Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015
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2015-198 vom 19. Mai 2015 Vorlage : Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI 2016 - 2025 Verpflichtungskredit - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 29. September 2015 - Beschluss des Landrats vom 22. Oktober 2015: < beschlossen; FFR > |
Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) sagt, dass er zum Kommissionsbericht noch einige Ergänzungen anbringen möchte, obwohl der Entscheid relativ klar sei.
Die Gretchenfrage, die sich bei dieser Vorlage stellt, ist, ob sich die 400'000 Franken, welche jährlich in Form von Stellenprozenten investiert werden müssen, auch rechnen. Neu müssen aufgrund der FABI Finanzierung zwischen 18 und 20 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds einbezahlt werden. Dieser Beitrag errechnet sich aufgrund der bestellten Personen und Zugkilometer und gelten für alle Kantone. Der Infrastrukturfonds füllt sich somit um etwa eine Milliarde Franken. Die Frage stellt sich nun, ob die 400'000 Franken investiert werden sollen oder nicht. Die Kommission vertritt klar die Meinung, dass dies eine gute Investition ist. Es gibt diese sogenannte «STEP», die strategische Entwicklungsplanung, welche etwa alle vier bis acht Jahre dem Bundesparlament vorgelegt wird. Die neu zu sechs Planungsregionen in der Schweiz zusammengesetzten Kantone können dort Eingaben machen. Je besser eine solche Eingabe dokumentiert ist bezüglich Notwendigkeit oder Kosten-Nutzen-Verhältnis, umso grösser ist die Chance, dass es im «STEP» aufgenommen wird. Im «STEP» 2025, siehe Seite 10 des Berichts, finden sich die bereits bewilligten Projekte gemäss der Volksabstimmung 2014. Das ist immerhin ein Investitionsvolumen von 900 Millionen Franken zugunsten der Region. Auch im Ausbauschritt 2030 musste die Bau- und Umweltschutzdirektion Eingaben machen, welche Infrastruktur, Ausbau und Massnahmen in die PLanungsregion einfliessen sollen. Darin enthalten ist natürlich das «Herzstück», welches gemäss Auskunft des BVA sehr gute Chancen hat, unterstützt zu werden, weil es regional eine sehr grosse Bedeutung hat. Wenn die personellen Ressourcen jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht die Gefahr, dass der Kanton Baselland jährlich 18 Millionen Franken in diesen Fonds einbezahlt, ohne dass etwas zurückfliesst. Darum sollte diesem Landratsbeschluss, respektive den Kreditbegehren, zugestimmt werden.
Es gibt auch noch den trinationalen Raum, welcher gleich funktioniert, ausser, dass natürlich die Region auf dem S-Bahnnetz nach Frankreich und den süddeutschen Raum erweitert wird. Doch der Bund ist auch hier gewillt, in den Ausbau mitzubezahlen. Die Bedingung ist allerdings, dass auch Frankreich und Deutschland die Finanzierung mittragen. Diese Verhandlungen laufen im Februar und es kann davon ausgegangen werden, dass alle Parteien ins Boot geholt werden können.
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- Eintretensdebatte
Markus Meier (SVP) meint, dass Hannes Schweizer die wesentlichen Faktoren der Vorlage bereits zusammengefasst habe.
Man erkennt, dass es um eine Investition in die Zukunft geht, einen Beitrag, der investiert wird, damit an den Beiträgen aus dem Bahninfrastrukturfonds partizipiert werden kann. Die Kosten belaufen sich, wie gesagt, auf 400'000 Franken pro Jahr, wenn man aber sieht, was dem gegenübersteht, respektive die Projekte, welche in der Region zu bewältigen sind (nebst dem «Herzstück» auch die Ausbaumassnahmen im Laufental, die Tramverlängerung Salina Raurica, der Tramkorridor Dornach-Reinach oder das Expresstram Laufental und so weiter), muss dies investiert werden. Wenn nicht nur Geld nach Bern geliefert, sondern auch Mittel bezogen werden sollen, um die Investitionen zu bestreiten, dann ist es sinnvoll, diesen Kreditbegehren nun zuzustimmen und die 400'000 Franken jährlich einschiessen, um die Projekte auch weiterzuverfolgen. Die SVP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.
Martin Rüegg (SP) sagt, dass es die SP-Fraktion ausnahmsweise einmal gleich sehe wie die SVP-Fraktion.
Die Fraktion ist der Meinung, dies ist eine gute und nachhaltige Investition, eine Investition in die Zukunft. Die 400'000 Franken pro Jahr, respektive vier Millionen für die nächsten zehn Jahre, muss der Kanton Baselland sich leisten, denkt man nur ans «Herzstück», welches wirklich das Herzstück der regionalen Verkehrsplanung im öffentlichen Verkehr ist. Wenn die grosse Konkurrenz schweizweit betrachtet wird, was Verkehrsprobleme und Verkehrsprojekte angeht, welche eingegeben werden, so muss dies professionell begleitet werden. Deshalb war es für die SP-Fraktion gar keine Frage, zu diesem Verpflichtungskredit ja zu sagen.
Thomas Eugster (FDP) eröffnet getreu dem Sprichwort, wer ernten wolle, müsse nun zuerst sähen.
Es wird auf zwei Arten gesät: einerseits müssen die 200 Millionen innerhalb von zehn Jahren bezahlt werden, andererseits muss sichergestellt werden, dass gut bearbeitete Projekte eingegeben werden. Denn nur dann besteht die Chance, dass innerhalb des Wettbewerbes unter den Projekten auch die Nordwestschweiz aus dem Topf mehr herausholen kann, als sie einbezahlt hat. Für die FDP-Fraktion ist es wichtig, dass die hohen Ressourcen aber auch zeitlich befristet sind und dass versucht wird, Synergien zu nutzen. Dies wird bisher gemacht und deshalb ist die Fraktion einstimmig für die Unterstützung der Landratsbeschlüsse.
Lotti Stokar (Grüne) sagt, dass die Grüne/EVP-Fraktion das grundsätzlich gleich sehe und möchte noch darauf hinweisen, dass genau der gleiche Betrag mit dem Budgetpostulat 2015 nachträglich gutgeheissen wurde. Dies zeigt, dass erhärtet ist, dass die 400'000 Franken ein Betrag sind, den es effektiv braucht. Aus der Vorlage geht auch hervor, dass der Betrag am unteren Minimum ist. Insofern wünscht die Fraktion, dass dies so weitergeführt werden kann.
Felix Keller (CVP) bemerkt, dass eine gute, regionale Bahnverbindung ein wesentlicher Faktor für einen attraktiven Wirtschaftsstandort sei.
Für die CVP/BDP-Fraktion ist es eine Herzensangelegenheit, den regionalen Wirtschaftsstandort zu stärken, deshalb setzt sich die Fraktion auch für das «Herzstück» ein. Natürlich geht es nicht bloss um dieses, sondern auch um verschiedene Projekte im Laufental, Tram nach Salina Raurica und so weiter. Da das nicht alles finanzierbar ist ohne die Unterstützung durch den Bund und weil der Kanton Baselland nicht der einzige Bittsteller ist und in Konkurrenz mit anderen Kantonen wie Zürich oder Bern und so weiter steht, muss sich der Kanton Baselland engagieren und muss auch investieren. Es kommt aber auch etwas zurück von den 200 Millionen Franken, die sowieso einbezahlt werden müssen. Kurz: dieses Geld ist gut investiert.
Die Nordwestschweiz ist die zweitgrösste Wirtschaftsregion der Schweiz, das soll auch so bleiben. Es gibt hier Ausbaupotential, was jedoch nur ausgeschöpft werden kann, wenn die Bahninfrastruktur ausgebaut wird, denn die Strassen sind längst übervoll. All diese Projekte sind nicht nur eine planerische und finanzielle Herausforderung, sondern auch eine Chance für die Zukunft der Region und die naFrankenolgende Generation. Deshalb muss bereits heute investiert werden, damit der Zug nicht abfährt und die Region morgen mit leeren Händen da steht. Deshalb steht die CVP/BDP-Fraktion einstimmig hinter dieser Vorlage und ist überzeugt, dass mit der getätigten Investition die Wirtschaft gestärkt wird, Arbeitsplätze geschaffen werden und somit die Attraktivität des Standortes für die Nachkommen erhalten bleibt.
Hannes Schweizer (SP) möchte noch eine kleine Anmerkung machen, welche er vorher vergessen habe.
Das Wichtigste in der Vorlage ist, dass in Bern Lobbyarbeit betrieben wird und es kann mit Freuden festgestellt werden, dass die neu gewählte Nationalrätin Sandra Sollberger im Regionaljournal ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sie bereit ist, alles daran zu setzen, sich über die Parteigrenzen hinweg für die FABI Vorlagen und Projekte einzusetzen. Er wünscht ihr alles Gute!
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, sie bedanke sich für die gute Aufnahme dieser wichtigen Vorlage.
Es wird der Regierung immer wieder vorgeworfen, dass sie schlecht organisiert ist und keine Durchschlagskraft besitzt, wenn es darum geht, sich in Bern für eigene Projekte einzusetzen und vor allem auch, Mittel für Projekte in der Nordwestschweiz und im Baselbiet abzuholen. Jetzt besteht die Chance, dies bei diesem wichtigen Geschäft FABI besser zu machen, indem der Kanton Baselland organisatorisch und personell so aufgestellt ist, dass eine enge Begleitung möglich wird und so auch in Bern der Einfluss entsprechend geltend gemacht werden kann. Damit sollen die Mittel, welche einbezahlt werden, auch wirklich in die Nordwestschweiz und ins Baselbiet fliessen. Wie bereits gehört, ist das «Herzstück» wirklich das Herzstück des Projektes, ein grosses Projekt im Umfang von 1,5 Milliarden und hier wird tatsächlich geschaut und gekämpft werden müssen, dass dies «auf die Schiene kommt» und der Bund sich an diesem Projekt beteiligt, beziehungsweise dieses Projekt finanziert. Hier ist es wertvoll, wenn die zukünftige Nationalrätin Sandra Sollberger ihre ganze Überzeugungskraft einsetzt.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortmeldung.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über die Bewilligung zweier Verpflichungskredite für die Planung im Raum Nordwestschweiz und im trinationalen Raum im Rahmen Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI mit 69:0 Stimmen einstimmig zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
über die Bewilligung zweier Verpflichtungskredite für die Planung im Raum Nordwestschweiz und im trinationalen Raum im Rahmen Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI
vom 22. Oktober 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Planungsarbeiten im Rahmen FABI, Planungsregion Nordwestschweiz wird der erforderliche Verpflichtungskredit von CHF 2.6 Mio. inkl. MwSt. (z.Zt. 8%) für einen Zeitraum von 10 Jahren (2016-2025) bewilligt. Nachgewiesene Preisänderungen gegenüber der Preisbasis April 2015 werden bewilligt.
2. Für die Planungsarbeiten im Rahmen FABI, trinationaler Raum wird der erforderliche Verpflichtungskredit von CHF 1.4 Mio. inkl. MwSt. (z.Zt. 8%) für einen Zeitraum von 10 Jahren (2016-2025) bewilligt. Nachgewiesene Preisänderungen gegenüber der Preisbasis April 2015 werden bewilligt.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei
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