die unter den drei untersuchten Konti verbucht wurden.
Zur Anwendung des Beschaffungsrechts ist vorauszuschicken: Die GPK hatte im Juni 2014 die Regierung darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Finanzkontrolle mit der Untersuchung dieses Bereichs beauftragt hatte. Die Finanzkontrolle hat daraufhin alle von ihr feststellten Mängel mit den betroffenen Stellen besprochen und deren Stellungnahmen eingeholt. Diese liegen vor und sind in dem Finanzkontrollbericht enthalten. Die Regierung hätte daher grundsätzlich seit dem letzten September die Chance gehabt, diese Stellungnahmen zu den festgestellten Mängeln zu kennen. Nun ist Hanspeter Weibel bewusst geworden, dass vermutlich niemand von den Mitarbeitern im oberen Kader zu seinem Chef gegangen ist und gesagt hat: Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Finanzkontrolle bei uns war und Mängel festgestellt hat. Es ist also möglich, dass der Regierungsrat wirklich erst mit der Zustellung des Finanzkontrollberichts im Detail von diesen Mängeln Kenntnis erhalten hat.
Die erwähnten Stellungnahmen sind unterschiedlich. Es gibt solche, wo die Betreffenden sagten, sie hätten gar nicht gewusst, dass sie hätten ausschreiben müssen; das sind also Fälle der Unkenntnis der Regelungen. Dann gibt es solche, wo die betreffenden Personen die Regelungen kannten, sie jedoch formal umgingen, indem sie zum Beispiel eine etwas andere Formulierung verwendeten. Und drittens gibt es materiell und formell bewusste Umgehungen, die darin bestanden, dass man Aufträge aufgeteilt hat. Das sind die Feststellungen der GPK, und diese Vorgehensweisen sind nicht korrekt.
Im Bereich Kosten-/Nutzen-Überlegungen hat die GPK festgestellt, dass es im Projekthandbuch ganz klare Handhabungsregeln über die Vorbereitung eines Projekts oder eines externen Auftrags gibt. Es braucht saubere Abklärungen, es braucht definierte Ziele, es braucht weitere beschriebene Anforderungen. Diese Handhabungsregelungen wurden in den beanstandeten Fällen nicht eingehalten.
Beim Thema Fremdbezug und Überwachung wurden ebenfalls Verletzungen von Regeln aus dem Projekthandbuch festgestellt. Die Koordination zwischen den Direktionen ist mangelhaft, wie dies schon im Bericht von vor sieben Jahren festgestellt wurde. Es gibt Doppelspurigkeiten oder den Fall, dass regierungsrätliche Weisungen nicht eingehalten wurden. Bei wiederkehrenden Aufträgen geht es letztendlich wieder um Verletzung der Regeln des Beschaffungswesens, indem etwa nicht die Gesamtsumme berücksichtigt wurde. Bei der zentralen Beschaffungsstelle gibt es zweierlei Probleme: Teils wird gesagt, man habe nicht gewusst, dass diese hätte eingeschaltet werden müssen. Andererseits gibt es Fälle, wo die Beschaffungsstelle gar nicht in der Lage ist zu beurteilen, ob Angebote angemessen sind. Das Projektmanagement ist ein sehr gutes Tool, aber es wird leider nicht konsequent eingehalten.
Die Empfehlungen der GPK kann man zusammenfassend so umschreiben: Bestehende Regelungen müssen eingehalten und die Einhaltung muss kontrolliert werden.
Die Anträge an den Landrat lauten daher: Der Landrat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bericht der GPK-Arbeitsgruppe Beratungshonorare. Den Empfehlungen wird zugestimmt und der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat innert dreier Monate nach Landratsbeschluss eine Stellungnahme zu den Empfehlungen abzugeben.
Der GPK-Präsident hängt jetzt noch ein Beispiel an, das aber nicht Teil der Untersuchungen der GPK war und folglich nicht im Bericht enthalten ist. Es soll aber verdeutlichen, was die GPK untersucht hat und was sie eben nicht untersucht hat: Eine Dienststelle erhielt den Auftrag, für alle Direktionen eine spezifische Querschnittsfunktion wahrzunehmen und Leitlinien dafür auszuarbeiten, was ihr die Auftraggeber aus den anderen Direktionen liefern müssen, damit sie die betreffende Dienstleistung sachgerecht erbringen kann. Die GPK hat sich von dieser Stelle den Entwurf dieser Leitlinie aushändigen lassen, der auch die Information an die anderen Kantonsangestellten beinhaltet. Das Schriftstück - Hanspeter Weibel weist es dem neben ihm sitzenden Landratsvizepräsidenten Franz Meyer vor - trägt links das Logo des Kantons, rechts das Logo eines Beraterbüros. Dazu stellt Hanspeter Weibel fest: Wenn eine kantonale Fachstelle den anderen Dienststellen erklären soll, für was sie zuständig ist und in welchen Fällen man sich an sie zu wenden hat, und wenn diese Fachstelle nicht in der Lage ist, die entsprechende Leitlinie selber zu erarbeiten, dann ist man an einem Punkt, wo die Frage angebracht ist, wo und wann Geld für externe Beratungsleistungen ausgegeben wird. Das ist aber ein anderes Kapitel.
Landratsvizepräsident Franz Meyer (CVP) bittet nach dem Votum des Kommissionspräsidenten von 19 Minuten und 57 Sekunden um kürzere Voten.
Oskar Kämpfer (SVP) stellt fest, es gehe beim vorliegenden Geschäft nicht darum, dass der Landrat den GPK-Bericht - als Ergebnis einer Arbeit, die die Kommission nahe an ihre Belastungsgrenze geführt hat - inhaltlich beurteilen solle, sondern es gehe nur um eines, nämlich das Geschäft entsprechend dem vorgesehenen normalen Ablauf an die Regierung zu überweisen, damit diese Stellung nehmen kann. Dass die Regierung schon vorher Stellung genommen hat, ist absolut systemfremd und aus Sicht der SVP-Fraktion auch absolut befremdend. Man kann über Feststellungen immer diskutieren. Es sind Feststellungen, aus denen sich nach Meinung der SVP ein Handlungsbedarf ergibt. Sollte dem nicht nachgekommen werden, so wird man später konsequenterweise andere politische Massnahmen fordern. Aber im Moment geht es nur darum, dass der Bericht von der Regierung im Detail zur Kenntnis genommen wird - im Auftrag des Landrats - und dass sie sich dazu äussert, wo sie einverstanden ist und wo nicht.
Kathrin Schweizer (SP) hält einleitend fest, sie sei die erste Sprecherin, die nicht Mitglied der untersuchenden GPK-Arbeitsgruppe war, und als solche möchte sie eine gewisse Aussensicht einbringen. Die Untersuchungen, die die GPK-Arbeitsgruppe zusammen mit der Finanzkontrolle gemacht hat, waren sehr wertvoll. Es ist wichtig, dass man genau hinschaut, wie das Beschaffungsgesetz umgesetzt wird und wo es Schwachstellen gibt. Es ist da gute Arbeit geleistet worden. Es ist auch wichtig, dass daraus Verbesserungsvorschläge abgeleitet wurden. Der Bericht seinerseits weist aber ebenfalls Schwächen auf. Er pauschalisiert; dies hat der Präsident ja auch schon teilweise selber eingeräumt. Die Votantin erwartet eigentlich von einer Oberaufsichtskommission, dass sie ganz präzise formuliert und Pauschalisierungen wenn immer möglich vermeidet. Was die Votantin und die ganze SP-Fraktion stark erstaunt, ist, dass man die BUD von den Untersuchungen ausgenommen hat.
Die Empfehlungen der GPK können nicht alle tel quel umgesetzt werden, und die SP-Fraktion kann auch nicht hinter jeder Empfehlung im Wortlaut stehen. Zum Beispiel ist es nicht vorstellbar, dass die Finanzkontrolle beim Projekt-Controlling während eines laufenden Projekts involviert ist. Das ist für die Finanzkontrolle nicht leistbar und wahrscheinlich auch nicht sinnvoll. Das müssen die Direktions-Controller machen. Aus diesen Gründen stellt die SP-Fraktion den Antrag, den Wortlaut in Ziff. 2 der Beschlussempfehlung der GPK abzuändern. Statt «Den Empfehlungen wird zugestimmt und der Regierungsrat wird beauftragt, ... eine Stellungnahme ... abzugeben» soll es lediglich heissen: «Die Empfehlungen werden an den Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen.» Der Landrat soll den Empfehlungen nicht zustimmen und sie nicht ablehnen, sondern sie einfach zwecks Stellungnahme an den Regierungsrat überweisen.
Was im Landrat immer wieder zu einem grossen Hickhack führt, ist die Frage, wie man mit solchen Berichten umgehen soll. Hätte die Regierung früher informiert werden müssen oder nicht? Geht man vor wie in einer PUK oder nicht? Die Votantin appelliert an die GPK, in diesem Punkt einmal Klarheit zu schaffen, und zwar mittels einer Motion, damit das Verfahre ein für alle Mal geklärt ist und nicht immer wieder neu diskutiert werden muss.
Die SP-Fraktion würde dem Bericht mit der erwähnten Abänderung zustimmen.
Peter Schafroth (FDP) teilt mit, er habe der Arbeitsgruppe angehört und sich daher sehr intensiv mit dem Thema befasst. Die FDP wird die Anträge der GPK in unveränderter Form unterstützen. In der Arbeitsgruppe war man sich von Anfang an bewusst, dass man mit dieser Arbeit in ein Wespennest treten könnte. Das Thema Beratungsdienstleistungen wird ja derzeit überall diskutiert, und überall, wo man es prüft, findet man Mängel. Dass man auch hier Mängel finden werde, davon ging die Arbeitsgruppe aus; man war aber überrascht über deren grosse Zahl. Es gibt Bereiche, wo effektiv Handlungsbedarf besteht, wobei die GPK ja immer das Problem hat, dass sie nicht alles auf den Tisch legen darf, was sie gesehen hat. Man darf aber auch nicht vergessen, dass es sich immer nur um Einzelfälle handelt. Der Votant ist überzeugt, dass der grosse Teil der Kadermitarbeiter einen guten Job macht. Es ist wichtig, das festzuhalten, denn es geht nicht um Pauschalisierungen. Entscheidend war die Hilfe seitens der Finanzkontrolle. Der geschwärzte Bericht ist ja jetzt veröffentlicht; man kann dort sehen, dass akribisch jedes einzelne Projekt durchgegangen wurde, dass Stellungnahmen der Projektleiter und Beschaffungsstellen eingeholt wurden.
Es gab in der FDP-Fraktion eine intensive Diskussion, die teilweise in eine ähnliche Richtung ging wie bei der SP. Es ist einfach immer die Gefahr, dass man anfängt zu pauschalisieren. Das war absolut nicht die Absicht. Es hängt vielleicht mit der Methode zusammen. Man musste den sehr umfangreichen und detaillierten Ursprungsbericht straffen, und am Schluss waren gewisse Formulierungen sehr stark zusammengefasst, wodurch unbeabsichtigt der Eindruck entstand, sie seien pauschal gemeint. In diesem Sinne geht der Ball jetzt weiter an die Regierung, und er Votant hofft persönlich, dass diese etwas daraus macht, was den Kanton weiterbringt.
Agathe Schuler (CVP) führt aus, auch in der CVP/EVP-Fraktion habe der GPK-Bericht einige Emotionen geweckt, und er sei heftig und kontrovers diskutiert worden. Es gab kritische Stimmen, insbesondere auch zur Tonalität. Man konnte zum Teil auch nicht richtig nachvollziehen, wie die Aussagen der Finanzkontrolle und der GPK zu gewichten sind. Einige der diskutierten Themen möchte die Votantin hier ansprechen. Sie selber steht hinter dem Bericht und hat das auch in der Fraktion so mitgeteilt. Eines der diskutierten Themen war, dass in einem solchen Bericht nur Mängel aufgezeigt werden, die bei der Überprüfung entdeckt wurden. Man muss sich aber bewusst sein, dass von dem, was unbeanstandet blieb, nicht geredet wird. Beratungsdienstleistungen sind in gewissen Fällen erforderlich, dessen ist sich die GPK bewusst. Man muss aber - und dazu gibt der GPK-Bericht den Anstoss - die Prozesse immer hinterfragen, und es muss jeweils vorher genau definiert werden, welches die Ziele sind. Tatsächlich hat ja auch die Regierung bereits unabhängig von diesem Bericht Schritte zur Verbesserung des Beschaffungswesens unternommen. Verbesserungs- und Sparpotenzial ist dort offenbar vorhanden. Gerade die Koordination zwischen den Dienststellen und Direktionen muss man sicher verbessern. Als GPK-Mitglied ist es der Votantin auch wichtig zu sagen, dass es in dem Bericht nicht primär um Franken-Beträge geht, sondern es geht um die Abwicklung der Prozesse. Die heftigen Reaktionen der letzten Tage seitens des Kantonsgerichts zeigen auch, dass nicht allen klar ist, was auf den untersuchten Konten gebucht wird. Offenbar - und das ist kein Fehler, weil es eben nicht anders geregelt ist - müssen auch Parteienentschädigungen und gebundene Ausgaben bei den Gerichten auf dem Konto «Beratungsdienstleistungen» gebucht werden. Da gibt es für die Zukunft sicher Verbesserungsmöglichkeiten.
Vorbehältlich anderer Anträge kann sich die Votantin vorstellen, dass ein Teil der CVP/EVP-Fraktion den Antrag der SP, der ja auch in der Kommission schon einmal gestellt wurde, unterstützen wird.
Florence Brenzikofer (Grüne) teilt mit, auch sie spreche als Mitglied der GPK. Wie bereits ausgeführt wurde, wurde der vorliegende Bericht an zwei Sitzungen sehr intensiv diskutiert in Anwesenheit von Mitgliedern der Finanzkontrolle. Der Bericht der Finanzkontrolle hat allen Mitgliedern vorgelegen mit allen Anhängen, Feststellungen und Empfehlungen.
Nicht alle Aufträge wurden nach dem geltenden Beschaffungsrecht vergeben. Gewisse Aufträge wurden nicht ausgeschrieben. Einzelne Aufträge dauerten über Jahre oder es gab mehrere Phasen und es kam zu Verzögerungen und zu wiederkehrenden Buchungen. Aufträge - diese Kritik wird in dem Bericht mehrmals vorgebracht - wurden dezentral vergeben ohne Absprache unter den einzelnen Dienststellen. Eine zentrale Projektübersicht hat gefehlt. Durch die fehlende direktionsübergreifende Koordination wurden Schwellenwerte im Beschaffungsbereich überschritten, auch da wurden also die beschaffungsrechtlichen Grundlagen nicht eingehalten. Sehr bedenklich ist an dieser Stelle, dass zum Teil schriftliche Verträge fehlten. Vergaben sind erfolgt, ohne dass es eine klare Zielsetzung gab. Das führte dazu, dass einzelne Projektschritte nicht vor dem Projektstart abgeklärt waren. Fazit: Es gibt einige Mängel bei den Vergaben, es gibt Kritik am Verbuchungsvorgehen und es gibt keine systematische Koordination zwischen den Direktionen.
Ein Gesamtüberblick über die Vergaben der einzelnen Dienststellen ist zwingend notwendig und langfristig kostengünstiger. So können auch Doppelspurigkeiten verhindert werden. Die Notwendigkeit dieses zentralen Überblicks ist bereits erkannt worden und hat beim Entlastungspaket bereits gewirkt. Auch wenn eine Ausschreibung zeitaufwendig ist, braucht es sie. Liegt nämlich eine detaillierte Bedürfnisabklärung vor, dann ist auch der Schritt zur Ausschreibung nicht mehr gross. Für die Vergabe von Aufträgen braucht es einen schriftlichen Vertrag mit einer transparenten Kostenaufstellung, einem Kostendach und klar definierten Regeln und Abläufen. Und die zentrale Beschaffungsstelle muss früher in die Überlegungen eingebunden werden.
Es gab auch in der grünen Fraktion eine grosse Diskussion zu diesem Bericht, und es gab auch Kritikpunkte, zum Beispiel an der Pauschalisierung, am Stil, an den Formulierungen. Empfohlen wurde, dass künftig allfällige Feststellungen den Betroffenen vorgängig zur Stellungnahme verschickt werden sollen. Das würde helfen, Unklarheiten vorher zu beseitigen und Missverständnisse zu klären.
Der Finanzkontrollbericht lieferte wichtige Informationen zur Verbesserung von Abläufen und Vergaben. Erfreulich ist, dass die Direktionen die Empfehlungen der Finanzkontrolle mehrheitlich unterstützen. Die Grünen nehmen den Bericht zur Kenntnis. Es gab zu den Empfehlungen auch bei den Grünen kritische Stimmen; einige werden daher sicher dem Antrag der SP folgen. Aber die Mehrheit heisst die Empfehlungen gut.
Daniel Altermatt (glp) führt aus, er sei ein Aussenstehender und könne sich daher nur auf die Dokumente beziehen, die ihm zugänglich waren. Auf der anderen Seite ist er als Präsident einer GPK in einer Gemeinde mit der Problematik solcher Untersuchungen ziemlich gut vertraut; und er würde in den gleichen Feldern nachforschen, wie es hier die GPK getan hat. Festzuhalten ist aber, dass der Bericht einer GPK für Aussenstehende nachvollziehbar sein muss; sie müssen sehen können, welche Fakten zugrunde liegen. Im vorliegenden Fall hat man es mit einem Bericht zu tun, der relativ vage und pauschalisierend ist. Er beruht zwar auf Zahlen, die vermutlich richtig sind; aber die Aussagen im Bericht selber sind nicht wirklich nachvollziehbar. Dies bringt dem Votanten auf den Verdacht, dass die GPK selber die Untersuchungen gar nicht in der genügenden Tiefe geführt hat, um konkretere Aussagen machen zu können. Darum beantragt die BDP/glp-Fraktion, dass man den Bericht an die Kommission zurückweist und ihr Gelegenheit gibt, eine Überarbeitung vorzunehmen in der Weise, dass der Rat den Bericht dann nachvollziehen kann.
Landratsvizepräsident Franz Meyer (CVP) gibt bekannt, dass jetzt, nachdem alle Fraktionssprecher das Wort hatten, sechs Einzelsprecher auf der Rednerliste stehen.
Rolf Richterich (FDP) teilt mit, auch er sei nicht Mitglied der GPK und habe sich daher als Aussenstehender in den Bericht einlesen müssen wie jeder Bürger auch. Dies macht die Würdigung schwierig. Auch der Votant musste sich an zwei, drei Stellen über Pauschalisierungen wundern. Weil man aber als Nicht-GPK-Mitglied die Details nicht kennt, muss man die Kritikpunkte glauben oder eben nicht. Der Votant glaubt an die Richtigkeit. Das ist die einzig mögliche Basis, um überhaupt weiterzumachen. Man sollte daher die Angaben in dem Bericht als Tatsachen hinnehmen und sie der Regierung zur Stellungnahme überweisen. Nichts anderes hat der Landrat ja heute zu tun. Darum ist der Antrag der SP hygienisch auch richtig. Der Landrat sollte die Empfehlungen nicht heute schon absegnen, sondern sie weitergeben und das Feedback der Regierung einholen. Dieses geht dann nochmals in die GPK, und schliesslich kommt der Bericht, gestützt auf das Feedback der Regierung, wieder in den Rat. Dann erst kann dieser den Bericht absegnen.
Würde der Rat die Empfehlungen heute schon gutheissen, so würde er für die Regierung ein fait accompli schaffen, was diese wiederum in eine Abwehrhaltung versetzen würde. Dis ist auch die Kritik, die der Votant gegenüber der GPK äussern muss: Wenn man eine solche Überprüfung vornimmt, dann muss man einen konstruktiven Geist schaffen. Auch der Landrat muss das tun, damit am Ende nicht Leute an den Pranger gestellt werden, sondern dass das System verbessert wird, man in Zukunft weniger Leerläufe hat, das Geld besser eingesetzt wird und man den Kanton besser führen kann. Das muss der Fokus sein. Und es ist auch die Aufgabe der GPK, den Rat darin zu unterstützen, dass er, und auch die Regierung, diesem Anspruch gerecht werden können. Dies ist ein Punkt, an dem die GPK sich einmal den Spiegel vorhalten und sich überlegen müsste, ob sie es besser hätte machen können. Alle in diesem Kanton haben offenbar Verbesserungspotenzial, vom Landrat bis zum einzelnen Verwaltungsmitarbeiter.
Noch ein Wort zum Beschaffungsgesetz, das wiederholt angesprochen wurde. Der Votant hätte sich auch gewünscht, dass die GPK sich überlegt hätte, ob Regierung und Verwaltung im Einzelfall im Sinne des Kantons gehandelt haben, wenn sie das Beschaffungsgesetz vielleicht nicht zu 100% oder mit einem gewissen Ermessensspielraum angewendet haben - oder ob sie «gemauschelt» haben. Das ist eine ganz entscheidende Frage. Diese Frage muss beantwortet sein, wenn der Rat den Bericht das zweite Mal vorliegen hat: Ist irgendwo der Spielraum des Beschaffungsgesetzes zu stark ausgenutzt worden, oder wurde in unzulässiger Weise «gemauschelt»? Das Beschaffungsgesetz für sich genommen nützt nämlich nicht dem Kanton, sondern es nützt den privaten Anbietern. Es sorgt bei diesen für gleich lange Speere und homogenisiert den Markt. Das Beschaffungsgesetz ist nicht primär zum Nutzen des Kantons da. Darum ist es auch richtig und legitim - und der Votant verlangt das auch von einer Regierung und Verwaltung - dass sie im Beschaffungsgesetz gegebene Ermessensspielräume zugunsten des Kantons ausnützen.
Zum Antrag der glp: Dem kann der Votant überhaupt nichts abgewinnen. Man sollte den Bericht entsprechend dem Antrag der SP überweisen. Dann darf man gespannt sein, wie die Antwort der Regierung aussieht und ob man dann endlich Einblick hat, was läuft. Was den Votanten am meisten beunruhigt hat, ist der Umstand, dass offensichtlich die grössten Mängel in der Projektleitung liegen. Das ist der Punkt wo der Kanton offenbar Geld in den Sand setzt, wo Geld verloren geht oder falsch eingesetzt wird, oder wo am Ende etwas herauskommt, von denen man am Anfang gar nicht wusste, dass man das wollte. Da muss man effektiv den Hebel ansetzen, und zwar nicht nur, indem man Richtlinien erarbeitet, sondern indem man vorhandene Richtlinien durchsetzt. Das ist eine Führungsaufgabe, und deren mangelhafte Wahrnehmung ist offensichtlich das grösste Problem im Kanton. Die GPK hat jetzt externe Aufträge angeschaut; der Votant ist aber überzeugt: Wo man externe Aufträge nicht formulieren kann, kann man die internen auch nicht formulieren, das heisst hier hat man ein veritables Problem. Denn eigentlich müsste es doch eine Kernkompetenz dieser Leute sein, dass sie ein Projekt richtig aufgleisen, ein Ziel identifizieren, Ressourcen bereitstellen, ein Controlling durchführen und am Schluss das Ergebnis herbeiführen, das man am Anfang wollte. Das muss man unbedingt hinbekommen; sonst wird der Kanton weiterhin Geld aus dem Fenster werfen.
Der Votant ist im Übrigen nicht der Meinung, dass die Budgets zu hoch angesetzt sind, wie es in der GPK-Feststellung Nr. 5 heisst. Der Landrat berät und beschliesst jeden Dezember über die Höhe der Budgetposten. Die Verwaltung bewegt sich innerhalb bewilligter Budgetrahmen. Wenn der Landrat der Meinung ist, die Budgets seien zu hoch, dann muss er sie im Rahmen des Budgetprozesses auf die richtige Höhe bringen und nicht über einen solchen GPK-Bericht ein Pauschalurteil abgeben.
Urs-Peter Moos (parteilos) stellt fest, Regeln seien dazu da, eingehalten zu werden; wenn man sich beim Durchlaufen von Prozessen nicht daran hält, bringt das in der Regel Mehrkosten. Wenn man sich die finanzielle Lage des Kantons anschaut und gleichzeitig diesen GPK-Bericht vor Augen hat, dann erkennt man das vitale Interesse daran, dass möglichst rasch und effizient Klarheit geschaffen wird, dass man aus Fehlern lernt und künftig mit einem anderen Ansatz an Auftragsvergaben herangeht. Peter Schafroth hat es gesagt: Es darum, vorwärts zu machen. Die Kritik, die jetzt an der GPK geäussert wird, empfindet der Votant als Nörgelei. Es ist ja bekannt, wie die Fluktuation in dieser Kommission ist. Für die Parteien und Fraktionen scheint es nicht immer ein primäres Anliegen zu sein, Leute in die GPK zu entsenden, die dort vier Jahre bleiben, was jedoch beim einen oder anderen Geschäft sehr hilfreich wäre. Den Votanten dünkt bei dieser Nörgelei auch, dass die Arbeit der GPK nicht mit der gleichen Elle gemessen wird wie diejenige anderer Kommissionen. In Anbetracht der Tragweite dieses Geschäfts hält es der Votant für deplatziert, Wörter auf die Goldwaage zu legen und Dinge zu drehen, an denen es aus seiner Sicht nichts zu drehen gibt. Auch die Reaktion der Regierung, die ihre Arbeit als Fulltime-Job tut - nicht wie die Mitglieder des Milizparlaments - könnte dazu beitragen, dass man auf der Sachebene bleibt. Und selbst wenn in einem GPK-Bericht einzelne Passagen enthalten sein sollten, die man als pauschalierend oder nicht rein sachlich empfinden könnte, so könnte die Regierung mit ihrer Reaktion dazu beitragen, dass man wirklich komplett auf die Sachebene kommt.
Die Stellungnahme der SP empfand der Votant ein wenig als die Suche nach dem Haar in der Suppe, wohingegen die zentimeterbreite Nudel zwar gesehen, aber nicht gern anerkannt wird.
Zu den Äusserungen von Rolf Richterich: Wenn man die Historie des Beschaffungswesens anschaut und hierbei bereits in der nicht allzu fernen Vergangenheit auf allerlei Mauscheleien stösst, dann muss man sagen, dass das vorliegende Beschaffungsgesetz ein gutes Gesetz ist; und es ist jetzt auch nicht der Zeitpunkt, an diesem Gesetz herumzunörgeln. Sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden GPK- und Finanzkontroll-Bericht in der Richtung zu äussern, die Einhaltung des Gesetzes sei ja nicht so wichtig, wenn man nur im Interesse des Kantons gehandelt hat - das ist bedenklich; vielleicht haben da alte FDP-Geister mitgeredet.
Rahel Bänziger (Grüne) findet, nach dieser Verteidigungsrede von Urs-Peter Moos sei es nicht ganz leicht, dennoch über die Haare in der Suppe des GPK-Berichts zu reden, Haare, die in den Augen der Votantin wirklich fast schon den Durchmesser von Nudeln haben. Wenn man nur schon die Stichprobenauswahl anschaut, die die GPK für die Statistik getroffen hat - wo nämlich eine ganze Abteilung, die BUD, ausgenommen wird, die jedoch sehr finanzkräftige Vergaben tätigt - dann erkennt man, dass diese Stichprobenauswahl ganz klar gewichtet ist. Wer sich ein wenig in Statistik auskennt, der weiss, dass es ein absolutes No-go ist, schon bei der Auswahl der Proben eine Gewichtung vorzunehmen. Die Votantin findet es sehr schade, dass das so gelaufen ist; denn das Bild wird verzerrt und ungenau. Die Aussage nämlich, dass 60% der Stichproben Mängel aufweisen, ist leider auf diesen Grundlagen statistisch nicht korrekt. Einen anderen statistischen Mangel hat der Kommissionspräsident schon selber eingeräumt, nämlich die ungleiche Verteilung der Stichprobennahmen auf die Hierarchieebenen.
Der ungenaue Bericht schadet leider der Sache, die an sich sehr, sehr ernst zu nehmen ist. Es wäre sehr hilfreich, wenn die Tonalität und mangelnde Exaktheit eines Berichts nicht fast mehr zu reden gäbe als sein Inhalt, vor allem bei diesem grossen Thema. Anders als Rolf Richterich ist die Votantin der Meinung, dass ein Bericht dieser Tragweite nicht zu einer Glaubensangelegenheit verkommen sollte, sondern es sollte für alle klar sein, was da gelaufen ist; und dies sollte exakt, klar und fundiert dargelegt werden, damit man dann sehen kann, wie man damit umzugehen hat und wie man dafür sorgen kann, dass solche Missstände nicht mehr möglich sind.
Marie-Theres Beeler (Grüne) stellt fest, der Handlungsbedarf in Bezug auf die Vergabepraxis und Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen sei unbestreitbar. Der Bericht der GPK hat schwere Mängel aufgedeckt. Der Bericht selber setzt sich aber dem Vorwurf der Pauschalisierung aus, und was damit gemeint ist, möchte die Votantin etwas genauer ausführen. Der Stil des GPK-Berichts schadet am Ende der eigenen Aufgabe und der Glaubwürdigkeit der GPK, und das würde sich die Votantin anders wünschen. Der Text strotzt von Formulierungen wie «es entsteht der Eindruck, dass ...», «Regeln werden oft verletzt», «Es erstaunt, dass ...», «Die häufigsten Argumente sind ...», «Buchungen erfolgen zum Teil ...», ohne zu benennen, wer aufgrund von was beurteilt wird, welche Regeln verletzt wurden, wer argumentiert etc. Das ist nicht hilfreich. Der Gipfel der Verallgemeinerungen besteht darin, dass Führungspersonen generell verunglimpft wurden. Etwa wird unter Punkt 5, «Fremdbezug und Überwachung», den Generalsekretären allgemein sowie «weiteren obersten Kadern» generell unterstellt, sie würden aus Verantwortungsscheu Aufgaben delegieren. Der Landrat braucht keinen GPK-Bericht, der generell Führungskräften des Kantons Vorwürfe macht, die nicht korrekt unterlegt sind. Es braucht einen Bericht, der klar und genau darstellt, wo Mängel liegen, statt einfach populistisch zu verurteilen.
Es gibt in den kontrollierten Direktionen wirklich massive Defizite in Bezug auf Projektmanagement, Projektcontrolling und Buchungspraxis, und das Verdienst der GPK, dies aufgedeckt zu haben, ist unbestritten. Aber der Stil schadet. Und dieser unklare Stil und eine gewisse Oberflächlichkeit schlagen sich leider auch in den Empfehlungen nieder. Wenn es etwa in Empfehlung Nr. 2 heisst: «Bevor Problemlösungen extern vergeben werden, muss detailliert nachgewiesen werden, weshalb dies mit eigenen Kräften nicht möglich ist. In erster Linie sind inhouse-Lösungen anzustreben», so ist das zu wenig differenziert. Die Votantin erwartet auch mehr Differenzierung in der Abwägung von Erfolgsqualität und Ressourcen. Es muss noch andere Kriterien geben als nur: Was inhouse machbar ist, wird nie extern vergeben. Oder Empfehlung Nr. 4: Natürlich braucht es klar definierte Abläufe und Controllinginstrumente. Aber ob eine neue Instanz die Lösung ist, muss man gut hinterfragen.
Die Votantin wird sich bei der Unterstützung dieser Empfehlungen enthalten und sie wird dem Antrag der SP folgen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) spricht in seiner Funktion als Präsident des Begleitausschusses der Finanzkontrolle. Er dankt vorweg der GPK für die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle. Das war mustergültig, und der Votant ist sehr froh, dass man die Untersuchungen auf der fundierten Basis von Profis durchgeführt hat. Er kann verstehen, dass bei denjenigen, die zuerst nur den GPK-Bericht gesehen haben, gewisse Irritationen entstanden sind. Aber diejenigen, die auch den Finanzkontrollbericht gesehen haben, können verstehen, warum die GPK in ihrem Bericht da und dort zu stärkeren Formulierungen gegriffen hat. Dass diese im Einzelfall zu weit gegangen sind, mag sein; der Votant möchte dies aber hier nicht beurteilen.
Hinweisen möchte er aber auf einen speziellen Punkt. Eine der Empfehlungen schlägt vor, dass die Finanzkontrolle künftig das Controlling für die Beratungsaufträge übernehmen soll. Der Votant bezweifelt sehr stark, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die das ermöglichen würde. Es kann nicht sein, dass eine Revisionsstelle - und die Finanzkontrolle ist die Revisionsstelle des Kantons - sich im operativen Controlling betätigt. Wenn der Rat dies jedoch will, dann muss der Votant ankündigen, dass dies eine Personalaufstockung um eine oder zwei Stellen nötig machen würde. Vielleicht kann der GPK-Präsident das noch klarstellen.
Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) dankt der GPK und der Finanzkontrolle namens des Regierungsrats für die geleistete grosse Arbeit. Der Regierungsrat anerkennt selbstverständlich den Wert und die Notwendigkeit der durchgeführten Kontrollen im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht, wie sie vorliegend in Bezug auf Beratungsdienstleistungen und externe Aufträge über die Jahre 2011 bis 2013 erfolgt ist. Aber es sind auch alle aufgerufen, mit den Ergebnissen solcher Kontrollen konstruktiv und verantwortungsbewusst umzugehen. Der Regierungsrat ist mit der Überweisung der Anträge einverstanden im Sinne einer Gelegenheit, erstmals zu den Empfehlungen der GPK Stellung zu nehmen. Issac Reber möchte das noch etwas präzisieren, da es darüber bereits Diskussionen gegeben hat. Der Regierungsrat hat es begrüsst, dass er den Bericht fünf Arbeitstage vor der Veröffentlichung zur Kenntnis erhielt. Allerdings war diese Zustellung verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis: «Eine inhaltliche Stellungnahme Ihrerseits ist weder erforderlich noch erwünscht.» Das entspricht auch dem vorgesehenen Ablauf; die Regierung wird ja dann, wenn die Empfehlungen überwiesen worden sind, Stellung nehmen können. Eine weitere Präzisierung erscheint für das Verständnis wichtig: Die Dienststellen konnten zu den einzelnen von der Finanzkontrolle angesprochenen Punkten tatsächlich schon Stellung nehmen; dies geschah im Verlauf des letzten Jahres. Aus Sicht der Regierung ist Folgendes festzuhalten: Sie hat den Finanzkontrollbericht zusammen mit dem GPK-Bericht erhalten. Erst zu diesem Zeitpunkt verfügte sie über die im Finanzkontrollbericht enthaltenen Informationen und konnte sich ein Gesamtbild machen - es konnte ja nicht ihre Aufgabe sein, im Vorhinein bei den Dienststellen herumzufragen und die betreffenden Details einzusammeln.
Der Regierungsrat hätte es begrüsst, wenn bereits vor Veröffentlichung des Berichts eine Rücksprache mit der GPK stattgefunden hätte. Es geht ihm dabei einzig darum, dass man allenfalls gewisse Fragen hätte klären können und dass man im gemeinsamen Interesse an einer möglichst objektiven Darstellung der Sachverhalte vorwärts gekommen wäre. Es geht in keiner Art und Weise - das sei ausdrücklich betont - irgendetwas zu «schönen». Die Hoheit über einen solchen Bericht behält ja in jedem Fall die GPK.
Möglicherweise muss Isaac Reber einmal mit der GPK zusammen in Bern vorstellig werden. Denn nach Kenntnis der Regierung ist es beim Bund so, dass ein solcher Bericht vor der definitiven Verabschiedung zur Stellungnahme gegeben wird; und dieses Vorgehen hat die Regierung auch schon wiederholt beantragt. Aus Sicht der Regierung brächte eine solche vorgängige Stellungnahme für alle Beteiligten Vorteile. Die GPK selber könnten ihren Bericht und ihre Empfehlungen gestützt auf allfällige zusätzliche Fakten oder Einschätzung des Regierungsrats beschliessen. Auf der anderen Seite hätte die Regierung die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben, bevor der Bericht abgeschlossen ist. Und die vorgängige Anhörung würde auch aus Sicht der Regierung den Grundsätzen über das rechtliche Gehör deutlich besser entsprechen. Auch könnten unnötige Diskussionen anlässlich der Veröffentlichung vermieden werden. Und was den Landrat angeht: Man hätte bei einer vorgängigen Stellungnahme der Regierung jetzt nicht die Diskussion über den Antrag der SP. Deren Argument ist ja: Wir können nicht einer Empfehlung zustimmen, bevor wir gehört haben, was die Regierung dazu zu sagen hat. Die Regierung richtet in diesem Sinne die Bitte an die GPK, den Ablauf nochmals zu überdenken.
Zum Bericht selber: Der Regierungsrat nimmt die im Bericht aufgezeigten Mängel, wo es sich wirklich um Mängel handelt, ernst. Er wird sie im Detail prüfen und dort, wo wirklich Fehler vorgekommen sind, nötige Massnahmen treffen, was im Übrigen zum Teil schon geschehen ist. Insbesondere die detaillierten Abklärungen der Finanzkontrolle bieten dafür eine sehr gute Grundlage. Selbstverständlich stimmt der Regierungsrat der GPK darin zu, dass die bestehenden Buchungsregeln einzuhalten und direktionsübergreifend anzuwenden sind. Ebenso unbestritten ist, dass die Regelungen des Beschaffungsrechts und des Projektmanagements korrekt und einheitlich umzusetzen sind. Dass Projekte laufend auf ihre Wirkung, ihren Stand, den Nutzen und die Kosten überprüft werden müssen, gehört zu den elementaren Aufgaben des Projektmanagements; auch dem stimmt der Regierungsrat zu. Nach den Feststellungen des Regierungsrats werden Projekte aber grundsätzlich im Rahmen von klaren Zielvorgaben strukturiert und professionell abgewickelt; Verallgemeinerungen in Bezug auf Fehler sind da nicht zulässig.
Dezidiert nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der teilweise sehr pauschalen GPK-Kritik am höchsten Kader der kantonalen Verwaltung. Die Behauptung, dass obere Führungskräfte Führungsverantwortung umgehen und gegenüber Steuergeldern kein Verantwortungsbewusstsein besitzen, ist eine falsche und wenig zielführende Polemik, die der Regierungsrat in aller Form zurückweist. Und an diesem Punkt ist der Regierungsrat, seinem Auftrag folgend, auch berechtigt, dies öffentlich zu sagen. Die Kritik der GPK trifft in ihrer Verallgemeinerung alle Angehörigen des obersten Verwaltungskaders des Kantons, und das ist weder in der Sache gerechtfertigt, noch fair im Vorgehen. Die betreffenden Aussagen stellen eine unnötige Belastung für das Vertrauensverhältnis zwischen Landrat und Regierung, beziehungsweise Verwaltung, dar; das bedauert die Regierung ausdrücklich.
Pauschalisierungen - ein weiterer Punkt - schaffen überdies erst den Raum für weitere Spekulationen, von denen man bereits diverse gehört hat, und die man so nicht stehen lassen darf. Der GPK-Präsident hat ja auch in Tele Basel klar gesagt, dass es in die Richtung, wie es teilweise insinuiert wurde, keinerlei tatsächliche Hinweise gibt.
Die Verallgemeinerungen und Pauschalisierungen erschweren eine konstruktive Diskussion und sie vernebeln die Sicht auf die wesentlichen Fragen, als da zum Beispiel wären: Gibt es systematische Fehler bei der Anwendung des Beschaffungsrechts? Oder: Ist der heutige Umfang an Vergaben angemessen und ökonomisch sinnvoll, oder ist er zu hoch oder zu tief? Die Feststellung im GPK-Bericht, dass die Budgets für Dienstleistungen von Dritten «zu grosszügig bemessen» seien, ist zunächst eine politische Beurteilung. Man muss sich fragen, worauf sich diese Mutmassung stützt. Gibt es Vergleiche - zu anderen Kantonen, zum Bund, zu Gemeinden oder zur Privatwirtschaft? Übers Ganze gesehen hat man ein Verhältnis in der Grössenordnung von 10:1, und das ist nicht prima vista aussergewöhnlich. Aber es ist selbstverständlich eine berechtigte Diskussion, ob das Verhältnis nach der einen oder anderen Seite anders sein sollte. Es muss allen klar sein - darin stimmt der Regierungsrat mit der GPK überein - der Verzicht auf externe Vergaben ist nicht nur völlig unrealistisch, sondern es wäre in vielen Fällen auch unökonomisch.
Die Erarbeitung und Umsetzung des Entlastungspakets 2012/2015 hat aus Sicht der Regierung beispielhaft und deutlich gezeigt, dass in der kantonalen Verwaltung sehr wohl ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für einen haushälterischen Umgang mit den öffentlichen Mitteln besteht. Die kantonale Verwaltung wird auch in den nächsten Jahren massiv gefordert sein, um die engen Budgetvorgaben einhalten zu können. Die Landrätinnen und Landräte können sicher sein, dass unter solchen Umständen erst recht niemand ein Interesse daran hat, Budgetmittel in unnötige Dienstleistungen zu stecken. Der Regierungsrat wünscht sich in der weiteren Diskussion über die Beratungsdienstleistungen Sachlichkeit, Objektivität und Fairness. Im Ziel, bestehende Mängel aufzudecken und zu korrigieren und damit die Professionalität der kantonalen Verwaltung weiter zu steigern, stimmen der Landrat und der Regierungsrat mit Sicherheit überein. Diesen Weg soll man gemeinsam zum Wohl des Kantons fortsetzen.
Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) stellt fest, die Diskussion mache deutlich, wie derartige Berichte zum Teil gelesen und verstanden werden; und selbstverständlich sei auch eine GPK lernfähig.
An erster Stelle dankt er ausdrücklich der Finanzkontrolle, aber auch den GPK-Mitgliedern, die sich sehr intensiv mit diesem Bericht auseinandergesetzt haben. Womit man schon beim Vorhalt der Pauschalierung ist. Ein erster Entwurf des Berichts hatte sehr direkt adressiert: Wer hat was falsch gemacht? Dann sagte man sich: Die GPK ist doch kein Pranger. Wir müssen das allgemein formulieren; die Regierung weiss ja aufgrund des Finanzkontrollberichts genau, was wo angefallen ist. Aber es kann nicht Sache der GPK sein, die Abteilungen zu benennen, in denen dieses oder jenes vorgefallen ist. Man hat daher einen Weg gesucht, um die getroffenen Feststellungen zu kommunizieren, ohne jemanden an den Pranger stellen zu müssen. Man sollte nicht Erwartungen an eine GPK haben, die sich am Ende widersprechen, nämlich einerseits zu sagen: Ihr habt den Datenschutz missachtet und einzelne Mitarbeiter angeprangert, andererseits zu weitgehende Pauschalisierung zu kritisieren. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die GPK.
Was den Nichteinbezug der BUD angeht, so bedauert Hanspeter Weibel, dass er vorhin eine wichtige Mitteilung unterlassen hat: Selbstverständlich hat die GPK auch die BUD angeschaut, dann aber schnell festgestellt, dass dort die externen Beratungshonorare - zum Beispiel für Ingenieurleistungen - sehr häufig mit einem konkreten Projekt verbunden sind. Zudem hätte der schiere Umfang den Rahmen der vorliegenden Untersuchung ganz klar gesprengt. Das muss man einmal separat prüfen. Das ist der Grund, weshalb die BUD in der jetzigen Untersuchung nicht berücksichtigt wurde.
Zum Votum von Rolf Richterich: Der Kommissionspräsident hofft, es sei nicht so zu verstehen gewesen, dass, wenn es dem Kanton nützt, man auch einmal ein Gesetz missachten dürfe. Die GPK hat nur und ausschliesslich Gesetzesverstösse, nicht das Ausnützen von Ermessensspielräumen kritisiert.
Zu den «zu grosszügig bemessenen Budgets»: Wenn die GPK feststellt, dass in einem Projekt offenbar mehr Geld als vorgesehen gebraucht wird, und man den Mehrbetrag einfach auf ein anderes Projekt bucht, weil dort noch Geld übrig ist, statt dass man einen Nachtragskredit beantragt, dann läuft da etwas nicht so sauber und korrekt, wie es sein sollte.
Zu Marie-Theres Beeler: Was innerhalb eines Projekts genau und in welcher Reihenfolge zu berücksichtigen ist, steht im Projekthandbuch. Die GPK kann in solch einem Bericht nicht das ganze Projekthandbuch zitieren. Diese Regeln sind alle ausführlichst festgehalten, sodass die GPK sie hier nicht nochmals in Form einer Empfehlung wiederholen muss.
Klaus Kirchmayr hat zu Recht die Frage aufgeworfen, ob die Finanzkontrolle im operativen Controlling tätig werden könnte. Natürlich wäre hierzu eine Gesetzesänderung nötig, und klar ist auch, dass gegebenenfalls eine Aufstockung des Personals nötig wäre. Aber wenn das zur Folge hätte, dass Projekte effizienter und korrekter abgewickelt würden, dann würde man dort Geld einsparen.
Zuletzt noch ein Wort an die Regierung: Als Hanspeter Weibel Kommissionspräsident wurde, hat er eingeführt, dass man sich einmal im Jahr mit dem Regierungspräsidenten zu einer Aussprache trifft, die dem gegenseitigen Verständnis dienen soll. Dort kommt mit schöner Regelmässigkeit der Vorschlag, dass GPK-Berichte vorgängig abgesprochen werden sollten. Aber dazu muss die GPK immer wieder sagen: Es kann nicht sein, das der Beaufsichtigte dem Aufseher sagt, wie er gern beaufsichtigt werden möchte. Zweitens sollte sich die GPK ans geltende Gesetz halten; und dieses schreibt vor, dass Stellungnahmen Betroffener ausschliesslich von einer PUK eingeholt werden müssen. Und zum Vergleich: Die GPK hat sich umgeschaut, wie es in anderen Kantonen läuft. Auch wenn man, die der Kommissionspräsident, Basel-Stadt nicht unbedingt als Vorbild ansieht - dort ist es so, dass die GPK ihren Bericht veröffentlicht, und die Regierung erfährt dies zum gleichen Zeitpunkt aus der entsprechenden Medienmitteilung. Noch zur Bemerkung, eine inhaltliche Stellungnahme der Regierung sei «nicht erwünscht»: Es war abgemacht, dass die Regierung den Bericht fünf Arbeitstage vor der Veröffentlichung erhält, um formelle Fehler mitteilen zu können. Auch Verständnisfragen wären möglich gewesen. Aber die GPK wollte keine inhaltliche Diskussion darüber führen, ob ihre Feststellungen und Empfehlungen richtig sind, sondern diesbezüglich will sie unabhängig sein. Tatsächlich hat es in dem Bericht formelle Fehler, wie man hinterher festgestellt hat; aber diesbezüglich gab es keine Rückmeldung seitens der Regierung.
Noch einmal zur Frage der Pauschalisierung: Der jetzige Bericht ist ein Destillat aus dem, was übrige blieb, nachdem man die direkten Adressierungen aus der Erstfassung wieder entfernt hatte, weil man niemanden anprangern wollte. Es ist sehr schwierig, diese Gratwanderung zu machen.
Landratsvizepräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin, dass jetzt noch zwei Redner auf der Liste stehen, die beide zum zweiten Mal das Wort verlangen. Er bittet sie, sich kurz zu fassen.
Urs-Peter Moos (parteilos) weist zur Frage Nichteinbezug der BUD darauf hin, es gebe noch einen weiteren Aspekt ausser demjenigen, den der Kommissionspräsident bereits genannt hat. Die GPK hat ja während der laufenden Legislatur eine Visitation der BUD durchgeführt und den Landrat darüber unterrichtet. Es ging dort nicht um einzelne Aufträge, sondern um die Arbeitsweise der zentralen Beschaffungsstelle. Der Votant möchte darauf hinweisen, dass die dortige Organisation und die Prozessabläufe aus seiner Sicht vorbildlich sind.
Oskar Kämpfer (SVP) hält fest, er könne einige Behauptungen, die in der Debatte gemacht wurden, nicht einfach stehen lassen und müsse sich deshalb zum zweiten Mal zu Wort melden. Nach den sehr ausführlichen Äusserungen von Regierungsrat Reber zur Frage der Pauschalisierungen hat Oskar Kämpfer grösste Zweifel, ob die Regierung überhaupt gewillt ist, auch nur irgendetwas von den GPK-Empfehlungen umzusetzen. Der Regierungsrat hat nämlich genau gewusst und kann auch heute noch im Einzelfall nachvollziehen, um welche Vorkommnisse es geht, weil die Finanzkontrolle dort jeweils zurückgefragt hat. Die Fälle sind also bekannt. Von Pauschalisierungen zu reden, ist schlicht verfehlt. Wenn dann noch als Erfolgserlebnis das Entlastungspaket genannt wird, wo von 180 Millionen nur ein Bruchteil umgesetzt wurde, dann steigen die Bedenken des Votanten, dass in diesem Kanton Bereitschaft vorhanden ist, irgendetwas wirkungsvoll zu verändern.
Noch einige Bemerkungen zum Thema Statistiken. Selbstverständlich gibt es gewisse Definitionen, nach denen Statistiken in Bezug auf Gewichtung und Auswahl aufgesetzt werden sollen, in der Natur- wie in der Betriebswirtschaft. Der Votant möchte einfach für die Zukunft hoffen, dass man hier im Saal nicht im Namen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen private Auseinandersetzungen führt. Und wenn Landrätin Beeler meint, das Beschlussergebnis einer Kommission, das einstimmig zustande kam, könne in der Formulierung dramatisch verbessert werden, dann wäre sie doch schon seit Jahren eingeladen, in diese Kommission einzutreten. Vielleicht würde die Qualität dann steigen; sicher ist sich der Votant aber auch da nicht.
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- Rückweisungsantrag
://: Der Rückweisungsantrag von Daniel Altermatt wird mit 74:5 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
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- Detailberatung über die Anträge der GPK
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Ziffer 1 keine Wortbegehren
Ziffer 2
Die SP-Fraktion beantragt folgenden neuen Wortlaut von Ziffer 2:
Die Empfehlungen werden an den Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion mit 53:27 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt den beiden Anträgen stillschweigend zu.
Landratsbeschluss
zum Auftrag an die Finanzkontrolle zur Vornahme von Prüfungshandlungen im Bereich Beratungsdienstleistungen
vom 21. Mai 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Landrat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bericht der GPK-Arbeitsgruppe Beratungshonorare.
2. Die Empfehlungen werden an den Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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