Protokoll der Landratssitzung vom 21. März 2013

Nr. 1145

Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass eine schriftliche Antwort vorliege, und erkundigt sich beim Interpellanten, ob er damit einverstanden sei, eine kurze Erklärung abgeben wolle oder die Diskussion verlange.


Klaus Kirchmayr (Grüne) verlangt die Diskussion.


://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.


Klaus Kirchmayr (Grüne) räumt ein, es gehe ihm eher um eine längere Erklärung als um eine tatsächliche Diskussion. [Heiterkeit]. Er dankt der Regierung für die Antworten. Es war notwendig, diese Fragen zu stellen, weil ein Denkprozess, auch bei den Stromversorgen, eingesetzt hat. Er habe in der Zwischenzeit Gelegenheit gehabt, mit den CEO dieser beiden Stromversorger ein persönliches Gespräch auch zu diesem Thema zu führen. Beide haben dabei versichert, dass selbst im schlimmsten Fall, wenn die ALPIQ bankrott gehen würde - als Rettungsaktion für die ALPIQ wird hier ein ziemlicher Hosenlupf veranstaltet -, gemäss den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen der Rückgriff auf die entsprechenden Assets, auf das Netz, auf Übertragungseinheiten, gewährleistet sei. Deshalb kann das ganze Risiko doch als einigermassen überschaubar angeschaut werden.


Es zeigt sich aber, dass das blinde Delegieren an diese Unternehmen und das Vertrauen darauf, dass die Stromversorgung sichergestellt ist, kein längerfristig und nachhaltig tragfähiger Weg ist. Im Rahmen des neuen Stromversorgungsgesetzes hat der Kanton eine weitergehende Verantwortung in der Aufsicht. Auch ist der Kanton gut beraten, einen genaueren Blick auf diese Sachen zu werfen. In diesem Sinne hat diese Interpellation ihren Zweck erfüllt. Es bleibt zu hoffen, dass dieser genauere Blick in die Zukunft auch wirklich geworfen wird.


Christoph Buser (FDP) will Aussagen von Klaus Kirchmayr so nicht im Raum stehen lassen. Diese Interpellation ist wertvoll, weil sie aufzeigt, dass es Sache des Unternehmens ist, ob es die Beteiligung behalten soll. Wenn mit Kosten argumentiert wird, dann sind das nicht zuletzt auch die Kosten des Stroms. Die Unternehmungen sind sich sehr wohl bewusst, dass es ein Abwägen ist, ob eine Abschreibung in Kauf genommen werden soll. Auf der anderen Seite stehen aber - falls die ALPIQ zugrunde gehen würde - die Lieferverträge, die zum Teil bis in das Jahr 2029 gelten und dem Kanton günstigen Strom sichern. Das ist dann ein Preis, der sehr wahrscheinlich weit über das hinausgehen würde. Deswegen kommt es zum von Klaus Kirchmayr genannten Hosenlupf. Aber dieses Problem ist gelöst.


Seine Schlussfolgerung sei eine andere als die von Klaus Kirchmayr: Der Landrat muss diesen Unternehmungen nicht reinreden, wie sie mit ihren strategischen Beteiligungen umgehen sollen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt Christoph Buser recht, dass es nicht Landratskompetenz sei. Aber es gibt ein Bundesgesetz. Darin ist die Aufsicht vor zwei oder drei Jahren neu geregelt worden. Diese Regelung weist dem Kanton explizit diese Rolle zu. Es schadet nichts, wenn der Kanton auch die finanzielle Gesundheit seiner quasi Monopol-Stromversorgern prüft. Auch für die beiden Stromversorger, die eine Milliarde beziehungsweise eine halbe Milliarde abschreiben mussten, sind das keine lustigen Situationen. Es sind auch nicht kleine Beträge. Künftig wäre ein etwas besseres Risikomanagement diesbezüglich wahrscheinlich keine schlechte Idee.


Andreas Dürr (FDP) legt offen, dass er Verwaltungsrat der EBM sei. Er müsse sich ganz dezidiert gegen diese Idee - die auch der Interpellation zugrunde liege - wehren. Die EBM und die EBL sind selbständige Unternehmen. Es sind eigenständige Genossenschaften. Sie haben ihren Auftrag und sind ihren Genossenschaftern verpflichtet, diesen zu erfüllen. Der Auftrag ist, die Genossenschafter, das Verteilgebiet, in dem sie Konzessionen von den Gemeinden erhalten, mit günstigem Strom zu versorgen. Sie verfolgen dieses Ziel nach bestem Wissen und Gewissen und bisher auch sehr erfolgreich. Es liegt in ihrer unternehmerischen Verantwortung, wo und wie sie den Strom holen und wie sie ihren Auftrag erfüllen. Es ist nicht Sache des Landrates. Auch ist es nicht so, dass der Landrat das besser beurteilen könnte. Die EBM erfüllt ihren Auftrag. Es besteht eine klare Aufgabenteilung.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) bittet Klaus Kirchmayr um eine kurze Replik. Normalerweise gilt die Regel, dass nur zweimal zur gleichen Sache gesprochen wird.


Klaus Kirchmayr (Grüne) bittet Andreas Dürr zuzuhören. Er habe gesagt, es sei nicht Landratsaufgabe. Auch empfehle er dem Verwaltungsrat der EBM, das Stromversorgungsgesetz des Bundes zu lesen. Darin steht klar, was der Kanton zu tun hat, welches seine Aufsichtspflichten sind. Dann findet er die Antworten selbst.


://: Somit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei



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