Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015
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2015-377 vom 22. Oktober 2015 Verfahrenspostulat der FDP-Fraktion: Ergänzung des Dekrets über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats): Reduktion der Landratsentschädigung um 1% - Beschluss des Landrats vom 22. Oktober 2015: < überwiesen > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass die Geschäftsleitung sich über Mittag mit 6:2 Stimmen für eine Überweisung ausgesprochen habe und fragt den Rat, ob jemand dagegen sei.
Kathrin Schweizer (SP) sagt, dass die SP-Fraktion gegen die Überweisung des Verfahrenspostulats sei.
Die Fraktion hat sich am Morgen dagegen gewehrt, dass beim Lohn des Staatspersonals gespart wird und deshalb hat sie kein schlechtes Gewissen und vertritt die Meinung, dass die Entschädigungen der Parlamentarier, welche eben Entschädigungen und keine Löhne sind, nicht angepasst werden müssen. Die Landratsentschädigungen werden in einem völlig anderen System gehandhabt und alle vier Jahre, zu Beginn der Legislatur, neu definiert. In diesem Jahr wurde bestimmt, die Entschädigungen so zu belassen. Es gab keine Anträge auf Erhöhung, es gab auch keinen Teuerungsausgleich oder Ähnliches und darum können die Entschädigungen auch unverändert belassen werden. Wenn man aber ein schlechtes Gewissen hat, weil man heute Morgen einen nicht so durchdachten Entscheid gefällt hat und nun das Staatspersonal beruhigen möchte, indem man sagt, man zieht mit diesem Entscheid und diesem einen Prozent mit, dann wird das die Gemüter in der Verwaltung kaum beruhigen. Deshalb steht die SP-Fraktion weiterhin hinter dem jetzigen Ansatz.
Rolf Richterich (FDP) sagt, er sei froh, bezüglich seinem Gewissen nur gegenüber sich selber Auskunft geben zu müssen.
Der Morgenentscheid war jedoch entgegen einzelner Vorwürfe kein Ablasshandel und darum braucht es auch kein schlechtes Gewissen. Es ist nichts anderes als Verantwortung und Solidarität gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er ist sehr enttäuscht von einer Partei, welche Solidarität weit oben auf ihrer Charta stehen hat und sich dann als Chef über Tausende von Angestellten hinwegsetzt und sich selber den Lohn, den sie vom Kanton bezieht, nicht in gleichem Masse kürzt. Auch Parlamentarier bekommen, genau wie die Angestellten der Verwaltung, einen Lohnausweis, mit AHV-Abzug und allem. Der Verdienst aus der Landratstätigkeit muss in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden, mit der Möglichkeit eines Abzugs. Doch der Rest ist Einkommen. Dass dies nun ein anderes System sein soll, ist nichts, als den Leuten Sand in die Augen gestreut, denn dem ist einfach nicht so. Und weshalb also dieser Lohn nicht auch um ein Prozent gekürzt werden sollte, hat Kathrin Schweizer nicht plausibel erklären können. Es wäre nicht mehr als recht, wenn dies der Landrat auch machen würde, genauso die Regierungsräte.
Ein Unternehmen, welches einen Verwaltungsrat hat, der, weil es der Firma nicht gut geht, eine Lohnkürzung um ein Prozent beschliesst, das Verwaltungsratshonorar aber nicht antastet, hat seine Glaubwürdigkeit auf einen Schlag verspielt. Diese Angestellten werden sich nicht für den Verwaltungsrat einsetzen. Mit einem kleinen Zeichen könnte hier die Solidarität mit den von der beschlossenen Massnahme betroffenen Menschen von heute Morgen gezeigt werden. [Applaus]
Hanspeter Weibel (SVP) votiert, es sei eben doch - wie Kathrin Schweizer ausgeführt habe-ein anderes System, auch wenn nun eventuell Rolf Richterich von einer unheiliger Allianz sprechen werde.
Schliesslich habe er als Landrat noch nie einen Erfahrungsstufenausgleich erhalten, ebensowenig eine Dienstalterszulage oder Ähnliches. Und man kann ja dann gespannt auf den Antrag von Rolf Richterich sein, wenn über die Reduktion von Personal gesprochen wird. Wenn dann der Antrag gestellt wird, auch zehn Prozent des Personals im Landrat zu reduzieren, kommt es bestimmt zu einer interessanten Diskussion! Als Anliegen möge bei der Umsetzung geprüft werden, ob nicht der Programmieraufwand am Ende die Einsparung auffrisst.
Dominik Straumann (SVP) betont, er sei eigentlich in vielen Punkten der gleichen Meinung wie Hanspeter Weibel.
Es werden ganz viele andere Entschädigungen ausbezahlt, zum Beispiel an Richter im Nebenamt oder an die Mitglieder der regierungsrätlichen Kommissionen und so weiter. Diese Stellen waren heute Morgen alle von der Kürzung befreit, mit der Begründung, dass es ein Nebenamt mit Entschädigung sei, welche nicht mit einem Lohn gleichzusetzen sei. Dennoch sollte nicht bloss ein Prozent der Entschädigung des Landrates gekürzt werden, sondern sämtlicher vom Kanton ausbezahlter Entschädigungen. Mit diesem einen Prozent könnten bei einem Budget von einer Million Franken ungefähr 10'000 Franken pro Jahr eingespart werden. Das Einkommen eines Landrats beträgt etwa 10'000 Franken pro Jahr, ein Prozent davon ist also etwa 1'000 Franken pro Landrat pro Jahr. Wenn aber davon ausgegangen wird, dass eine Sitzungsstunde im Landrat zwischen 5'000-8'000 Franken Sitzungsgeld kostet (Regierungsräte eingerechnet), wäre es jeweils effizienter, kürzere Voten zu halten.
Pia Fankhauser (SP) findet, über das Argument, dass die Landratsentschädigung kein Lohn sei, könne noch ewig debattiert werden.
Jedenfalls ist es aber kein Lohn, denn die Landräte sind weder unfallversichert, noch erhalten sie eine Pensionskassenentschädigung. Somit ist die Entschädigung ein AHV- pflichtiges Einkommen, was etwas anderes ist als Lohn. Die von Rolf Richterich geforderte Solidarität geht etwas zu weit, zumal die SP-Fraktion am Morgen ganz klar sagte, die Massnahme der Kürzung nicht zu wollen und dies auch begründete. Und es geht auch zu weit, jetzt Solidarität von der SP-Fraktion mittels Kollektivverzicht zu fordern. Denn wie bereits heute Morgen argumentiert, handelt es sich nur dann um einen Verzicht, wenn er auf Freiwilligkeit basiert.
Es könnte aber ein Fonds gegründet werden, in den alle, die auf ihre Entschädigung, respektive dieses eine Prozent, verzichten möchten, einbezahlen können, das wäre dann Freiwilligkeit. Wenn aber von Gleichberechtigung gesprochen wird, müssten die Verwaltung und die Angestellten über die Entschädigung der Landräte entscheiden, denn alles andere ist nicht gerecht. Das System im Verfahrenspostulat ist nicht korrekt, es sollten alle Landräte in den Ausstand treten und nichts mehr sagen, weil sie selber betroffen sind. Wenn das Parlament also einigermassen kohärent sein will bezüglich Regelungen und Entschädigung, sollte es wirklich erst einmal überlegen, was es macht.
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- Begrüssung von Gästen
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) unterbricht die Debatte, um auf der Zuschauertribüne die Klasse M3c der WMS Reinach mit ihrer Lehrerin, Frau Rahel Hufschmid, zu begrüssen. Der Präsident wünscht ihnen interessante Einblicke in die Arbeit des Parlaments.
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- Ordnungsantrag
Florence Brenzikofer (Grüne) beantragt, bezugnehmend auf Vorredner Straumann (Kosten Landratssitzungen), die Diskussion zu beenden und in der Traktandenliste weiterzufahren.
://: Der Landrat stimmt dem Ordnungsantrag auf Schluss der Beratung mit 76:2 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
://: Das Verfahrenspostulat 2015/377 wird mit 49:26 Stimmen bei drei Enthaltungen überwiesen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei
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