Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2014

Nr. 2007

Der Interpellant Franz Hartmann (SVP) beantragt Diskussion.


://: Diskussion wird stillschweigend bewilligt.


Franz Hartmann (SVP) stellt fest, er habe allem Anschein nach mit der Interpellation «Übermüdete Ärzte am Werk» ein heikles Thema aufgegriffen. Wenn bei der Beantwortung sogar neue Fragen auftauchen, dann ist zweifelhaft, ob von einer zufriedenstellenden Antwort gesprochen werden kann. Gemäss Antwort auf Frage 1 ist das Projekt einer arbeitsgesetzkonformen Arbeitsplanung abgeschlossen; dies ist 2012/13 geschehen - was immer das auch heissen soll. Es sollte sich also jetzt, im Jahr 2014, in der Umsetzung befinden. Involviert ist dabei auch das KIGA Baselland. Leider fehlt dem Interpellanten die Information, wie Kontrollen überhaupt durchgeführt werden. Als praktisch veranlagtem Menschen hätte es ihm genügt, wenn berichtet worden wäre, wer wann was wie und wo kontrolliert. Auch bei Frage 2 ist das Wer relativ kompliziert umschrieben, und es ist auch dort nicht ersichtlich, wer genau welche Kontrollen durchführt. Auch die Antworten auf die Fragen 3 und 4 werfen teilweise neue Fragen auf. in Ausnahmefällen werden geleistete Überzeiten mittels Kompensation abgegolten. Dass im Jahr 2012 im ärztlichen Bereich fast eine Viertelmillion Franken an Überzeitzuschlägen ausbezahlt wurden, lässt vermuten, dass die gesamte Überzeitleistung um einiges höher war. Im Berichtsjahr ist sie vielleicht sogar unnatürlich hoch, sodass dies eventuell zu Fehlleistungen beim ärztlichen Personal führen könnte. In der Antwort 5 kommt dann noch das SECO ins Spiel, weil die Frage darauf zielte, ob auch die Privatspitäler überprüft werden. Dabei ist es seltsam, dass Kontrollen nur aufgrund von erfolgten Anzeigen durch betroffene Arbeitnehmende durchgeführt werden.


Wichtig ist für den Interpellanten die Arbeitsqualität, die das Personal an den Spitälern zugunsten unserer Patienten zu leisten hat. Bei übermüdeten Ärzten ist die Gefahr um einiges grösser, dass vielleicht folgenschwere Fehler passieren. Das kann sich der Kanton nicht leisten.


Weil die Antwort noch im vergangenen Jahr verfasst wurde und der Interpellant weiss, dass Regierungsrat Weber ein schwieriges Erbe angetreten hat, ist er jedoch überzeugt, dass er keine weiteren Vorstösse einreichen muss, um das - wie eingangs schon erwähnt - heikle Thema nochmals zu hinterfragen.


://: Die Interpellation 2013/112 ist somit erledigt.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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