Protokoll der Landratssitzung vom 21. März 2013
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2012-228 vom 28. August 2012 Vorlage: Motion 2010/047 vom 28. Januar 2010, Urs Berger, CVP/EVP-Fraktion: „Verzicht auf die Weiterverrechnung von Kosten im Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (Lehrabschlussprüfungen) an die Lehrbetriebe gewerblich-industrieller Berufe" - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 12. Februar 2013 - Beschluss des Landrats vom 21. März 2013: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) erläutert den Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission: Der ehemalige Landrat Urs Berger hat im Jahr 2010 eine Motion eingereicht mit dem Ziel, dass auf die Weiterverrechnung von Prüfungsgebühren und Prüfungskosten an die Lehrfirmen der gewerblich-industriellen Berufe komplett verzichtet wird. Der Landrat hat diese Motion am 9. Februar 2011 überwiesen, das Resultat ist die nun zu behandelnde Vorlage.
Die Vorlage wurde an den Sitzungen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 20. Dezember 2012 und 17. Januar 2013 beraten. An den Sitzungen waren als Auskunftspersonen sowie zur Beantwortung von Fragen folgende Personen anwesend: Regierungsrat Urs Wüthrich, Roland Plattner, Generalsekretär der BKSD und Hanspeter Hauenstein, Leiter AfBB.
Innerhalb der Kommission gab es leicht kontroverse Diskussionen. Ein Teil der Kommissionsmitglieder übte insbesondere Kritik daran, dass bei den gewerblich-industriellen Berufen Prüfungsgebühren verlangt werden, bei den kaufmännischen Berufen jedoch noch nie eine Verrechnung stattgefunden hat. Andere Kommissionsmitglieder schlugen vor, bei den kaufmännischen Berufen eine Grundgebühr einzuführen. Letztlich musste die Kommission jedoch feststellen, dass die ganze Angelegenheit geprägt ist von der Berufsbildungsgesetzgebung. Diese ist auf Bundesebene geregelt. Regierungsrat Urs Wüthrich hat darauf hingewiesen, dass im Moment Abklärungen im Gang sind, um die zum Teil sehr aufwändigen Verfahren bei den gewerblich-industriellen Berufen zu vereinfachen und die Kosten zu senken. Von den Prüfungskosten in Höhe von 2,6 Millionen Franken werden fast 1,4 Millionen Franken an Personalkosten in Form von Expertenhonoraren ausbezahlt. Wenn die Prüfungsverfahren vereinfacht werden, braucht es nicht mehr so viele Experten und entsprechend sinken die Honorare.
In der Kommission wurde auch die Frage eingeworfen, wie es sich mit der Gerechtigkeit vereinbaren lässt, wenn in der Sekundarstufe 2 für den berufsbildenden Weg unterschiedliche Ansätze verrechnet werden als für den rein schulischen. Je nach Beruf können die Kosten für die Lehrabschlussprüfung zwischen 400 und 500 Franken betragen. Die Kommission kam zum Schluss, dass aufgrund der Finanzlage des Kantons und weil gewisse Bestimmungen auf Bundesebene geregelt sind, der Landratsbeschluss abgeändert werden soll. Die Notwendigkeit eines neuen Finanzierungskonzeptes ist zwar unbestritten. Die Kommission beantragt jedoch aus den oben genannten Gründen mit 11:0 Stimmen, dass die Umsetzung der Motion auf Ende 2014 verschoben wird. Der Regierungsrat wird beauftragt, einerseits ein Konzept für die zukünftige Ausgestaltung der Prüfungen und andererseits ein Finanzierungskonzept für alle Branchen auszuarbeiten.
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- Eintretensdebatte
Georges Thüring (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktion einstimmig dem Kommissionsantrag folgen wird. Mit der Zustimmung verbindet die Fraktion die konkrete Erwartung, dass bis im Jahr 2014 eine Lösung vorliegt, welche die Lehrbetriebe entlastet und branchenübergreifend gerecht ist. Es ist ausserordentlich bedauerlich, dass die Umsetzung der Motion, die ein sehr berechtigtes Anliegen aufwirft, sistiert werden muss. Es ist bekannt, dass die damit einhergehende Verzögerung von zwei Jahren der Finanzlage des Kantons geschuldet ist. Einmal mehr zeigt es sich, dass die Kantonsfinanzen nachhaltig saniert werden müssen. Für die SVP-Fraktion steht ausser Frage, dass alle Branchen gleich behandelt werden müssen. Es geht nicht an, dass es zum einen Gratis-Lehrabschlüsse gibt und daneben andere, die kostenpflichtig sind. Die gewerblich-industriellen Lehrbetriebe werden klar benachteiligt. Störend ist auch, dass die akademische und die berufliche Bildung noch nicht gleich behandelt werden. Die Maturprüfungen sind nicht kostenpflichtig. Hier gilt das Sparargument offensichtlich nicht. Dies ist keine glaubwürdige Politik. Der Kanton muss ein Interesse daran haben, dass es weiterhin Betriebe gibt, welche Lehrstellen anbieten und beruflichen Nachwuchs ausbilden. Dies muss und darf uns auch etwas wert sein. Steuergelder, die hier eingesetzt werden, sind als nachhaltige Investition zu betrachten.
Christoph Hänggi (SP) informiert, dass die SP-Fraktion dem abgeänderten Landratsbeschluss ebenfalls zustimmen wird. Die Motion wirft die Frage nach der Gerechtigkeit auf. Eine Abschlussprüfung als Koch oder Gärtner ist teurer als eine als Bäcker. In einigen Kantonen werden die Kosten weiter verrechnet, in anderen nicht. Es stimmt, dass die Maturprüfungen gratis sind. Dies sollte man jedoch nicht mit anderen Abschlussprüfungen vergleichen, Maturandinnen und Maturanden erhalten auch keinen Lehrlingslohn. Bereits seit einigen Jahren werden die Honorare der Experten nicht mehr weiter verrechnet. Diese übernimmt der Kanton.
Michael Herrmann (FDP) unterstützt namens der FDP-Fraktion den Kommissionsantrag. Er erinnert daran, dass im Landrat immer wieder über die Stärkung der Berufsbildung debattiert wird. Es leuchtet nicht ein, weshalb bei bestimmten Branchen die Kosten weiter verrechnet werden und bei anderen nicht. Die Gleichbehandlung wäre den Betrag von 500'000 Franken wert. Der Kanton befindet sich jedoch in einer angespannten Finanzlage. In erster Linie braucht es einen Überblick, wem was belastet wird und aus welchen Gründen dies erfolgt.
Christian Steiner (CVP) teilt mit, dass die CVP/EVP-Fraktion den Kommissionsantrag ebenfalls einstimmig unterstützt. Der Motionär Urs Berger ist mit dem Kommissionsentscheid einverstanden. Er macht aber darauf aufmerksam, dass er die Motion bereits im Jahr 2010 eingereicht hat, die Umsetzung jetzt aber bis ins Jahr 2014 auf sich warten lässt. Dieser Termin darf auf keinen Fall versäumt werden.
Jürg Wiedemann (Grüne) informiert, dass die Grüne Fraktion dem abgeänderten Landratsbeschluss zustimmen wird. Es ist offensichtlich, dass bei der Weiterverrechnung der Prüfungskosten eine Ungleichbehandlung vorliegt.
Hans Furer (glp) im Namen der BDP/glp-Fraktion spricht sich für den Kommissionsantrag aus. Es braucht noch gewisse Vorarbeiten, die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission ist aber auf einem guten Weg.
Christoph Buser (FDP) stellt fest, dass der Motionär Urs Berger offenbar verschiedenen Landräten seine Zustimmung zum Kommissionsantrag hat zukommen lassen. Bei der beruflichen Ausbildung steht das Baselbiet dank der sehr guten Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kanton schweizweit glänzend da. Nichtsdestotrotz ist festzustellen, dass immer weniger Betriebe bereit sind, Lehrlinge auszubilden. Im Lehrbetriebsverbund ist die Zahl der Auszubildenden von ursprünglich 20 auf mittlerweile über 250 Lehrlinge gestiegen. Das heisst, es wird für die Jugendlichen immer schwieriger, eine Lehrstelle zu finden. Es zeigt aber auch, dass die Lehrbetriebe die Administration immer mehr an den Lehrbetriebsverbund outsourcen. Die gefühlte Ungerechtigkeit betreffend den Prüfungskosten ist mittlerweile durch Zahlen untermauert. Die betroffenen Branchen stören sich sehr an dieser Ungleichbehandlung. Selbstverständlich dürfen die Matur und die Lehrlingsausbildung nicht gegeneinander ausgespielt werden. In der Verfassung sind die akademische und die berufliche Ausbildung einander gleich gestellt. In der Realität ist man aber weit davon entfernt. Die Signale, welche die Lehrbetriebe aussenden, müssen ernst genommen werden.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erinnert daran, dass Massnahmen im Interesse der Berufsbildung im Landrat in der Regel eine einhellige Unterstützung geniessen. Ein grosser Pluspunkt der Lehrstellenförderung ist die enge, konstruktive und vor allem kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und dem Kanton. In anderen Kantonen mussten ad hoc Übungen durchgeführt werden, wenn ein Lehrstellennotstand ausgebrochen war. Die Anliegen der Lehrbetriebe werden ernst genommen, im Wissen darum, dass Lehrstellen auch offen bleiben und sich der Kampf um die guten Lehrlinge verschärfen wird. Der Kanton steht klar zur dualen Ausbildung.
Auf der schweizerischen Ebene sind im Moment Bestrebungen im Gang, die Ausbildungsverfahren zu vereinfachen. Zur Ehrenrettung muss gesagt sein, dass die hohe Regelungsdichte keine Erfindung der Verwaltung ist. Sie ist das Ergebnis der Mitwirkung der jeweiligen Berufsverbände und manifestiert den Berufsstolz der einzelnen Branchen und deren Ziel, dass Berufe sich auch weiter entwickeln.
Zur unterschiedlichen Belastung der vollschulischen und der berufspraktischen Ausbildung ist zweierlei anzumerken: Berufsbildung war immer eine Verbundaufgabe von Wirtschaft und Kanton, auch bei der Finanzierung. Diese geht weiter als die Auszahlung von Löhnen an die Auszubildenden und entspringt der Überzeugung, in die Nachwuchsarbeit zu investieren, nicht zuletzt auch im Interesse der Zukunftschancen der einzelnen Branchen. Es war und ist deshalb selbstverständlich, die entsprechenden Investitionen zu leisten. Zum zweiten: Aus der Erfahrung mit drei Töchtern, welche den schulischen Weg beschritten haben, ist nicht der Eindruck entstanden, dass dieser unentgeltlich ist. Mangels eines Lehrbetriebes bezahlen die Eltern die nicht ganz geringen Ausbildungskosten bis zur Matur.
Es wurde bereits auf die Finanzlage des Kantons hingewiesen. Der Regierungsrat akzeptiert den Auftrag des Parlaments, eine Lösung zu suchen, mit der einerseits zusätzliche Mittel zugunsten der Lehrbetriebe frei gestellt werden und andererseits eine Kostenreduktion mit der Vereinfachung von Ausbildungsgängen inklusive der Abschlussprüfungen erzielt werden kann.
://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss gemäss Antrag der Kommission mit 68:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Motion 2010/047 vom 28. Januar 2010, Urs Berger, CVP/EVP-Fraktion: „Verzicht auf die Weiterverrechnung von Kosten im Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (Lehrabschlussprüfungen) an die Lehrbetriebe gewerblich-industriellerBerufe".
vom 21. März 2013
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Die Umsetzung der Motion „Verzicht auf die Weiterverrechnung von Kosten im Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (Lehrabschlussprüfungen) an die Lehrbetriebe gewerblich-industrieller Berufe" (jährliche Kostenfolge) wird bis Ende 2014 sistiert.
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2.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, bis Ende 2014 ein Finanzierungskonzept für alle Branchen zu erarbeiten und gleichzeitig im Rahmen seiner Möglichkeiten auf eine Vereinfachung der Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) der beruflichen Grundbildung hinzuwirken.
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Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei
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