Protokoll der Landratssitzung vom 22. April 2010
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2009-086 vom 26. März 2009 Motion von Christoph Frommherz, Grüne: Lärmschutz im Birseck: Maximale Höchstgeschwindigkeit auf der H18 von 100 km/h - Beschluss des Landrats vom 22. April 2010: < abgelehnt > |
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) begründet die ablehnende Haltung der Regierung:
Der Verkehrslärm der H2 bewirkt an diversen Liegenschaften eine Überschreitung der massgebenden Immissionsgrenzwerte. Gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung handelt es sich daher um eine sanierungspflichtige Anlage. Für die H2 sind zur Zeit 2 Lärmsanierungsprojekte in Arbeit. Eines im Abschnitt Aesch - Reinach Nord und eines im Abschnitt Reinach Nord - Muttenz. Für jede betroffene Liegenschaft werden dabei mit einem Lärmmodell die bestehenden und, hochgerechnet, die künftigen Immissionen ermittelt. Zudem werden die möglichen Sanierungsmassnahmen und deren Wirksamkeit erfasst sowie Kosten /Nutzen in Betracht gezogen. Die Lärmsanierungsprojekte sollten demnächst vorliegen. Die in Bearbeitung stehenden Projekte sehen grundsätzlich Massnahmen an der Quelle vor, d. h. mit Ausnahme bei den Kunstbauten soll auf der H2 ein spezieller Belag eingebaut werden, der den Vorteil hat, dass der Lärm flächendeckend reduziert wird. Im Gegensatz beispielsweise zu Lärmschutzwänden, die nur punktuell eingesetzt werden können.
Ein solcher offenporiger Belag wurde auf der H2 bereits südlich des Tunnels Schänzli auf einer Länge von rund 1 Kilometer eingebaut; die Wirkung dort ist sehr gut. Im Bereich der Kunstbauten (Birsbrücke Rütihard und Tunnel Reinach) ist ein offenporiger Belag nicht zweckmässig. Dort wurde die Höchstgeschwindigkeit aber bereits aus andern Gründen reduziert. Eine Geschwindigkeitsreduktion von 120 auf 100 km/h reduziert den Lärm theoretisch um 1 bis 2 Dezibel und ist abhängig vom Einhaltungsgrad. Im Gegensatz dazu reduziert ein offenporiger Belag den Lärm bis zu 7 Dezibel. Im Verlauf der Jahre vermindert sich dieser Wert auf etwa 3 Dezibel - also immer noch deutlich besser als eine Geschwindigkeitsreduktion. Nach eidgenössischem Recht gilt auf Autobahnen grundsätzliche eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Das Strassenverkehrsgesetz und die zugehörigen eidgenössischen Verordnungen sowie die Richtlinien des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK legen fest, dass die allgemeine Höchstgeschwindigkeit punktuell herabgesetzt werden kann, wenn eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist oder wenn eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann.
Vor der Festlegung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten muss zudem abgeklärt werden, ob dies nötig, zweckmässig oder verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind. Gemäss den Angaben der Polizei BL ereignen sich auf dem zur Diskussion stehenden Streckenabschnitt sehr wenige Verkehrsunfälle. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist daher eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht erforderlich. Eine Reduktion der Geschwindigkeit von 120 auf 100 km/h für sich allein hat eine Lärmreduktion von 1 - 2 Dezibel zur Folge, was keine deutlich wahrnehmbare Verringerung der Lärmbelastung wäre. Die Voraussetzung des Strassenverkehrsrechts, dass durch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit eine übermässige Umweltbelastung vermindert wird und - unter Wahrung der Verhältnismässigkeit - keine anderen Massnahmen (Belagswahl, Lärmschutzwand) vorzuziehen sind, ist aufgrund einer ersten Beurteilung nicht gegeben.
Zusammenfassend: Lärmschutzmassnahmen, basierend auf den eidgenössischen Grenzwerten, sind seitens des Regierungsrates unbestritten und erfolgen gestützt auf das Umweltschutzgesetz sowie die Lärmschutzverordnung. Formell verlangt die Motion aber eine generelle Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h auf der ganzen H18. Die für eine solche absolute Massnhame nötigen Voraussetzungen, wie sie im hiefür massgebenden Strassenverkehrsgesetz definiert sind, sind aber nicht erfüllt. Aus diesem Grund bittet der Regierungsrat um Ablehnung der Motion.
Christoph Frommherz (Grüne) bemerkt vorweg, die Motion habe eine längere Geschichte hinter sich, sei nicht allein auf seinem Mist gewachsen und im Übrigen auch ein Anliegen der Gemeinde Münchenstein wie wohl ebenso vieler Bewohner des unteren Birstales. Sie geht zurück auf einen 1997 von der CVP an den Gemeinderat eingereichten Antrag. Der Gemeinderat wurde verschiedentlich beim Kanton vorstellig. Zuerst ging es darum, die Geschwindigkeit von 100 auf 80 km/h zu reduzieren, da damals das Tempolimit noch bei 100km/h lag. Man drang damit nicht durch und versuchte es ein zweites Mal. Mittlerweile lag die Tempolimite auf der H18 bei120 km/h und man versuchte eine Reduktion auf 100 km/h. Dannzumal antwortete der Kanton ungefähr mit denselben Worten - quasi im Sinne eines Copy/paste - auf das Anliegen, und zwar negativ.
Die Argumente des Kantons waren bis anhin immer technisch-verkehrspolizeilicher Natur. Die Lebensqualität im untern Birstal war selten ein Thema, der Umweltschutz schon gar nicht. Kurz zusammen gefasst wurde jeweils gesagt, es handle sich bei der Strasse um eine Autobahn, auf welcher 120 km/h gestattet sind, und dabei solle es bleiben. Der Regierungsrat sei nun in seiner Beantwortung schon etwas differenzierter gewesen, wofür er sich bedanken möchte. Bei ihm ist aber trotzdem in all den Jahren der Eindruck zurück geblieben, dass der Regierungsrat der Lebensqualität im Birseck nicht allzu grossen Wert beimisst. Die 1 - 2 Dezibel bedeuten nicht etwa eine nicht spürbare Lärmverminderung, sondern im Gegenteil eine relativ massiv spürbare Lärmverminderung von 20 %.
Den erwähnten Artikel 108 der Signalisationsverordnung (SSV), welcher Abweichungen zur Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen zulässt, interpretiert der Motionär etwas anders. Höchstgeschwindigkeiten können nämlich laut diesem Artikel aus Umweltschutzgründen und aus betrieblichen Gründen gemacht werden, wenn sie verhältnismässig sind. Und diese Verhältnismässigkeit ist seines Erachtens beim besagten Autobahnabschnitt gegeben. Es ist nicht nur eine Lärmschutzmassnahme, sondern sie führt auch zu einer besseren Luft im unteren Birstal. Das untere Birstal ist nämlich auch Teilgebiet des Massnahmenplans zur Luftreinhaltung. Durch eine konstante Geschwindigkeit ergibt sich ein besserer Verkehrsfluss, die Sicherheit wird erhöht und es ist eine äusserst günstige Massnahme.
Fazit: Wird nun die Motion angenommen, so wird man im unteren Birseck sicher nicht vom Himmel auf Erden sprechen können; es braucht sicherlich noch weitere Massnahmen - eine davon ist der vom Regierungsrat erwähnte Flüsterbelag. Kurzfristig kann damit aber schon sehr viel erreicht werden, zum Beispiel wird damit der Birsweg, der von den Gemeinden der sogenannten Birsstadt geplant ist, ein wenig attraktiver. Christoph Frommherz bittet um Zustimmung zur Motion, damit die Leute im untern Birseck ein wenig ruhiger leben können. - Eine Kostprobe habe man über das letzte Wochenende erhalten: allein wenn ein paar Flugzeuge weniger fliegen, so macht dies einen grossen Unterschied. In diesem Fall wären es die Autos, die ein bisschen weniger schnell fahren und damit etwas weniger schnell ans Ziel kommen, was aber vertretbar sei.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Christine Koch (SP) betont, bei der H18 handle es sich um eine vielbefahrene Autobahn, welche das Landschaftsbild massgeblich präge. Die Lärmimmissionswerte seien zu hoch und die vorliegende Motion stelle einen kleinen Schritt in die Richtung einer Entlastung dar, dies erst noch gratis. Die SP-Fraktion unterstütze eine Überweisung der Motion von Christoph Frommherz einstimmig.
Oskar Kämpfer (SVP) fährt die von der Motion betroffene Strecke täglich. Die Motion wolle in erster Linie eine Lärmreduktion erreichen. Wie der Regierungsrat bereits ausführte, bringt eine Temporeduktion diesbezüglich praktisch nichts, ein Flüsterbelag hingegen könnte eine viel grössere Wirkung erzielen. Die Lärmspitzen auf der H18 entstehen durch Lastwagen, welche aber bereits heute weniger als 120 km/h schnell fahren, sowie durch Motorräder ohne entsprechende Auspuffanlagen. Grundsätzlich gebe es auf der H18 täglich nicht viele Stunden, in welchen auf den dafür vorgesehenen Streckenabschnitten überhaupt 120 km/h gefahren werden könne, da das Verkehrsaufkommen zu dicht sei. Die Möglichkeit, auf 120 km/h zu beschleunigen, würde eine Verflüssigung des Verkehrs bewirken, da so Lastwagen überholt werden können.
Es sei zwar nicht wichtig, aber die Aussage in der Motion, die Fahrzeit würde sich wegen einer allgemeinen Temporeduktion auf 100 km/h um 10 Sekunden verlängern, sei nicht korrekt. Die Verlängerung würde 21 Sekunden betragen.
Eine Mehrheit der SVP-Fraktion lehnt die vorliegende Motion ab.
Patrick Schäfli (FDP) kommt noch einmal auf Regierungsrat Jörg Krähenbühls Aussage zurück, eine Reduktion auf Tempo 100 würde von der Lärmbelastung her relativ wenig bringen. Zur Zeit werde der Einbau eines Flüsterbelags geprüft, und dieser würde betreffend Lärmbelastung eine wesentlich grössere Verbesserung darstellen.
Die FDP-Fraktion lehnt die vorliegende Motion einstimmig ab. Sie werde klar als politischer Vorstoss eingestuft, welcher zum Ziel habe, den Autoverkehr zu verlangsamen. Dies sollte von den Grünen entsprechend klar deklariert werden. Im Übrigen gehe es um ein Autobahnteilstück mit relativ wenig Unfällen und niemand könne behaupten, der Durchfluss würde nach einer Temporeduktion grösser. Das Gegenteil wäre der Fall!
Patrick Schäfli bittet den Landrat dringend darum, den vorliegenden, unsinnigen Vorstoss abzulehnen. Auf verschiedenen Autobahnabschnitten unseres Kantons seien in letzter Zeit die Höchstgeschwindigkeiten erhöht worden, was sich punkto Verkehrsflüssigkeit sehr bewährt habe (Arisdorftunnel, Belchentunnel). Zudem haben sich die höheren Tempolimiten auf die Unfallsituation nicht negativ ausgewirkt. Der aktuelle Vorstoss sei im Grunde genommen gegen den Strassenverkehr gerichtet.
Christine Gorrengourt (CVP) gibt bekannt, eine Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion wolle die vorliegende Motion überweisen, dies aus den bereits vom Motionär angeführten Gründen. Zur Aussage Patrick Schäflis, eine Temporeduktion würde bezüglich Lärmbelastung relativ wenig bringen: 1 bis 2 Dezibel (dB) Reduktion sei für gewisse Leute eben auch relativ viel. Das Ganze sei wie gesagt relativ.
Christa Oestreicher (FDP) betont, von einer Temporeduktion auf 100 km/h wäre ein Strassenabschnitt von nur rund 800 m betroffen. Auf dieser kurzen Strecke könne mit einem Flüsterbelag punkto Lärm mehr erreicht werden. Die Einsparungen an anderweitigen Emissionen durch eine Temporeduktion seien kaum erwähnenswert und daher die vorliegende Motion abzulehnen.
Rolf Richterich (FDP) erwidert Christine Gorrengourt, die Lärmskala sei nicht relativ, sondern logarithmisch. Die H18 befinde sich zudem nicht nur im Birs-, sondern auch im Laufental. Wer hin und wieder zwischen Laufen und dem Schänzlitunnel unterwegs sei, wisse, dass von rund 20 km nur auf etwa 2 km überholt werden könne. Auf einem Teilstück, auf welchem Überholen möglich wäre, werde nun eine Reduktion der Tempolimite beantragt. Dies käme einem faktischen Überholverbot auf der gesamten Strecke zwischen Laufen und der A2 gleich. Hier erkennt Rolf Richterich keinen Nutzen, auch er ist der Ansicht, hinter dem Vorstoss stehe eine rein politische Intention, welche technisch nicht hinterlegt werden könne.
John Stämpfli (SD) bezeichnet es als absolut irrelevant, ob man mit 120 km/h oder mit 100 km/h auf den Schänzlitunnel zufahre, denn dort herrsche so oder so jeden Morgen Stau. Auch sei es unerheblich, ob mit 120 km/h 11 oder 21 Sekunden eingespart werden könnten. Was zähle, sei die Möglichkeit, Lärm- und Abgasemissionen zu reduzieren, ausserdem würde eine Reduktion auf 100 km/h keine massive Einschränkung bedeuten, insbesondere nicht angesichts des auf dieser Strecke allmorgendlichen Staus beim Schänzlitunnel.
Christoph Frommherz (Grüne) antwortet Patrick Schäfli, seines Wissens gebe es im Landrat nur politische Vorstösse. An Christa Oestreicher und Rolf Richterich gewandt meint er, viel Lärm entstehe durch das Beschleunigen und Abbremsen. Regelmässiges Fahren würde weniger Lärm verursachen.
Bruno Baumann (SP) äussert sich als absolute Minderheit in seiner Partei. Er selbst fährt die hier diskutierte Strecke auch ab und zu und appelliert an die Freiwilligkeit. Wer wolle, dürfe auf jeden Fall mit 100 km/h fahren, jedoch soll die Möglichkeit bestehen, an gewissen Stellen mit 120 km/h zu überholen. Im Gegensatz zum Verkehr in Dörfern, wo tiefe Tempolimiten angezeigt sind, mache es keinen Sinn, das Tempo auf der H18 auf 100 km/h zu limitieren. Er selbst werde dem Anliegen der Motion keine Folge leisten.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) fährt die hier diskutierte Strecke nicht täglich, aber doch regelmässig. Ihm ist nicht klar, wie viele Bewohner von den Lärmemissionen überhaupt betroffen seien. Von Laufen bis Reinach sei das Tempo schon heute auf 80 km/h und 100 km/h beschränkt, darauf folge ein Stück mit Höchstgeschwindigkeit 120 km/h, bereits beim Schänzli jedoch gelte wieder 100 km/h. Betroffen sei also nur eine kurze Strecke, an welche zumindest auf der einen Seite auch Industriegebiet angrenze.
Vor rund zwei Jahren behauptete die Grüne Partei steif und fest, mit einer Reduktion des Tempos auf 80 km/h in Richtung Schweizerhalle könnten grosse Mengen an Emissionen reduziert werden. Studien hingegen ergaben, dass dies nicht stimmt, und Philipp Schoch (Grüne) habe sogar zugegeben, dass die Ergebnisse der Studien auch den Grünen im Voraus bekannt gewesen seien. Genau in die gleiche Richtung gehe der aktuelle Vorstoss. Es werde ein ideologischer Kampf für nichts geführt.
Am Tempo 120 km/h auf denjenigen Strecken, wo dies heute möglich ist, soll festgehalten werden. Hans-Jürgen Ringgenberg bekundet mit schleichenden Automobilistinnen und Automobilisten mehr Mühe als mit denjenigen, welche Gas geben und so für eine Verflüssigung des Verkehrs sorgen.
Christoph Frommherz (Grüne) meldet sich nach den diversen Bekenntnissen der H18-Benutzerinnen und -Benutzer noch einmal zu Worte. An der H18 leben Menschen, und dies nicht nur zwei- oder dreimal wöchentlich, sondern jeden Tag. Diese Menschen seien vom Lärm betroffen. Auch möchten sich viele Menschen beim Spazieren erholen, was neben der H18 schlicht und einfach nicht möglich sei, auch wenn der Auwald abgesehen vom Lärm ausgezeichnet dazu geeignet wäre.
Oskar Kämpfer (SVP) schätzt die Verschiebung der Diskussion auf die emotionale Ebene nicht unbedingt, er betont jedoch noch einmal, entlang der H18 wohnten relativ wenig Menschen. Er selbst fahre ein Hybridfahrzeug und achte wenn immer möglich auf die Umwelt, unnötige Einschränkungen lehne er jedoch ab.
://: Die Motion 2009/086 wird mit 34 Ja-Stimmen und 41 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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