Protokoll der Landratssitzung vom 21. März 2013

Nr. 1125

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) erläutert, es gehe um Änderungen des Personalgesetzes und des Personalsdekrets, die nötig werden aufgrund der Strategie, die der Regierungsrat festgelegt hat. Diese Strategie ist in der Personalkommission auf breite Zustimmung gestossen, da sie die Instrumente für ein modernes Personalmanagement beinhaltet und zum Ziel hat, dass der Kanton ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Zudem wurde einem wichtigen Anliegen der Personalkommissionsrechnung getragen, nämlich der Bereinigung der Kompetenzen zwischen Regierungsrat und Kantonsgericht. Dies hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen geführt. Jetzt aber ist es so, dass die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts, der Regierungsrat und das Personalamt sich zu einer einheitlichen Personalpolitik bekennen und die nötigen Abgrenzungen und Kompetenzen festgelegt haben. Einen Schritt weiter als der regierungsrätliche Vorschlag ist die Personalkommission gegangen im Zusammenhang mit der einheitlichen Anwendung des Personalrechts. Die Kommission hatte gesagt, wenn man schon die einheitliche Anwendung des Personalrechts postuliere, was ja bereits im jetzigen Personalgesetz der Fall ist, dann müsse es auch Instrumente geben, um diese Einheitlichkeit durchzusetzen. Dieses Instrument besteht in der Möglichkeit des Personalamts, Weisungen zu erlassen, beschränkt auf die Durchsetzung der Einheitlichkeit des Personalrechts. Binnengerechtigkeit ist ja auch ein grosses Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn die gleiche Anwendung in allen Direktionen und in den Gerichten schafft Sicherheit für sie, und auch dies gehört zu einem attraktiven Arbeitgeber. In begründeten Fällen müssen künftig Stellen nicht ausgeschrieben werden. Der Zusatz bei heutigen Ausschreibungen «die Stelle wird intern besetzt» soll also künftig nicht mehr nötig sein. Zur Regel darf dies jedoch nach Meinung der Kommission nicht werden. Es muss auf begründete Fälle beschränkt bleiben, und ein begründeter Fall kann zum Beispiel interne Karriereplanung sein, denn es soll ja möglich sein, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Know-how aneignen, sich weiterbilden und innerhalb der Kantonsverwaltung Karriere machen. Ein weiteres Thema war die Chancengleichheit. Diese ist ganz wichtig, nicht nur zwischen Frauen und Männern, sondern auch zwischen Alt und Jung, und sie betrifft auch besondere Personengruppen, wie zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund. Daher hat die Kommission beschlossen, den Buchstaben h von § 7 so zu formulieren: «die Chancengleichheit für alle gewährleisten».


Die Personalkommission beantragt dem Landrat einstimmig, das Personalgesetz mit den von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen, sowie das Personaldekret, wie es der Regierungsrat vorlegt, zu genehmigen und die Motion 2009/085 von Isaac Reber als erfüllt abzuschreiben.


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- Eintretensdebatte


Oskar Kämpfer (SVP) erklärt, die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes und des Dekrets seien wichtige Schritte zur Erfüllung der neuen Personalstrategie des Regierungsrats. Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorschläge einstimmig, dies allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass man die heutige Entscheidung als ersten Schritt in die richtige Richtung betrachtet, der noch vom früheren Personal Amtschef Markus Nydegger mit Augenmass in die Wege geleitet wurde. Die SVP hofft aber, dass der neue Personalverantwortliche diesen Weg weitergeht.


Mirjam Würth (SP) bekundet das Einverständnis der SP-Fraktion mit den vorgeschlagenen Änderungen, vor allem begrüsst die SP, dass die Kompetenzabgrenzung zwischen Regierung und Gericht jetzt gut geregelt ist, sowie dass die Arbeitnehmer des Kantons jetzt eine Verpflichtung haben, arbeitsmarktfähig zu bleiben, d.h. sich weiterzubilden. Bezüglich des von der Personalkommission eingefügten Weisungsrechts des Personalamts ist es der SP wichtig, dass dieses auf die einheitliche Anwendung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen beschränkt bleibt. Sehr gut findet die SP, dass die Chancengleichheit weiter gefasst und somit besser abgestützt ist. Dass offene Stellen in begründeten Fällen intern besetzt werden können und nicht ausgeschrieben werden müssen, ist sicher ein Vorteil für den Kanton. So ist Karriereplanung innerhalb der Kantonsverwaltung möglich, und der Kanton kann das Wissen, dass er in die Schulung von Mitarbeitenden investiert hat, nachher auch als Früchte ernten.


Die SP-Fraktion stimmt der Gesetzes- und Dekretsänderung zu.


Werner Rufi (FDP) erklärt für die FDP-Fraktion, diese sei für Eintreten. Das Personalgesetz und das Personaldekret werden in wichtigen Punkten revidiert. Als ehemaliger Präsident der Personalkommission kann der Votant nur unterstützen, was Regula Meschberger ausgeführt hat: Es braucht eine einheitliche Anwendung, und das neu formulierte Weisungsrecht ist ein guter Ansatz hierfür. Die FDP ist jedoch der Meinung, dass es auch bei der Struktur noch gewisse Anpassungen geben sollte. Der Votant verweist diesbezüglich auf einen Vorstoss seines Fraktionskollegen Balz Stückelberger. Beim Thema Ausschreibung ist es wichtig, dass man die «begründeten Fälle» jetzt neu formuliert hat. Bei internen Mitarbeitern besteht ganz klar dieser Bedarf. Wichtig ist auch die einheitliche Personalpolitik und deren Umsetzung. Bisher hatte sozusagen jede Direktion ihr eigenes «Gärtli»; daraus soll künftig ein einheitlicher grosser Garten werden, ohne Gartenzaun dazwischen. Es kann nicht sein, dass jemand in einer Direktion anders behandelt wird als in einer anderen.


Die FDP-Fraktion unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen, verbunden mit dem Hinweis, dass man in dieser Thematik weiterhin am Ball bleiben muss.


Beatrice Herwig (CVP) verweist auf die sehr gute Zusammenfassung seitens der Kommissionspräsidentin und kündigt für die CVP/EVP-Fraktion einstimmige Unterstützung der Vorlage an. Sie hebt hervor, es sei sehr wichtig, dass auf allen Ebenen in allen Direktionen und bei den Gerichten eine einheitliche Personalpolitik gelebt wird. In diesem Sinne befürwortet die Fraktion auch, dass das Personalamt neu ein Weisungsrecht erhält. Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten und für die Abschreibung des Vorstosses von Isaac Reber.


Marie-Therese Müller (BDP) bekundet seitens der BDP/glp-Fraktion Zustimmung zur Vorlage. Die vorgesehene Vereinheitlichung sei positiv zu bewerten. In diesem Sinne ist auch das Weisungsrecht des Personalamts richtig. Bedauerlich ist, dass die Gleichstellung überhaupt im Gesetz geregelt werden muss; eigentlich sollte dies heute selbstverständlich sein. Die Votantin fragt an, ob durch die vorgesehenen Änderungen Kosten zu erwarten sind.


Stephan Grossenbacher (Grüne) begrüsst namens der grünen Fraktion die Ausarbeitung einer einheitlichen Personalstrategie, die nun durch die vorgesehenen Änderungen des Gesetzes und des Dekrets in die Praxis überführt werden kann. Die eine oder andere Formulierung wird sich vielleicht in der Praxis noch bewähren müssen. Der Motionär ist mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden, die seinem Anliegen sehr nahe kommen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bedankt sich herzlich für die gute Aufnahme der Vorlage. Vor allem hat ihn gefreut, dass Personalpolitik und Personalstrategie, als die wesentlichsten Punkte in Vorlage, sehr gut aufgenommen wurden. Das Personal ist die wichtigste Ressource für einen Dienstleistungsbetrieb. Daher ist es ganz wichtig, dass der Kanton ein Arbeitgeber ist mit einer einheitlichen Personalpolitik. Vor einigen Jahren wurde eine Mitarbeiterumfrage durchgeführt, bei der die Frage der Binnengerechtigkeit moniert wurde. Das Personalamt hat den Auftrag dafür zu sorgen, dass das Personalrecht einheitlich angewendet wird. Hierfür braucht es entsprechende Instrumente, die man mit der vorliegenden Vorlage schafft. Davor muss man sich auch nicht fürchten, denn jede Direktion, wenn sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann diese vor die Regierung ziehen.


Zu Diskussionen Anlass gab die Justizverwaltung. Nach § 24 Abs. 2 GOG nehmen die Gerichte die Justizverwaltung selbstständig vor, «soweit nicht andere Organe zuständig sind». Aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips obliegt an sich die gesamte Verwaltungstätigkeit der Exekutive. Die Justizverwaltung ist daher als Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips im Sinne einer Ausnahmebestimmung einschränkend zu interpretieren. Die Durchbrechung gilt, soweit sie für eine unabhängige Rechtsprechung nötig ist. Dies muss man sich vor Augen halten bei der Frage, was die Justizverwaltung eigentlich soll. Im Rahmen der hiesigen Vorlage hat man sich mit den Gerichten geeinigt, gerade weil natürlich die Personalkommission betont hat, man wolle eine einheitliche Personalpolitik, nicht sechs verschiedene. Man hat nun ein Commitment mit dem Kantonsgericht und ist auf einem guten Weg. Mit Meinungsverschiedenheiten in Einzelfällen kann man leben.


Auf die Frage von Marie-Theres Müller erwidert Regierungsrat Ballmer, es seien aus dieser Vorlage keine Kosten zu erwarten.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung


Präsident Jürg Degen (SP) fragt den Rat an, ob eine detaillierte Lesung gewünscht wird, oder eine pauschale Lesung genügt. Gegen Letzteres werden keine Einwände erhoben.


Es liegen keine Wortbegehren vor.


://: Die 1. Lesung ist abgeschlossen.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass das Dekret zusammen mit der 2. Lesung behandelt werden soll.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch



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