Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2012

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) fasst kurz den Bericht zusammen.

- Eintreten


Nach Ansicht von Ruedi Brassel (SP) geht es nun um ein Anliegen, welches zu Recht in der Schweiz für Aufmerksamkeit gesorgt habe, denn es gehe um ein Problem, welches jahrelang verdrängt worden sei und bei welchem jahrelang eine falsche Strategie angewendet worden sei. Mit der Pauschalbesteuerung sind Privilegien geschaffen und gestärkt worden für Leute, welche ohnehin privilegiert sind. Das entspricht nicht dem Staatsverständnis der SP und auch nicht deren Verständnis von Besteuerung. Der «Urvater des Liberalismus» Adam Smith sagte:


«Die Untertanen jedes Staates müssen zur Unterstützung der Staatsgewalt so genau als möglich nach Verhältnis ihres Vermögens beitragen, das heisst, nach Verhältnis der Einkünfte, die ein jeder unter dem Schutz des Staates geniesst.»


Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist also ein «urliberales Anliegen», nicht sozialistisches Gedankengut. Dass sich diese zwei Ansichten hier treffen, ist willkommen. Aber es muss im Interesse des Staates sein, alle nach ihren Möglichkeiten zum Schutz beitragen zu lassen, welchen der Staat allen anderen gewährt.


Dieses Prinzip wird mit der Pauschalbesteuerung verletzt. Damit werden Ungleichheiten geschaffen und verfassungsrechtliche Grundsätze der Gleichbehandlung und der Rechtsgleichheit missachtet. Gleichzeitig wird mit der steuerlichen Begünstigung auch eine Motivation geschaffen, das Steuerrecht zu umgehen und sich einen Vorteil auszuhandeln, und wird damit die Steuermoral untergraben. Auch wird das Willkürverbot missachtet. Das kann nicht im Interesse des Gemeinwesens sein. Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als übergeordneter Grundsatz ist also als erstes zu beachten.


Ob mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung Steuererträge wegfallen, ist eine andere Frage. Die bisherigen Erfahrungen in anderen Kantonen weisen nicht in diese Richtung. Erstens ziehen längst nicht alle entsprechenden Personen weg, zweitens werden nachher alle vorher pauschal besteuerten Personen gerecht besteuert, und drittens ziehen in die frei werdenden Liegenschaften andere, wohlhabende Menschen, die dann adäquat besteuert werden. Insgesamt ist es also sicher kein Nullsummenspiel: Für den Kanton bleibt mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein Ertrag übrig.


Wenn dies jetzt getan wird, geschieht dies zu einem Zeitpunkt, da in Baselland zum Glück sehr wenige Menschen davon betroffen sind. Es wird also mit wenig Umtrieben verbunden sein. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats ist als Zeichen seines schlechten Gewissens zu interpretieren, aber nicht als Antwort auf das Problem. Der Gegenvorschlag wird von der SP abgelehnt, da er weder wegweisend noch ausreichend ist. Deshalb möge der Initiative zugestimmt und der Gegenvorschlag abgelehnt werden, um die Initiative ohne Gegenvorschlag dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Die Motion 2010/093 kann im Übrigen abgeschrieben werden.


In der Folge wird beantragt, dass Ziffer 1 des Landratsbeschlusses auf Annahme der formulierten Gesetzesinitiative lautet.


Dieter Epple (SVP) weist darauf hin, dass es in Baselland nur wenige Personen gebe, die pauschal besteuert werden. Gesamthaft betrachtet, ist diese Gruppe unbedeutend. Besondere Steuerregelungen kennen auch andere Kantone und Staaten. Dementsprechend lehnt seine Fraktion die Initiative ab bzw. spricht sie sich für den Gegenvorschlag des Regierungsrats aus.


Michael Herrmann (FDP) ist befremdet über «die Hetze in der ganzen Schweiz» und die Neiddebatte gegen vermögende Ausländer in der Schweiz. «Die verbreiteten Unwahrheiten werden auch durch Wiederholung nicht besser oder wahrer.» Die Initiative ist abzulehnen, weil sie den Standort Schweiz bzw. Baselland schwächt, auch wenn es hier nur um 10 Personen geht. Diese werden abwandern, wie Erfahrungen aus Zürich beweisen. Zürich hat jetzt vielleicht mehr Steuereinnahmen, aber bekanntlich geben pauschal besteuerte Personen sehr viel Geld nicht nur für den Konsum, sondern auch für Spenden z.B. im kulturellen Bereich aus. Das ist u.a. wichtig für die KMU: Gemäss Studie des Gewerbeverbands Schweiz geben diese Leute im Durchschnitt ca. CHF 400'000 aus für Konsum, während sich die gesamtschweizerischen Investitionen (Konsum und Spenden) auf ca. CHF 5 Milliarden belaufen, womit 35'000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch wenn es in Baselland nicht sehr viele Personen dieser Art sind, sollten diese nicht fahrlässig «vertrieben» werden.


Mit der in der Motion geforderten Verschärfung wird ja auch die vorhandene Kritik berücksichtigt. Sowohl die Stimmung in der Bevölkerung wird zur Kenntnis genommen, als auch die Steuereinnahmen von pauschal Besteuerten werden erhöht. Diese Personen werden nicht besser behandelt als Schweizer, sondern anders: unbürokratischer und einfacher, weil sie oft im Ausland ein Einkommen erzielen, welches teilweise an der Quelle besteuert wird, oder weil deren Grundbesitz im Ausland besteuert wird. Über alles gerechnet, kommen die pauschal besteuerten Personen nicht besser weg als normale Steuerzahler.


Übrigens zahlen die pauschal besteuerten Personen im Durchschnitt zwanzigmal mehr als Schweizer Steuerzahler. Der Ständerat hat Anfang März einstimmig beschlossen, die Pauschalbesteuerung beizubehalten, um diesen strategischen Standortvorteil für die Zukunft zu sichern. Gerade in Baselland sollten für die Förderung der Wirtschaft nicht nur Unternehmen, sondern auch wohlhabende Personen angesiedelt werden. Da weder Arbeitsplätze noch Steuereinnahmen verloren gehen sollen, muss die Initiative abgelehnt und der Gegenvorschlag angenommen werden. Die FDP hätte am liebsten weder das eine noch das andere, aber der Vorschlag des Regierungsrats ist ein guter Kompromiss - wie er vor wenigen Tagen auch in Luzern beschlossen worden ist.


Gemäss Claudio Botti (CVP) hält auch seine Fraktion den Gegenvorschlag des Regierungsrats für einen guten Kompromiss. Es geht um 10 Personen und ein Steuersubstrat von ca. CHF 500'000. Das ist also kein Betrag, der wesentlich zur Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen würde.


Lotti Stokar (Grüne) erwähnt, dass ihre Fraktion Verständnis für die Initiative habe, die in einzelnen Kantonen ja bereits angenommen worden ist. Es ist ein Zeichen der Zeit, dass die Pauschalbesteuerung bei vielen Menschen unbeliebt ist. Gleichzeitig werden die Bestrebungen des Kantons für einen Gegenvorschlag anerkannt. Die vorgeschlagene Lösung wäre momentan nicht schmerzhaft, und damit gäbe es in Baselland keine pauschal besteuerten Personen mehr.


Deshalb wird von den Grünen empfohlen, die Abstimmungsfragen so zu formulieren, dass sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag angenommen oder abgelehnt werden können. Nötigenfalls soll die Stichfrage entscheiden, welche Variante obsiegen solle. Hinsichtlich Stichfrage haben sich die Grünen noch nicht entschieden.


Gerhard Schafroth (glp) meint, Baselland sei ausländerfreundlich: Alle seien herzlich willkommen. Aus dem Zeitalter der Aufklärung aber stammt u.a. der Begriff der Rechtsgleichheit. Es gibt keinen Grund, Ausländer weniger Steuern zahlen zu lassen als Schweizer. In Zürich ist die entsprechende Initiative angenommen worden. Das Rechtsgleichheitsgebot ist fundamental für den Schweizer Staat, und was hier gemacht wird, muss als «Staatsprostitution» bezeichnet werden: Der Staat liefert sich Privaten aus, nur um ein bisschen Geld zu erhalten. So geht es wirklich nicht!


Deshalb möge die Initiative bitte angenommen werden. Wird die Initiative abgelehnt, soll wenigstens über den Gegenvorschlag die gewünschte Verschärfung herbeigeführt werden. Die Mehrheit der Fraktion des Votanten wird die Initiative unterstützen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) weist darauf hin, dass die Besteuerung nach dem Aufwand gesetzlich geregelt sei. Zur Gleichbehandlung ist zu sagen, dass eben auch Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Bei den pauschal besteuerten Personen erfolgt die Berechnung anders, wobei zwei Ziele verfolgt werden: Ausländer mit komplexen finanziellen Verhältnissen sollen im Sinne der Verfahrensökonomie bei der Veranlagung einfacher veranlagt werden können, denn mit der Besteuerung nach Aufwand soll ja volkswirtschaftlicher Nutzen erzielt werden. Diese Personen zahlen relativ hohe Steuern, während sie in der Regel keine Sozialleistungen brauchen und in der Schweiz einen beachtlichen Teil ihres Geldes ausgeben.


Die Besteuerung nach Aufwand hat in Baselland eine geringe Bedeutung. Aber wenn diese Möglichkeit nicht mehr bestände, ergäbe sich daraus ein Standortnachteil durch ein entsprechendes Signal, was auch im Widerspruch zu den strategischen Bemühungen des Regierungsrats stände, Baselland als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Steuersubstrat muss gewonnen, nicht vertrieben werden. Es ist «dumm, aus ideologischen Gründen mit der Abschaffung der Besteuerung nach Aufwand Steuerzahler zu vertreiben», da daraus insgesamt betrachtet ein Verlust entsteht. Besondere Besteuerungsregelungen für ausländische Personen kennen auch andere Staaten in Europa wie Grossbritannien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich und Liechtenstein. International ist dieses Thema nicht umstritten.


Viele der pauschal besteuerten Personen sind Künstler und/oder Sportler. Deren ausländische Einkünfte werden vor Ort mittels einer Quellensteuer erfasst. Deren Erwerbseinkommen unterliegt damit gesamthaft betrachtet einer weitaus höheren Steuerbelastung als allgemein angenommen.


Aus all diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Initiative ab. Er will die Besteuerung nach Aufwand beibehalten und spricht sich deshalb für den Gegenvorschlag aus, welcher nicht in Baselland ausgearbeitet worden ist: Dieser ist von der Finanzdirektorenkonferenz ausgearbeitet worden und wird so auch von anderen Kantonen übernommen. Im Übrigen haben nur wenige Kantone die Pauschalbesteuerung abgeschafft, wobei sich damals der Bündner Finanzdirektor für allfällige Neuzuzüger bedankt hat, als Zürich die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat. Auch der Ständerat hat den Gegenvorschlag offenbar bereits genehmigt.


Martin Rüegg (SP) kann sich nur wundern über die Voten von Seiten FDP. Es ist festzustellen, dass diese Partei nichts hinzu gelernt hat: Der Filz mit der Hochfinanz ist nach wie vor vorhanden, was sicher ein Grund für die Tatsache ist, dass sich diese Partei «im Krebsgang» befindet.


Die Pauschalbesteuerung mag gesetzeskonform sein, aber sie ist verfassungswidrig, was höher zu gewichten ist. Der Kanton Baselland muss auf der einen Seite «den Gürtel enger schnallen», und gleichzeitig werden auf der anderen Seite gewisse Leute hinsichtlich Besteuerung weiterhin bessergestellt als andere. Es fragen sich viele: Warum müssen die einen jeden Franken angeben und versteuern, und andere nicht?


Gerade der Kanton Zürich beweist, dass keine Steuerverluste eintreten. Insofern scheint dieser Kanton die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Baselland steht nichts im Wege, es gleich zu tun. Das Beispiel zeigt, wie unsinnig der Steuerwettbewerb in der Schweiz ist. Steuern sind für Ausländer nur ein Grund, in die Schweiz zu kommen. Ebenso wichtig oder noch wichtiger ist die politische Stabilität etc.


Deshalb soll der Gegenvorschlag abgelehnt werden, weil dieser keine neue Lösung präsentiert. Auch dieser ist letztlich verfassungswidrig und löst das eigentliche Problem nicht.


Hans Furer (glp) ist froh, wenn es jetzt möglich sein sollte, dass Schweizer nicht mehr pauschal besteuert werden können. Wer in der Schweiz wohnt, soll wie alle anderen Steuern zahlen. Der Votant wunderte sich, dass ein relativ kleines Steuersubstrat von ca. CHF 50'000 pro Pauschalbesteuerten zur Diskussion steht, wo es doch angeblich bei der Pauschalbesteuerung um sehr reiche Personen gehen soll. Trotzdem wird der Votant für den Gegenvorschlag des Regierungsrats stimmen, weil vielleicht tatsächlich einmal «der Scheich von Brunei» auf Schloss Wildenstein wohnen will. Daraus ergäbe sich ein «anständiges» Steuersubstrat.


Der Votant erwartet aber mit der Zustimmung zum Gegenvorschlag, dass solche Pauschalbesteuerungen in Verhandlung mit der Verwaltung erfolgen und sehr restriktiv gehandhabt werden. Es ist doch ein grosser Unterschied, ob es um ein Steuersubstrat von «nur» CHF 50'000 oder von CHF 5 Millionen geht.


Urs-Peter Moos (SVP) meint auf die Worte von Martin Rüegg , wenn schon die Rede vom «Finanzfilz» sei, müsse vielleicht auch einmal vom «Lehrer- oder Sozialfilz» gesprochen werden. Vor allem stellt sich aber momentan die Frage, warum sich der Kanton in dieser finanziell schwierigen Lage befindet. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass - nach Verabschiedung des Sparpakets - solche Initiativen vorgebracht werden.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) meint, die Sichtweise von Martin Rüegg sei «eine richtig linke Optik». Wie Michael Herrmann dargelegt hat, zahlen die entsprechenden Personen mit diesem System «viel mehr» Steuern als die Schweizer. Es spielt hier also «der blanke Neid» eine Rolle, um gegen sogenannte «Reiche» zu Felde ziehen zu können und den hiesigen Standort zu verschlechtern, was «dumm» ist. Offensichtlich kann die Schweiz nur Ausländer brauchen, die sie unterstützen muss. Dem Votanten sind aber jene Ausländer, welche hier die Infrastrukturen und Sozialleistungen nicht beanspruchen müssen, viel lieber, weil «sie uns etwas bringen - die anderen kosten eigentlich nur Geld». Darum möge bitte die Initiative abgelehnt und der Gegenvorschlag des Regierungsrat gutgeheissen werden.


Rolf Richterich (FDP) ist lieber in einer «Vernunftpartei» als in einer «Neidpartei». Wegen der 5 bis 10 Pauschalbesteuerten muss keine Änderung der gesetzlichen Rahmenänderungen vorgenommen werden.


Ruedi Brassel (SP) meint hinsichtlich Neid, dass davon keine Rede sein könne. Es geht um den Grundsatz der gleichartigen Behandlung und dessen Durchsetzung. Wenn das den anderen Parteien nichts wert ist, könnte der Fall eintreten, dass das ganze System in eine Schieflage gerät. Diese Gefahr muss erkannt werden.


Auch geht es nicht um den Vergleich der durchschnittlich bezahlten Steuern, weil es um eine spezielle Kategorie von Ausländer geht, die von der Pauschalbesteuerung profitieren kann. Diese kann man nicht mit anderen Gruppen von Steuerzahlern vergleichen.


Darum braucht es eine gleiche Behandlung, damit alle mit dem hiesigen Steuersystem leben können und sich gerecht behandelt fühlen. Von diesem «Kapital» lebt der Staat.


Michael Herrmann (FDP) meint, gemerkt zu haben, dass die linke Ratsseite inhaltlich nichts hinzu gelernt habe. Deshalb schlägt er ein «Zwangsseminar» vor, in welchem die Steuerverwaltung darlegen würde, um was es bei der Pauschalbesteuerung tatsächlich geht.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


* * * * *


Detailberatung


- Erste Lesung


Titel und Ingress
Keine Wortbegehren.


I., § 10 bis , II.
Keine Wortbegehren.


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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