Protokoll der Landratssitzung vom 22. April 2010

Nr. 1869

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) stellt fest, die vorliegende Interpellation gebe ihm die Gelegenheit, die Unterscheidung zwischen zwei Bereichen noch einmal klar festzuhalten, zwischen den sonderpädagogischen Massnahmen und Massnahmen der speziellen Förderung. Die spezielle Förderung umfasst an der Volksschule die Kleinklassen für Schülerinnen und Schüler mit speziellen schulischen oder sozialen Bedürfnissen oder integrative Schulungsformen, dies am Kindergarten, an der Primarschule und an der Sekundarschule auf den Niveaus A und E. Die Spielregeln sind als Grundsatz im Bildungsgesetz, aber auch in den entsprechenden Verordnungen festgelegt. Wichtig sei, dass diese Massnahmen in der Regel in Zusammenarbeit mit den Fachstellen, also dem schulpsychologischen Dienst oder dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, angeordnet werden.


Seit dem Inkrafttreten des Bildungsgesetzes arbeiten immer mehr Sekundarschulen auf den Niveaus A und E auch mit integrativer heilpädagogischer Unterstützung. Schülerinnen und Schüler der beiden Anforderungsniveaus E und P haben nach der Abklärung durch eine kantonale Fachstelle Zugang zu Förderunterricht in den Bereichen Schriftsprache und Mathematik, nach Abklärung durch den logopädischen Dienst aber auch zu Förderunterricht für die Sprachentwicklung und Kommunikation im Rahmen der Logopädie. Die heilpädagogische Unterstützung zielt darauf ab, dass Schülerinnen und Schüler in den schulischen Fächern einerseits, aber auch in ihrem Lernumfeld gefördert werden. Die Schulleitungen entscheiden auf Antrag des SPD oder des KJPD und mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten über die Umsetzung des entsprechenden Antrags. In diesem Zusammenhang können beispielsweise die Deputate pro Klasse erhöht werden. Die entsprechenden Ressourcen werden durch die Schulleitung beim Amt für Volksschulen beantragt.


Grundsätzlich ist Urs Wüthrich der Ansicht, die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen würden auf die spezielle Förderung und nicht auf die sonderpädagogische Unterstützung abzielen.


Zu Frage 1:
Grundsätzlich müssen keine Schülerinnen und Schüler auf Kosten des Kantons eine Privatschule besuchen, weil die sonderpädagogischen Massnahmen bisher gemäss alter IV-Gesetzgebung entschieden wurden. Im Zusammenhang mit der speziellen Förderung wurde für 37 Jugendliche des Niveaus A, 136 Jugendliche des Niveaus E und 38 Jugendliche des Niveaus P im Schuljahr 2009/2010 die Förderung an einer privaten Schule bewilligt.


Zu Frage 2:
Die spezielle Förderung für die oben aufgelisteten Einzelfälle an einer Privatschule kostet den Kanton für das laufende Schuljahr Fr. 4'229'818.65. Eine kantonale Kleinklasse basierend auf der Richtzahl von 10 Jugendlichen kostet gemäss den aktuellen Berechnungen des statistischen Amtes rund 330'000 Franken. Würden also die oben erwähnten 211 Jugendlichen entsprechend der Richtzahl 10 des Klassenbildungsreglementes in Kleinklassen unterrichtet, müssten rund 21 Klassen geschaffen werden. Dies würde Kosten in der Grössenordnung von rund 7 Mio. Franken auslösen. Urs Wüthrich ist daher überzeugt, dass mit einer strengen Indikation einerseits und mit der Nutzung des Angebots der Privatschulen wirtschaftlich eine zweckmässige Lösung angeboten werden kann.


Zu Frage 3:
Die in der Frage erwähnte Beschränkung von sonderpädagogischen Massnahmen auf das Niveau A der Sekundarschule bestehe nicht. Die gesetzlichen Grundlagen lassen die integrative Schulung sowohl auf den Niveaus A als auch E zu. Die Sekundarschulen richten sich zunehmend integrativ aus und auf beiden Stufen (A und E) seien heilpädagogische Settings möglich.


Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, es bestehe der Eindruck, Schülerinnen und Schüler der Niveaus E und P bestünden oftmals nicht, weil sie zu wenig Unterstützung erhalten. Mit einem erleichterten Zugang beispielsweise zu einer Heilpädagogin würden ihre Chancen steigen. Das Angebot auf dem Niveau A sei gut, trotz der Ausführungen des Regierungsrates sei der Zugang auf den Niveaus E und P jedoch viel schwieriger. Dies führt dazu, dass gewisse Schüler und Schülerinnen eine Klasse verlassen müssen, eine unschöne und unnötige Situation.


://: Die Interpellation ist damit beantwortet.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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