Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2012
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2011-376 vom 20. Dezember 2011 Vorlage: Nichtformulierte Volksinitiative „Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen" - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 17. Februar 2012 - Beschluss des Landrats vom 22. März 2012: < gültig erklärt; zur Ablehnung empfohlen > > Landratsbeschluss |
Die Initiative verlangt eine Garantie für alle Schüler/innen der Sekundarstufe I zum Besuch der nächstgelegenen Sekundarschule. Andere Zuweisungen durch die BKSD sollen nicht mehr zulässig sein, ausser die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden.
Seitens der Initianten erschien auf Einladung der Kommission zur Anhörung Franz Näf, Ausbildungszentrumsleiter aus Allschwil, zur Erläuterung von Inhalt und Zielsetzung der Initiative. Er stellte einleitend die Mängel der aktuellen Situation dar: Innerhalb der bestehenden sieben Sekundarschulkreise könne das Amt für Volksschulen Schüler/innen auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten in weit entfernte Gemeinden «zwangsverschieben». Solche Aktionen würden bei Schülern/innen und Eltern viel Leid verursachen.
Aus der Kommission wurde auf die Tatsache verwiesen, dass in der Sekundarstufe I heute 85 % der Schüler/innen die nächstgelegene Schule besuchen. Zu den jüngsten Problemen sei es vor allem wegen der mangelhaften Kommunikation in Allschwil, Oberwil und Binningen gekommen. Die Bildungsdirektion bestätigte diese Feststellung und erklärte, dies werde künftig verbessert. Zudem halte die Bildungsdirektion den Begriff «Zwangsverschiebung» für unangebracht, richtig sei der Ausdruck «Zuweisung».
In der Kommission wurde konstatiert, dass das Anliegen der Initiative auch ohne Gesetzesänderung durchführbar sei. Die Bildungsdirektion habe in der Vergangenheit wirklich Flexibilität gezeigt. Mit den Initianten sollte deshalb über einen Rückzug verhandelt werden.
Die SVP-Fraktion stimmt geschlossen dem Regierungsratsvorschlag zu und lehnt die Initiative ab. Auch die SP-Fraktion ist grossmehrheitlich gegen die Initiative; diese stelle eine gewisse Zwängerei dar. Die FDP-Fraktion unterstützt die Position des Regierungsrats; die Initiative thematisiere kein Bildungs-, sondern ein Wohlstandsproblem. Die CVP/EVP-Fraktion weist auf begangene Kommunikationsfehler hin, spricht sich jedoch für die Möglichkeit von Verschiebungen aus. Die Grünen befürworten die Initiative. Die BDP/glp-Fraktion lehnt die Initiative ab. In der Kommission sprechen sich zehn Stimmen gegen, drei Stimmen für die Initiative aus.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragt dem Landrat Zustimmung zum Regierungsratsantrag und somit Ablehnung der Volksinitiative «Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen» aus.
Georges Thüring (SVP) teilt mit, die SVP-Fraktion lehne, wie bereits der Kommissionsbericht festhält, diese Initiative ab. Sie stimmt somit dem Vorschlag des Regierungsrates und somit auch dem von der Kommissionsmehrheit verabschiedeten Landratsbeschluss zu.
Natürlich ist es für die betroffenen Familien ärgerlich, wenn ihre Kinder nicht am gewünschten Ort zur Schule gehen können. Im oberen Kantonsteil verfügt aber längst nicht jede Gemeinde über eine eigene Sekundarschule; dort ist es seit Jahrzehnten völlig normal, dass Schüler/innen in ein Nachbardorf oder sogar noch weiter weg zur Schule gehen müssen. Weshalb soll eine Praxis, die im Oberbaselbiet völlig normal und zumutbar ist, im unteren Kantonsteil nicht auch funktionieren?
Man muss aufpassen, dass nicht auf einmal mit zweierlei Ellen gemessen wird. Davon abgesehen, erachtet es die SVP-Fraktion auch als völlig unangemessen, wenn wegen allfälliger Probleme in Allschwil nun plötzlich eine spezielle gesetzliche Regelung erforderlich und damit eine bislang im gesamten Kanton erprobte Praxis aufgrund lokaler Einzelinteressen geändert werden soll.
Für die Lösung der Problemfälle braucht es sicher keine Gesetzesänderung, sondern eine gute Kommunikation seitens der Bildungsdirektion und der Schulbehörden und von den Betroffenen, gerade auch von den Eltern, die Bereitschaft zu Kompromissen und vernünftigen Lösungen. Die Initiative ist eine realitätsfremde Zwängerei und, was die Fälle in Allschwil, Binningen und Oberwil betrifft, Ausdruck eines Wohlstandsproblems. Offenbar geht es uns immer noch zu gut, wenn wir uns mit solchen Problemen herumschlagen müssen!
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Christoph Hänggi (SP) wiederholt, dass seine Fraktion gegen diese Initiative sei und zur Sparmassnahme stehe, die vom Regierungsrat schon eingeleitet worden sei und umgesetzt werde. Also auch die SP kann mit differenzierter Argumentation im Bildungsbereich sparen. Sie vertraut aber darauf, dass die Kommunikation zwischen Schulen und Verwaltung einerseits und Eltern anderseits verbessert werden wird.
Auch die SP hat etwas gegen das Wort «Zwangsverschiebung», wobei diese Massnahme ja schon in diesem Schuljahr umgesetzt wird. Und es gibt ja schon fast seit der Kantonsgründung Schüler/innen, die die Sekundarschule an einem anderen Ort als ihrem Wohnort besuchen. Es ist also eine Frage des Masses: Im letzten Jahr hat es diesbezüglich Einsprachen gegeben, aber relativ wenige. Nicht immer kann die von Eltern und SchülerInnen gewünschte Lösung angeboten werden.
Bea Fünfschilling (FDP) spricht sich namens ihrer Fraktion gegen die Initiative aus. Die Forderung, jede/r Schüler/in sollte das nächstgelegene Schulhaus besuchen können, ist «völlig überrissen». Verschiebungen hat es immer wieder gegeben und sind «völlig normal». Reaktionen von Eltern - wenn ihre Kinder nicht an die Schule gehen können, mit welcher sie gerechnet haben - sind verständlich. Aber Kinder passen sich innert kurzer Zeit an neue Situationen (längere Schulwege, andere Klassenzusammensetzungen und andere Lehrer) an. Dies müssen alle Kinder durchmachen, wenn sie von der Primar- an die Sekundarschule wechseln, und so kann das auch bei Verschiebungen passieren. Die FDP erwartet allerdings von der BKSD, dass diese tatsächlich flexibel bleibt und nicht eine/n einzelne/n Schüler/in «irgendwohin» verschiebt, sondern kurzfristig auch eine minime Überschreitung der Schüler/innen-Zahl in einer Klasse zulässt.
Christian Steiner (CVP) erwähnt, dass seine Fraktion diese Initiative fast einstimmig ablehne, weil Verschiebungen als zumutbar betrachtet werden. Schon bei der Bildung der Sekundarschulkreise ist diese Thematik erschöpfend behandelt worden. Schon damals sind alle Themen aufgezeigt worden, die jetzt ebenfalls erwähnt worden sind: Die Kommunikation muss verbessert werden, und in Einzelfällen muss die Bestimmung über Schulzuweisungen flexibel gehandhabt werden können.
Jürg Wiedemann (Grüne) vermerkt, dass eine Mehrheit seiner Fraktion die Initiative entsprechend der Argumentation des Kommissionsberichts ablehne.
Eine Minderheit der Fraktion ist allerdings davon überzeugt, dass die Initiative richtig ist. 11- bis 12-jährige Kinder sollen im Normalfall die nächstgelegene Schule «im Dorf» besuchen können. «Grossschulen» und Zwangsverschiebungen werden demgegenüber nicht als gut erachtet. Punktuell kann das zu zusätzlichen Klassen führen, aber mit einer guten Vorbereitung bestimmter Massnahmen und frühzeitigen Gesprächen mit Eltern und Kindern finden sich sicher auch solche, die freiwillig bereit sind, eine auswärtige Schule zu besuchen, so dass Zwangsverschiebungen nicht nötig werden. So werden es dann wohl weniger als die gemäss Vorlage geschätzten 10 zusätzlichen Klassen sein.
Der Votant selbst bittet also den Landrat, die Initiative anzunehmen, und stellt persönlich den Antrag, in Ziffern 1 und 3 des LRB «Ablehnen» durch «Annehmen» zu ersetzen.
Monica Gschwind (FDP) möchte darauf hinweisen, dass das ganze nicht nur ein Problem Allschwils sei, sondern auch z.B. der Sekundarschule Waldenburgertal. Weite Schulwege sind normal, aber es ist nicht normal, eine Schule in einem anderen Tal, z.B. in Reigoldswil, besuchen zu müssen. Auch ist es nicht normal, den Schulweg nicht mit dem Fahrrad zurücklegen zu können. Damit ist man auf öffentlichen Verkehr angewiesen, der jetzt auch noch ausgedünnt werden soll. Die ganze Frage ist sicher kein Wohlstandsproblem.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) macht darauf aufmerksam, dass erstens auf der Sekundarstufe kein Anspruch auf den Schulbesuch im nächstgelegenen Schulhaus bestehe und zweitens die Sekundarschulen Kantonsschulen seien.
Ausgangspunkt des Konzepts war die Suche nach einer Alternative zu den ursprünglich 12 geplanten Schulstandorten für Baselbieter Sekundarschüler/innen. Damit hätten deutlichere Synergiegewinne realisiert werden können, aber der Regierungsrat hat sich auch aus staatspolitischen Überlegungen bereit erklärt, mehr Standorte als eigentlich nötig zu führen. Der Preis dafür ist allerdings die Klassenbildung im Rahmen von Schulkreisen. Im letzten Jahr konnten 78 von rund 2'500 Schüler/innen nicht im nächstgelegenen Schulhaus unterrichtet werden. Mit dieser Massnahme konnten im EP 12/15 CHF 11 Millionen gespart werden, was einer Kürzung der Lektionenzahl um 2 bis 3 Lektionen für die Schüler/innen oder einer ebenso hohen Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer/innen entspräche.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass ohne Abbau von Bildungsqualität und -angebot und mit zumutbaren Schulwegen eine Lösung angeboten werden kann, mit welcher möglichst viele Standorte erhalten werden können. Es ist bekannt, dass die Schulleitungen zusätzliche Instruktionen brauchen und dass deren Kommunikation teilweise verbessert werden muss. Im Übrigen gibt es aber auch Rückmeldungen, dass Schüler/innen durchaus sehr glücklich über deren Schulzuweisung sind. Hingegen funktionieren Verschiebungen auf freiwilliger Basis nicht: Dafür würde der Aufwand mit Abklärungen, Anhörungen etc. zu gross. Vielmehr muss klar informiert werden, um allenfalls Freiwillige zu finden und Anhörungen durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Regierungsrat den Antrag, die bisherigen, klaren Positionsbezüge des Landrats in dieser Frage zu bestätigen und die Initiative abzulehnen.
://: Der Landrat stimmt mit 68:10 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen den Antrag von Jürg Wiedemann, in Ziffern 1 und 3 «Ablehnen» durch «Annehmen» zu ersetzen. [ Namenliste ]
://: Der Landrat stimmt mit 72:10 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Landratsbeschluss gemäss Entwurf der BKSK zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend nichtformulierte Volksinitiative „Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen"
vom 22. März 2012
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Die nichtformulierte Volksinitiative „Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen" wird abgelehnt.
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2.
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Die nichtformulierte Volksinitiative „Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen" wird rechtsgültig erklärt und den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet.
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3.
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Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die nichtformulierte Volksinitiative „Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen „ abzulehnen.
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Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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