Protokoll der Landratssitzung vom 21. März 2013

Nr. 1120

Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) führt in das Thema ein. Durch das Postulat von Dieter Schenk vom 16. Oktober 2008 war der Regierungsrat gebeten worden zu prüfen, ob gemäss § 77 des Gemeindegesetzes eine Delegation des kleinen Baubewilligungsverfahrens durch den Gemeinderat an eine Amtsstelle möglich sei oder ob allenfalls die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz entsprechend geändert werden müsse. Mit der Vorlage 2011/220 kam der Regierungsrat zu dem Schluss, dass für eine Kompetenzdelegation der § 77 des Gemeindegesetzes nicht direkt anwendbar ist und deshalb auf eine Gesetzes- respektive Verordnungsanpassung verzichtet werden sollte. In der Beratung dieser Vorlage im November 2011 in der Bau- und Planungskommission hat man sich sodann geeinigt, die Vorlage auszustellen mit dem Auftrag an die BUD, die Aufnahme einer Kann-Bestimmung in die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz zu prüfen. Es war ein gutes Zeichen einer konstruktiven Zusammenarbeit, dass der Regierungsrat sofort bereit war, die Vorlage zurückzuziehen und diese Prüfung zu veranlassen. Mit der aktuellen Vorlage 2012/401 orientiert der Regierungsrat darüber, dass er beschlossen hat, die Verordnung gemäss dem Vorschlag der Bau- und Planungskommission anzupassen und beantragt, das Postulat 2008/254 infolge Umsetzung abzuschreiben. Die Bau- und Planungskommission beantragt daher dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.


Daniela Gaugler (SVP) führt namens der SVP-Fraktion aus, mit der Einfügung des Artikels 93bis in das Raumplanungs- und Baugesetz werde dem Postulat Rechnung getragen. Die Delegation des kleinen Baubewilligungsverfahrens kann so in jeder Gemeinde so gehandhabt werden, wie es am besten in ihren Betrieb passt. Die SVP-Fraktion folgt der BPK und schreibt das Postulat ab.


Christine Koch (SP) teilt mit, auch die SP-Fraktion sei einverstanden mit der Abschreibung des Postulats. Die Einwohnergemeinden können, wenn sie wollen, in das Gemeindereglement aufnehmen, dass Kleinbaugesuche direkt von der Gemeinde bewilligt werden können. Daher ist das Postulat als erfüllt abzuschreiben.


Auch die FDP-Fraktion, so Andreas Dürr (FDP), sei einstimmig für die Abschreibung des Postulats infolge Erfüllung. Man hat einen eleganten und schlanken Weg gefunden, um dem Anliegen nachzukommen und den Gemeinden in diesem Punkt eine zusätzliche Kompetenz zuzubilligen.


Felix Keller (CVP) glaubt, alt Landratskollege Dieter Schenk werde sich freuen: Im Oktober 2008, also vor viereinhalb Jahren, hat er sein Postulat eingereicht, und nun, nach zwei Landratsvorlagen, hat man das kleine Problem mit einem einzigen Satz in der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz regeln können. Velounterstände, Sichtschutzwände, Hasenställe müssen jetzt also nicht mehr zwingend durch den Gesamtgemeinderat abgesegnet werden, sondern können aufgrund dieser neuen Regelung entweder einem einzelnen Gemeinderatsmitglied, einer Kommission oder der Verwaltung für die Bewilligung delegiert werden. Das kann nicht verkehrt sein. Es bleibt weiterhin eine Kann-Formulierung. Man muss also nicht davon Gebrauch machen. Der Votant dankt der Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro dass sie so unkompliziert die Vorlage 2011/220 zurückgezogen hat und das Problem nun mit einer pragmatischen Lösung erledigen konnte. Die Änderung ist bereits seit dem 1. Februar 2013 in Kraft. Die CVP/EVP-Fraktion wird der Abschreibung des Postulats freudig zustimmen.


Marc Bürgi (BDP) teilt mit, auch die BDP/glp-Fraktion sieht die Inhalte des Postulats als erfüllt an und unterstützt die hier gefundene Vereinfachung des kleinen Baubewilligungsverfahrens.


Präsident Jürg Degen (SP) begrüsst auf der Tribüne alt Landrat Dieter Schenk, der nun gerade erleben kann, wie sein Postulat abgeschrieben wird.


- Beschlussfassung


://: Der Landrat beschliesst mit 69:0 Stimmen, das Postulat 2008/254 vom 16. Oktober 2008 als erfüllt abzuschreiben. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch



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