Protokoll der Landratssitzung vom 21. März 2013
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2012-222 vom 21. August 2012 [1. Lesung] Vorlage: Anpassung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974 an die harmonisierungsrechtlichen Vorgaben des Bundes und neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge - Bericht der Finanzkommission vom 7. März 2013 - Beschluss des Landrats vom 21. März 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionsvizepräsident Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt das Geschäft vor. Es geht um die Anpassung der Steuergesetzes vom 7. Februar 1974 an die harmonisierungsrechtlichen Vorgaben des Bundes und um den neuen Tarif für Leistungen aus Vorsorge. Ein Grossteil der in der Vorlage vorgesehenen Änderungen betrifft Anpassungen an zwingende Bestimmungen des Bundes gemäss dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz). Die Kantone haben in der Regel zwei Jahre Zeit, um ihre kantonalen Steuergesetze entsprechend anzupassen. Es gibt etliche zwingende Anpassungen, die im Bericht der Kommission vom 7. März 2013 aufgelistet sind. Diese sind auch unbestritten. Beim Abzug für Spenden an politische Parteien, beim einkommensteuerfreien Feuerwehrsold und bei der Freigrenze bei Lotteriegewinnen liegen die festzulegenden Höchstbeträge in der Kompetenz der Kantone. Losgelöst von der Steuerharmonisierung und daher nicht zwingend sieht die Vorlage folgende Änderungen vor:
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Optimierung des aktuellen Rentnerinnen- und Rentnerabzugs
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Neuer Tarif für Leistungen aus Vorsorge
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Integration des Steuererlasses in die Taxaktionskommission und
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Ergänzung der Auskunftspflicht gegenüber kantonalen Organen der Verwaltung und Rechtspflege.
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In der Kommissionsberatung war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Der Kommissionspräsident erläutert die wichtigsten Bestimmungen und verweist bezüglich der Paragrafennummern auf den Bericht.
Die Freigrenze bei Lotteriegewinnen wird neu auf Fr. 1'000 festgesetzt. Diese Bestimmung war in der Vorlage ursprünglich nicht enthalten, wurde aber dann aufgrund des Beschlusses des Bundesrats vom 31. Oktober 2012 in die Vorlage mit hineingenommen.
Der steuerfreie Feuerwehrsold geht jetzt bis Fr. 5'000. Diese Bestimmung wird neu ins kantonale Steuergesetz aufgenommen und nicht in dem vom Landrat erst kürzlich verabschiedeten Feuerwehrgesetz geregelt.
Bezüglich des Abzugs von Kinder - Drittbetreuungskosten wird vom Steuerharmonisierungsgesetz neu das Erreichen des 14. Altersjahres (bisher 15. Altersjahr) als Höchstalter vorgegeben. Der einzige Handlungsspielraum wäre bei der Festlegung des maximalen Abzugs gegeben gewesen. Die Kommission möchte aber am bisherigen Maximalbetrag von Fr. 5'500 festhalten.
Die Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Kanton bereits bekannt. Diese Bestimmung wird neu formuliert und die Obergrenze in Anlehnung an die bundesrechtliche Bestimmung auf Fr. 10'000 fest gelegt. Dies hat in der Kommission keine Diskussionen ausgelöst.
Bei der Optimierung des Rentnerinnen- und Rentnerabzuges hat die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu Diskussionen Anlass gegeben. Die Finanzkommission möchte dem entgegenwirken und beantragt dem Landrat die folgende neue Regelung: Der Abzug bei einer maximalen AHV/IV-Ehepaarrente beträgt 60 % (Vorlage: 30 %). Bei höheren Einkünften vermindert sich dieser Abzug um jeweils ein Prozent pro Fr. 250 (Vorlage: Fr. 500) zusätzlichen Einkünften.
Die Besteuerung der Leistungen aus Vorsorge ist ohne Zweifel das Kernstück der Vorlage. Der Kanton Basel-Landschaft nimmt unter den Nordwestschweizer Kantonen bei tieferen Auszahlungen punkto Steuerbelastung den Spitzenrang ein. Bei hohen Leistungen hingegen ist Baselland mit Abstand der teuerste Kanton. Die sehr hohe Belastung grösserer Auszahlungen, die ja mit der Pensionierung zusammenfällt, birgt dringenden Handlungsbedarf, um den Wegzug von guten Steuerzahlern zu verhindern. Die Kommission hat sich mit 8:4 Stimmen für jene Variante ausgesprochen, die bei statischer Betrachtung haushaltsneutral ausfällt: für Kapitalleistungen bis Fr. 400'000 soll neu ein Steuersatz von 2.4 % gelten (Stufe 1; Vorlage: 2 %). Für Beträge über Fr. 400'000 sollen unverändert 6 % gelten, maximal jedoch insgesamt 4 % (Vorlage: 4.5 %). Für die Befürworter dieser Variante stand die Haushaltsneutralität im Vordergrund. Bei den tieferen Kapitalleistungen bleibt der Kanton trotz dieser kleinen Erhöhung der günstigste. Auch wenn eine Minderheit in der Kommission die niedrigeren Kapitalleistungen nicht stärker besteuern wollte, so stand doch für die Mehrheit die dringende Entlastung der höheren Auszahlungen im Vordergrund. Auch mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen läge der Kanton immer noch in den hinteren Rängen, kann sich jedoch einigermassen in das Niveau der Nachbarkantone eingliedern. Erwähnt wurde, dass sich die Haushaltsneutralität aus einer statischen Betrachtungsweise heraus ergibt. Da aber durch die moderatere Belastung der Wegzug vermögender Personen verhindert werden soll, kann bei dynamischer Betrachtung mit zusätzlichen Einnahmen gerechnet werden. Als Konsequenz muss die Quellensteuer analog angepasst werden, was mit 9:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfohlen wird.
Der Einschlag für diskontierte Mitarbeiteraktien soll bei der kantonalen Vermögensteuer einheitlich 20 % betragen. Die Kommission stimmt dem mit 11:0 Stimmen zu.
Das Thema organisatorische Zusammenführung der Taxationskommission war im wesentlichen unbestritten. Bei § Abs. 183 Abs. 2 ist der Streichung der Formulierung «bei berechtigtem Interesse» einstimmig zugestimmt worden. Danach soll der Satz wie folgt lauten:
«Das Gesuch kann bereits anlässlich des Veranlagungsverfahrens gestellt und entschieden werden.»
Die Finanzkommission beantragt dem Rat mit 10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Revision des Steuergesetzes gemäss dem dem Bericht beiliegenden abgeänderten Entwurf zuzustimmen. Mit 12:0 Stimmen beantragt die Finanzkommission die Abschreibung der drei Motionen 2010/339, 2010/147 und 2011/182.
Präsident Jürg Degen (SP) begrüsst an dieser Stelle die Ratsleitung des Kantonsrats des Kantons Solothurn unter der Leitung der Kantonsratspräsidentin Susanne Schaffner. Er heisst die Gäste herzlich in Landrat in Liestal willkommen, wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Baselbiet und zunächst den Genuss einer hoffentlich angeregten Debatte.
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- Eintretensdebatte
Gemäss Dieter Epple (SVP) ist die SVP-Fraktion einstimmig für die Gesetzesanpassung.
Mirjam Würth (SP) stellt vorab in Aussicht, mit ihrem Votum die Grundlage für eine angeregte Diskussion zu geben. Die SP-Fraktion unterstütze den grössten Teil der vorgesehenen Anpassungen, die ja zum grössten Teil in Anpassungen an das Bundesgesetz bestehen. Die SP ist damit einverstanden, dass der Rentenabzug anders, nämlich auch sozialer, ausgestaltet wird; sie begrüsst die Anpassungen hinsichtlich der Taxationskommission und ist auch mit der Regelung der elektronischen Auskünfte gegenüber Amtsstellen einverstanden.
Aber die SP-Fraktion stellt Antrag, dass die §§ 36 und 68o bis aus der Vorlage gestrichen werden. Dabei geht es um den Aspekt, dass Kapitalleistungen aus der 2. und 3. Säule anders besteuert werden sollen, nämlich dass man hohe Kapitalleistungen weniger besteuert. Man will sich damit an die Regelungen in anderen Kantonen annähern mit dem Ziel, den Wegzug von Steuerzahlern aus dem Baselbiet zu verhindern. Dies ist jedoch etwas, was derzeit nicht nötig ist. In der ursprünglichen Fassung der Vorlage hätte diese Regelung zu einem Minderertrag von Fr. 2,2 Millionen geführt. In der Kommission wurde dann lang darum gerungen, wie man dies anders formulieren könnte. Jetzt ist ein Vorschlag auf dem Tisch, bei welchen man zwar bei den hohen Kapitalleistungen die Steuern senkt, dafür aber die kleineren Kapitalleistungen stärker belastet. Dies heizt nur den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen weiter an und ist im Grunde genommen ein Unding.
Daher tritt die SP-Fraktion zwar auf die Vorlage ein, stellt aber den Antrag, die genannten beiden Paragrafen zu streichen.
Michael Herrmann (FDP) weiss nach dem Votum von Mirjam Würth gar nicht, wo er anfangen soll. Wenn er sich die Abstimmungsresultate aus dem Kommissionsbericht anschaue, dann erstaune ihn dieses SP-Votum sehr. Die SP will hier das eigentliche Filetstück aus der Vorlage herausnehmen. Baselland liegt bei der Besteuerung der niedrigeren Auszahlungen aus der Kapitalvorsorge auf einem Spitzenplatz. Bei den höheren Auszahlungen ist der Kanton hingegen katastrophal, vor allem wenn man es mit den umliegenden Kantonen vergleicht; die anwesenden Kollegen aus dem Kanton Solothurn werden sich bei dieser Gelegenheit freuen. Dornach zum Beispiel ist bei den höheren Auszahlungen um rund 30 % günstiger. Noch stärker aber ist der Unterschied zu Zentralschweizer Kantonen. Das Schlimme, was passiert, was aber viele immer noch nicht begreifen wollen, ist dies: Leute, die vor einer Auszahlung stehen, überlegen sich, wo sie steuerlich günstiger wegkommen, und verlassen rechtzeitig den Kanton Basel-Landschaft. Dies findet in der Praxis statt, ob man dies nun glauben will oder nicht. Der Kanton verliert damit, und zwar auf Dauer, Leute, die oft auch ein ansehnliches Vermögen oder ein hohes Einkommen haben, als Steuerzahler. Der Votant kann nicht verstehen, dass man, insbesondere nach der Diskussion in der Kommission, die Augen hiervor verschliessen kann. Die Ratslinke, die nun das Filetstück der Vorlage herausnehmen will, geht zudem von einer statischen Betrachtungsweise aus. Aber das Leben ist nicht statisch. Wenn man die genannte Bevölkerungsgruppe mit einer etwas niedrigeren Besteuerung der Kapitalauszahlungen dafür gewinnen kann, in Kanton zu bleiben, dann hat man auf die längere Sicht auch wieder mehr im Portemonnaie. Er bittet die SP-Fraktion daher dringend, sich gut zu überlegen, ob sie Ihren Antrag aufrecht erhalten will. [Beifall von rechts]
Alain Tüscher (EVP) merkt an, er müsse nun sein ganzes Votum umschreiben, er wisse nur noch nicht genau, wie. Er dankt Michael Herrmann für den Steilpass mit dem «Filetstück». Er sei auch ein Liebhaber von Käsekuchen und habe dann zum Dessert gerne eine Rahmwähe. Wenn man aber beim Zubereiten des Käsekuchens die Zutaten der Rahmwähe beimischt, dann kommt etwas Ungeniessbares dabei heraus. So ähnlich kommt es ihm mit den Vorschlag der SP vor. Der Votant bedankt sich bei Hans-Jürgen Ringgenberg für die gute Zusammenfassung der Thematik sowie bei den Herren Roger Wenk und Peter Nefzger, die die Kommission bei der Beratung der Angelegenheit begleitet und beraten haben. Man hat in der Kommission wirklich um das Ergebnis gerungen und ist am Schluss zu einem Entscheid gelangt. Er bittet die SP, falls sie etwas von dem Thema versteht, etwas dazu zu sagen; anderenfalls aber soll sie die Angelegenheit der Kommission und den Fachleuten überlassen.
Es handelt sich um eine sehr gute und sinnvolle Vorlage, und sie ist auch dringend. Sie sendet die Botschaft an alle Baselbieter aus dem Mittelstand und dem gehobenen Mittelstand, dass sie nicht mehr an die Innerschweizer Seen flüchten müssen: Ihr könnt hier bleiben, und es ist wichtig, dass ihr hier bleibt. Man braucht im Kanton auch die Leute, die gut verdienen, und es ist nichts Schlimmes, wenn man Geld hat. Die CVP/EVP- Fraktion wird die Revision des Steuergesetzes einstimmig annehmen und die Motionen abschreiben.
Steuergesetze, sagt Lotti Stokar (Grüne), seien sehr komplex, und die Wirkung der einzelnen Tarifbestimmungen seien für Laien wirklich ein undurchdringlicher Dschungel. Man hat sich in der Finanzkommission wirklich bemüht festzustellen, an welchen Schräubchen man drehen muss, damit am Schluss eine Lösung herauskommt, die beiden Anliegen gerecht wird: dass einerseits die hohe Progression nicht zum Verlust von Steuerzahlern führt, auf der anderen Seite, dass niedrigere Auszahlungen nicht zu sehr belastet werden. Man hat wirklich um eine gute Lösung gerungen, und auch die Votantin dankt an dieser Stelle den Mitarbeitern der Verwaltung, die sehr viele mögliche Varianten aufgezeigt haben. Nach Auffassung der grünen Fraktion wurde mit dem Kommissionsvorschlag am Ende ein guter Kompromiss gefunden, hinter dem die Grünen auch weiterhin stehen. Die Votantin fände es schade, wenn man noch einmal retour gehen müsste.
Gerhard Schafroth (glp) findet das Votum von Mirjam Würth wirklich heikel. Wie Lotti Stokar sagte, hat die Kommission intensiv um einen Kompromiss gerungen. Die Kurve, die die SP heute macht, ist einfach dumm. Den Kanton laufen die Leute davon wegen seiner hohen Steuersätze; dies vermindert die Steuererträge und schädigt die Handlungsfreiheit des Kantons. Es nützt nichts, aus ideologischen Gründen einen hohen Steuersatz anzustreben, wenn man ihn nachher gar nicht anwenden kann, weil die Leute davonlaufen, bevor die Steuer anfällt. Der Votant ist enttäuscht von der Haltung der SP, nachdem in der Kommission derart um eine Lösung gerungen worden ist. Die SP sollte sich wirklich überlegen, ob sie nun alles auf diese Art und Weise bachab schicken will. Wenn sie hier die Vernunft wahren würde, wäre das für die bürgerlichen Fraktionen eine Motivation, der Linken bei anderer Gelegenheit wieder einmal entgegenzukommen.
Die BDP/glp-Fraktion wird die Vorlage einstimmig unterstützen.
Siro Imber (FDP) hat den Eindruck, die SP meine den Esel und schlage den Sack. Die Leute, die wirklich Geld haben - und auf diese zielt die SP ja wohl ab -, sind auch diejenigen, die am mobilsten überhaupt sind. Er erlebt das tagtäglich in seinem Beruf. Diese Leute kümmern sich nicht um einen Steuersatz im Kanton Basel-Landschaft; sie sind einfach sofort weg. Gerade wenn es um eine Auszahlung einer Vorsorgeleistung geht, ist dies ja auch damit verbunden, dass die Betreffenden zu arbeiten aufhören, womit sie örtlich noch weniger gebunden sind. Wer wirklich bestraft wird mit den überrissenen Steuersätzen im Kanton Basel-Landschaft, das ist der Mittelstand, diejenigen Leute, die ihr Leben lang gearbeitet und Beiträge in die berufliche Vorsorge eingezahlt haben, und die auch auf diese Vorsorgeleistungen angewiesen sind. Diese Leute haben dann vielleicht auch noch ein Häuschen, das sie nicht einfach so schnell verkaufen und dann wegziehen können. Sie sind es, die am meisten besteuert werden. Die in der Kommission ausgearbeitete Vorlage ist wirklich sehr moderat; eigentlich hätte man viel weiter gehen können, um für weitere Personenkreise oder für Freizügigkeitsstiftungen attraktiv zu werden. Der Votant versteht daher wirklich nicht, dass nun dieser Antrag der SP kommt.
Dominik Straumann (SVP) nimmt zum Punkt Feuerwehrsold Stellung. Bei der Beratung des Feuerwehrgesetzes in der JSK wurde gesagt, das Thema solle später noch einmal besprochen werden. Bisher war der Feuerwehrsold steuerfrei, nun soll der Freibetrag auf Fr. 5'000 beschränkt werden mit der Begründung, man könne dadurch neue Steuern generieren. Die hier anwesenden Gäste aus Solothurn haben insoweit ein gutes Beispiel gegeben, als sie den Freibetrag auf Fr. 10'000 festsetzten. In Zürich sind es Fr. 8'000. Leider ist die beabsichtigte Beratung des Themas in der JSK unterblieben. Der Votant wird daher heute Abend in der Ratskonferenz den Antrag stellen, die zweite Lesung des vorliegenden Geschäfts erst am 25. April durchzuführen, damit sich die JSK zuvor noch damit befassen und gegebenenfalls einen Antrag stellen kann. Er hofft auf ein Verständnis für dieses Anliegen, damit nicht neue Steuern generiert werden auf dem Rücken derer, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl in Dienst stellen.
Rolf Richterich (FDP) spricht die Gäste aus Solothurn an; sie erlebten in diesem Moment eine Provinzposse à la Baselbiet. Man befinde sich zwar im Regierungsgebäude, es könne einem aber so vorkommen, als befinde man sich in einem Spielhaus, in welchem taktische Spiele gespielt werden. Es ist ein schlechtes Zeichen für die Politik, das die SP mit ihren Anträgen setzt. Dies schadet der Glaubwürdigkeit der Politik noch mehr. Man muss sich wirklich nicht mehr wundern, warum so wenige Menschen zu den Abstimmungen gehen. Im Wallis sind jetzt bei einem zweiten Wahlgang für die Regierung über 60 % der Wahlberechtigten an die Urne gegangen. Dort herrscht offenbar noch eine funktionierende politische Kultur, die der Votant im Baselbiet extrem vermisst angesichts dessen, was die SP hier mit dem Parlament anstellen möchte.
Mirjam Würth (SP) stellt fest, sie vertrete hier in der Tat eine etwas schwierige Position. Sie erinnert noch einmal daran, es gehe darum, bei den höheren Kapitalleistungen den Steuersatz anzupassen. Die SP hat sich bereits in der Vernehmlassung dahin geäussert, dass dies Steuergeschenke sind, die die SP nicht befürworten kann. Die Votantin zitiert im Übrigen aus der Stellungnahme, die die Gemeinde Buus im Rahmen der Vernehmlassung abgegeben hat: es handle sich um eine «unverständliche Privilegierung der hohen Kapitalleistungen». Es ist also nicht nur die SP, die diese Kritik übt, sondern in der Hochburg der SVP denkt man ebenso. Genau dies, die unverständliche Privilegierung hoher Kapitalleistungen, ist für die SP Fraktion der entscheidende Punkt. Es ist zwar richtig, dass das Baselbiet im Vergleich zu anderen Kantonen einen hohen Steuersatz hat. Vielleicht sollte man dies in der Tat anpassen; störend ist aber, dass dies auf Kosten der niedrigen Kapitalleistungen geschehen soll, wodurch das Ungleichgewicht noch verschärft wird. Man entlastet diejenigen, die wirklich eine Menge Geld haben und auch schon eine Menge Steuern gespart haben, und belastet dafür den Mittelstand. Dagegen versucht sich die SP einmal mehr zu wehren.
Andreas Giger (SP) hakt beim letztgenannten Gedanken von Mirjam Würth ein und nennt ein Beispiel: Im Bereich des Maler- und Gipsergewerbes Baselland wurde jetzt eine sozialpartnerschaftliche Vereinbarung getroffen, wonach die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig mit 62 Jahren in den Vorruhestand gehen können. 90 % dieser Personen, die man wohl als Mittelstand bezeichnen kann, werden aus ihrer Pensionskassen austreten und Kapital beziehen müssen. Dass diese Leute nun dafür bezahlen sollen, dass sehr vermögende Personen in den Genuss einer Steuersenkung kommen können - das geht für die SP nicht.
Michael Herrmann (FDP) merkt an, er könne gut nachvollziehen, dass Mirjam Würth in einer ganz schwierigen Position steht, wenn sie ihre Anträge begründen will. Er wehrt sich gegen den Begriff «Steuergeschenke». Das Geld, von dem die Menschen Steuern zahlen sollen, gehört zunächst einmal ihnen. Es ist daher falsch, von Geschenken zu sprechen. Wie Lotti Stokar vorhin sagte, wurde in der Kommission hart gerungen, um schliesslich einen Kompromiss zu erzielen. Dabei sind die Bürgerlichen entgegengekommen, denen noch etwas tiefere Steuersätze lieber gewesen wären, und es sah so aus, als würde auch die Ratslinke ein Stückweit entgegenkommen, damit man die Vorlage durchbringt zum Wohle aller. Der mehrfach zitierte Mittelstand ist auch dann der Leidtragende, wenn die sehr Wohlhabenden wegen der hohen Steuerbelastung wegziehen. Man darf die Sache nicht nur statisch, sondern muss sie dynamisch betrachten. Die heutige Debatte hat den Votanten im Übrigen auch gelehrt, dass ein einmal gegebenes Wort offenbar nicht mehr zählt.
Gerhard Schafroth (glp) erinnert daran, worum es eigentlich gehe: Die Besteuerung von niedrigeren Kapitalabfindungen soll von 2 auf 2.4 % steigen. Das ist nichts. Als die Leute das Geld einzahlten, haben sie 10 % gespart. Diese massive steuerliche Privilegierung will man ja, damit die Leute Geld für ihre Altersvorsorge zurücklegen. Es ist komplett unvernünftig, die jetzt vorgesehene minimale Erhöhung der Besteuerung der Kapitalauszahlung um 0,4 % ideologisch hochzustilisieren.
Alain Tüscher (EVP) findet, es sei offenbar eine Schweizer Tradition: Schon in der Schule hat man immer diejenigen fertig gemacht, die gut waren. Es hat sich nicht rentiert, gut zu sein. Es gibt andere Länder, da ist man ein Star, wenn man gut ist; man schaut an solchen Leuten hoch und lernt von ihnen. Das findet der Votant super, auch als ehemaliger Sportler. Gemäss einer Statistik geht es bei denen, die mit der vorliegenden Vorlage geringer belastet werden sollen, um 14 Prozent der Betroffenen. Der Landrat muss sich jetzt einfach entscheiden, was er diesen 14 Prozent sagt. Sagt man ihnen: Super, dass ihr so viel Geld habt, wir nehmen noch ein bisschen mehr, mit der Folge, dass sie weggehen. Oder gibt man die Botschaft: Ihr seid willkommen, wir geben ein bisschen mehr von unten her, wobei es sich bei den Betreffenden ja auch nicht um wirklich arme Leute handelt, und man trifft sich auf einer vernünftigen Basis. Der Votant appelliert an alle Ratsmitglieder, nun den grünen Abstimmungsknopf zu drücken; dann gibt es eine gute Sache.
Kathrin Schweizer (SP) fasst zusammen: Es gehe darum, dass die tieferen Kapitalleistungen 20 % mehr Steuern bezahlen müssen, damit man bei den ganz hohen Kapitalleistungen auf einen Drittel des heutigen Steuersatzes herunter gehen kann. Möglicherweise nimmt der Kanton hinterher mehr Geld ein, dies aber auf Kosten der niedrigen Kapitalleistungen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) ist über den Schwenk der SP-Kolleginnen und -Kollegen ebenfalls etwas erstaunt. Er erinnert daran, dass die ursprüngliche Vorlage Mindereinnahmen von etwa Fr. 3 Millionen vorgesehen habe, und die SP-Vertreter haben gekämpft wie die Löwen, damit dies ausgeglichen werde. Es ist ein Teil des Handwerks der Politiker, Kompromisse zu finden, bei denen das Geben und das Nehmen in einem fairen Verhältnis stehen. Der Votant kann im vorliegenden Fall wirklich nicht erkennen, welchen Wert es haben könnte, auf Extrempositionen zu bestehen. Er bittet die Kolleginnen und Kollegen der SP, sich zumindest der Stimme zu enthalten, wenn sie sich schon nicht zum Ergebnis der Kommission bekennen können.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt der Finanzkommission für die politische Klugheit, die sie insgesamt gezeigt habe. Die Änderungen sind einerseits zwingend, andererseits sind sie sinnvoll, und beim neuen Tarif für Kapitalleistungen sind sie sowohl sinnvoll als auch dringend notwendig. Das Ziel muss es sein, Steuersubstrat zu erhalten - das Substrat mindestens zu erhalten und den Steuerertrag möglichst zu steigern. Der Kanton steht in einem Wettbewerb, und wie sich aus der Vorlage ergibt, geht es um einige hunderttausend Franken bei der Auszahlung von höheren Kapitalleistungen. Da wird es sich wohl jeder, oder fast jeder im Saal, wenn es um sein eigenes Portemonnaie ginge, überlegen, ob es nicht günstiger wäre, für eine Zeit lang eine Wohnung in einem anderen Kanton zu mieten. Er als Regierungsrat hat ab und zu derartige Leute bei sich auf dem Büro, oder sie sprechen bei der Steuerverwaltung vor. Dies ist etwas ganz Reales. Man muss sich auch vor Augen halten, dass 14 % der Steuerzahler 50 % der Einkommenssteuer entrichten. Es macht Sinn, diese 14 % fair und anständig zu behandeln, damit sie hier bleiben und nicht mit den Füssen abstimmen. Steuergeschenke macht der Staat überhaupt keine. Der Staat nimmt dem Privaten mehr oder weniger weg, und wenn er ihm weniger wegnimmt, ist dies kein Geschenk. Wenn man sich die Progressionskurve im Kanton Basel-Landschaft ansieht, die auch bei der Versteuerung von Kapitalleistungen zur Anwendung kommt, dann kann man weiss Gott nicht von einer Privilegierung höherer Einkommen sprechen. Der Kanton hat die sozialste, also die steilste Steuerkurve der ganzen Schweiz. An Kathrin Schweizer gewandt, hält Adrian Ballmer fest, die Regierung habe einen Satz von 2 % beantragt. Er fragt nun, wer eigentlich in der Kommission den Antrag gestellt hat, dass man bei den unteren Einkommen auf 2.4 % gehen soll. [Beifall von rechts]
Der heute von der SP gestellte Antrag ist wider Treu und Glauben. Er ist auch kurzsichtig. Der zusammen mit der Finanzkommission beschlossene Antrag ist moderat und sinnvoll, und er bittet darum, über die Nasenspitze hinaus zu denken.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- 1. Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§§ 6 bis 33 keine Wortbegehren
§ 36 3. Kapitalleistungen aus Vorsorge
Es liegt ein Antrag der SP-Fraktion auf Streichung dieser Bestimmung vor.
Mirjam Würth (SP) präzisiert ihren Antrag dahingehend, dass es nicht um die Streichung des Paragraphen 36 gehe, sondern darum, dass man auf die ursprüngliche Fassung zurückkommt.
Es entwickelt sich ein Disput darüber, welche Formulierung genau damit gemeint ist. Präsident Jürg Degen (SP) stellt klar: Wenn der Paragraph 36 in der gegenwärtigen Vorlage gestrichen wird, bleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung.
Michael Herrmann (FDP) bittet die Landratsmitglieder, den Antrag der SP abzulehnen, der unüberlegt ein Eigen-Goal-Antrag sei.
://: Der Landrat lehnt des Streichungsantrag der SP-Fraktion mit 17:60 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
§ 46 bis 68m keine Wortbegehren
§ 68o bis Absatz 3
Es liegt ein Antrag der SP-Fraktion auf Streichung dieser Bestimmung vor.
Mirjam Würth (SP) erklärt, nach dem Ausgang der vorigen Abstimmung ziehen sie den Antrag zurück.
§ 68r Absätze 1 Buchstaben c und d keine Wortbegehren
§ 108 bis II. keine Wortbegehren
://: Die 1. Lesung ist ohne Änderungen abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch
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