Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2014
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2013-082 vom 21. März 2013 Motion von Martin Geiser, EVP / CVP-Fraktion: Standesinitiative Ergänzung von Art. 25a des KVG betreffend die Pflegefinanzierung - Beschluss des Landrats vom 22. Mai 2014: < überwiesen > |
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) teilt mit, der Regierungsrat nehme die Motion entgegen.
Pia Fankhauser (SP) teilt mit, die SP-Fraktion sei gegen die Überweisung der Motion, dies aus zwei Gründen. Erstens findet die SP, mit dem Instrument der Standesinitiative sollte zurückhaltend umgegangen werden. Sie sollte den Fällen vorbehalten bleiben, in denen sich ein Kanton für eine ganz wichtige Sache auf seinem Gebiet einsetzt. Dies ist nach Meinung der SP im vorliegenden Fall nicht gegeben. Zweitens gibt es, wie vorhin Monika Gschwind angetönt hat, im Bereich der Pflegefinanzierung sehr viele Probleme. Bei den erforderlichen Anpassungen ausgerechnet mit dem Vermögen anzufangen, ist für die SP der falsche Weg. Es gibt zum Beispiel viele Probleme im Zusammenhang mit der Niederlassungsfreiheit: An sich kann man sich während seines Lebens überall in der Schweiz niederlassen; aber im Alter darf man dann nicht mehr das Pflegeheim aussuchen, das man will. Es gibt also in diesem Zusammenhang sehr viele Baustellen, die man nach Meinung der SP angehen sollte, bevor man die Diskussion um das Vermögen, die im Landrat schon mehrfach geführt wurde, neu lanciert.
Der Motionär Martin Geiser (EVP) weist darauf hin, dass diese Standesinitiative bereits in verschiedenen Kantonen eingereicht wurde. Im Thurgau zum Beispiel wurde sie genau gleichlautend überwiesen. Es geht um zwei Dinge: Erstens soll der Kanton die Freiheit erhalten zu entscheiden, wie er mit der Vermögensanrechnung umgeht. Zweitens geht es darum, dass der Beitrag bisher nicht an die Teuerung angepasst wird. Das heisst, der Kanton zahlt immer mehr. Nur um diese beiden Fragen geht es.
Monica Gschwind (FDP) kündigt an, auch die FDP-Fraktion werde die Motion ablehnen. Sie weist darauf hin, dass sich das vom Motionär beschriebene Giesskannenprinzip auf die Pflegekosten beschränkt. Hotellerie und Betreuungskosten sind nicht betroffen. Zweitens geht es darum, dass sich die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung ebenfalls nach dem vom Bundesrat festgelegten Pflegebeitrag richten. Die Votantin befürchtet, wenn man diesen Beitrag erhöht, dann müssen auch die Krankenkassen mehr zahlen. Das Resultat wird unweigerlich sein, dass die Krankenkassenprämien steigen. Eine regelmässige Anpassung dieses Pflegebeitrags ist also ein zweischneidiges Schwert. Ferner befürchtet die Votantin, dass eine solche neue Regelung zu einem regelrechten Pflegeheimtourismus von Kanton zu Kanton führen könnte und dass auch vorzeitige Abwanderungen von guten Steuerzahlern in Kauf genommen werden müssten. Natürlich könnte sich jeder Kanton frei entscheiden, ob und wie er die Wahlmöglichkeiten nützen möchte. Trotzdem erachtet die FDP die Motion als Schritt in die falsche Richtung. Denn im hiesigen Gesundheitssystem spielt Solidarität eine zentrale Rolle. Die vorliegende Motion würde diesen wichtigen Grundsatz und Pfeiler umstossen.
Franz Hartmann (SVP) hält fest, die Stossrichtung der Motion von Martin Geiser habe bei der SVP Anklang gefunden. Ob die von Monika Gschwind geäusserten Befürchtungen zutreffen, kann ja abgeklärt werden, wenn man die Motion überweist, die die Regierung ja entgegennehmen will.
://: Der Landrat überweist die Motion 2013/082 mit 42:29 Stimmen bei 1 Enthaltung. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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