Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015
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2015-376 vom 22. Oktober 2015 Interpellation von Dominik Straumann, SVP-Fraktion: Projekt Corporate Identity (CI) und ein neues Corporate Design (CD) - Beschluss des Landrats vom 22. Oktober 2015: < beantwortet > |
Dem kantonalen Info-Heft Nr. 185 vom Oktober 2015 kann entnommen werden, dass der Regierungsrat Ende Juni die wichtigsten Eckwerte für ein einheitliches CI/CD beschlossen hat. Das künftige Logo der kantonalen Verwaltung wurde definiert und der Gültigkeitsbereich des einheitlichen CI/CDs festgelegt. Das neue Logo und die entsprechenden Beschlüsse des Regierungsrates zum Gültigkeitsbereich sind gemäss Bericht im Intranet zu finden. Als nächstes werden bis Ende November sämtliche Details durch den Regierungsrat beschlossen: Wie sieht die Briefgestaltung aus, wie sehen Broschüren, Flyer, Inserate oder Plakate aus, wie sehen Hausbeschriftungen aus, mit welchen Bildwelten arbeiten wir etc. Die Grundlagen dazu werden in der Arbeitsgruppe Kommunikation erarbeitet, in der alle Direktionen vertreten sind. Gleichzeitig wird eine Umsetzungsplanung für die Einführung erstellt. Der Regierungsrat hat festgelegt, dass die Umsetzung pragmatisch vollzogen wird, um den zusätzlichen Aufwand möglichst klein zu halten. Dort, wo der CD-Wechsel mit einem grossen Aufwand verbunden ist, soll die Umsetzung erst erfolgen, wenn sowieso Neuanschaffungen anstehen (Fahrzeuge, Uniformen) oder wenn beispielsweise ein Umzug bevorsteht (Hausbeschriftungen).
Auf Grund der aktuellen Finanzsituation und der laufenden Finanzstrategie stellen sich folgende Fragen an den Regierungsrat:
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) beantwortet die Fragen:
Frage 1
Was ist der Grund für das Projekt «Corporate Identity» (CI) und ein neues Corporate Design (CD)?
Antwort
Bisher kannte der Kanton Basel-Landschaft keine Vorgaben, die den Auftritt der kantonalen Verwaltung regeln. Die Verantwortung lag bei den Direktionen und Dienststellen, mit dem Ergebnis, dass sehr unterschiedliche Auftritte bestehen und unterschiedliche Standards Praxis sind. Dieser "Wildwuchs" ist teurer als ein koordiniertes Vorgehen, weil bei jeder Produktion neue Gestaltungskosten anfallen. Sowohl beim Bund, als auch bei den meisten Kantonen, ist ein einheitlicher Auftritt Standard und die gemachten Erfahrungen sind positiv. Der Landrat erwartet zu Recht eine Straffung und Vereinheitlichung von Verwaltungsprozessen, wo dies möglich ist, so zum Beispiel im Personalwesen, in der Informatik, in der finanziellen Steuerung. Ein einheitliches, erkennbares Erscheinungsbild im Schriftverkehr oder im Internetauftritt gehört zu jeder modern und gut geführten Firma. Wildwuchs ist ein Zeichen nachlässiger Führung. Der Regierungsrat will dies nun endlich korrigieren.
Frage 2
Was für einen Mehrwert für die Verwaltung resp. die Einwohner ergibt sich aus diesem Logowechsel, respektive aus dem Projekt CI/CD (auch in finanzieller Hinsicht)?
Antwort
Der Regierungsrat erwartet mit dem Projekt einheitliches CI/CD folgenden Mehrwert, beziehungsweise verfolgt folgende Ziele: Ein einheitlicher Auftritt unterstützt einerseits die Identifikation mit dem Kanton Basel-Landschaft.
Zudem sind die Leistungen des Kantons und der kantonalen Institutionen mit einem einheitlichen Auftritt für die Einwohnerinnen und Einwohner klar erkennbar. Und mittelfristig werden mit einem einheitlichen Auftritt Einsparungen erreicht.
Frage 3
Wie hoch sind die komplett zu erwarteten Kosten inkl. der Umsetzung?
Antwort
Der Regierungsrat hat ein Kostendach von 140'000 Franken für das Projekt «einheitliches CI/CD» beschlossen. Die Kosten sind im Budget 2015 der Landeskanzlei enthalten und im Dezember letzten Jahres auch genehmigt worden. Miteingerechnet sind die Agenturkosten, externe Kosten für die Erstellung des Manuals und verschiedener Vorlagen, sowie die externen Kosten für die technische Implementierung. Um die Kosten zu minimieren, hat der Regierungsrat eine pragmatische Umsetzung in zwei Etappen beschlossen: Ab Januar 2016 soll die Umsetzungsphase starten, nämlich für diese Teile, welche geringe Kosten verursachen: Umsetzung Office Vorlage, Umsetzung digitale Vorlagen, Umsetzung bei der Produktion neuer Drucksachen, Umsetzung Internet, E-Gov (im Rahmen separater Projekte), Umsetzung Auftritt Social Media. Ab 2018 erfolgt dann die Umsetzungsphase zwei, namentlich die Umsetzung bei Neuanschaffungen (Fahrzeuge, Uniformen) und die Umsetzung Beschilderung von Gebäuden. Mit dem gewählten Vorgehen wird möglichst vermieden, dass Neuproduktionen nötig sind. Damit können zusätzliche Umsetzungskosten weitgehend umgangen werden. Wenn es angezeigt ist, sind Anpassungen am Fahrplan jederzeit möglich.
Frage 4
Durch wen aus der kantonalen Verwaltung und wie wurde der Auftrag zur Erstellung des neuen Auftritts vergeben?
Antwort
Der Regierungsrat hat unter der Leitung des 2. Landschreibers die Arbeitsgruppe Kommunikation mit dem Projekt beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgte im Einladungsverfahren unter fünf Agenturen. Der Auftrag ging an das Gestaltungsbüro Stauffenegger + Stutz GmbH mit Sitz in Basel, welches zahlreiche regionale und internationale Referenzen für grafische Auftritte, namentlich auch im Baselbiet, vorzuweisen hat.
Frage 5
Ist es korrekt, dass über zehn kantonale Stellen von dieser Massnahme, nämlich dem einheitlichen Logo, befreit sind?
Antwort
Die Liste der vom CI/CD befreiten Institutionen wird vom Regierungsrat Ende November 2015 nochmals beraten werden, mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches CI/CD zu erreichen. Der Regierungsrat hat folgende Kriterien für die Befreiung vom CI/CD festgelegt:
I. Für alle Direktionen, Amtsstellen und Institutionen gilt ab 01.01.2016 das CI/CD des Kantons Basel-Landschaft.
a. Das CI/CD gilt auch für Projekte des Kantons Basel-Landschaft (also: keine Projektlogos mehr).
II. Vom kantonalen CI/CD ausgenommen sind im Grundsatz:
a. Institutionen und Organisationen, die sich in einem kompetitiven Umfeld behaupten müssen;
b. Institutionen und Organisationen, an denen der Kanton beteiligt ist;
c. Institutionen und Organisationen, mit denen der Kanton eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat.
III. Der Regierungsrat beschliesst die Liste der vom kantonalen CI/CD befreiten Institutionen und Organisationen.
a. Anträge zur Befreiung des kantonalen CI/CD sind an die regierungsrätliche Arbeitsgruppe Kommunikation zuhanden des Regierungsrates zu richten. Die Beurteilung erfolgt anhand der unter II. genannten Kriterien.
Frage 6
Gemäss der BaslerZeitung soll 2018 bei der Sicherheitsdirektion der Wechsel vorgenommen werden, da angeblich zu diesem Zeitpunkt grössere Investitionen notwendig sind. Muss daraus geschlossen werden, dass 2018 die Polizei Basel-Landschaft eine neue Uniform erhält?
Antwort
Die Regierung will unnötige Kosten durch den neuen Auftritt vermeiden. Genau deswegen wurde unter anderem die Polizei von der Umsetzung einstweilen ausgenommen. Ziel ist es, den neuen Auftritt jeweils erst dann umzusetzen, wenn tatsächlich neue Beschaffungen anstehen. Das Mitmachen der Polizei ist einmal auf 2018 festgelegt worden. Aktuell ist eine Beschaffung neuer Uniformen allerfrühestens auf das Jahr 2018 geplant. Dies vor dem Hintergrund, dass die Kantonspolizeien in der ganzen Schweiz derzeit eine gemeinsame, zentrale Neubeschaffung prüfen, mit dem Ziel, Kosten zu sparen. Wann tatsächlich eine Neuanschaffung der Uniformen erfolgt, ist heute aber noch offen und geht im Übrigen ohnehin den üblichen Weg: Regierung und Parlament müssten wie immer noch grünes Licht dazu geben. Fazit also: die Polizei wurde gerade deswegen von der Einführung des neuen Auftritts 2016 ausgenommen, weil der Neuauftritt nicht Neuanschaffungen bedingen soll, sondern umgekehrt: Der Neuauftritt wird grundsätzlich umgesetzt, wenn ohnehin Neuanschaffungen anstehen. Man könnte zwar dann sagen, dass so trotzdem nicht alles einheitlich ist, aber noch einmal: heute ist die Situation alles andere als einheitlich und somit ist eine gewisse Staffelung bei der Einführung des Neuen, im Wissen darum, vom «Wildwuchs» wegzukommen, trotzdem eine Verbesserung.
Frage 7
Steht generell gesehen das Projekt CI/CD nicht im Widerspruch zur Finanzstrategie? Wenn nein, warum?
Antwort
Das Projekt CI/CD steht keineswegs im Widerspruch zur Finanzstrategie, weil mittelfristig Einsparungen erzielt werden. Dies kann anhand von zwei Beispielen exemplarisch konkretisiert werden: Der Kanton Basel-Landschaft druckt jährlich 1,8 Mio. Couverts. Bisher hatte jede Dienststelle eigene Couverts. Neu wird es einheitliche Couverts für den ganzen Kanton geben. Alleine damit können jährlich wiederkehrend 20'000 Franken eingespart werden. Da es zurzeit keine kantonalen Gestaltungsvorgaben gibt, fallen bei der Produktion von Broschüren, Flyer und anderen Drucksachen immer Gestaltungskosten an. Künftig wird die Gestaltung in einem Manual vorgegeben, womit ebenfalls Einsparungen erzielt werden. Gesamthaft gesehen, kann gesagt werden: weg vom Wildwuchs und hin zu einem Zielbild, welches einen einheitlichen, modernen Auftritt ermöglicht, ohne Mehrkosten zu generieren, indem man dies bei den ohnehin anstehenden Erneuerungen in Angriff nimmt.
Im Übrigen wird auf die schriftlich vorliegenden Antworten auf die Fragen von Marianne Hollinger zur selben Thematik verwiesen.
Dominik Straumann (SVP) beantragt die Diskussion.
://: Diskussion wird bewilligt.
Dominik Straumann (SVP) bedankt sich bei Regierungsrat Thomas Weber für die Antwort, welche er in dieser Form auch erwartet habe, weil sie am Morgen aufgrund der Fragestunde auch schon gelesen werden konnte. Trotzdem muss gefragt werden, ob dies der richtige Zeitpunkt ist, einen solchen Wechsel jetzt anzugehen. Noch am Morgen wurde über ein Prozent Lohnreduktion debattiert und gleichzeitig spricht man jetzt über einen kosmetischen Schmuckbereich, welcher sich finanziell vermutlich nie auszahlen wird. Wenn der Grafikteil der Logos in den Drucksachen, so, wie sie auf dem Bildschirm zu sehen sind, mit dem der Inhalte der Broschüren verglichen wird, kann vermutet werden, dass dieser bloss marginal klein ist. Trotzdem ist es grundsätzlich richtig, dass man sich von einem Wildwuchs entfernt. Aber diese Art von Umsetzung, gerade, wenn sie noch damit begründet wird, dass sie kostenneutral oder sogar noch kostensparend sein soll, ist unvorstellbar. Der Wildwuchs bestünde noch für etwa zwanzig Jahre, wenn sämtliche Fahrzeuge, zum Beispiel die des Tiefbauamtes, erst bei Ersatz auch ein neues Logo erhielten. Dann würde ein 2015 angeschaffter Lastwagen, mit einer Lebensdauer von zwanzig oder mehr Jahren, die nächsten zwanzig Jahre unverändert beschriftet bleiben.
Bezüglich Gesamtuniformänderung der Polizei: abgesehen davon, ob es sinnvoll ist, diese nach zehn Jahren schon wieder zu wechseln, der letzte Wechsel jedenfalls war begründet, nämlich von einem sehr teuren Anbieter zu einer zweckmässigen Konkordatsuniform. Ob der jetzige Wechsel zu einer schweizerischen Einheitsuniform notwendig ist, ist ein anderes Thema und wird in Frage gestellt. Wenn aber der Wechsel nur nach und nach von statten geht, hat dies zur Folge, dass nicht alle Beamten einheitlich auftreten: die einen nämlich noch mit dem alten Logo, die anderen bereits mit dem Neuen, genauso wie gewisse Fahrzeuge mit einem neuen Logo herumfahren, während andere noch mit einem Alten versehen sind. Und somit ist das Ziel, die Einheitlichkeit des Auftritts und des Logos, die nächsten fünfzehn Jahre doch nicht erreicht. Und um ehrlich zu sein: wenn zwei Drittel der Logos gewechselt sind, wird wohl gesagt werden, dass das letzte Drittel auch noch gewechselt werden kann und dies im Budget schon noch Platz hat. So wird das Geld dann trotzdem «herausgejubelt» und nicht erst beim vermeintlichen Wechsel. Denn ein jahrelanges Flickwerk will wohl schlussendlich niemand haben.
Und zu guter Letzt: das Beispiel mit den Couverts ist ein wenig fragwürdig, denn es sollte wohl möglich sein, Couverts bloss mit der Aufschrift «Kanton Baselland» herzustellen, egal von welcher Dienststelle sie kommen, sowie diese mit einem grösseren Sichtfenster zu versehen, vielleicht sogar ohne jegliche Adresse, sodass das Couvert von der Post geöffnet wird, sollte es nicht ankommen. Aufgrund des Absenders im Brief kann zugeordnet werden, wohin er zurückgesendet werden muss. Das wäre eine Kleinigkeit, zu korrigieren. Aber bei einer Einsparung in der Grössenordnung von 20'000 Franken von grosser Ersparnis zu reden, ist wohl etwas übertrieben.
Der Votant bleibt skeptsch, meint aber, es sei immerhin gut, dass Dringlichkeit gegeben wurde und die Diskussion nun stattfinden könne.
Andreas Bammatter (SP) sagt, er erlaube sich zwei ketzerische Bemerkungen dazu. Erstens - Kollege Straumann hat es bereits gesagt: wie fühlt sich die Polizei - und der Regierungsrat hat es extra betont, dass es erst 2018 soweit sein wird -, wenn ihnen heute der Lohn um ein Prozent gekürzt wird und ihnen dafür eine neue Uniform gegeben wird, die sie vielleicht gar nicht wollen oder brauchen?
Zweitens kann davon ausgegangen werden, es hat sicher nichts mit Jürg Wiedemann zu tun, der auch ein Logo braucht.
Hanspeter Weibel (SVP) bemerkt, er sei froh, dass die letzte Bemerkung offenbar allgemein Fragezeichen ausgelöst habe.
Aber er ist froh um das Bekenntnis der Regierung, welche in den CD/CI-Fragen nun Führungsstärke zeigen möchte. Sie sollte jedoch noch etwas konsequenter sein, denn bei den Ausnahmen werden offenbar die Gerichte aufgeführt. Das wirft die Frage auft, ob die Gerichte nun ausgelagert werden und falls ja, in welchen Kanton? Was die Unabhängigkeit der Gerichte in Sachen Rechtsprechung angeht, ist dies indiskutabel. In Sachen Auftritt gegen aussen ist jedoch kein Grund ersichtlich, weshalb sich die Gerichte anders verhalten sollten als die übrige Verwaltung des Kantons. Dies muss unbedingt nochmals überdacht werden. Was ebenfalls kaum vorstellbar ist, ist der Fakt, dass ein neues CD zu Einsparungen führen soll. Es handelt sich wohl eher einfach um verzögerte Mehrkosten. Aber positiv ist, dass realistischerweise gesagt wird, die Umsetzung habe einen Zeithorizont von fünfzehn Jahren.
Bezüglich dieser vielen Drucksachen sollte jedoch nicht die Frage nach dem Logo, sondern die nach der Berechtigung dieser Drucksachen als solche gestellt werden. Schliesslich wird ein papierloser Landrat angestrebt, was ja vollkommen zu befürworten ist. Aber was auf der anderen Seite an Broschüren produziert wird, ist unglaublich. Wer liest das? Wer sie produziert, ist klar aber ob es diese Broschüren wirklich braucht?
Es ist in Ordnung, wenn der Regierungsrat sagt, als Zeichen von Führungsstärke ein einheitliches Logo im Kanton durchsetzen zu wollen, auch wenn das erst in ein paar Jahren sein sollte (Wobei zu hoffen ist, die Führungsstärke kommt schon etwas früher zum Ausdruck). Dies ist immerhin ein Zeichen, doch wir müssen mit den Realitäten leben: es kann nicht auf der einen Seite propagiert werden, Einsparungen seien vonnöten und auf der anderen Seite sollte das Logo möglichst einheitlich und gleichzeitig eingeführt werden, das wäre zu teuer. Aber irgendwo muss begonnen werden, eine Vereinheitlichung zu schaffen und die Einsparungen, welche getätigt werden können, müssen realisiert werden. Das heisst, wenn die Regierung realistischerweise sagt, die Umsetzung müsse schrittweise erfolgen, kann damit wohl gelebt werden.
Marianne Hollinger (FDP) gibt bekannt, dass ihr Wortbegehren zugleich auch die Zusatzfrage für nachher sei.
Das Ziel der Schaffung einer CI ist, wie bereits gehört, selbstverständlich, und dieses Ziel ist für einen Betrieb ein hohes Ziel. Gleichzeitig hören wir aber, dass das Ziel gar nicht erreicht werden kann, weil es aus Kostengründen über eine so lange Zeit hinausgezogen werden muss. Bis dann das letzte Auto beschriftet ist, braucht es bereits wieder ein neues Logo. Daher kann nun das schon kreierte Logo beiseite gelegt werden und mit der Umsetzung dann begonnen werden, wenn eine saubere Finanzplanung gemacht werden kann und es auch durchsetzbar ist. Dies sollte in dem Sinne nochmals überlegt und auch in dieser Art umgesetzt werden.
://: Damit ist die Interpellation 2015/376 beantwortet.
Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei
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