Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015
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2015-355 vom 22. September 2015 Vorlage : "Anhang II - Lohntabelle und Ausnahmen" des Personaldekrets - Bericht der Personalkommission vom 7. Oktober 2015 - Beschluss des Landrats vom 22. Oktober 2015: < beschlossen > > Beilage: Dekretstext |
Der Landrat, so erklärt Kommissionspräsident Balz Stückelberger (FDP), muss sich heute mit einer Vorlage befassen, die sich niemand gewünscht hat; sie fordert die Verantwortung als Landrätinnen und Landräte besonders. Der Regierungsrat beantragt eine Änderung des Anhangs II zum Personaldekret; das sind die Lohntabellen. Die Grundlöhne der Lohnklassen 1 bis 28 sowie die Löhne der gewählten Magistratspersonen sollen per 2016 um minus 1 Prozent angepasst werden, ebenfalls die Erziehungszulagen, die der Kanton zusätzlich zu den Familienzulagen gewährt. Der Regierungsrat begründet dies mit der finanziellen Situation des Kantons, die allen bestens bekannt ist. Es ist eine Situation, die einschneidende Massnahmen nötig macht laut Regierung. Die Lohnanpassung ist denn auch Teil einer Finanzstrategie zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts. Es ist eine von 132 Massnahmen.
Aufgrund der Bedeutung der Vorlage hat die Personalkommission ihre Sitzung vom 28. September ausschliesslich der Finanzstrategie und den entsprechenden Massnahmen im Personalbereich gewidmet. Die Vorlage ist der Kommission durch den Regierungspräsidenten und obersten Personalverantwortlichen, Toni Lauber, sowie durch den Personalchef des Kantons und seinen Verantwortlichen für Lohnfragen präsentiert worden. Sie haben namentlich auf die dringende Notwendigkeit der Lohnanpassung und auf die Verhältnismässigkeit der Massahme hingewiesen. Um ein Gesamtbild zu erhalten, hat die Kommission auch die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände zu einem Hearing eingeladen. Anwesend waren Vertreter des Personalverbandes der Polizei, des Lehrerinnen- und Lehrervereins und des vpod. Sie lehnen diese Massnahme des Regierungsrates wenig überraschend entscheiden ab. Sie bezeichnen diese als Schnellschuss, der nicht auf einer sauberen Analyse der nicht mehr benötigten Leistungen beruhe. Zudem sei in der Vergangenheit schon genug gespart worden beim Personal. Sie verweisen in diesem Zusammenhang namentlich auf die Teuerungsanpassungen, die in verschiedenen vergangenen Jahren aus ihrer Sicht angeblich nicht oder nicht mehr gewährt wurden. Schliesslich befürchten die Personalverbände, dass die Loyalität der Kantonsangestellten sinken und dass die Massnahme zur Belastung für den sozialen Frieden werden könnte.
Die Diskussion der Vorlage in der Personalkommission hat kein klares Bild ergeben. Vier Mitglieder befürworten die Massnahme des Regierungsrates, vier Mitglieder lehnen sie ab. Deswegen ist ein präsidialer Stichentscheid nötig geworden, der zugunsten der Massnahme ausgefallen ist. Dieser persönliche Entscheid und damit auch die Empfehlung der Personalkommission soll kurz begründet werden. Zunächst ist ganz deutlich festzuhalten, dass Massnahmen beim Personal zu den schwierigsten und unangenehmsten Aufgaben eines Arbeitgebers zählen.
Der Redner ist leider häufig mit Situationen konfrontiert, in denen Arbeitgeber Mitarbeitende entlassen oder andere Kostensenkungsmassnahmen ergreifen müssen; dabei wurde noch nie jemanden angetroffen, dem das leicht fällt oder der das leichtfertig macht. Das eigene Personal steht hinter dem Erfolg des Unternehmens oder in unserem Fall des Kantons. Deswegen sollen Kostensenkungsmassnahmen beim Personal immer nur unter qualifizierten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden. Es gibt hierzu einige Kriterien: Sie müssen notwendig sein, d.h. es muss eine wirtschaftliche Situation vorliegen, welche die Massnahmen nötig macht. Sie müssen geeignet sein, eine Kostenersparnis zu herbeizuführen. Sie müssen in eine Strategie eingebunden sein, die auch andere Kostensenkungsmassnahmen vorsieht. Sie müssen verhältnismässig sein. Und sie müssen fair sein. Wenn man jetzt alle Emotionen herausrechnet, kann man persönlich aufgrund dieser Prüfung ganz klar zum Schluss kommen, dass die Regierung richtig gehandelt hat und keine andere Wahl hat, als diese Lohnanpassung zu beantragen.
In Bezug auf die Verhältnismässigkeit abschliessend der Verweis auf das wirtschaftliche Umfeld und die Situation in der Privatwirtschaft. Wir lesen täglich von radikalen Stellenkürzungen, Verlagerungen ins Ausland oder - speziell in der Industrie - Erhöhungen der Arbeitszeiten z.B. auf 45 Stunden. Das entspricht einer Lohnreduktion von fünf Prozent, welche die Angestellten in der Industrie in Kauf nehmen, weil sie froh sind, dass es nicht zu schwerwiegenderen Massnahmen kommt. Der Kanton Baselland ist also bei weitem nicht der einzige Arbeitgeber, der zu solchen unangenehmen Massnahmen greifen muss. Aber er wählt mit der einprozentigen Lohnanpassung eine verhältnismässige Massnahme, die im übrigen dank des Erfahrungsstufenanstiegs nur bei den wenigsten Mitarbeitenden zu einer effektiven Lohnreduktion führen wird.
In diesem Sinne ist es die Empfehlung der Personalkommission, dem Antrag der Regierung zuzustimmen, und zugleich der persönliche Appell an die Landrätinnen und Landräte, die Regierung zu unterstützen, die Verantwortung wahrzunehmen und einen sehr unangenehmen Entscheid zu treffen, der einem vielleicht sogar selber betrifft und mit dem man sich bestimmt nicht beliebt macht. Der Redner ist bereit, diese Verantwortung zu übernehmen und hofft, eine Mehrheit ist es auch.
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- Eintretensdebatte
Roman Klauser (SVP) spricht von einem unangenehmen Thema, das aber angegangen werden muss. Man hat in der Finanzkommission gesehen, wo der Schuh drückt. Man hat es in der Personalkommission besprochen. Man hat gesehen, dass man wirklich finanzielle Probleme hat; dass man sich bewegen muss. Man hat ein Paket von rund 130 Sparmassnahmen - die Lohnreduktion ist eine davon. Es ist eine unangenehme Sache, aber es ist ein Weg, den man - wie Balz Stückelberger es gesagt hat - gehen muss. Die Frage wurde auch sehr gut angeschaut. Schade ist, dass seitens des VPOD Zahlen im Umlauf sind, welche suggerieren, dass 200 Millionen nicht ausbezahlt oder verhindert wurden. Wenn man die Liste, die man erhalten hat, nachrechnet, sorgt das für Unmut: Wenn man sagt, dass ein Prozent rund sechs Millionen ausmacht, auf dieser VPOD-Liste 0,2 Prozent aber zwei Millionen ergeben - so ist doch das ein Rechnungsfehler: Es macht nämlich korrekt 1,2 Millionen. Wenn man weiterrechnet (wo man null hat), wird die Summe dennoch weiter gerechnet - richtig: Es fehlt ja vom Jahr zuvor! Aber auf der Seite, wo zusammen gezählt wird, wird immer kumuliert. Es wäre schön, mit der Person, welche die Liste gemacht hat, zusammen zu sitzen und anzusehen, wie man das richtig zusammenrechnen könnte. Was auf dieser Liste nicht erwähnt ist, ist die fünfte Ferienwoche. Dies wurde ausgleichend - das ist in den Protokollen festgehalten - zur damaligen Teuerung eingeführt. Es ist nicht sauber, wie dies in der Liste der Gewerkschaften dargestellt ist. - Die SVP steht hinter der Regierung und ist klar für Zustimmung.
Dieses Traktandum kommt unter dem Titel: "Anhang II - Lohntabelle und Ausnahmen" des Personaldekrets sehr bürokratisch und abstrakt daher, sagt Jürg Degen (SP). Inhaltlich bedeutet es aber, dass hier über eine Kürzung des Lohnes von Tausenden von Mitarbeitenden des Kantons und von Hunderten Angestellten von zahlreichen Gemeinden, vielen Institutionen wie APH, Spitex, diversen Bildungseinrichtungen sowie Stiftungen beschlossen wird. Die SP-Fraktion kann - anders als der SVP-Sprecher - nicht viel mit der Vorlage anfangen. Man wird der Lohnkürzung nicht zustimmen und man beantragt deshalb, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Sollte trotzdem eingetreten werden, werden wir die Vorlage ablehnen.
Warum ist die SP-Fraktion gegen diese Vorlage? Drei Gründe sind anzuführen. Erstens: Die Mitarbeitenden des Kantons erfüllen ihre Pflicht im Rahmen ihrer Leistungsaufträge für das Funktionieren dieses Kantons und damit für die Bevölkerung. Polizisten und Polizistinnen, Mitarbeitende im Strassenunterhalt, bei den Kläranlagen, im Hochbauamt, bei den Gerichten (um nur einige Bereiche aus der Verwaltung zu nennen), sowie Lehrerinnen und Lehrer ermöglichen es überhaupt, dass unser Staatswesen funktioniert. Dafür erhalten sie von ihrem Arbeitgeber, dem Kanton, einen vereinbarten Lohn. Es zeugt nun von wenig Wertschätzung gegenüber all diesen Mitarbeitenden, wenn dieses Parlament als erste Sparmassnahme beschliesst, allen den Lohn zu kürzen. Ganz besonders störend ist die Situation gerade für die langjährigen Mitarbeitenden, die nicht mehr vom Erfahrungsstufenanstieg profitieren können. Man hört immer wieder an Veranstaltungen der Wirtschaft - und der Kommissionspräsident hat es zuvor wiederholt -: Unser wichtigstes Kapital sind unsere Mitarbeitenden. Die vorliegende Landratsvorlage redet da eine ganz andere Sprache. Die Vernehmlassungsantwort der Arbeitsgemeinschaft der Basellandschaftlichen Personalverbände (ABP) - zweitens - zeigt die wichtigsten Punkte, warum eine solche Lohnreduktion aus der Sicht der Angestellten nicht akzeptiert werden kann. Die SP teilt diese Sicht weitgehend: Mit der geplanten Lohnsenkung wird das Personal für die bisherige Politik der Regierung abgestraft. Bevor nicht Klarheit besteht, welche Leistungen begründet abgebaut werden können, soll nicht bei den Löhnen gerüttelt werden. Bevor nicht aufgezeigt worden ist, welche Massnahmen zur Generierung zusätzlicher Einnahmen ergriffen worden sind, ist es dem Personal gegenüber schlicht unverantwortlich, jetzt die Löhne zu kürzen.
Und drittens: Im Abschnitt 9 der Regierungsvorlage wird unter dem Titel «Risiken aus personalpolitischer Sicht» kaum etwas zu den tatsächlichen Auswirkungen dieser Lohnkürzung gesagt. Die SP stellt hier deshalb ein paar Fragen: Ist sich die Regierung bewusst, dass eine generelle Lohnreduktion die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärfen wird? Bereits heute hat der Kanton Basel-Landschaft aufgrund der aktuellen Lohnsituation teilweise Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden; dies insbesondere im Kader- und Fachkräftebereich. Es ist deshalb anzunehmen, dass sich der Beschluss zusätzlich negativ auf das Image des Kantons als attraktiven Arbeitgeber auswirken kann. Ist sich die Regierung bewusst, dass die generelle Lohnreduktion zusammen mit der nicht ausbezahlten Teuerung der vergangenen Jahre negative Auswirkungen auf die Bindung und Motivation der Mitarbeitenden hat, auch wenn die Lohnreduktion verhältnismässig bescheiden ausfällt? Ist sich die Regierung bewusst, dass die Mitarbeitenden mit Inkraftsetzung der Pensionskassenreform per 1. Januar 2015 bereits mit höheren Abzügen belastet wurden? Ist sich die Regierung bewusst, dass die Lohnreduktion Personalverluste und noch stärkere Rekrutierungsprobleme verursacht und dies als Folge weitere Kosten nach sich ziehen wird? Zum einen sind dies direkte Kosten für die Suche und Rekrutierung, aber auch indirekte Kosten aufgrund des verlorenen Know-hows sowie für die Einarbeitung und Schulung neuer Mitarbeitender.
Wenn sich die Regierung dieser Probleme bewusst ist - warum hat sie dies nicht in die Überlegungen ihres Entscheides einbezogen und darüber detailliert berichtet? Da die Regierungsvorlage aber auf all diese Fragen keine oder nur ungenügende Antworten gibt, sind die geschätzten Einsparungen aus Sicht der SP-Fraktion deutlich zu hoch, oder anders gesagt: Sparen ist oft teurer, als man denkt. - Unbefriedigend ist auch, wie die Vorlage mit jenen Gemeinden und Institutionen umgeht, welche an die Lohntabelle des Kantons gebunden sind, die Lohnsenkung aber nicht nachvollziehen wollen. Dazu wird sich später ein anderes Fraktionsmitglied noch äussern. - Aus Sicht der SP-Fraktion ist die Vorlage ein Affront gegen das Personal und kein Ruhmesblatt für einen fairen Arbeitgeber. Aus all diesen Gründen tritt die SP-Fraktion nicht auf die Vorlage ein und wird sie in der Schlussabstimmung auch ablehnen.
Die FDP-Fraktion unterstützt die Vorlage, sagt Andrea Kaufmann (FDP), die auf die Ausführungen von Balz Stückelberger verweist.
Auch für die Grünen ist eine Reduktion der Löhne des Staatspersonals um 1 Prozent ein No-Go, sagt Marie-Theres Beeler (Grüne). Der grösste Teil der Fraktion wird den Nichteintretens-Antrag der SP unterstützen. Nachdem das Personal in den vergangenen Jahren bereits über nicht gewährte Teuerungsausgleiche Einbussen in Kauf nehmen musste, wird jetzt das Tabu gebrochen, nicht nur den Teuerungsausgleich zu verweigern, sondern den Lohn effektiv zu kürzen. Betroffen sind vielfältige Berufsgruppen in unterschiedlichen Lohnklassen. Eine Lohnkürzung geht an die Motivation, weil in unserer Gesellschaft eine Arbeit durch die Entschädigung Wertschätzung erhält. Wenn jemand weniger Lohn für seine Arbeit erhält, ist sie weniger wert. Gleichzeitig mit der Lohnkürzung hat ein grosser Teil der kantonalen Angestellten mit zunehmend komplexen Arbeitsanforderungen zu tun. Dabei ist insbesondere an die Lehrpersonen zu denken - oder an die Polizistinnen und Polizisten, welche eine Mehrheit des Staatspersonals ausmachen. Unter den Leuten, denen man heute den Lohn kürzen will, gibt es Berufsgruppen, die dauernd mit neuen Herausforderungen konfrontiert sind und sich kontinuierlich weiterbilden müssen, um den Anforderungen gewachsen zu sein. Jetzt bekommen sie trotz ihres hohen Engagements die Quittung. Gleichzeitig steht zur Debatte, einen zehnprozentigen Personalabbau zuzumuten. Das steht in keinem Verhältnis. Ein weiterer Punkt wurde bereits angedeutet: Weil die kantonalen Löhne nach wie vor Massstab für das Angemessene und Zumutbare sind, orientieren sich insbesondere Gemeinden, aber auch viele andere Institutionen an den kantonalen Lohnstandards und -tabellen. Die Kürzung hat also auch einen Effekt für die meisten Mitarbeitenden der Gemeinden, insbesondere für die Primarlehrpersonen. Und es gibt andere Institutionen, welche öffentliche Aufgaben im Auftrag von Gemeinden und Kanton erfüllen - auch sie müssen mit einer Lohnkürzung rechnen.
Man steht an einem Punkt, an dem man sich allenfalls vom Gedanken verabschiedet, dass der Kanton ein fairer Arbeitgeber ist. Die Gemeinden als Organisationen müssen eine eigene Lohnstruktur entwickeln - und das notabene auf den 1. Januar 2016. Es wurde auch nicht überlegt, in welchen Lohnklassen eine solche Massnahme einschenkt. Eine lineare Kürzung ist ganz sicher nicht sinnvoll; wenn schon wäre es überlegenswert, ob man solch eine Kürzung an bestimmten Lohnklassen festmacht. - Die Fraktion Grüne / EVP wird mehrheitlich nicht eintreten, sie wird in einer Schlussabstimmung - wenn es bei dieser Vorlage bleibt - das Personaldekret einstimmig ablehnen.
Sabrina Corvini-Mohn (CVP) zitiert die Zeitungsschlagzeile «Droht ein Herbst der Entlassungen?» - solche Titel muss man sich vor Augen halten, wenn man über das Thema spricht. Der Kanton steht vor einer schwierigen Situation in Bezug auf die Finanzen. Die Landräte stehen alle in der Verantwortung, entsprechend zu handeln. Man wurde vom Volk gewählt und hat den Auftrag, die Finanzen wieder ins Lot zu bringen. Der Sparwille des Parlaments steht heute vielleicht ein erstes Mal auf dem Prüfstand. Eine grosse Mehrheit der CVP/BDP-Fraktion wird der Lohnanpassung zustimmen - im Wissen, dass dies selbstverständlich keine Motivationsspritze für das Personal ist. Es ist zu betonen, dass das Personal sehr wichtig ist, dass die Kantonsangestellten ein zentraler Teil des Apparats sind. Dennoch - Balz Stückelberger hat es eingangs sehr gut dargelegt - ist es eine Massnahme, von der man sagen kann: Sie ist moderat und vertretbar. Gerade auch - um Marie-Theres Beelers Kritik aufzunehmen -, weil sie sozial ist: Alle Kantonsangestellten sind betroffen; aber je nach Lohnklasse in unterschiedlichem Ausmass. - In diesem Sinn wird eine grosse Mehrheit der Fraktion zustimmen. Es ist ein unangenehmer Entscheid, den man treffen muss; aber man ist bereit, diese Verantwortung zu übernehmen.
Die glp/GU-Fraktion steht wohl nicht ganz überraschend irgendwo in der Mitte, sagt Daniel Altermatt (glp). Man sieht beide Seiten der Medaille. Zur Erklärung der Tabelle: Wenn man ein völlig falsches Modell auf eine Struktur anwendet, ist es nicht überraschend, wenn ein völlig falsches Resultat herauskommt. Was hier steht, ist mathematisch betrachtet ziemlich jenseitig. Richtig ist, dass man ein Referenzjahr hat bei der Teuerung. Unsere Berechnung der Teuerung basiert auf dem Referenzjahr 1993 - und man muss den Stand der Löhne immer gegenüber diesem Jahr ausrechnen. Wie man in den Aufstellungen der Anhänge sieht, wurde die Teuerung - aufs Referenzjahr bezogen - auf rund 117 Prozent ausgeglichen. Der effektive Teuerungsstand ist allerdings tiefer heute. Wenn man jetzt sagt: Das ist eine alte Tabelle - wir nehmen eine neuere und basieren die Daten auf einem neueren Jahr, kommt man auf ähnliche Unterschiede; die Differenz ist aber etwas kleiner - man kommt dann auf 1,5 oder 2 Prozent Differenz. Rein mathematisch betrachtet muss man sagen: Wenn man den Ansatz hat, die Teuerung auszugleichen, müssten die Löhne jetzt sinken. Auf der andern Seite kennt man die Sache vom Mietwesen her: Wenn der Index steigt, steigen auch die Mieten; wenn der Index sinkt, muss man selber schauen, dass die Mieten wirklich sinken. Es gibt keinen Automatismus nach unten, sondern in der Regel nur nach oben. Und das ist die andere Seite der Medaille: Rein politisch ist die Lohnsenkung ein schlechtes Signal. Das stört ungemein.
Eigentlich wäre man für einen dritten Weg: Man friert den Teuerungsausgleich so lange ein, bis der Indexstand den effektiv ausgeglichenen Teuerungsstand wieder erreicht hat. Das kann eventuell zehn, das kann eventuell drei Jahre gehen; man weiss das nicht. Aber so könnte man klar festlegen, dass sich die Löhne einpendeln müssen auf den effektiven Teuerungsstand. - Aus dieser Überlegung resultiert ein Rückweisungsantrag. Die Regierung soll nochmals über die Bücher und überlegen, ob es nicht einen dritten Weg gibt, der politisch einigermassen vertretbar, aber auch mathematisch sauber ist.
Die Lohnreduktion, so sagt Urs Kaufmann (SP), wird zu einem grossen Vertrauensverlust der Kantonsangestellten gegenüber der Regierung und auch gegenüber dem Landrat führen. Es ist eine der ersten Massnahmen aus einer sogenannte Finanzstrategie heraus. Damit wird man bei der Angestellten nicht auf Verständnis treffen. Man erwartet sich sechs Millionen Einsparungen pro Jahr; auf der andern Seite hat man enorme Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich, sodass der eingesparte Betrag nicht einmal zwei Monate reicht, um die aktuelle Kostensteigerung im Gesundheitswesen aufzufangen. Man hat dort jährlich 40 Millionen Kostensteigerungen. Auf der andern Seite hat man mit dem Planungsfehler auf dem Bruderholz 20 Millionen in den Sand gesetzt. Auch hier braucht es mehr als drei Jahre, um das mit dem Lohnopfer wieder auszubügeln. - Es ist unwahrscheinlich, dass jemand Vertrauen zum Management seiner Firma hätte, das die Kosten nicht im Griff hat, das Planungsfehler begeht und, und, und... - und dann als erste Massnahme der Lohn kürzt. Es ist auch nicht anzunehmen, dass man als Mitarbeiter einen speziellen Effort leisten wird, um das Management zu unterstützen, damit man aus dieser Situation herauskommt. Man ist aber auf das Vertrauen der Kantonsangestellten angewiesen, damit sie zusammen mit dem Landrat die andern Sparmassnahmen anpacken und mit vollem Effort umsetzen.
Ein anderes Thema sind die Auswirkungen auf die Gemeinden und andere Institutionen, die ans kantonale Personalrecht gekoppelt sind. Es sind viele Gemeinden und auch Betriebe wie die Spitex etc., welche eine starre Koppelung ans Personalrecht des Kantons haben. Mit den geplanten Beschlüssen würde die Lohnsenkung automatisch auf die Gemeinden und Betriebe übergehen und dort wirksam werden. - Der Redner ist enttäuscht, dass die Regierung diesem wichtigen Aspekt bei der Ausgestaltung der Vorlage nicht Rechnung getragen hat; sondern lapidar im Bericht geschrieben hat, dass «die betroffenen Institutionen und Gemeinden die Freiheit haben, von der kantonalen Lohntabelle abweichende Lohnbestimmungen zu treffen». Die ganze Sache wird sehr kurzfristig auf Anfang 2016 in Kraft gesetzt; die genannten Institutionen und Gemeinden haben gar keine Chance zu reagieren. Weil sie häufig Personalreglemente ändern müssen. In Frenkendorf etwa muss man an die Gemeindeversammlung gehen und dort die Änderung vornehmen. Das ist es schlicht nicht möglich, dass man das auf das nächste Jahr hin macht. Die Kurzfristigkeit ist «neben den Schuhen». Auf der andern Seite: Man hätte keinen Beschluss fassen sollen, der automatisch weiterwirkt auf die Gemeinden, die auch künftig ein verlässlicher und respektvoller Arbeitgeber sein wollen. Der Automatismus steht im Widerspruch zur viel gepriesenen Gemeindeautonomie. - Ein anderer Punkt: Die Lohnsenkungen - die Rede ist von sechs Millionen beim Kanton, möglicherweise werden es vier Millionen bei den Gemeinden und andern Betrieben - führen logischerweise zu Steuerausfällen. Eine grobe Abschätzung ergibt einen Ausfall bei der Staatssteuer von deutlich mehr als einer Million. Die erhofften sechs Millionen werden sich sicher um eine Million reduzieren. Die Einsparung wird also geringer sein. Man will ja auch sonst Personal abbauen; entsprechend wird sich der Spareffekt nochmals reduzieren. - Darum die Bitte, nicht auf das Geschäft einzutreten. Die Massnahme ist völlig kontraproduktiv und wird finanziell weniger bringen als erhofft.
Balz Stückelberger (FDP) erlaubt sich eine Präzisierung rein technischer Art: Der Kanton hat keinen Automatismus in Bezug auf die Gemeinden. Es gibt Gemeinden, die sich freiwillig am kantonalen Lohnsystem orientieren. Das hat der Kanton weder verlangt, noch gefordert. Die Gemeinden haben sich dafür entschieden - im Wissen, dass sie damit alle Veränderungen der kantonalen Lohnsystematik mitnehmen; im Guten wie im Schlechten. Der Kanton hat auch (um irgendwelchen Vorstössen vorzubeugen) aufgrund der Gemeindeautonomie keine Kompetenz, in irgendeiner Form für die Gemeinden eine Lohntabelle zu erlassen.
Irgendwann kommt der Tag der Wahrheit, sagt Hanspeter Weibel (SVP). Es war viel von Verantwortung die Rede. Es sind auch Mitglieder dieses Parlaments, welche in den vergangenen Jahren fragwürdige Ausgaben getätigt haben - sie haben letztlich auch zur finanziellen Situation dieses Kantons geführt. - Die Giesskannen-Methode ist sicherlich schlecht. Die Frage ist aber (wenn man immer sagt: Es ist ungerecht!): Wo will man denn die Grenze ziehen? Was ist denn gerecht? Als wichtiges und klares Zeichen, dass der Kanton sparen muss, ist eine Lohnsenkung um ein Prozent durchaus vertretbar. Warum? Verschiedenen Leuten ist entgangen, dass der Kanton sich mit etwa drei Milliarden verschuldet hat, um die Pensionskasse zu sanieren. Diese Pensionskasse hat man während zehn Jahren nicht saniert (es soll hier nicht über die Verantwortung geredet werden). Das heisst: Wenn man vor zehn Jahren saniert hätte, hätten die Kantonsangestellten längst schon höhere (Sanierungs-)Beiträge zahlen müssen; welche sie faktisch zehn Jahre nicht bezahlen mussten. Wenn man über Giesskannen redet, hat man auf dieser [linken] Seite null Probleme, es auf der Einnahmenseite anzuwenden und einfach zu sagen: Okay, Steuerzahler, der Kanton hat ein einige blöde Entscheide getroffen, jetzt haben wir finanzielle Probleme - übernimm Du das; denn wir wollen nicht in diese Verantwortung einsteigen. - Es wurde zuvor erwähnt, darum muss man nicht weiter darauf eingehen - die fünfte Ferienwoche ist vom Personal offenbar nicht als Motivationsspritze zur Kenntnis genommen worden. - Man redet von Solidarität von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da fragt man sich: Wo bleibt die Solidarität der Arbeitnehmer? Warum wird die Solidarität immer nur auf Arbeitgeberseite gefordert?
Schliesslich ist Balz Stückelberger zu danken für die Präzisierung betreffend Gemeinden. Man kann nicht immer nur in guten Zeiten sagen, wir wollen profitieren. Wenn man manchmal die kommunalen Lohntabellen anschaut, die sich an den Kanton anlehnen, so haben dort einige Leute etwas mehr verdient, als die Rücksicht nehmen auf die örtlichen Situation erlauben würde. Und zu den Steuern: Es ist ja schön, wenn man diese Rechnung aufmacht; man sollte dann aber beachten, dass etwa ein Drittel der Kantonsangestellten nicht in diesem Kanton wohnhaft ist. - Die SVP wird klar auf die Vorlage eintreten und sie gutheissen.
In der Diskussion hat Rolf Richterich (FDP) einige Schlagwort gehört wie Wertschätzung, Identifikation, Motivation, welche leiden könnten, weil man ein Prozent weniger Einkommen hat. Es wird von der FDP vehement bestritten, dass das relevant und matchentscheidend ist. Die drei Aspekte sind sicher wichtig für den Arbeitnehmer (aber auch für den Arbeitgeber). So hat man gute und motivierte Mitarbeiter, die viel erreichen wollen. Um den Lackmus-Test für jeden einzelnen Landrat zu machen, hat die FDP ein dringliches Verfahrenspostulat eingereicht, mit dem die parlamentarischen Entschädigungen um ein Prozent gekürzt werden sollen. Dann kann jeder selber entscheiden, ob seine Motivation, seine Identifikation und seine Wertschätzung darunter leiden.
Christof Hiltmann (FDP) will eine Äusserung korrigieren; in erster Linie aus Sicht der Gemeinden. Balz Stückelberger hat das deutlich gesagt: Es gab nie eine Verpflichtung der Gemeinden, sich dem Kanton anzuschliessen. Man kann sich sehr gut erinnern - die Erfahrung in der eigenen Gemeinde zeigt auch -: Bei der Diskussion um die Pensionskasse hiess es, man wolle die gleiche Lösung wie der Kanton, als man eine Lösung mit tieferen Ansätzen eingebracht hat. Es ist natürlich etwas schal, wenn es jetzt in die andere Richtung geht - und sagt: Nein, wir ticken doch nicht gleich wie der Kanton und wollen die Entwicklung nicht mitmachen. - Es ist jeder Gemeinde freigestellt, ob sie die Lohnanpassung korrigieren will oder nicht; es ist kein Problem aus Gemeindesicht, die Korrektur, die jetzt (hoffentlich) stattfinden wird, wieder zu ändern und auch nachträglich und rückwirkend den Lohn wieder auszugleichen. Es kann sein, dass die Gemeinde-Angestellten ab Januar ein Prozent weniger verdienen, was aber mit einem Beschluss der Gemeindeversammlung wieder korrigiert werden kann. - Zum Argument der Steuerausfälle: Das ist natürlich ein Hammer-Argument, weil man im Umkehrschluss fordern müsste, die Löhne der Staatsangestellten zu verdoppeln - um dann umso höhere Steuererträge zu generieren. Wenn man das Finanzproblem so lösen könnte, hätte man das Ei des Kolumbus gefunden.
Urs Kaufmann (SP) sagt zum Automatismus der Koppelung der Löhne in den Gemeinden: Von einem Gesetzgeber respektive Verfasser eines Dekrets ist zu erwarten, dass er mit der nötigen Sorgfalt vorgeht und das ganze Umfeld berücksichtigt - und entsprechend eine Vorlage ausarbeitet, die nicht einen Rattenschwanz an Automatismen zur Folge hat. Es wäre das Minimum gewesen, die nötigen Fristen einzuräumen; damit man die Änderungen in den Gemeinden ohne Verunsicherung und fristgerecht hätte vorsehen können. Es ist schade, dass durch das überhastete und wenig weitblickende Vorgehen viel Aufwand und Verunsicherung in den Gemeinden verursacht wird. - Punkto Steuereinnahmen sollte nur darauf hingewiesen werden, dass man die Netto-Einnahmenverluste ausweisen muss. Es natürlich nicht die Meinung, dass man im Umkehrschluss das Perpetuum mobile erfinden könnte.
Claudio Botti (CVP) gehört zu jenen Vertretern der CVP/BDP-Fraktion, welche sicher nicht zustimmen werden. Nicht weil man seit einigen Jahren selber an einer Schule angestellt ist; sondern weil eine lineare Kürzung Probleme bereitet. Es ist nicht sozial, dass eine Putzfrau den gleichen Abzug hat wie ein Regierungsrat. Dass ein Regierunsgrat mehr verdient und damit mehr ins Kässeli geschwemmt wird, ist mathematisch klar. Aber: Die Auswirkungen sind ganz anders. Bei unteren Einkommensklassen, vor allem wenn die Leute nicht zu 100 Prozent angestellt sind, tut ein Prozent weh - bei den oberen Einkommenklassen aber nicht. Man hätte wie bei der Steuerprogression vorgehen sollen. Was aber vorliegt, ist relativ ideenlos. Man macht es sich einfach. Zudem: Es dürfte sicher Beschwerden betreffend die Änderungsverträge geben, wenn die Reduktion beschlossen wird. Ob das dann per 1. Januar 2016 umgesetzt wird, darf man anzweifeln. Dazu soll sich die Regierung äussern.
Jürg Degen und Marie-Theres Beeler haben vieles angeführt, was der Redner auch so sieht: Man hatte ein Entlastungspaket, das bachab ging; jetzt steht man vor einem ähnlichen Projekt, von dem zu vermuten ist, dass es Richtung Abgrund geht. Im Nachhinein war es nicht sehr geschickt, wie die Regierung vorgegangen ist in Sachen Sparen; ob es das U-Abo ist oder die Lohnreduktion. Es hätte andere Orte gegeben, um zu sparen. Als Mitglied der Finanzkommission ist man sich aber sehr wohl bewusst, dass man sparen muss. Aber es fehlt der rote Faden, an den man sich halten kann. Als Gemeindepräsident hat der Redner als einer der ersten im Kanton gezeigt, dass er sparwillig ist; dafür gab es Prügel. Es ist auch klar, dass niemand bei sich selber sparen will. Die Regierung ist nicht zu beneiden. Was jetzt aber das Staatspersonal über sich ergehen lassen muss, wurde hier drinnen verursacht - und nicht von den Leuten draussen und auch nicht von den Steuerzahlern.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei
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Marc Schinzel (FDP) stellt fest, dass die Debatte lang sei, weshalb er sich kurz halten werde. Eine persönliche Anmerkung: Es gibt auch freisinnige Staatsangestellte. Der Votant arbeitet beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Wenn der Bund in derselben Lage wäre wie der Kanton Baselland und die gleiche Massnahme beschliessen würde, würde dies der Votant sehr gerne persönlich unterstützten. Die Massnahme würde der Votant als richtig erachten. Er würde damit nicht nur mit seiner Arbeitsleistung etwas zum Gemeinwesen beitragen, sondern auch zur Gesundung des Gemeinwesens. Für den Votanten als Staatsangestellten ist klar, dass er die gleiche Massnahme gerne mittragen würde.
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- Begrüssung einer Delegation aus Graubünden
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) ist es eine Ehre und Freude, auf der Zuschauertribüne ganz herzlich die Präsidentenkonferenz des Grossen Rates des Kantons Graubünden begrüssen zu dürfen. Die Bündner Delegation wird angeführt vom Standespräsidenten Vitus Dermont. Die Delegation hat die ganze weite Reise aus der Südostschweiz gemacht, um heute den Kanton Basel-Landschaft zu besuchen und besser kennenzulernen. Landratspräsident Franz Meyer ist erfreut, dass die Präsidentenkonferenz der Einladung gefolgt ist. Der Landratspräsident wünscht der Delegation viel Vergnügen beim Verfolgen der Landratssitzung, beim anschliessenden Mittagessen mit der Geschäftsleitung des Landrates im Schloss Wildenstein sowie beim Besuchsprogramm heute Nachmittag.
Weil dem Landrat auch ein waschechter Bündner - und zudem ein früherer Präsident einer Kantonalpartei in Graubünden - angehört, besteht die Gelegenheit, Linard Candreia um ein paar Begrüssungsworte auf Rätoromanisch zu bitten:
Linard Candreia (SP): «Cun grond plascheir lessa beneventar an nom digl parlamaint e dalla regenza Basilea-Campagna la delegaziun parlamentara grischuna. Da cor giaveischa ena buna permanenza cò a Liestal. Salide igl Grischun. Viva la Grischa!»
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) heisst die Präsidentenkonferenz des Grossen Rates des Kantons Graubünden nochmals ganz herzlich willkommen im Baselbiet.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) merkt einleitend an, dass dieses Traktandum sehr unangenehm sei. Allerdings ist es sehr wichtig, weil der Kanton finanziell am Anschlag ist. Das muss hier im Landrat wieder einmal gesagt werden, weil es den meisten nicht bewusst zu seien scheint.
Der Votant nimmt das Votum seines Vorredners auf: Es wird nicht unmögliches vom Personal verlangt, sondern es geht darum, die Situation mitzutragen, aus der sich der Kanton befreien muss. Das ist nicht die einzige Massnahme. Insgesamt sind es 132 Massnahmen. Es wird sich zeigen, bei welchen Massnahmen die linke Ratsseite zustimmen wird.
Man darf sich nicht nur ideologisch treiben und leiten lassen. Die Realitäten müssen anerkannt werden. Die Realität ist, dass die Finanzen aus dem Ruder laufen, wenn nun nicht Gegensteuer gegeben wird.
Der Votant ist seit 12 Jahren im Parlament. In dieser Zeit hat er erlebt, wie Jahr für Jahr Geld aus dem Fenster geworfen wird. Im Bericht des Verbandes wird erwähnt, dass die heutige Situation auf die Misswirtschaft des Regierungsrates zurückzuführen sei. An die Kolleginnen und Kollegen der linken Ratsseite gerichtet: Das ist nun wirklich eine total falsche Wahrnehmung. Tatsache ist, dass während 12 Jahren alles durchgewinkt wurde, was Geld gekostet hat. Der Votant erspart sich eine Aufzählung davon, was gesprochen wurde, das nicht bezahlt werden kann. Der Bereich Soziales wurde ausgebaut bis zum Gehtnichtmehr. Ebenso stiegen die Kosten im Bildungswesen sowie die Gesundheitskosten. Die Steigerung hat mit dem KVG angefangen, welches von der linken Seite in Bern beschlossen wurde. Alles, was die Linke aufgleist, kostet Geld.
Das eine Prozent ist zumutbar. Zumal die Teuerung rückläufig ist. Zudem wurde eine Woche zusätzliche Ferien gewährt. Insofern ist es kein grosses Opfer, welches erbracht werden muss. Niemand hat Freude an der Massnahme. Schlussendlich geht es jedoch darum, die kleine Lohnkürzung im Rahmen der Gesamtmassnahmen zu sehen. Dieses Opfer darf vom Staatspersonal verlangt werden.
Pia Fankhauser (SP) ist aufgefallen, dass sich die FDP-Fraktion relativ häufig zu Wort gemeldet hat. So ganz überzeugt von ihren Argumenten scheint sie nicht zu sein.
Unternehmerisch gedacht ist die Systematik völlig verkehrt. Es ist nicht nur unangenehm, sondern schlichtweg kreuzfalsch. Im Rahmen der Finanzstrategie wird zuerst linear gekürzt. Erst danach folgt die Aufgabenüberprüfung. Es ist ziemlich sicher, dass die CHF 6 Mio. nicht eingespart werden können, weil die Stellen zukünftig nicht mehr da sein werden. Wo hier die Logik ist, muss noch ausgeführt werden. Das Vorgehen ist falsch. Das ist einfach ein Fehler auf dem Buckel der Mitarbeitenden, welche sich Tag für Tag in ganz verschiedenen Bereichen für den Kanton einsetzen. Wer schreit dann wieder nach Einbruchsbekämpfung? Genau dort wird nun gespart. Es wird von Lohnverzicht gesprochen. Die Mitarbeitenden müssen das mittragen. Es wird ihnen vom Landrat vorgeschrieben. Es handelt sich nicht um einen freiwilligen Lohnverzicht. Den Mitarbeitenden wird gesagt, der Landrat habe nun zwölf Jahre Fehler gemacht - seit Hans-Jürgen Ringgenberg dabei ist. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Ratslinke in dieser Zeit nie die Mehrheit hatte. Nun müssen die Mitarbeitenden das ausbaden. Die SP-Fraktion hat deshalb den Antrag auf Nichteintreten gestellt. Wer noch ein bisschen unternehmerisch denkt und sich für das Personal einsetzt - gerade die Gemeindevertreterinnen und -vertreter -, sind aufgefordert, das Nicht-Eintreten zu unterstützten. Die Votantin ist gerne bereit, die Finanzstrategie, verbunden mit einer Steuerstrategie, mitzutragen.
Marianne Hollinger (FDP) hofft für Pia Fankhauser, dass sich nicht mehr von der SP-Fraktion melden, sonst sei die FDP-Fraktion nicht mehr sicher wäre, ob die SP-Fraktion wirklich dagegen sei.
Noch ein anderer Aspekt: Die Kürzung des Lohnes um 1 % ist de facto ein Einfrieren des Lohnes, weil gleichzeitig der Erfahrungsstufenanstieg gewährt wird. Es ist zu bedauern, dass der Regierungsrat sich nicht generell für die Lösung «Einfrieren» entschieden hat. Es ist eine andere Botschaft, wenn der Lohn eingefroren wird, als wenn er gekürzt wird. Insofern, Daniel Altermatt, ist es die gleiche Botschaft, allerdings nicht auf die Teuerung bezogen. Denn dann müsste der Lohn mehr gekürzt werden, weil die Teuerung bei minus 1.3 % liegt.
Als Gemeindepräsidentin weiss die Votantin, dass es dem Staatspersonal nicht schlecht gegangen sei. Mit der Pensionskassenlösung wurde eine arbeitnehmerfreundliche Lösung gefunden. Es ist gut, dass dies so gemacht wurde. Wenn man sich nun aber im Nachhinein enttäuscht darüber zeigt, ist dies unverständlich. In dieser Finanzlage können die Löhne nicht angehoben werden.
Zu den Gemeinden: Die Gemeinden entscheidend autonom. Die meisten Gemeinden haben sich dem Kantonsreglement angeschlossen. Das haben sie freiwillig gemacht. Der Regierungsrat musste nun in einer ausserordentlichen Finanzsituation entscheiden, ohne die Zeit zu haben, den normalen Weg zu gehen. Jede Gemeinde muss selbst entscheiden, was für sie richtig ist. Juristisch werden sich Wege zur Umsetzung finden.
Rolf Blatter (FDP) glaubt, dass die öffentliche Hand genau gleich wie der private Sektor den konjunkturellen Entwicklungen unterliege. Heute ist in der BaZ eine Schlagzeile zur Credit Suisse zu lesen, welche auch versucht zu reagieren und die Kosten den Erträgen anzupassen. Dafür werden nicht die Löhne reduziert, sondern Stellen abgebaut. Ein weiteres Beispiel ist die Firma Rieter. Seit den Sommerferien gab es zahlreiche ähnliche Meldungen über Firmen, die auf die konjunkturelle Entwicklung reagieren mussten.
Ein zweiter Punkt: Es gibt beträchtliche Unterschiede bei den durchschnittlichen Löhnen der öffentlichen Hand im Vergleich zu den durchschnittlichen Löhnen im privaten Sektor. Auf admin.ch gibt es die öffentlich zugängliche Statistik über Löhne und Gehälter. Beim Vergleich der Zusammenfassung zeigt sich, dass die Löhne im öffentlichen Sektor im Vergleich zum Gesamtlohn (Wirtschaft und Privat) 20 % höher sind. Wenn sich nun der Kanton die Freiheit nimmt, 1 % als Teil von 132 Massnahmen zu reduzieren, so ist dies nicht übertrieben.
Alain Tüscher (EVP) wendet sich an den hoch geschätzten Hans-Jürgen Ringgenberg. Der Votant weist darauf hin, dass er auf der linken Seite des Rates sitze. Er bittet Hans-Jürgen Ringgenberg dies bei seinen gern gehörten Voten zu bedenken. Er verzeihe ihm jedoch. Als EVP-Politiker habe er gar keine andere Wahl.
Der Votant versteht die Diskussion und hat auch Verständnis für die Argumente beider Seiten. Selber ist er seit fünf Jahren in der Finanzkommission. Regierungspräsident Anton Lauber hat ein schweres Amt übernommen. Es stellt sich die Frage, wieso er sich das überhaupt antut.
Hier wird über ein Prozent gesprochen. Eine Firma von der Grösse des Kantons kann nicht saniert werden, ohne dass es weh tut. Wer in diesem Saal musste schon einmal Leute entlassen? Das ist ein schlechtes Gefühl. Jemanden ins Gesicht zu sagen, dass es nicht anders geht. Oder man reduziert die Löhne und arbeitet vielleicht ein bisschen mehr, um Stellen retten zu können. Einige kennen dies.
Man muss sich die Summen vor Augen halten. Der Kanton muss CHF 100 Millionen sparen und nochmal CHF 100 Mio. investieren können. Es braucht also CHF 200 Mio. mehr. Das ist mit einem Lohnprozent nicht erreicht.
Dem Regierungsrat kann vorgeworfen werden, dass er zu nett und mutlos ist. Wenn der Kanton tatsächlich saniert werden soll, müssen die Löhne reduziert, Leute entlassen, Leistungen abgebaut und die Steuern erhöht werden. Wenn der Kanton dann wird gesund ist, kann er wieder Gas geben.
Roman Klauser (SVP) erklärt Claudio Botti, dass eine Abstufung selbstverständlich diskutiert worden sei. Die Problematik war, wo der Strich hätte gezogen werden sollen. Eine solche Entscheidung darf nicht willkürlich sein. Das würde am Schluss zu mehr Diskussion führen. Wie würde bspw. der Teuerungsausgleich gewährt bei den Personen, denen weniger abgezogen wurde etc.? Das würde abgeklärt. Aus diesen Gründen wurde die Idee der Abstufung verworfen.
Stefan Zemp (SP) stellt bezugnehmend auf das Votum von Hans-Jürgen Ringgenberg fest, dass er seit fünf Jahren im Landrat sei und sich dabei für Soziales und das Bildungswesen einsetze. Der Votant gehörte in diesen fünf Jahren immer eher zur Verliererseite. Hans-Jürgen Ringgenberg hat jedoch genau das Gegenteil suggeriert, was den Votanten zum Schluss kommen lässt, dass er wohl in der falschen Partei sei.
Zu etwas anderem: In den nächsten zwei Wochen wird darüber abgestimmt, ob ein 11-Millionen-Kredit für die Entwicklung von ELBA gesprochen werden soll. Dadurch würden Projekte in der Höhe von CHF 1.8 Mia. ausgelöst, welche mit Geld finanziert werden sollen, welches der Kanton Basel-Landschaft gar nicht hat. In Anbetracht dieser Summen ist es lachhaft, über die «Pflästerlipolitik» von einem Prozent bei den Angestellten zu diskutieren, welche in den letzten 10 bis 20 Jahren gute Leistungen für den Kanton erbracht haben. Es wäre viel ehrlicher hinzustehen und zu sagen: «Wir haben einen Fehler gemacht. Wir müssen die Steuern erhöhen.» Bspw. der Kanton Zug hat dies bereits erkannt. Ohne Steuererhöhung wird man die Abwärtsspirale nicht verlassen können.
Christine Gorrengourt (CVP) stellt einleitend klar, dass sie weder Unterricht erteile noch liiert sei mit einem Unterrichterteiler.
Der Votantin hat sich vor drei Jahren vehement dafür eingesetzt, dass die Massnahme bei den Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I auf drei Jahre beschränkt wird. Es ging damals darum, dass die Lehrpersonen eine Stunde mehr unterrichten sollten. Eine Stunde mehr Unterrichten hört sich nicht nach viel an. Allerdings standen nicht mehr Lektionen zur Verfügung, was schlussendlich zu weniger Lohn führte. Einer Gruppe wurde der Lohn um 4 % gekürzt. Die Massnahme war auf drei Jahre beschränkt. Die Votantin hat die Massnahme unterstützt. Nun sollen alle gleich behandelt werden. Allen wird der Lohn um ein Prozent reduziert. Das würde jedoch für die Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I bedeuten, dass sie innert kürzester Zeit fünf Prozent weniger Lohn haben. Das ist nicht nachvollziehbar.
Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) bemerkt, er sei ruhig - ruhiger als das Parlament, aber wahrscheinlich auch besorgter als das Parlament. Der Votant hat als Finanzdirektor und Verantwortlicher für das Personal eine Doppelfunktion. Zunächst zum Personal: Wer dem Regierungsrat unterstellt, dass er die Arbeit des Personals nicht respektieren und nicht ausserordentlich hoch einschätzen würde, liegt falsch. Das wäre eine Unterstellung, die so nicht akzeptiert wird. Als Finanzdirektor ist es dem Votanten egal, wem die Schuld an der Finanzmisere in die Schuhe geschoben wird. Es ist Fakt, dass sich der Kanton in einer unglaublichen Verschuldungslage befindet - dies nota bene aufgrund der Ausfinanzierung der Pensionskasse, wie es Hanspeter Weibel heute in aller Deutlichkeit gesagt hat. Zudem liegen da, wo der Kanton immer gute staatliche Leistungen bieten will - Gesundheit, Bildung, Alter -, die maximalen Kostentreiber. Die Kosten laufen aus dem Ruder und können kaum noch finanziert werden. Mit anderen Worten: Der Kanton ist einer finanziellen Notlage. Es hat keinen Wert, irgendetwas zu beschönigen. Geschicktere Argumentation und geschicktere Sparmassnahmen wurden verlangt, Massnahmen, die alle mittragen und zufriedenstellen. Wenn jemand solche Massnahmen kennt, soll er sie auf den Tisch legen. Der Votant wird sie umsetzen. Jede einzelne Massnahme wird immer wieder kritisiert werden. Man wird immer wieder versuchen, die Massnahmen unter den Tisch zu wischen. Ist das verantwortungsbewusst? Der Kanton hat eine doppelte Verantwortung - einerseits eine finanzielle und andererseits eine Verantwortung als Arbeitgeber. Der Regierungsrat nimmt beide ernst - und zwar ausserordentlich ernst.
Es sind 131 Massnahmen, welche im Jahr 2016 umgesetzt werden müssen. Eine Massnahme davon ist die Reduktion der Löhne um ein Prozent. Die Diskussionen werden bei jeder Massnahme immer wieder dieselben sein. Regierungspräsident Anton Lauber ist festentschlossen, diese Diskussionen bei jeder einzelnen Massnahme zu führen. Das muss zum Wohle des Kantons und dessen Finanzen getan werden. Zudem sollen die Arbeitnehmenden in einem gesunden und nicht in einem überschuldeten Betrieb arbeiten können. Das ist die Aufgabe. Deshalb macht der Votant seinen Job als Finanzdirektor gerne. Die Verantwortung muss übernommen werden. Der Regierungsrat will diese Verantwortung wahrnehmen.
Es würde viel Nachvollziehbares gesagt, einiges war weniger nachvollziehbar, einiges schlichtweg falsch. Einige Themen sollen kurz herausgegriffen werden:
Zum Themenkreis Teuerung: Über die Teuerung wurden schon Bände geschrieben. Daniel Altermatt kann dies in den alten Landratsvorlagen nachlesen. Das ist ein Dauerthema. Immerhin hat der Landrat einmal festgestellt, dass die ausstehende Teuerung bei 0.6 % liege. Darauf beruft sich der Regierungsrat. Bezüglich der Teuerung besteht deshalb kein zwingender Handlungsbedarf.
Zum Erfahrungsstufenanstieg: Es wurde die Frage diskutiert, ob die lineare Kürzung richtig oder falsch sei. Die lineare Kürzung ist der einzig mögliche Weg. Der Kanton Basel-Landschaft arbeitet mit einem komplexen Lohnsystem, worin es Lohnklassen und Erfahrungsstufen gibt. Die Einstufung in Lohnklassen und Erfahrungsstufen erfolgt nach einem komplexen Verfahren. Aus diesem Grund kann nicht irgendwie gemäss einem mutmasslichen Gerechtigkeitsansatz korrigiert werden. Wenn beim Punkt 1 etwas gemacht wird, hat dies Auswirkungen auf den Punk 10 etc. Es wurde alles geprüft. Es wurden die Einreihungen überprüft. Es wurde geprüft, ob die Erfahrungsstufen angepasst oder der Anstieg eingefroren werden kann. Dabei hat sich gezeigt, dass solche Massnahmen das ganze Lohnsystem durcheinander bringen würden. Insbesondere bei Neueintritten, Austritten und Beförderungen würden solche Massnahmen zu Problemen führen. In der Meinung Gerechtigkeit zu schaffen, würde mehr Ungerechtigkeit geschaffen. Aus diesen Gründen schlägt der Regierungsrat eine lineare Kürzung vor.
Zur Abstufung: Der Regierungsrat musste diese Idee ebenfalls verwerfen. Wie Hanspeter Weibel gesagt hat, würde sich die Frage stellen, wo die Grenze gezogen werden soll. Wer ist der Böse, der zu viel verdient? Wo kann mehr geholt werden? Wer entscheidet das? Das ist nicht fair. Zudem würden dort ebenfalls wieder Unterschiede geschaffen in den Betroffenheiten. Zu guter Letzt wäre es wiederum ein Eingriff in das Lohnsystem. Denn dort, wo der Schnitt gezogen würde, gäbe es wieder Ungereimtheiten, welche korrigiert werden müssten. Auch wenn das Reizwort «linear» enthalten ist, handelt es sich bei der Kürzung um ein Prozent um die gerechteste Massnahme. Es trifft alle gleich. Und ein Prozent von einem hohen Lohn ist nota bene deutlich mehr als ein Prozent von einem tiefen Lohn.
Zum Lohngefüge gilt es anzumerken, dass der Kanton in den hohen Lohnklassen Schwierigkeiten bei der Rekrutierung hat. Dort bezahlt die Privatwirtschaft deutlich besser. Es bestehen keine Probleme bei der Rekrutierung in den tiefen Lohnklassen. Dort bezahlt der Kanton deutlich besser als die Privatwirtschaft. Eine Abstufung würde das System deshalb verschlimmbessern.
Zu den Gemeinden: Der Votant war selbst Gemeindepräsident. Die Gemeinden kennen unterschiedliche Regelungen. Einige haben das kantonale Lohnsystem freiwillig übernommen. Keine einzige Gemeinde muss das kantonale Lohnsystem übernehmen. Jede Gemeinde kann ins Personalreglement schreiben «orientiert sich an», womit im Einzelfall unabhängig entschieden werden kann. Der Kanton kann sich bei der Bewältigung seiner Finanzprobleme nicht bremsen lassen, weil sich jemand freiwillig an die gesetzlichen Grundlagen des Kantons gebunden hat. Das ist ein wichtiger Aspekt.
Zur Kurzfristigkeit: Am 8. Juli 2015 wurde die Finanzstrategie präsentiert. Am 12. August 2015 wurde ein Brief an alle Gemeinden versendet. In Sitzungen mit dem VBLG wurde die Thematik zweimal durchdiskutiert. Es ist also seit Mitte 2015 bekannt, was läuft. Damit blieb genug Zeit für Gemeinden, Stiftungen, Spitex etc. sich zu organisieren. Wenn sie weiter auf der alten Lohntabelle basieren möchten, dann können sie dies tun. Das ist unabhängig von der heutigen Entscheidung möglich.
Regierungspräsident Anton Lauber betont abschliessend, dass der Regierungsrat allerhöchsten Respekt vor der Arbeit der Mitarbeitenden habe. Der Regierungsrat wehrt sich mit aller Vehemenz, dass es bei dieser Massnahme darum gehe, jemanden abzustrafen. Es ist eine traurige Notwendigkeit, damit der Kanton seine Finanzen in den Griff bekommt.
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- Eintreten
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion auf Nichteintreten mit 52:31 Stimmen ab. [ Namenliste ]
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- Rückweisungsantrag
://: Der Landrat lehnt den Antrag der glp/GU-Fraktion auf Rückweisung mit 49:34 Stimmen ab. [ Namenliste ]
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- Detailberatung Personaldekret
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I.
Klaus Kirchmayr (Grüne) kann durchaus nachvollziehen, dass die finanzielle Schräglage auch auf der Personalseite Massnahmen notwendig macht. Es ist ebenfalls nachvollziehbar, dass man sich auf die Position stellt, sich nicht für die Vergangenheit interessieren zu müssen - es brauche Lösungen für die Zukunft. Der Votant möchte sich trotzdem nochmals distanzieren von den Pauschalverunglimpfungen von Hans-Jürgen Ringgenberg. Klaus Kirchmayr könnte eine mindestens ebenso lange Liste von Übungen produzieren, wo die rechte Ratsseite Kosten produziert hat.
Die Grüne/EVP-Fraktion empfindet es als sehr stossend, dass die Löhne linear gekürzt werden sollen. Ebenfalls stossend ist, dass man in dieser Situation ein Lohnsystem für sakrosankt erklärt. Solche Systeme verhindern, dass langfristig tatsächlich etwas geändert wird. Das System muss überwindet werden. Aus diesem Grund stellt die Grüne/EVP-Fraktion einen Antrag. Die Fraktion nimmt auch die Veranntwortung auf sich zu sagen, wo der Unterschied gemacht werden soll. Der Schnitt soll zwischen den Lohnklassen 9 und 10 sein. Wenn der Schnitt dort und mit diesen Zahlen gemacht wird, dann werden damit erstens die ziemlich genau gleichen Einsparungen erreicht. Zweitens handelt es sich ab Lohnklasse 10 um Personen, welche an der Front stehen, die nicht in irgendeinem Büro Stabsarbeit verrichten. Das sind Polizisten, Lehrpersonen, Strassenarbeiter, welche tagtäglich im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen. Entsprechend stellt die Grüne/EVP-Fraktion folgenden Antrag:
I. Neu
Für das Jahr 2016 werden die Löhne für die Lohnklasse 9 und höher um 2.5% gekürzt. Für die Lohnklassen 10 und tiefer bleiben die Löhne unverändert.
Die Lohntabellen werden entsprechend angepasst.
Balz Stückelberger (FDP) empfiehlt dem Landrat dringend, diesen Antrag abzulehnen. Der Antrag zielt einfach darauf ab, es bei denen zu nehmen, welche gut verdienen.
Wie der Regierungspräsident bereits ausgeführt hat, ist ein Prozent relativ bei allen gleichviel. Absolut schenkt es aber bei denen, welche viel verdienen, mehr ein. Wenn diese Personen noch mehr belastet würden, würde sich ein bestehendes Problem verschärfen. Die Kaderangestellten des Kantons sind verhältnismässig nicht sehr gut bezahlt. Dort bestehen auch Rekrutierungsschwierigkeiten. Mit der Annahme dieses Antrags würde die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber empfindlich gemindert. Selbstverständlich sind alle Kantonsangestellten gleich wichtig. Allerdings ist es nun mal so, dass es schwieriger ist, Kaderstellen zu besetzen. Jemanden aus der Privatwirtschaft für eine Kaderstelle beim Kanton zu begeistern, ist wirklich schwierig, weil der Kanton nicht mithalten kann. Wenn diese Löhne nun überproportional reduziert würden, wäre dies ein ganz schlechtes Zeichen.
Hanspeter Weibel (SVP) meint, es sei klar, dass das Geld dort geholt werden soll, wo es sei. Das ist auch bei den Steuern so. Allerdings - Klaus Kirchmayr hat es selber gesagt - handelt es sich um ein komplexes Lohnsystem.
An dieser Stelle gilt es Regierungspräsident Anton Lauber zu gratulieren. Der Votant hat selten so deutliche Worte gehört darüber, was noch alles beabsichtigt sei. Das wird nicht die letzte Sparmassnahme sein, welche der Landrat diskutieren wird. Auch das Lohnsystem wird man überprüfen müssen. Aber bitte nicht mit einem Schnellschluss im Landrat! Das System ist zu komplex, als dass nun willkürlich eine Grenze gezogen werden könnte. Das kann es nicht sein. Aus diesem Grund bittet der Votant eindringlich, diesen Antrag abzulehnen. Damit wird das System nicht vereinfacht, sondern verkompliziert. Zudem wird das Problem damit nicht gelöst.
Jürg Degen (SP) erklärt, die SP-Fraktion könne den Antrag nicht unterstützen. Alle Argumente der SP-Fraktion im Eintretensvotum sprechen nicht für ein Herausheben von einzelnen Gruppierungen - weder die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt noch ein Lohnsystem. Die Wertschätzung gilt für die Angestellten mit einem hohen Einkommen genauso. Mit dem Antrag würde für eine kleine Gruppe nicht mehr gelten, was die SP-Fraktion vorher verlauten liess. Die SP-Fraktion will Gerechtigkeit für alle und ist deshalb grundsätzlich gegen eine Lohnkürzung.
Auf den ersten Blick sei der Antrag verlockend, so Claudio Botti (CVP). Es könnte aber sein, dass bei Annahme des Antrags jemand in Lohnklasse 10 mehr Lohn bekommt als jemand in Lohnklasse 9, was willkürlich wäre. Das wäre ein Schnellschuss, den man nachher bereuen würde.
Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) weist nochmals darauf hin, dass der Kanton Basel-Landschaft ein enorm komplexes Lohnsystem habe. Der Votant ist bereit, das Lohnsystem zu überprüfen. Das Personalamt arbeitet bereit daran. Es kann jedoch nicht alles innert Kürze durchgezogen werden.
Der Finanzdirektor bittet dringend darum, das Lohngefüge nun nicht auf den Kopf zu stellen und auch keine Bruchstellen - in diesem Fall vielleicht sogar Sollbruchstellen - zu schaffen.
Wie gesagt bestehen bei den Kaderpersonen Probleme bei der Entlöhnung, damit Topleute aus der Privatwirtschaft beschäftigt werden können. Das ist das eine Argument. Zum anderen Argument: Es reicht nicht, wenn diese Einsparung im Jahr 2016 gemacht wird. Es braucht eine nachhaltige Massnahme. Die Finanzstrategie geht bis ins Jahr 2019 und weiter. Im Antrag heisst es aber «für das Jahr 2016». Nach Lesart des Votanten wäre es eine Massnahme für ein Jahr.
Regierungspräsident Anton Lauber ist dankbar für die deutliche Aussage von Klaus Kirchmayr, dass die finanzielle Lage des Kantons ausserordentlich anspruchsvoll sei.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der Grüne/EVP-Fraktion zu I. mit 68:11 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
II.
Urs Kaufmann (SP) möchte als Gemeindevertreter die letzte Chance wahrnehmen. Regierungspräsident Anton Lauber hat gesagt, es sei seit Juli 2015 klar, dass dies komme. Die Gemeinden haben immer noch gehofft, dass der Kanton ein verlässlicher und respektvoller Arbeitgeber bleiben und die Lohnkürzung deshalb nicht umsetzten werde. Die Gemeinden wissen es definitiv ab heute, wenn es denn so beschlossen wird. Aus diesem Grund beantragt der Votant, dass die Änderung erst auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt werden soll. Damit haben Gemeinden, wie bspw. Frenkendorf, welche 1:1 gekoppelt sind, die Chance die Änderung des Personalreglements an einer Gemeindeversammlung zu beschliessen. Ansonsten muss eine komische Lösung gefunden werden. Es muss etwas rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Das geht nicht. Die Gemeinde möchte diese Verunsicherung auf keinen Fall.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Urs Kaufmann auf Änderung des Datums für die Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2016 mit 51:29 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
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- Rückkommen
://: Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Die Landrat beschliesst die Änderung des Personaldekrets mit 51:32 Stimmen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei
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